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Ryanair


Empfohlene Beiträge

Halli, Hallo!

 

Wir haben ein kleines Problem mit Ryanair und das hat sich natürlich auf den ganzen Urlaub aus gewirkt. Ich hoffe mir kann jemand helfen, oder sagen wohin ich mich wenden kann:

 

Wir sind mit ca. 20 Personen von Verona nach Palermo geflogen, bei Checkin am Flughaben war nur ein Schalter von Ryanair offen und dementsprechend langsam wurde das Gebäck aufgenommen.

Da der Weg vom Checkin-Schalter bis zu dem Gate war lang war konnten 6 Personen nicht mitfliegen. Da wir die Flugbegleiter auf das Problem ansprachen, sagen sie nur dass sie nicht mehr zusteigen können und wir trotzdem fast eine Stunde warten mussten, bis das Gepäck von den 6 Personen wieder ausgeladen ist.

 

Danke für eure Antworten!

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Halli, Hallo!

 

Wir haben ein kleines Problem mit Rayanair und das hat sich natürlich auf den ganzen Urlaub aus gewirkt. Ich hoffe mir kann jemand helfen, oder sagen wohin ich mich wenden kann:

 

Wir sind mit ca. 20 Personen von Verona nach Palermo geflogen, bei Checkin am Flughaben war nur ein Schalter von Rayanair offen und dementsprechend langsam wurde das Gebäck aufgenommen.

Da der Weg vom Checkin-Schalter bis zu dem Gate war lang war konnten 6 Personen nicht mitfliegen. Da wir die Flugbegleiter auf das Problem ansprachen, sagen sie nur dass sie nicht mehr zusteigen können und wir trotzdem fast eine Stunde warten mussten, bis das Gepäck von den 6 Personen wieder ausgeladen ist.

 

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Es waren keine Flugbegleiter, die Euch das gesagt haben, sondern Mitarbeiter der von Ryanair beauftragten Handling-Agentur. Die haben von Ryanair strikte Anweisung, nach dem Ende der Boarding-Time keinen Pax mehr abzufertigen. Ich vermute mal, daß Ihr einfach sehr knapp in der Zeit gewesen seid. Das Gate schließt immer 20 min. vor Abflug. Und Deine Angabe, der Weg vom CI zum Gate sei sehr lang stimmt nicht (ich kenne Verona). Hat sich da vielleicht jemand von Euch vertrödelt? Und dann warten 5 andere auf den, der nochmal auf die Toilette mußte, oder sonstwas machte, und schon ist die K...... am dampfen. Kommt immer wieder vor, besonders bei Neulingen auf FR-Flügen. Deine Angabe von 1 Std. für das Ausladen von 6 Koffern erscheint mir allerdings auch etwas lang; könnte aber stimmen. Und Du kennst hoffentlich die Regel: kein Koffer ohne zugehörigen Pax.

So, und nun mein Rat:

Buche es auf das Konto "Erfahrungen". Außer den sechs aus Deiner Gruppe haben sich alle korrekt verhalten, so scheint mir.

Wenn Du das nächste Mal mit einer Reisegruppe von so vielen Leuten mit FR fliegen willst, dann verdonnere die Leute, auf jeden Fall 2 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein. Dann habt Ihr auch keinen Streß.

Jeder Schriftverkehr oder Telefonat mit Dublin ist zwecklos; spare ihn Dir.

 

Edit: Da hast Du ein exemplarisches Beispiel für Trödelei; diesmal bei mir. locodtm hat das gleiche, nur in wenigen Worten, geschrieben, wie ich, und war deshalb schneller. :lol:

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Der Fehler liegt hier nicht bei Ryanair, auch wenn ich den Verein nicht leiden kann.

Sorry, kein Mitleid!

 

Halli, Hallo!

