Pervaneh Geschrieben 16. Juni 2010 Melden Geschrieben 16. Juni 2010 Immerhin hast du überhaupt mal eine Antwort bekommen. Bei mir bearbeiten die Drecksäcke noch nicht mal meinen Umbuchungswunsch (mehrfach gemailt und gefaxt), obwohl ich das selbst gar nicht online machen kann, da sich aufgrund von Flugtagänderungen bzw. -kürzungen der deutsche Flughafen ändert.
avlbger Geschrieben 16. Juni 2010 Melden Geschrieben 16. Juni 2010 Bei mir ist nach 3 Wochen noch immer keine Antwort eingetrudelt.. :( Aber macht ja nix, denn inzwischen hat mein Anwalt denen geschrieben.. er hat allerdings auch noch keine Antwort bekommen ;) mal schaun
Stinar Geschrieben 16. Juni 2010 Melden Geschrieben 16. Juni 2010 Germanwings will mir die Mehrkosten "aus Kulanz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" erstatten. Die Ausgleichszahlung verweigern sie mit Hinweis auf Sicherheitsbeeinträchtigungen aufgrund Aschewolke. Antwort kam von buchungsinfo@germanwings.com
aaspere Geschrieben 16. Juni 2010 Melden Geschrieben 16. Juni 2010 es kommt langsam doch noch Bewegung in die Sache ;) : Wir bitten diesbezüglich höflichst um Weiterleitung aller Belege. Ich würde an Deiner Stelle nicht nur eine Auflistung machen, sondern auch die Originalbelege nach Köln schicken.
Stinar Geschrieben 16. Juni 2010 Melden Geschrieben 16. Juni 2010 Ich würde an Deiner Stelle nicht nur eine Auflistung machen, sondern auch die Originalbelege nach Köln schicken. Bei mir hat es genügt, die Belege als PDF's der Mail beizufügen.
STN-EBJ Geschrieben 16. Juni 2010 Melden Geschrieben 16. Juni 2010 NIEMALS Originalbelege verschicken!! Die braucht Ihr notfalls noch im Gerichtsverfahren.
aaspere Geschrieben 16. Juni 2010 Melden Geschrieben 16. Juni 2010 NIEMALS Originalbelege verschicken!! Die braucht Ihr notfalls noch im Gerichtsverfahren. Sie werden das verlangen; ich an Stelle von 4U würde das jedenfalls. Man kann sich doch beglaubigte Kopien machen, wenn die später noch brauchen sollte.
Stinar Geschrieben 16. Juni 2010 Melden Geschrieben 16. Juni 2010 Sie werden das verlangen; ich an Stelle von 4U würde das jedenfalls. Man kann sich doch beglaubigte Kopien machen, wenn die später noch brauchen sollte. Sie haben sich bei mir mit PDF's zufrieden gegeben. Und die Rechnung von Airberlin habe ich ausschließlich als PDF vorliegen.
aaspere Geschrieben 16. Juni 2010 Melden Geschrieben 16. Juni 2010 Sie haben sich bei mir mit PDF's zufrieden gegeben. Und die Rechnung von Airberlin habe ich ausschließlich als PDF vorliegen. Was hattest Du denn sonst noch für Belege außer der AB-pdf?
Stinar Geschrieben 16. Juni 2010 Melden Geschrieben 16. Juni 2010 Was hattest Du denn sonst noch für Belege außer der AB-pdf? Quittung von Airberlin für den Boardsnack, da der in meinem Germanwings-Flugpreis inbegriffen war, sowie Bahnticket von DUS nach CGN.
aaspere Geschrieben 16. Juni 2010 Melden Geschrieben 16. Juni 2010 Quittung von Airberlin für den Boardsnack, da der in meinem Germanwings-Flugpreis inbegriffen war, sowie Bahnticket von DUS nach CGN. Das sind ja "Kleckerbeträge", wenn ich das richtig interpretiere. Da dürften die pdf-s wohl genügen. Wenn's in höhere Regionen gehen sollte, dann wird das wahrscheinlich anders gehandhabt. Ist aber nur eine Vermutung von mir.
