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airliners.de

Die Schnee-Saison 2010/11 hat begonnen...


TobiBER

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Und hat ihn seit kurz nach 11 in FRA gefunden - viel Spass in der Bahn...

 

Immer noch besser als die Gegenrichtung... wird wohl nichts mit Heiligabend unter Palmen. :-/

 

LH 466 Miami 12:05 annulliert

Geschrieben

Sorry, wenn meine Frage nicht ganz hierher gehört, habe aber keinen besseren Ort gefunden und wollte auch keinen neuen Thread nur dafür aufmachen ...

 

Heute früh standen in MUC ein paar eingeschneite LH Bae146 im Schneetreiben, allesamt mit weit aufgespreizten Bremsklappen am Heck - wieso? Wieso macht man die nicht wieder zusammen, wenn die Mühle am Boden steht? Angst, dass sie einfrieren?

 

Danke für ernstzunehmende Antworten.

Geschrieben
DME ist gerade wegen Eisregen geschlossen. SVO ist wohl auch betroffen...

 

DME ist genauer gesagt wegen Stromtotalausfall in der Region geschlossen. Der Stromausfall ist auf Eisregen zurückzuführen (Stromleitungen sind gerissen).

 

Geschrieben

DME soll offenbar mit Hilfe von 5 Dieselgeneratoren wieder betriebsfähig gemacht werden.

 

Andauernder gefrierender Regen hatte zuerst für gefährliche Glätte auf der Landebahn gesorgt und dann wichtige Stromkabel gebrochen. Als Folge fiel die Stromversorgung völlig aus, [... d]as Hauptgebäude des Flughafens ist ohne Licht.

 

Mindestens zehn Maschinen, die in Domodedowo landen sollten, wurden bereits nach Scheremetjewo umgeleitet.

 

http://russland.ru/ruwir0010/morenews.php?iditem=19263

 

Umfangreiche Flugstreichungen westlich des Atlantiks aus diesem Grund:

 

9758eef732fa.jpg

Geschrieben

>>>LH467 MIA-DUS sucht schon seit geraumer Zeit einen Landeplatz.

 

>>>Und hat ihn seit kurz nach 11 in FRA gefunden - viel Spass in der Bahn...

 

Ich hatte morgens in dem 0909-ICE von FRA nach D'dorf Gaeste von LH 409 EWR-DUS.

 

Geschrieben

 

Naja, auch im Sommer kann so etwas passieren. Konkret:

Von Toronto kommend konnten wir wir bei aufziehendem Gewitter in Edmonton noch landen und auch aussteigen.

Nur am Gepäckband tat sich nichts, auch Fragen diesbezüglich wurden nicht beantwortet. Nach ca 2,5 Stunden konnten wir unser Gepäck in Empfang nehmen. Die Begründung: Während des Gewitters wird nicht entladen.

Fast zeitgleich landete mit uns eine weitere Maschine, u.a. mit einem ZDF-Filmteam an Bord, die während dieser 2,5 Stunden in der Maschine festsassen und nicht aussteigen durften.

Höchst ärgerlich war nur, dass absolut keine Informationen herausgegeben wurden und anschliessend keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr fuhren.

Geschrieben
Hätte es Alternativen gegeben, hätte man die wohl genutzt.

 

Bevor man sich zu Einzelfällen äussert müssten erst einmal folgende Fragen geklärt sein:

- mit welchem Informationsstand ist die Maschine überhaupt abgeflogen, d.h. hat man es entgegen besseren Wissens drauf ankommen lassen oder gab es schon zum Startzeitpunkt einsprechende Vorwarnungen?

- hätte es in vertretbarer Entfernung vom Zielflughafen Ausweichmöglichkeiten gegeben bzw. ist der Vogel für alle Eventualitäten auch komplett vollgetankt worden, sofern das Reichweitenlimit nicht sowieso schon annähernd erreicht war?

- welche Möglichkeiten der Einflussnahme hat die betroffene Airline beim Flughafen am Ankunftsort wenn es darum geht eine solche Situation zu managen?

