foobar Geschrieben 7. September 2013 Melden Teilen Geschrieben 7. September 2013 Von 20:34 bis 23:00 sind fast 2,5 Stunden und liebe Leute und Richter diese Spanne zwischen Offblock und Takeoff ist nach jeglichen Ueberlegungen in jedem Fall als "ausreichend" anzusehen. Oder sind solche Zeiten in FRA normal und das Boarding beginnt 4h vor geplantem Abflug? DAS sprang mir allerdings auch sofort ins Auge. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass bei meinen wirklich zahlreichen Flügen über Frankfurt jemals mehr als 30 Minuten zwischen offblock und takeoff vergingen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ilam Geschrieben 7. September 2013 Melden Teilen Geschrieben 7. September 2013 Irgendetwas kann da nicht stimmen, warum sollten andere Maschinen gegenüber einer Langstreckenmaschine so bevorzugt werden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast SA261 Geschrieben 7. September 2013 Melden Teilen Geschrieben 7. September 2013 (bearbeitet) Nach 15 min zu spät an der Startposition ist der Slot (Zeitfenster) weg... und muss dann wohl für die ganze Strecke neu beantragt werden. Wie das funktioniert, bzw. in der Praxis gehandhabt wird, würde mich auch interessieren. Vermutlich hing es also nicht am Flughafen, sondern am Trip-Slot. Trotzdem kurios mit den 2,5h. Wer fliegt überhaupt um 20:30 nach Buenos Aires... die LH510 doch erst nach 22 Uhr? Edit: Vermutlich wird die Situation auch komplizierter gewesen sein wie in der Zeitung dargestellt. Denkbar wäre z.B. das sie wirklich das 15 min Zeitfenster verpasste und dann nicht gleich starten konnte. Dadurch soviel Fuel verbrannte und wieder neu tanken musste... Buenos Aires ist weit-weit entfernt. Bearbeitet 7. September 2013 von SA261 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ilam Geschrieben 7. September 2013 Melden Teilen Geschrieben 7. September 2013 Daher betont die Airline so die 14 Minuten. Eigentlich hätte der Slot nicht weg sein dürfen. Und selbst wenn: irgendwie schwer zu glauben, dass sich innerhalb von 2,5h kein neuer Slot findet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast SA261 Geschrieben 7. September 2013 Melden Teilen Geschrieben 7. September 2013 Daher betont die Airline so die 14 Minuten. Eigentlich hätte der Slot nicht weg sein dürfen. Und selbst wenn: irgendwie schwer zu glauben, dass sich innerhalb von 2,5h kein neuer Slot findet. Das ist nicht unbedingt unverständlich wenn sie erst um 20:35 vom Blog wegkam: An der 18 kam sie dann wohl nicht vor 20:50 an... dann noch paar Min auf den neuen Slot gewartet, der nicht kam. Dann wieder zurück zum Tanken... das garantiert auch wieder ne gute Stunde dauerte. Und spätestens ab 22 Uhr gibt es am FRA keine 5 Min "Luft" mehr. ich kann nur jedem empfehlen sich mal neben die 18 zu stellen und das Geschehen selbst zu beobachten. Noch schlimmer im Winter mit Deiceing! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jared1966 Geschrieben 27. September 2013 Melden Teilen Geschrieben 27. September 2013 Treppenfahrzeug rammt Flugzeug - Abflugverspätung: http://www.welt.de/reise/article120436509/Treppenfahrzeug-rammt-Flugzeug-Abflugverspaetung.html Das Gericht sieht die Verantwortung bei der Airline. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
PHIRAOS Geschrieben 28. September 2013 Melden Teilen Geschrieben 28. September 2013 Zwar nicht aus der Luftfahrt, aber könnte dort evtl. früher oder später auch "Anwendung" finden. Habe gelesen, dass die Bahn in Zukunft bei Verspätungen in jedem Fall zahlen muss, auch wenn die Verspätung durch äußere Gewalt verursacht wurde. Soweit ich verstanden habe, muss die Bahn aber keine Ausgleichzahlungen zahlen die teilweise in keinem Verhältnis zum ursprünglichen Fahrkartenpreis stehen, sondern lediglich je nach Dauer der Verspätung einen prozentualen Anteil des Ticketpreises. Aber einer bestimmten Verspätungsdauer muss die Bahn auch für Übernachtung aufkommen. Aber die Bahn kann sich nicht mit "höherer Gewalt" aus dem Schneider reden. Das würde ich in der Luftfahrt ebenfalls begrüßen, wenn im Gegenzug die EU-Ausgleichszahlungen entfallen würden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Klaus-Günther Geschrieben 28. September 2013 Melden Teilen Geschrieben 28. September 2013 Ich kann PHIAROS nur recht geben. Leider haben das fast