didixsch Geschrieben 17. Juni 2010 Melden Geschrieben 17. Juni 2010 Ich werde sicher erst mal keine Originalbelege aus der Hand geben, zumal ich mein Icelandair-Ticket sowie auch meine Mietwagenbuchung ohnhin auch nur als pdf erhalten habe. Das sind die größten Brocken. Wenn es nachher nur noch an den Originalbelegen hängt, eine Zusage für die Schadensübernahme aber vorliegt, kann ich die immer noch nachreichen. Dazu kommt noch eine km-Abrechnung, die ich selbst erstellen werde. Hatte ja bei 4U ab München gebucht und musste nun ab Frankfurt fliegen mit Icelandair. In einem anderen Forum habe ich noch folgenden Link-Tip bekommen (die Profis hier werden den aber ohnehin schon kennen): http://www.ulrich-stockmann.de/upload/1020...luftverkehr.pdf lg Dieter
didixsch Geschrieben 22. Juni 2010 Melden Geschrieben 22. Juni 2010 Meine Aufstellung mit den mir entstandenen finanziellen Schäden sowie die kopierten Belege gingen vorgestern per Einschreiben an Germanwings. Das ganze mit Fristsetzung 2 Wochen. Ich werde nicht nochmal über 3 Wochen warten, bis sich die Strategen zu einer Antwort durchringen können. Parallel werde ich bei meiner Rechtschutzversicherung eine Kostenübernahme für eine evtl. notwendige anwaltliche Beratung bzw. Vertretung einholen. lg Dieter
Der Realist Geschrieben 25. Juni 2010 Melden Geschrieben 25. Juni 2010 Hallo zusammen, leider habe ich keine Zeit, alle bisherigen Postings hier zu durchsuchen. Zur Zeit der vulkanbedingten Sperrungen wollte ich mit USAirways von San Juan/Puerto Rico über Philadelphia nach Frankfurt fliegen. Von San Juan nach Philadelphia hat man uns noch mitgenommen, in Philadelphia allerdings mussten wir eine Extranacht im Hotel verbringen, konnten dann Philadelphia-Madrid fliegen und wurden von dort mit dem Bus nach Frankfurt geflogen. Ich hatte mich bislang mit den Aussagen von USAirways in San Juan und Philadelphia zufrieden gegeben "höhere Gewalt = keine Übernahme zusätzlicher (Hotel)Kosten". Nun lese ich hier so manchen Bericht und habe in "Aero International" etwas über die EU-Verordnung 261/2004 gelesen und frage mich, ob nicht auch wir Anspruch auf Erstattung der zusätzlichen Kosten hätten. Kann mir da ein Experte weiter helfen? Gilt die EU-Verordnung nur für europäische Fluggesellschaften? Gibt es für amerikanische Gesellschaften ähnliche Regelungen? Wie sehen diese aus? Gruß Christian
BobbyFan Geschrieben 25. Juni 2010 Melden Geschrieben 25. Juni 2010 ... leider habe ich keine Zeit, alle bisherigen Postings hier zu durchsuchen. ... ... aber Andere sollen sich die Zeit nehmen dir zu Antworten. Na hoffentlich findest du einen Dummen. :P
jubo14 Geschrieben 25. Juni 2010 Melden Geschrieben 25. Juni 2010 Ich würde es ja für einen schlauen Ansatz halten, einfach mal nach "EU-Verordnung 261/2004" zu googlen. Denn in der Verordnung steht exakt drin, wann sie Anwendung findet.
Der Realist Geschrieben 25. Juni 2010 Melden Geschrieben 25. Juni 2010 ... aber Andere sollen sich die Zeit nehmen dir zu Antworten. Na hoffentlich findest du einen Dummen. :P Hallo Bobby, ich hatte darauf gehofft, dass mir jemand antworten kann, der nicht erst suchen muss, sondern die Antwort schon kennt. Weil er selbst auch betroffen war oder einfach Ahnung hat. Dass mir jemand die Sucharbeit abnimmt, das habe ich nicht erwartet. Aber Zeit, nen dummen Kommentar zu schreiben, hast du ja auch gefunden... Ich würde es ja für einen schlauen Ansatz halten, einfach mal nach "EU-Verordnung 261/2004" zu googlen. Denn in der Verordnung steht exakt drin, wann sie Anwendung findet. Hallo jubo, das habe ich gemacht. So wie ich sie gelesen habe, gilt sie für Fluggesellschaften aus der EU, sofür für Airlines aus Nicht-EU-Staaten, wenn sie ab der EU fliegen. Da mein Flug mit einer Nicht-EU-Airline war und auch der Abflug nicht in der EU stattfand, dürfte die Verordnung für meinen Fall nicht anwendbar sein. Deshalb ja aber auch der zweite Teil meiner Frage, ob es in den USA vergleichbare Regelungen bzw. Vorschriften gibt für US-Airlines und was diese besagen.
jubo14 Geschrieben 26. Juni 2010 Melden Geschrieben 26. Juni 2010 Da mein Flug mit einer Nicht-EU-Airline war und auch der Abflug nicht in der EU stattfand, dürfte die Verordnung für meinen Fall nicht anwendbar sein. Richtig! Deshalb ja aber auch der zweite Teil meiner Frage, ob es in den USA vergleichbare Regelungen bzw. Vorschriften gibt für US-Airlines und was diese besagen. Theoretisch ja! Nur musst Du die im Streitfall vor einem US-Gericht durchsetzen. Kosten und Nutzen sind in diesem Fall indiskutabel!
