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Gerichtsurteile aus der Luftfahrt


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Als Jurist frage ich mich, wie töricht und ungeschickt Germanwings war, ein derartiges Urteil zu provozieren. Die anderen Airlines werden sich herzlich für diese Präzendenzentscheidung bedanken. Dabei haben sie sogar noch Glück gehabt, denn das Urteil hätte auch dahingehend ausfallen können, daß die Reise erst beim Betreten des Flughafens (also nach einem evtl. Bustransfer) beendet gewesen wäre. Zumindest dieses Urteil war absolut absehbar, vor allem wenn man weiß, daß die Gerichte idR verbraucherfreundlich entscheiden.

Bei den heutigen Flugpreisen ist die gesetzliche Höhe der Entschädigung allerdings zu kritisieren. Denn häufig wird so die Entschädigung deutlich höher ausfallen, als die Reise überhaupt gekostet hat. Ein Prozentsatz in Höhe von X des Reisepreises wäre fraglos sachgerechter.

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Bei den heutigen Flugpreisen ist die gesetzliche Höhe der Entschädigung allerdings zu kritisieren. Denn häufig wird so die Entschädigung deutlich höher ausfallen, als die Reise überhaupt gekostet hat. Ein Prozentsatz in Höhe von X des Reisepreises wäre fraglos sachgerechter.

 

Jupp. Habe gerade einen Bekannten, der für seine 380€-Schnäppchen-Pauschalreise demnächst 400€ Entschädigung kassiert.

 

Für ihn freut es mich, aber irgendwas stimmt da nicht, allerspätestens beim kompletten Reisepreis müsste ein Deckel drauf.

 

 

Oder es wird direkt nach der Landung kurz mal die Tür geöffnet "um zu schauen, ob man tatsächlich gelandet ist". ;)

 

Nur zur Klarstellung: Das war als Witz gemeint und das Urteil lässt so einen Trick auch nicht zu:

 

http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-452/13

 

Erst wenn den Fluggästen das Verlassen des Flugzeugs gestattet ist und dafür das Öffnen der Flugzeugtüren angeordnet wird

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Bei den heutigen Flugpreisen ist die gesetzliche Höhe der Entschädigung allerdings zu kritisieren. Denn häufig wird so die Entschädigung deutlich höher ausfallen, als die Reise überhaupt gekostet hat. Ein Prozentsatz in Höhe von X des Reisepreises wäre fraglos sachgerechter.

 

Das darf man schon deshalb so sehen, weil es inzwischen Zeitgenossen gibt, die stets in der Hoffnung leben, ihre Reisekosten über diesen Weg zu senken.

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Der EuGH hat heute für Klarheit gesorgt, wann die 3-Stunden-Verspätungsdauer greift. Wenn die Tür geöffnet wird. Sehr logisch, erst dann ist man kein "Gefangener" mehr.

http://www.airliners.de/flugverspaetung-bemisst-sich-am-zeitpunkt-der-tueroeffnung/33519

 

Dann kann man ja, wenn es eng wird, auf dem Taxiway schon einmal die Tür auf und zu machen. :P

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Au Backe. Wenn dieses Urteil rechtskräftig werden sollte,dann müssen fast alle Airlines ihre Ticketpreise neu kalkulieren. Das LG Berlin hat der Klage eines Verbrauchervereins recht gegeben (AZ: 52 O 175/13).

http://www.airliners.de/urteil-flugpreis-nicht-schon-lange-vor-abflug-faellig/33469

Ich stelle mir das dann in der Praxis so vor:

Buchung wird bestätigt, vorbehaltlich der Zahlung, sagen wir mal 14 Tage vor Reiseantritt.

Erhöhter Verwaltungsaufwand bei der Airline, weil sie den Kunden erinnern muß.

Kunde vermasselt die Zahlung dennoch.

Kunde wird am CI abgewiesen.

Großer Ärger. BILD-Leserreporter berichtet von Prügelei im Flughafen.

 

Im Prinzip liegt die Kammer beim LG Berlin richtig mit ihrer Entscheidung; sie ist nur sowas von praxisfremd, daß es schon wieder weh tut. Es ist doch viel einfacher, wenn der Kunde bei der Buchung gleich bezahlt und dann auch keine Probleme bekommen wird. Das bißchen Zinsverlust fällt doch überhaupt nicht ins Gewicht, zumal ein tatsächlicher Zinsverlust auch nicht eintritt, weil er ja auch nicht von seinem Sparbuch bezahlt.