 

Wie auch immer die Beantwortung dieser Fragen aussieht füchte ich, dass der betroffene Passagier bei der Einforderung von Entschädigungen etc. die Nachweispflicht für Fehlverhalten hat (was nahezu unmöglich sein dürfte wenn Flughafen, Fluggesellschaft und Abfertigungsunternehmen erst einmal ihre Rechtsverdreher in Stellung gebracht haben).

Geschrieben

Da es sich ja in dem oben geschilderten Fall um eine LH-Maschine gehandelt hat, wäre für mich erstmal LH Ansprechpartner; mit denen hätte ich ja einen Beförderungsvertrag, und der endet ja nicht in dem Moment, wo die Maschine auf einer Außenposition zum Stillstand kommt, ich aber nicht aussteigen kann.

Geschrieben
Das Problem tritt in den Staaten so häufig auf, dass man sogar ein Gesetz dagegen plant:

 

http://www.nytimes.com/2009/12/22/business/22passengers.html

 

Allerdings nur domestic und ab dem Frühjahr.

 

Meinem Verständnis nach handelt das neue Gesetz aber eher von Wartezeiten zwischen Einsteigen und tatsächlichem Start. Das wovon wir hier reden (Wartezeiten zwischen Landung und Aussteigen) würde durch diese Vorgabe eventuell sogar noch verschlimmert, da bislang Maschinen bei der Flugsicherung "ready" melden und sich während der Wartezeit in der Hoffnung auf Verbessertung des Slots schon einmal zurückpushen lassen können. In Zukunft blockiert man so vielleicht für ankommende Maschinen die Gates noch länger als heute schon, da sie in Erwartung eines möglichen Wiederaussteigenlassens die Zeit lieber dort absitzen als nacher erst wieder andocken zu müssen.

 

@aaspere

Genau da beginnt das Problem schon: steht im Beförderungsvertrag zwischen Passagier und Airline wirklich konkreteres drin als "bringe mich am Tag X von A nach B"? Dieses Kriterium wäre jedenfalls nur dann nicht erfüllt, sofern sich das Aussteigen länger als Mitternacht hinzieht.

Geschrieben

 

>>>steht im Beförderungsvertrag zwischen Passagier und Airline wirklich konkreteres drin als "bringe mich am Tag X von A nach B"?

 

Also in meinen Tickets sind regelmaessig Flugzeiten spezifiziert.

Geschrieben
@aaspere

Genau da beginnt das Problem schon: steht im Beförderungsvertrag zwischen Passagier und Airline wirklich konkreteres drin als "bringe mich am Tag X von A nach B"? Dieses Kriterium wäre jedenfalls nur dann nicht erfüllt, sofern sich das Aussteigen länger als Mitternacht hinzieht.

Im Hinterkopf hatte ich diese Fragestellung auch, war nur zu faul vorher zu recherchieren. Bitte um Nachsicht. Aber, in der Tat, das ist wohl nicht ganz unwichtig, und deshalb eine Frage ganz nach meinem Geschmack. Also, ran an die Recherche, und ich melde mich wieder, wenn ich fündig geworden bin.

 

 

So, ich bin ein wenig fündig geworden.

In den AGBs von Lufthansa habe ich folgende Formulierungen gefunden:

 

Flugschein als Voraussetzung für die Beförderung

3.1.6. Sofern Sie nicht mit einem elektronischen Flugschein reisen, besteht ein Anspruch auf Beförderung nur bei Vorlage eines auf den Namen des Fluggastes ausgestellten gültigen Flugscheins, der den Flugcoupon für den betreffenden Flug, alle anderen nicht bereits benutzten Flugcoupons und den Fluggastcoupon enthält.

 

Flugpreise

4.1. Es wird der Flugpreis geschuldet, der für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugort zum tatsächlichen Bestimmungsort maßgeblich ist.

 

Aus dem 3.1.6. erkenne ich, daß ein Anspruch auf Beförderung dann existiert, wenn ich einen elektronischen Flugschein oder einen Flugcoupon habe und vorlege. Daraus schließe ich auch, daß ich zum Zwecke der Beförderung nicht nur das Recht habe, das entsprechende Flugzeug zu besteigen, sondern dies auch machen muß, um Lufthansa ihrerseits die Möglichkeit zu geben, mich zu befördern. Richtig?