 

Wir haben ein kleines Problem mit Rayanair und das hat sich natürlich auf den ganzen Urlaub aus gewirkt. Ich hoffe mir kann jemand helfen, oder sagen wohin ich mich wenden kann:

 

Wir sind mit ca. 20 Personen von Verona nach Palermo geflogen, bei Checkin am Flughaben war nur ein Schalter von Rayanair offen und dementsprechend langsam wurde das Gebäck aufgenommen.

Da der Weg vom Checkin-Schalter bis zu dem Gate war lang war konnten 6 Personen nicht mitfliegen. Da wir die Flugbegleiter auf das Problem ansprachen, sagen sie nur dass sie nicht mehr zusteigen können und wir trotzdem fast eine Stunde warten mussten, bis das Gepäck von den 6 Personen wieder ausgeladen ist.

 

Danke für eure Antworten!

 

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Stimmt so nicht. Die 261/2004 kennt lediglich ein rechtzeitiges Erscheinen zur ABFERTIGUNG, kein rechtzeitiges Erscheinen am Gate.

 

Falls die Mitglieder der Gruppe gemäß Vorgabe zur Gepäckaufgabe erschienen sind, haben sie alles getan, was sie tun mussten. Ab da war FR in der Pflicht, die Beförderung zu gewährleisten. Folge: 250 Euro pro Nase + kostenlose Ersatzbeförderung.

 

Soweit die Theorie. In der Praxis wird gleichwohl kaum was zu machen sein, da kein Deutschland-Bezug besteht und FR mithin wohl nicht vor einem deutschen Gericht in Anspruch genommen werden kann. Und freiwillig...

 

 

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FR-Beförderungsbedingungen:

 

6.5 Alle gegebenenfalls zu entrichtenden Gebühren für Gepäck und/oder Übergepäck müssen bis spätestens 40 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit beglichen sowie aufzugebendes Gepäck an der Gepäckannahmestelle abgegeben worden sein. Die Gepäckannahmestellen öffnen üblicherweise zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit.

 

6.7 Sie sollten sich mindestens 30 Minuten vor der geplanten Abflugzeit am Flugsteig einfinden. Der Einstieg schließt 20 Minuten vor Abflug. Sollten Sie sich erst nach diesem Zeitpunkt am Flugsteig einfinden, werden Sie für den Flug nicht mehr zugelassen. Wenn Sie in diesem Fall auf einem späteren Flug reisen möchten, müssen Sie eine neue Buchung vornehmen und in vollem Umfang bezahlen.

_________

 

Damit dürfte doch alles gesagt sein.

 

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:blink:

die "glorreichen Sechs" haben ihre Plünnen ordnungsgemäss eingecheckt, sind dann durch die Fummelbude und frohes Mutes umgehend zum Abfluggate, dort wurden Sie aber abgewiesen ? Aber das Gepäck war laut Loadsheet schon an Bord ?! Entweder werden die Koffer in VRN gebeamt oder man benötigt vom Check In zum Gate noch ne Ewigkeit (2x eine Rauchen, Fummelbude, 2x Klo, Shopping, schnell noch mal mit der Funke bei Facebook posten, das man rauchen und aufm Klo war)...

 

just my thoughts :unsure:

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- Deine Angabe von 1 Std. für das Ausladen von 6 Koffern erscheint mir allerdings auch etwas lang; könnte aber stimmen. Und Du kennst hoffentlich die Regel: kein Koffer ohne zugehörigen Pax.

 

Das ist schon klar, nur würde jeder halbwegs normal denkende Mensch eher die Passagiere einsteigen und die Maschine abfliegen lassen, als das Gepäck ausladen zu lassen und die Maschine sinnlos zu verzögern (je nachdem, was schneller geht, aber in fast einer Stunde hätte man die Passagiere selbst noch an Bord gebracht, wenn das Flugzeug am anderen Ende des Flughafens stand)

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@ schnalli

Da kannst Du mal sehen, wie es hier läuft. :lol:

STN-EBJ erzählt Dir etwas über europäische Fluggastrechte. SA261 kopiert die Originalbestimmungen von Ryanair hinein, Sebastian erzählt, daß man das in Preßburg alles nicht so genau nimmt und auch mal fünfe gerade sein läßt, und was hilft es Dir nun? Das soll beileibe keine Kritik an den drei Freunden sein, nur, so ist eben das Leben mit Ryanair - willkommen im Club. :D

Nun bleibt Dir die Entscheidung: Hinnahme oder Anwaltsnahme.