 

Ich muß mich mal wieder selber zitieren, weil das OLG Frankfurt genau anders als das LG Berlin entschieden hat.

http://www.airliners.de/airline-darf-vollen-reisepreis-bei-buchung-verlangen/33543

Jetzt dürfte klar sein, daß der BGH sich damit beschäftigen wird.

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  • 2 Wochen später...

Billigflieger dürfen Gepäckgebühren berechnen :

 

 

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/eugh-gepaeckgebuehren-bei-fluegen-sind-rechtens-a-992360.html

 

 

Daraus ergibt sich die nächste Frage, wie groß darf das " angemessene Handgepäck" sein. Ich denke dabei z.B.an WIZZ, die nur ein kleines Gepäckstück kostenlos zulassen.

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Das Kammergericht (OLG Berlin) hat (wahrscheinlich gegen AB) in Sachen Bearbeitungsgebühr und Erstattung von Flughafengebühren eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung gegen die Airline getroffen.

http://www.airliners.de/bearbeitungsentgelt-flug-stornierung/33672

Bearbeitet von aaspere
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Das Kammergericht (Landgericht Berlin) hat (wahrscheinlich gegen AB) in Sachen Bearbeitungsgebühr und Erstattung von Flughafengebühren eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung gegen die Airline getroffen.

http://www.airliners.de/bearbeitungsentgelt-flug-stornierung/33672

Wenn bei einer Stornierung der gesamte Steueranteil (und die Flughafengebühren) zurückgezahlt wird muß die Airline doch trotzdem Steuern zahlen, für den Teil der nicht zurückgezahlt wird. Oder? Bearbeitet von Michael72291
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Dem Gericht nach dürfte es sich wohl um AB handeln, was ich wiederum nicht verstehe, ist das lt. Bericht überhaupt nur so geringe Steuern und Gebühren ausgewiesen wurden, die ja bekanntlich voll zu erstatten sind bei Nichtantritt des Fluges...

 

Im Regelfall sieht es doch so aus, Flugpreis zwischen 1,- und 10,- € der Rest sind die eigentlich zu erstattenden Steuern & Gebühren.

 

Ist es überhaupt rechtens dies anders auszuweisen ? wohl eher nicht ???

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  • 3 Wochen später...

Da beißt die Maus keinen Faden ab, sagt das Amtsgericht Düsseldorf.

http://www.airliners.de/fluggesellschaft-maus-flugzeug/33808

 

Korrektur wg. fehlerhafter Gerichtsinstanz


Diesmal das Amtsgericht Frankfurt.

Keine Ausgleichszahlung und kein Schadensersatz wg. "dicker Knie", ursächlich durch heftigen Schneefall.

http://www.t-online.de/reisen/flugreisen/id_71351800/flugausfall-wegen-starkem-schneefall-airline-muss-nicht-zahlen.html

Bearbeitet von aaspere
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  • 1 Monat später...
  • 1 Monat später...

Das Rechtsgefühl finde ich durchaus in Ordnung. Natürlich keine Ausgleichszahlung. Aber der Fluggast hat nunmal nur ein Vertragsverhältnis mit der Fluggesellschaft. Und nicht mit dem Sicherheitsdienstleister. Somit hat sich der Kunde zwecks Ersatzbeförderung an die Fluggesellschaft zu wenden. Wenn nun der Sicherheitscheck in einem Vertragsverhältnis mit der Airline stünde.......Ich vermute aber mal, dass dies nicht der Fall ist, und man bei hoheitlichen Aufgaben gekniffen ist. Was ich persönlich nicht befürworte.....aber nunja....

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  • 4 Wochen später...

Den folgenden Link hab ich von jared im falschen Thread übernommen

http://www.welt.de/reise/article137188850/Codeshare-Welche-Airline-zahlt-bei-Verspaetung.html

Die WELT hat da wohl etwas völlig mißverstanden. Ich bin sicher, daß es sich um einen Charter- oder Linienflug gehandelt hat und nicht ein Codesharing betraf. Und da hat Condor, aus welchen Gründen auch immer, einen Flieger der Airline X eingesetzt. Das ist aber kein Codesharing. Das Urteil ist leider nicht veröffentlicht.

Bearbeitet von aaspere
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