 

Aus dem 4.1. erkenne ich nun weiterhin, daß, wenn ich den Flugpreis entrichtet habe, Lufthansa mich vom tatsächlichen Abflugort zum tatsächlichen Bestimmungsort befördern muß. Dazu muß ich natürlich das Flugzeug bestiegen haben, sonst würde die Bestimmung ja keinen Sinn machen.

 

Nun wird es aber interessant. Nirgendwo steht, daß ich auch das Recht erworben habe, am tatsächlichen Bestimmungsort das Flugzeug auch zu verlassen.

Gemein konstruiert könnte Lufthansa sagen: Wir haben Sie an den tatsächlichen Bestimmungsort gebracht und damit den Beförderungsvertrag erfüllt, in dem Moment, wo die Maschine zum Stillstand gekommen ist. Wenn aus irgendwelchen Gründen der Flughafen des tatsächlichen Bestimmungsortes den Passagieren das Verlassen der Maschine verweigert, dann liegt das außerhalb des abgeschlossenen Beförderungsvertrages. Formaljuristisch würde ich der Argumentation sogar folgen können. In der Rechtspraxis müßte sich Lufthansa aber vorhalten lassen müssen, daß der Beförderungsvertrag garnicht zustande gekommen wäre, wenn Lufthansa darauf hinweisen würde, daß für das Verlassen des Flugzeuges am tatsächlichen Bestimmungsort keine Garantie abgeben würde. Da Lufthansa dies aber nicht tut, wird diese Garantie stillschweigend eben doch abgegeben und ist somit (stillschweigend) eben auch Teil des Beförderungsvertrages.

 

Vielleicht liest hier ja jemand aus der Rechtsabteilung von Lufthansa mit; der sollte sich dieses Themas dann mal annehmen.

Ich gehe ja Rechtsstreitigkeiten nach Möglichkeit aus dem Wege, aber in diesem Fall würde ich als betroffener Passagier, der 6 Stunden auf dem Vorfeld in JFK in dem betreffenden Flieger zugebracht hätte, Entschädigungsansprüche gegen Lufthansa geltend machen.

Geschrieben
Ich gehe ja Rechtsstreitigkeiten nach Möglichkeit aus dem Wege, aber in diesem Fall würde ich als betroffener Passagier, der 6 Stunden auf dem Vorfeld in JFK in dem betreffenden Flieger zugebracht hätte, Entschädigungsansprüche gegen Lufthansa geltend machen.

Ich habe diesen Text gefunden:

Wenn der Flughafen aufgrund des Wetters, zum Beispiel Schneefall, gesperrt werden muss, dann gilt das als höhere Gewalt und die Fluggesellschaften müssen in diesem Fall keine Entschädigung zahlen! Anders ist es jedoch, wenn die Fluggesellschaft ein Mitverschulden trägt, etwa weil sie das Flugzeug nicht rechtzeitig enteist wird. In diesem Fall kann eine Entschädigung von oft mehreren hundert Euro fällig sein, denn das Wetter ist vorhersehbar. Sicherlich werden im Falle von schneebedingten Unregelmäßigkeiten im Flugverkehr die Airlines versuchen, diese Flugausfälle oder Flugverspätungen generell als höhere Gewalt einzustufen, so dass unter Umständen oftmals nur der Klageweg bleibt, um Ansprüche gegen die Airlines geltend zu machen.

(Das hatten wir ja bereits in einem früheren Beitrag festgestellt.)

 

Dann heißt es dort weiter:

Ihr Flug verzögert sich mehr als fünf Stunden, unabhängig von der Entfernung des Flugzieles:

> Rückerstattung des Flugpreises oder Rückflug bei der Verspätung eines Anschlussfluges

Regelung des Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen, VO (EG) vom 2. Dezember 2004, wirksam ab 17.02.2005:

Neu sind auch Entschädigungen bei Verspätungen. Bei Verzögerungen des gebuchten Fluges von mehr als zwei Stunden bei Flügen bis 1500 Kilometer, mehr als drei Stunden bei Flügen bis 3500 Kilometer und mehr als vier Stunden für längere Strecken müssen die Fluggesellschaften kostenlos Verpflegung anbieten und notfalls eine Hotelübernachtung. Bei Verspätungen ab fünf Stunden können die Passagiere zwischen einer Rückerstattung des Flugpreises oder einem Rückflugticket bei Anschlussreisen wählen.

