ilam Geschrieben 5. September 2014 Melden Geschrieben 5. September 2014 Oder es wird direkt nach der Landung kurz mal die Tür geöffnet "um zu schauen, ob man tatsächlich gelandet ist". ;)
Roland Geschrieben 5. September 2014 Melden Geschrieben 5. September 2014 Als Jurist frage ich mich, wie töricht und ungeschickt Germanwings war, ein derartiges Urteil zu provozieren. Die anderen Airlines werden sich herzlich für diese Präzendenzentscheidung bedanken. Dabei haben sie sogar noch Glück gehabt, denn das Urteil hätte auch dahingehend ausfallen können, daß die Reise erst beim Betreten des Flughafens (also nach einem evtl. Bustransfer) beendet gewesen wäre. Zumindest dieses Urteil war absolut absehbar, vor allem wenn man weiß, daß die Gerichte idR verbraucherfreundlich entscheiden. Bei den heutigen Flugpreisen ist die gesetzliche Höhe der Entschädigung allerdings zu kritisieren. Denn häufig wird so die Entschädigung deutlich höher ausfallen, als die Reise überhaupt gekostet hat. Ein Prozentsatz in Höhe von X des Reisepreises wäre fraglos sachgerechter.
ilam Geschrieben 5. September 2014 Melden Geschrieben 5. September 2014 Bei den heutigen Flugpreisen ist die gesetzliche Höhe der Entschädigung allerdings zu kritisieren. Denn häufig wird so die Entschädigung deutlich höher ausfallen, als die Reise überhaupt gekostet hat. Ein Prozentsatz in Höhe von X des Reisepreises wäre fraglos sachgerechter. Jupp. Habe gerade einen Bekannten, der für seine 380€-Schnäppchen-Pauschalreise demnächst 400€ Entschädigung kassiert. Für ihn freut es mich, aber irgendwas stimmt da nicht, allerspätestens beim kompletten Reisepreis müsste ein Deckel drauf. Oder es wird direkt nach der Landung kurz mal die Tür geöffnet "um zu schauen, ob man tatsächlich gelandet ist". ;) Nur zur Klarstellung: Das war als Witz gemeint und das Urteil lässt so einen Trick auch nicht zu: http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-452/13 Erst wenn den Fluggästen das Verlassen des Flugzeugs gestattet ist und dafür das Öffnen der Flugzeugtüren angeordnet wird
aaspere Geschrieben 5. September 2014 Autor Melden Geschrieben 5. September 2014 Bei den heutigen Flugpreisen ist die gesetzliche Höhe der Entschädigung allerdings zu kritisieren. Denn häufig wird so die Entschädigung deutlich höher ausfallen, als die Reise überhaupt gekostet hat. Ein Prozentsatz in Höhe von X des Reisepreises wäre fraglos sachgerechter. Das darf man schon deshalb so sehen, weil es inzwischen Zeitgenossen gibt, die stets in der Hoffnung leben, ihre Reisekosten über diesen Weg zu senken.
Bobby Geschrieben 6. September 2014 Melden Geschrieben 6. September 2014 Der EuGH hat heute für Klarheit gesorgt, wann die 3-Stunden-Verspätungsdauer greift. Wenn die Tür geöffnet wird. Sehr logisch, erst dann ist man kein "Gefangener" mehr. http://www.airliners.de/flugverspaetung-bemisst-sich-am-zeitpunkt-der-tueroeffnung/33519 Dann kann man ja, wenn es eng wird, auf dem Taxiway schon einmal die Tür auf und zu machen. :P
aaspere Geschrieben 6. September 2014 Autor Melden Geschrieben 6. September 2014 Im verhandelten Fall hätte das wohl wenig Eindruck auf die Richter gemacht. :D
aaspere Geschrieben 8. September 2014 Autor Melden Geschrieben 8. September 2014 Au Backe. Wenn dieses Urteil rechtskräftig werden sollte,dann müssen fast alle Airlines ihre Ticketpreise neu kalkulieren. Das LG Berlin hat der Klage eines Verbrauchervereins recht gegeben (AZ: 52 O 175/13). http://www.airliners.de/urteil-flugpreis-nicht-schon-lange-vor-abflug-faellig/33469 Ich stelle mir das dann in der Praxis so vor: Buchung wird bestätigt, vorbehaltlich der Zahlung, sagen wir mal 14 Tage vor Reiseantritt. Erhöhter Verwaltungsaufwand bei der Airline, weil sie den Kunden erinnern muß. Kunde vermasselt die Zahlung dennoch. Kunde wird am CI abgewiesen. Großer Ärger. BILD-Leserreporter berichtet von Prügelei im Flughafen. Im Prinzip liegt die Kammer beim LG Berlin richtig mit ihrer Entscheidung; sie ist nur sowas von praxisfremd, daß es schon wieder weh tut. Es ist doch viel einfacher, wenn der Kunde bei der Buchung gleich bezahlt und dann auch keine Probleme bekommen wird. Das bißchen Zinsverlust fällt doch überhaupt nicht ins Gewicht, zumal ein tatsächlicher Zinsverlust auch nicht eintritt, weil er ja auch nicht von seinem Sparbuch bezahlt. Ich muß mich mal wieder selber zitieren, weil das OLG Frankfurt genau anders als das LG Berlin entschieden hat. http://www.airliners.de/airline-darf-vollen-reisepreis-bei-buchung-verlangen/33543 Jetzt dürfte klar sein, daß der BGH sich damit beschäftigen wird.