 

Edit: Ich liebe dieses Forum.

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Wobei die Frage ja ersichtlich auf eine juristische Einordnung geht. Und für diese ist nur einer der drei Zitierten (STN-EBJ) nicht nur als Rechtsanwalt staatlich geprüft, sondern als auf Fluggastrechte spezialisierter Anwalt auch kompetent. Sollte man vielleicht für ein neues Mitglied, das sich hier noch nicht auskennt, der Fairness halber anmerken.

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@touchdown99:

 

Einmal mehr: Danke für die Blumen. :)

 

Aber lass´ mal: Das ist ja hier ein Meinungsforum. Jeder kann und soll sich äußern.

 

Klar freue ich mich auch, wenn sich z.B. bei den nicht Rechtsfragen mal ein Pilot, Techniker oder jemand von der Flugsicherheit meldet, aber auch deren Beiträge stellen natürlich nur MEINUNGSÄUSSERUNGEN dar. Letztlich muss jeder sehen, was er für sich aus dem Forum raus zieht.

 

Für meine Beiträge beanspruche ich daher auch ausdrücklich NICHT, dass sie inhaltlich zutreffend sind. :D

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Stimmt so nicht. Die 261/2004 kennt lediglich ein rechtzeitiges Erscheinen zur ABFERTIGUNG, kein rechtzeitiges Erscheinen am Gate.

Das Lob von touchdown99 ist natürlich berechtigt, und in Rechtsfragen sollte man tatsächlich eher auf Dich hören, als auf andere (mich eingeschlossen).

Ich habe mal eben die 261/2004 grob überflogen, finde aber das nicht, was Du im Zitat angeführt hast. Kannst Du auf die Schnelle mal den Artikel in der Verordnung benennen, wo das mit der ABFERTIGUNG steht?

 

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Das Lob von touchdown99 ist natürlich berechtigt, und in Rechtsfragen sollte man tatsächlich eher auf Dich hören, als auf andere (mich eingeschlossen).

Ich habe mal eben die 261/2004 grob überflogen, finde aber das nicht, was Du im Zitat angeführt hast. Kannst Du auf die Schnelle mal den Artikel in der Verordnung benennen, wo das mit der ABFERTIGUNG steht?

 

 

Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a

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...

Soweit die Theorie. In der Praxis wird gleichwohl kaum was zu machen sein, da kein Deutschland-Bezug besteht und FR mithin wohl nicht vor einem deutschen Gericht in Anspruch genommen werden kann. Und freiwillig...

Dann frage ich mich natürlich, worin der Unterschied der nationalen Gerichten bei Auslegung der gleichen EUVO besteht? Oder verstehe ich da was nicht richtig?

 

Ist es nur so gemeint, dass die Durchsetzung rechtl. Interessen in anderen EU-Staaten zu aufwendig/teuer wäre?

 

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So, jetzt habe ich mir in der 261/2004 den Artikel 3, Absatz 2, Buchstabe a genau durchgelesen.

Da steht, ich zitiere:

........dass Fluggäste

a) über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen und ......... sich

- wie vorgegeben und zuvor schriftlich (einschließlich auf elektronischem Wege) von dem Luftfahrtunternehmen.......angegebenen Zeit zur Abfertigung einfinden

oder, falls keine Zeit angegeben wurde,

- spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung einfinden.

Zitat Ende.

 

Auf den Bordkarten von Ryanair stehen immer zwei fett gedruckte Zeitangaben. Die Zeit, zu der das Gate schließt (z.B. 07:10) und darunter die Abflugzeit (z.B. 07:40) und, kleiner gedruckt, aber lesbar:

Important Reminders (ich habe einen irischen Boarding Pass vorliegen)

Bag Drop desks close strictly 40 minutes before the scheduled flight departure time. Passengers should be at the boarding gate at least 30 minutes prior to the scheduled departure.