 

Jetzt meine Frage:

Zählt die Wartezeit von sechs Stunden bis zum Aussteigen noch mit als Flugverspätung? Schließlich bin ja nicht pünktlich am eigentlichen Ziel meiner Reise, im Terminal, angekommen. Bei verspätetem Abflug wird ja auch die Zeit im Terminal berücksichtigt.

 

Quelle: http://www.passagierrecht.de/

Geschrieben

theoretisch müsste doch die Block-On Zeit gelten. Aber wenn man draußen auf dem Vorfeld wartet, ist man ja nicht on-block und die Verzögerung müsste eine Verspätung sein...

 

EDIT: ich habe auch mal recherchiert

 

Die Blockzeit beginnt mit dem Entfernen von Radklötzen vom Fahrwerk (Off-Block) und endet am Zielflughafen mit dem Vorlegen der Radklötze nach Stillstand des Flugzeugs auf einer Parkposition (On-Block).

(Maurer - Luftverkehrsmanagement 4. Auflage)

 

Eine Verspätung liegt ab 16 Minuten Differenz zur Planzeit vor. (lt. ADV)

 

Planzeit ist bei mir gleich mit der geplanten Blockzeit.

 

Nun muss man eben klären, ob das Flugzeug schon On-Block war oder nicht. Wenn es auf der richtigen Position steht und nur die Türen später geöffnet werden, ist es keine Verspätung. Rollt es aber nach mehreren Stunden weiter zur richtigen Parkposition, dann handelt es sich definitiv um eine Verspätung.

Geschrieben

@ LH-220 + Idahoer

Ich glaube, daß die europäischen Fluggastrechte uns in diesem Fall nicht viel weiter helfen. Natürlich zählt auch eine verspätete Ankunftszeit zu dem Themenkomplex, der entschädigungsfähig ist. Nur, die Frage ist doch eher: Was ist Ankunft?

Idahoer bringt den interessanten Aspekt des Block-On hinein. Unterstellt, Abflug- und Ankunftzeitpunkte wären rechtlich daran gebunden, was ich aber nicht weiß, und Idahoer sagt ja zu Beginn seines Beitrages auch "theoretisch".

Aber spinnen wir doch mal den nicht unlogischen Gedanken weiter. Wenn ich der Captain dieses Fluges gewesen wär, dann hätte ich nach Abstellen der Triebwerke auf der Außenposition angefragt, wie lange es vermutlich dauern könnte, bis ein Finger für den Flieger frei wäre, wenn es keine andere Möglichkeit zur Entladung gäbe. Wenn dann die Antwort "Das kann länger dauern" gelautet hätte, was ich auch mal vermute, dann hätte ich als Pilot die Radklötze verlangt; schon aus Sicherheitsgründen. Und dann hätten wir den Fall, daß der Bestimmungsort erreicht und der Beförderungsvertrag erfüllt ist, die Paxe aber dennoch nicht von Bord gehen können.

Wat nu?

Geschrieben
@ LH-220 + Idahoer

Ich glaube, daß die europäischen Fluggastrechte uns in diesem Fall nicht viel weiter helfen. Natürlich zählt auch eine verspätete Ankunftszeit zu dem Themenkomplex, der entschädigungsfähig ist. Nur, die Frage ist doch eher: Was ist Ankunft?

Wat nu?

Ich bin immer noch der Meinung, daß ich im Terminal sein muß, damit der Beförderungsvertrag endet. Er beginnt ja auch beim Check-in am Flughafen, wenn ich in die Obhut der Fluggesellschaft genommen werde. Bevor ich aus der Obhut der Fluggesellschaft entlassen werde, ist für mich der Beförderungsvertrag nicht beendet.

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