Oldie46 Geschrieben 18. September 2014 Melden Geschrieben 18. September 2014 Billigflieger dürfen Gepäckgebühren berechnen : http://www.spiegel.de/reise/aktuell/eugh-gepaeckgebuehren-bei-fluegen-sind-rechtens-a-992360.html Daraus ergibt sich die nächste Frage, wie groß darf das " angemessene Handgepäck" sein. Ich denke dabei z.B.an WIZZ, die nur ein kleines Gepäckstück kostenlos zulassen.
aaspere Geschrieben 18. September 2014 Autor Melden Geschrieben 18. September 2014 Meines Wissens haben alle LCC Größenangaben und Gewichtsangaben für das Handgepäck festgelegt.
aaspere Geschrieben 23. September 2014 Autor Melden Geschrieben 23. September 2014 (bearbeitet) Das Kammergericht (OLG Berlin) hat (wahrscheinlich gegen AB) in Sachen Bearbeitungsgebühr und Erstattung von Flughafengebühren eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung gegen die Airline getroffen. http://www.airliners.de/bearbeitungsentgelt-flug-stornierung/33672 Bearbeitet 1. Juli 2015 von aaspere
Michael72291 Geschrieben 23. September 2014 Melden Geschrieben 23. September 2014 (bearbeitet) Das Kammergericht (Landgericht Berlin) hat (wahrscheinlich gegen AB) in Sachen Bearbeitungsgebühr und Erstattung von Flughafengebühren eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung gegen die Airline getroffen. http://www.airliners.de/bearbeitungsentgelt-flug-stornierung/33672 Wenn bei einer Stornierung der gesamte Steueranteil (und die Flughafengebühren) zurückgezahlt wird muß die Airline doch trotzdem Steuern zahlen, für den Teil der nicht zurückgezahlt wird. Oder? Bearbeitet 23. September 2014 von Michael72291
aaspere Geschrieben 23. September 2014 Autor Melden Geschrieben 23. September 2014 Man muß das Urteil lesen, um die Entscheidung verstehen zu können. Es dürfte aber noch nicht veröffentlicht sein. Zumindest hat man ja das AZ veröffentlicht.
flyer1974 Geschrieben 23. September 2014 Melden Geschrieben 23. September 2014 Dem Gericht nach dürfte es sich wohl um AB handeln, was ich wiederum nicht verstehe, ist das lt. Bericht überhaupt nur so geringe Steuern und Gebühren ausgewiesen wurden, die ja bekanntlich voll zu erstatten sind bei Nichtantritt des Fluges... Im Regelfall sieht es doch so aus, Flugpreis zwischen 1,- und 10,- € der Rest sind die eigentlich zu erstattenden Steuern & Gebühren. Ist es überhaupt rechtens dies anders auszuweisen ? wohl eher nicht ???
aaspere Geschrieben 23. September 2014 Autor Melden Geschrieben 23. September 2014 Gute Frage. Ich weiß es nicht.