Der Realist Geschrieben 26. Juni 2010 Melden Geschrieben 26. Juni 2010 Theoretisch ja! Nur musst Du die im Streitfall vor einem US-Gericht durchsetzen. Kosten und Nutzen sind in diesem Fall indiskutabel! Wohl wahr, da würde ich mich auch nicht drauf einlassen. Aber den Versuch, die Airline einfach mal auf die Verordnung XY hinzuweisen und um Erstattung meiner Zusatzkosten zu bitten, würde ich schon unternehmen.
JeZe Geschrieben 26. Juni 2010 Melden Geschrieben 26. Juni 2010 Hallo zusammen, leider habe ich keine Zeit, alle bisherigen Postings hier zu durchsuchen. Zur Zeit der vulkanbedingten Sperrungen wollte ich mit USAirways von San Juan/Puerto Rico über Philadelphia nach Frankfurt fliegen. Von San Juan nach Philadelphia hat man uns noch mitgenommen, in Philadelphia allerdings mussten wir eine Extranacht im Hotel verbringen, konnten dann Philadelphia-Madrid fliegen und wurden von dort mit dem Bus nach Frankfurt geflogen. Ich hatte mich bislang mit den Aussagen von USAirways in San Juan und Philadelphia zufrieden gegeben "höhere Gewalt = keine Übernahme zusätzlicher (Hotel)Kosten". Nun lese ich hier so manchen Bericht und habe in "Aero International" etwas über die EU-Verordnung 261/2004 gelesen und frage mich, ob nicht auch wir Anspruch auf Erstattung der zusätzlichen Kosten hätten. Kann mir da ein Experte weiter helfen? Gilt die EU-Verordnung nur für europäische Fluggesellschaften? Gibt es für amerikanische Gesellschaften ähnliche Regelungen? Wie sehen diese aus? Gruß Christian Bei dir deutet doch aber nach deiner beschreibung nichts darauf hin, dass es in diesem Fall nicht wirklich höhere gewalt war!? Die anderen hier beschweren sich ja, weil andere Airlines das Ziel angeflogen sind - war das bei dir überhaupt der Fall?
Der Realist Geschrieben 26. Juni 2010 Melden Geschrieben 26. Juni 2010 Bei dir deutet doch aber nach deiner beschreibung nichts darauf hin, dass es in diesem Fall nicht wirklich höhere gewalt war!? Die anderen hier beschweren sich ja, weil andere Airlines das Ziel angeflogen sind - war das bei dir überhaupt der Fall? Richtig, bei mir was es in der Tat schlicht höhere Gewalt. In der Juni-Ausgabe der Aero International habe ich aber davon gelesen, dass z.B. "Alleine Easyjet musste 200 000 Hotelübernachtungen bezahlen, was 55 Millionen Pfund kostete." Oder auch "Wegen des geschlossenen Luftraumes hätten die Passagiere rund acht Millionen Nächte in Hotelzimmern gebucht - entweder haben dies die Airlines gleich selbst bezahlt oder sie werden in den nächsten Wochen die Belege ihrer Kunden bekommen, mit der freundlichen Bitte um Rücküberweisung." Und vor allem, nochmals als Zitat: "Setzt man pro Zimmer einen Betrag von 80 Euro an, dann muss die Branche einen Betrag von insgesamt 640 Millionen Euro schultern. Die Regeln dafür sind durch die EU-Richtlinie 261/2006 eindeutig: Zwar müssen die Airlines ihre Kunden nicht entschädigen, weil ein Vulkanausbruch eindeutig ein Fall von höherer Gewalt ist, aber sie müssen dafür sorgen, dass ihre Kunden angemessen untergebracht werden, bis sie weiterbefördert werden"...
Paule22 Geschrieben 28. Juni 2010 Melden Geschrieben 28. Juni 2010 Schonmal bei US Airways in Frankfurt(ähem Liverpool) angefragt?