alle Journalisten bei ihren Kommentaren zum Bahn-Urteil nicht verstanden. Airlines zahlen eben nicht einen Anteil vom Flugticket sondern eine willkürlich festgelegte Ausgleichszahlung, die eben gar nichts mit der Höhe des bezahlten Flugpreises und der Dauer der Verspätung zu tun hat. Egal ob ich drei Stunden in Düsseldorf warte oder 16 Stunden in Ägypten - ich bekomme meine 400 oder 600 Euro. Dann lieber doch ein Gesetz anlaog zur Bahn mit einem prozentualen Anteil vom Ticket bei Gewitter oder Schneesturm - wobei ich grundsätzlich auch Probleme sehe, die höhere Gewalt hier zu entschädigen. Das könnte dann auch andere Rechtsbereiche übergreifen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
locodtm Geschrieben 28. September 2013 Melden Teilen Geschrieben 28. September 2013 (bearbeitet) Kann es sein, dass man sich bei der Welt mit dem Buenos Aires Flieger mit UTC und Lokalzeit vertan hat und die Differenz gar nicht 2 Stunden war? Bearbeitet 28. September 2013 von locodtm Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tommy1808 Geschrieben 28. September 2013 Melden Teilen Geschrieben 28. September 2013 Vorteil einer solchen Regelung wäre das es keinen Streit "höhere Gewalt oder doch nicht" mehr gäbe. So die Entschädigungshöhe angemessen ist sollte das zum Vorteil aller sein. Das Risiko ist für eine Airline immerhin kalkulier- und damit u.U. auch versicherbar. Für den einzelnen Passagier gilt das nicht. Gruß Thomas Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 16. Mai 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. Mai 2014 Dann hole ich diesen Thread mal wieder nach vorne. Hintergrund: http://www.airliners.de/bei-kostenlosem-flugticket-besteht-kein-anspruch-auf-ausgleichszahlung/32476 Der Mann kann doch nicht alle Tassen im Schrank gehabt haben. Vorm Amtsgericht konnte er ja noch ohne Anwalt aufgetreten sein; in die Berufung zum Landgericht ging es aber nur mit Anwalt. Welcher Anwalt gibt sich wohl mit so einem hoffnungslosen Fall ab? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gyps_ruepelli Geschrieben 16. Mai 2014 Melden Teilen Geschrieben 16. Mai 2014 Ist doch klar: Der Anwalt, der nur auf seinen Profit schaut - egal, von wem er bezahlt wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 13. Juni 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 13. Juni 2014 Das OVG Münster hat in einer Entscheidung die volle Nutzung der RWY in der seit 2009 bestehenden Länge von knapp 2.600 mtr. freigegeben. http://www.airliners.de/urteil-paderborn-lippstadt-darf-startbahn-verlaengern/32734 Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Kläger beim BVG Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen können. Gleichzeitig wurde die bestehende Nachtflugregelung bestätigt. ......und noch ein Urteil. Diesmal höchstrichterlich in Karlsruhe, und damit rechtskräftig. http://www.airliners.de/keine-entschaedigung-fuer-spanienurlauber-bei-streik-in-griechenland/32727 Es ging um 500 Euro Ausgleichszahlung wegen Verspätung. Da kann man sich eigentlich nur noch fragen: Wie bescheuert muß man wohl sein, dafür bis zum BGH zu gehen. Den Klägeranwalt wird's gefreut haben. Was ist denn heute los im deutschen Rechtswesen? Noch'n Urteil. Diesmal vom Amtsgericht Bremen, also der einzigen Stadt in Deutschland mit sozialistischer Räterepublik. http://www.airliners.de/bei-fluegen-aus-deutschland-gilt-in-der-regel-deutsches-recht/32721 Auch hier ging es um eine Ausgleichszahlung. Diesmal war Ryanair der Gegner und Verlierer. Das freut sicher den User "LunaT", wenn er es denn lesen sollte. 2,5 Jahre hat sich der Kläger Zeit gelassen, um seinen Anspruch anzumelden. Das ist nach deutschem Recht zwar zulässig, aber doch ziemlich albern. Ryanair argumentierte mit der irischen Verjährungsfrist von 2 Jahren. Zur Berufung kann ich MOL nicht raten; da geht er beim LG Bremen auch unter. Also, zahlen und abhaken. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 4. Juli 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 4. Juli 2014 O jeh. Das Urteil dürfte die Branche ins Mark treffen http://www.airliners.de/neues-urteil-airline-muss-flugpreis-bei-stornierung-zurueckzahlen/32952 Anhand des Streitwertes scheint mir das bereits ein Berufungsurteil zu sein. Dann wird die Revision, wenn sie denn zugelassen sein sollte, nicht lange auf sich warten lassen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