 

Für mein Rechtsempfinden ist das, was Ryanair auf dem Boarding Pass angibt, alles eindeutig und voll kompatibel zu den Bestimmungen der 261/2004, Artikel 3, Absatz 2a

 

@ STN-EBJ

Jetzt bin ich gespannt auf Deinen Kommentar.

 

 

 

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Die VO differenziert zwischen "Einfinden zur Abfertigung" (= Check-In) und "Einfinden am Flugsteig" (=Boarding), vgl. Art. 2 lit j) und lit k). Du meinst das eine, STN-EBJ das andere. Man muss nach der VO zwecks Erhalt seiner Rechte 45 Minuten vor Abflug am Check-In sein, nicht aber am Flugsteig (Ryanair selbst schreibt "passengers should be at the boarding gate", nicht "must be").

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Stimmt so nicht. Die 261/2004 kennt lediglich ein rechtzeitiges Erscheinen zur ABFERTIGUNG, kein rechtzeitiges Erscheinen am Gate.

 

Falls die Mitglieder der Gruppe gemäß Vorgabe zur Gepäckaufgabe erschienen sind, haben sie alles getan, was sie tun mussten. Ab da war FR in der Pflicht, die Beförderung zu gewährleisten.

 

"Sie sollten sich mindestens 30 Minuten vor der geplanten Abflugzeit am Flugsteig einfinden. Der Einstieg schließt 20 Minuten vor Abflug. Sollten ..."

Demnach könnte ja nur die "20 min. Schließung vor Abflug" die rechtlich Frage sein, ob sich die FR-AGB mit der VO deckt, was STN-EBJ verneint.

 

Wobei es nach meinem rechtl. Empfinden total unlogisch ist, dass die die FG's verantwortlich für das rechtzeitige Erscheinen der Pax am Gate sein sollen?

 

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@touchdown99

Nee nee, so einfach ist das nicht.

Die VO sagt, daß die Paxe sich zur vom Luftfahrtunternehmen angegebenen Zeit zur Abfertigung einzufinden haben.

Da FR im Normalfall, und den müssen wir hier voraussetzen, keinen typischen Check-In mehr am Airport hat, entfällt der Begriff Abfertigung=CI und wird ersetzt durch die Angabe auf der Bordkarte, daß das Gate zu einem klar definierten Zeitpunkt schließt. Damit erfüllt FR nach meiner Ansicht klar die VO. Da aber das Gepäck, so vorhanden, vorher am Bag Drop abgegeben werden muß, schreibt FR zusätzlich den Hinweis, daß der Bag Drop "strictly" 40 Minuten vor Abflug schließt. Letzteres wird in der VO überhaupt nicht behandelt, zählt also nach der VO nicht zum Begriff der Abfertigung. Das erscheint zwar auf den ersten Blick unlogisch, ist es aber nicht. Die Abfertigung im Sinne der VO beginnt bei FR also erst nach der Siko, wenn man tatsächlich und körperlich am Gate oder in der Schlange vor dem Gate steht. Stehe ich aber in der Schlange vor dem Gate, und sei es als Allerletzter, und dauert das Boarding aus welchen Gründen auch immer, über den Zeitraum "Gate closes" hinaus an, dann habe ich selbstverständlich auch dann noch Anspruch auf Beförderung. Deshalb gehen die Mitarbeiter ja auch zwei- oder dreimal die Schlange ab und sammeln die Koupons ein. Aber, darum geht es hier ja auch nicht. Wenn, und das ist nach meiner Erfahrung der Flaschenhals, die Siko zu lange dauert und es knapp mit der Zeit am Gate wird, werden ja auch die Leute, die noch vor der Siko stehen, herausgefischt, damit sie vorrangig durch die Siko kommen können. Das habe ich immer wieder erlebt. Das ist also auch nicht das Thema. Das entscheidende ist die deutlich sichtbare Zeitangabe zu der das Gate schließt.