Pervaneh Geschrieben 30. Juni 2010 Melden Geschrieben 30. Juni 2010 Bei mir versucht 4U die Sache mit der Entschädigungsforderung nach wie vor auszusitzen. In HC-Forum habe ich das hier gefunden und hoffe, ich darf das so hier reinkopieren. Da von den stornierten KEF-Flügen NACH der Aschewolke ja etliche Leute betroffen sind, würde es sicher Sinn machen, wenn sich alle hier mitlesenden Island bzw.Reykavik - Opfer von Germanwings dort melden. Wenn eine TV-Produktionsfirma bei Germanwings nachfragt, warum sie Fluggästen Entschädigungszahlungen nach EU-Recht verweigern, kommen sie möglicherweise doch auf die Idee, meine und andere Schreiben mal zu beantworten und sich gesetzeskonform zu verhalten, statt darauf zu bauen, dass die dummen Kunden alles schlucken, wenn Germanwings nur lange genug jegliche Kommunikation verweigert. Hallo! Aktuell recherchieren wir für das ZDF zum Thema "Ärger beim Billig-Flug". Dafür sind wir auf der Suche nach Personen, die entsprechende Erfahrungengemacht haben. Egal ob Ryanair, Easyjet oder andere Anbieter - wir freuen uns, wenn Sie uns Ihre Geschichte erzählen, natürlich völlig unverbindlich und vertraulich. Wir rufen Sie auch gerne zurück! K. Schreck EXIT Film- und Fernsehproduktion Kirchweg 25 34246 Vellmar Tel: 0561-10 39 23 redaktion@exitfilm.tv
Pervaneh Geschrieben 2. Juli 2010 Melden Geschrieben 2. Juli 2010 Und hier noch ein Link zu einer Umfrage der Verbraucherzentrale: Umgang der Airlines mit Fluggastrechten 18.05.2010 - Wie betreuen und entschädigen Fluggesellschaften ihre Kunden bei Ausfall, Nichtbeförderung oder Verspätung? Im Rahmen einer Online-Umfrage der Verbraucherzentralen können Fluggäste ab heute ihre Erfahrungen schildern. Die Umfrage läuft bis Ende September 2010 auf den Webseiten der Verbraucherzentralen. Das Chaos auf den Flughäfen durch Annullierungen und Verspätungen in folge des Vulkanausbruchs ist das aktuellste Beispiel leidvoller Erfahrungen von Fluggästen. Zwar haben Betroffene bei Verspätung und Flugausfall laut EU-Verordnung Ansprüche auf Betreuung und in bestimmten Fällen auf Entschädigung. Doch dazu müssen sie ihre Rechte kennen und durchsetzen. Und die praktische Umsetzung der Fluggastrechte läuft nach dem Eindruck der Verbraucherschützer alles andere als reibungslos. Klarheit soll nun eine Online-Umfrage der Verbraucherzentralen bringen. Online-Fragebogen umkompliziert ausfüllen Die Verbraucherzentralen rufen Flugreisende auf mitzuteilen, mit welchen Mängeln sie es konkret zu tun hatten, ob sie Ansprüche an die Fluggesellschaft gestellt haben und wie diese damit umgegangen ist. Bis Ende September können Betroffene den Online-Fragebogen auf den Webseiten der Verbraucherzentralen ausfüllen. Die Ergebnisse stellen die Verbraucherzentralen im Herbst öffentlich vor. Die Umfrage wird zeigen, wie die Airlines diese europäischen Rechtsnormen erfüllen. Bis dahin raten die Verbraucherzentralen Flugreisenden, sich vor Reiseantritt über ihre Rechte zu informieren. Link zur Umfrage: http://www.vzb.de/UNIQ127811100303178/link738601A.html
didixsch Geschrieben 3. Juli 2010 Melden Geschrieben 3. Juli 2010 heute kam nun die Antwort auf meine Schadens-Anmeldung von Germanwings: bla bla die meisten von mir gemeldeten und entstandenen Schäden mit allen möglichen Ausreden abgelehnt "ich hätte ja auch mit Air Berlin von München über Düsseldorf nach Island fliegen können" und somit den nicht gecancelten Rückflug mit Germanwings regulär antreten können. Die haben wohl keine Ahnung, was z.B. bei Icelandair ein einfacher Flug im Vergleich zu einem Hin- und Rückflug kostet (der einfache Flug ist meist teurer als Hin- und Rückflug zusammen). bla bla Aus Kulanz bla bla erkläre man sich aber bereit, die Mehrkosten für den Hinflug mit Icelandair (121 EUR) zu übernehmen.. Vermutlich soll ich mich für die Grosszügigkeit auch noch bedanken Bin ich eigentlich ein Reisebüro??? Es war ja auch "wahnsinnig viel Zeit" zwischen Stornierung und meinem Abflug. Ich war schon froh, bei Icelandair noch eines der letzten freien Tickets zu bekommen. Ich werde nun zügig mit meinem Rechtsschutz und ggf. einem schon kontaktierten Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen, damit auch Germanwings mal erkennt, dass sie mit uns nicht alles machen können. Wer den Vulkan als Ausrede sucht, um seine vielleicht nur schwach gebuchten Flieger mal 10 Tage lang nicht fliegen zu lassen, soll auch den Schaden dafür bezahlen. Allein die Mehrkosten für die Umbuchung auf Icelandair haben über 240 EUR betragen, außerdem war 1 Übernachtung sowie 1 Tag mehr Mietwagen nötig, da der Rückflug nicht um 00:30 sondern erst um 07:30 Uhr los ging. mal sehen, wie es weitergeht.
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