aaspere Geschrieben 10. Oktober 2014 Autor Melden Geschrieben 10. Oktober 2014 (bearbeitet) Da beißt die Maus keinen Faden ab, sagt das Amtsgericht Düsseldorf. http://www.airliners.de/fluggesellschaft-maus-flugzeug/33808 Korrektur wg. fehlerhafter Gerichtsinstanz Diesmal das Amtsgericht Frankfurt. Keine Ausgleichszahlung und kein Schadensersatz wg. "dicker Knie", ursächlich durch heftigen Schneefall. http://www.t-online.de/reisen/flugreisen/id_71351800/flugausfall-wegen-starkem-schneefall-airline-muss-nicht-zahlen.html Bearbeitet 10. Oktober 2014 von aaspere
aaspere Geschrieben 17. Oktober 2014 Autor Melden Geschrieben 17. Oktober 2014 Man mag es nicht glauben, weshalb in Deutschland geklagt wird. Das AG Würzburg wies den Kläger aber darauf hin, daß ein Direktflug nicht unbedingt ein Non-Stop-Flug ist. http://www.t-online.de/reisen/flugreisen/id_71437030/reiserecht-direktflug-kann-zwischenlanden.html
chris2908 Geschrieben 18. Oktober 2014 Melden Geschrieben 18. Oktober 2014 Ich dachte das wäre mittlerweile allgemein bekannt. Ich wundere mich warum eine solche Klage überhaupt noch zugelassen wird, wenn der Ausgang schon vorher absolut klar ist und die Klage somit keinerlei Aussicht auf Erfolg hat.
bahnfahrer Geschrieben 18. Oktober 2014 Melden Geschrieben 18. Oktober 2014 Das Urteil ist auch von 1997. Aber wenn man sonst nichts zu berichten hat, dann schreibt man eben Artikel über 17 Jahre alle Gerichtsurteile :-)
aaspere Geschrieben 18. Oktober 2014 Autor Melden Geschrieben 18. Oktober 2014 Ich denke, daß der Amtsrichter dem Kläger das auch vorher gesagt haben dürfte. Keine Ahnung warum t-online das jetzt vermeldet hat.
aaspere Geschrieben 24. Oktober 2014 Autor Melden Geschrieben 24. Oktober 2014 Kein Urteil, aber ein Hinweis, auf was man Anspruch hat, wenn sich der Koffer verspätet. Beim Geschäftsreisenden kann es auch schon mal ein neuer Anzug sein. http://www.airliners.de/nach-gepaeckverspaetung-nicht-airline-kosten/33928
aaspere Geschrieben 2. Dezember 2014 Autor Melden Geschrieben 2. Dezember 2014 Recht so. http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/buntes-kurioses/id_72014920/flughafen-von-miami-lahmgelegt-90-000-dollar-strafe-fuer-bomben-witz.html
aaspere Geschrieben 8. Januar 2015 Autor Melden Geschrieben 8. Januar 2015 Mal wieder eine Entscheidung, bei der ich mich frage, was für ein Rechtsgefühl manche haben, oder was Anwälte so denken. In diesem Fall mußte allerdings kein Anwalt eingeschaltet werden, da vor dem AG geklagt wurde. http://www.airliners.de/airline-streik-sicherheitspersonals/34573
Jimmyy Geschrieben 9. Januar 2015 Melden Geschrieben 9. Januar 2015 Das Rechtsgefühl finde ich durchaus in Ordnung. Natürlich keine Ausgleichszahlung. Aber der Fluggast hat nunmal nur ein Vertragsverhältnis mit der Fluggesellschaft. Und nicht mit dem Sicherheitsdienstleister. Somit hat sich der Kunde zwecks Ersatzbeförderung an die Fluggesellschaft zu wenden. Wenn nun der Sicherheitscheck in einem Vertragsverhältnis mit der Airline stünde.......Ich vermute aber mal, dass dies nicht der Fall ist, und man bei hoheitlichen Aufgaben gekniffen ist. Was ich persönlich nicht befürworte.....aber nunja....
aaspere Geschrieben 6. Februar 2015 Autor Melden Geschrieben 6. Februar 2015 (bearbeitet) Den folgenden Link hab ich von jared im falschen Thread übernommen http://www.welt.de/reise/article137188850/Codeshare-Welche-Airline-zahlt-bei-Verspaetung.html Die WELT hat da wohl etwas völlig mißverstanden. Ich bin sicher, daß es sich um einen Charter- oder Linienflug gehandelt hat und nicht ein Codesharing betraf. Und da hat Condor, aus welchen Gründen auch immer, einen Flieger der Airline X eingesetzt. Das ist aber kein Codesharing. Das Urteil ist leider nicht veröffentlicht. Bearbeitet 6. Februar 2015 von aaspere
HPT Geschrieben 6. Februar 2015 Melden Geschrieben 6. Februar 2015 Das steht halt in keiner Datenbank der WELT bzw. der Kontakte..., dass es ein Wet-Lease war... Vielleicht hätte man vorher hier mal fragen sollen?
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