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@touchdown99

Nee nee, so einfach ist das nicht.

Die VO sagt, daß die Paxe sich zur vom Luftfahrtunternehmen angegebenen Zeit zur Abfertigung einzufinden haben.

Da FR im Normalfall, und den müssen wir hier voraussetzen, keinen typischen Check-In mehr am Airport hat, entfällt der Begriff Abfertigung=CI und wird ersetzt durch die Angabe auf der Bordkarte, daß das Gate zu einem klar definierten Zeitpunkt schließt. Damit erfüllt FR nach meiner Ansicht klar die VO. Da aber das Gepäck, so vorhanden, vorher am Bag Drop abgegeben werden muß, schreibt FR zusätzlich den Hinweis, daß der Bag Drop "strictly" 40 Minuten vor Abflug schließt. Letzteres wird in der VO überhaupt nicht behandelt, zählt also nach der VO nicht zum Begriff der Abfertigung. Das erscheint zwar auf den ersten Blick unlogisch, ist es aber nicht. Die Abfertigung im Sinne der VO beginnt bei FR also erst nach der Siko, wenn man tatsächlich und körperlich am Gate oder in der Schlange vor dem Gate steht. Stehe ich aber in der Schlange vor dem Gate, und sei es als Allerletzter, und dauert das Boarding aus welchen Gründen auch immer, über den Zeitraum "Gate closes" hinaus an, dann habe ich selbstverständlich auch dann noch Anspruch auf Beförderung. Deshalb gehen die Mitarbeiter ja auch zwei- oder dreimal die Schlange ab und sammeln die Koupons ein. Aber, darum geht es hier ja auch nicht. Wenn, und das ist nach meiner Erfahrung der Flaschenhals, die Siko zu lange dauert und es knapp mit der Zeit am Gate wird, werden ja auch die Leute, die noch vor der Siko stehen, herausgefischt, damit sie vorrangig durch die Siko kommen können. Das habe ich immer wieder erlebt. Das ist also auch nicht das Thema. Das entscheidende ist die deutlich sichtbare Zeitangabe zu der das Gate schließt.

Man kann alles gutreden.

 

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Wobei es nach meinem rechtl. Empfinden total unlogisch ist, dass die die FG's verantwortlich für das rechtzeitige Erscheinen der Pax am Gate sein sollen?

Das siehst Du völlig richtig. Es hat sich eben nur eingebürgert, daß an Airports die Trödler, die bereits den normalen CI mit Gepäckabgabe und Bordkartenempfang hinter sich haben, aber am Gate nicht erscheinen, mehrmals ausgerufen werden. Das stammt aber noch aus der Zeit vor den LCCs, und es soll Menschen bei LH geben, die sich bewußt ausrufen lassen, um ihre Wichtigkeit zu unterstreichen. Bei FR wird nicht ausgerufen. Wer eben zu spät kommt, den bestraft das Leben, und damit wären wir bei den 6 Trödlern in Verona angekommen.

 

 

Man kann alles gutreden.

Hast Du etwas qualifiziertes beizusteuern? Wir diskutieren hier ernsthaft ein organisatorisches und rechtliches Thema.

 

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Nee nee, so einfach ist das nicht.

Die VO sagt, daß die Paxe sich zur vom Luftfahrtunternehmen angegebenen Zeit zur Abfertigung einzufinden haben.Da FR im Normalfall, und den müssen wir hier voraussetzen, keinen typischen Check-In mehr am Airport hat, entfällt der Begriff Abfertigung=CI und wird ersetzt durch die Angabe auf der Bordkarte, daß das Gate zu einem klar definierten Zeitpunkt schließt.

 

Kommt drauf an, ob man meint, dass der Hund mit dem Schwanz wedelt oder der Schwanz mit Hund.

 

 

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