emdebo Geschrieben 4. Juli 2014 Melden Teilen Geschrieben 4. Juli 2014 LG Frankfurt 2-24 S 152/13 Revision wird nicht zugelassen. Das Urteil ist rechtskräftig. Im Detail: http://www.travelamigos.de/forum/index.php?page=Attachment&attachmentID=8990 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 5. Juli 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 5. Juli 2014 Rechtskräftig ist es nur, wenn keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt wird. Dein Link funktioniert nur über Anmeldung. Gibt es denn noch woanders den Urteilstext? Auf der HP des LG Frankfurt ist es noch nicht veröffentlicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
emdebo Geschrieben 5. Juli 2014 Melden Teilen Geschrieben 5. Juli 2014 Laut schriftlicher Info des RA, der den Fluggast vertreten hat, ist das Urteil bereits rechtskräftig. Ansonsten sorry für die Anmeldepflicht, hatte ich nicht berücksichtigt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
snooper Geschrieben 5. Juli 2014 Melden Teilen Geschrieben 5. Juli 2014 http://www.spiegel.de/reise/aktuell/muenchen-mann-nutzte-mit-einem-ticket-35-mal-flughafen-lounge-a-978612.html Das kommt dabei heraus, wenn man 'voll flexible' Tickets zu einem idiotischen Phantasiepreis verkauft. MUC-ZRH (schlappe 250km) in der Businessklasse für rund 750 Euro!!! Gut, dass der Schmarozter nachzahlen muss, gleichzeitig hätte LH aber auf einem Teil des Schadens sitzenbleiben sollen, wenn man solche Tickets verkauft! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 5. Juli 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 5. Juli 2014 @ snooper Dein Beitrag betrifft ein Thema, das bereist im LH-Thread behandelt wurde. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andy Geschrieben 6. Juli 2014 Melden Teilen Geschrieben 6. Juli 2014 O jeh. Das Urteil dürfte die Branche ins Mark treffen http://www.airliners.de/neues-urteil-airline-muss-flugpreis-bei-stornierung-zurueckzahlen/32952 Anhand des Streitwertes scheint mir das bereits ein Berufungsurteil zu sein. Dann wird die Revision, wenn sie denn zugelassen sein sollte, nicht lange auf sich warten lassen. Zitat: "Normalerweise darf die Fluggesellschaft einen Teil davon einbehalten, der ihr faktisch an Kosten entstanden sind. Dazu muss sie jedoch darlegen, dass sie den Platz im Flugzeug nicht anderweitig verkaufen konnte und ihr wirklich Kosten entstanden sind." Und damit wird die Wirkung des Urteils aus meiner Sicht komplett neutralisiert, denn ein Flieger ist fast nie zu 100% ausgebucht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jared1966 Geschrieben 27. Juli 2014 Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2014 Wie man bei Verspätungen Geld zurückbekommt, wurde nun auch noch einmal rechtskräftig belegt: http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article130609811/So-bekommen-Sie-bei-verspaeteten-Fluegen-Geld-zurueck.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 27. Juli 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2014 Lieber jared, wo wird denn bei Deinem Link "etwas rechtskräftig belegt?" Das ist ein reiner Werbeartikel für die Firmen, die gegen eine Erfolgsbeteiligung Ansprüche durchsetzen, die ohnehin, rechtlich betrachtet, klar sind; die unsicheren Fälle nehmen diese Firmen schon gar nicht an. Jeder Fachanwalt für Reiserecht macht das auch, wobei dann die Anwalts- und Gerichtskosten die unterlegene Gegenseite (Airline) zu bezahlen hat. Wenn er seriös arbeitet, wird er die Anspruchsteller auch über mögliche Risiken aufklären und bei völlig unsicheren Fällen von einer Klage abraten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jared1966 Geschrieben 27. Juli 2014 Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2014 Ach so, sorry, das kann durchaus sein. Hab ich nicht bedacht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 27. Juli 2014 Autor Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2014 Keine Ursache. Man ist stets gern behilflich. Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich als Anwalt unseren User STN-EBJ empfehlen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chris2908 Geschrieben 27. Juli 2014 Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2014 Dem Post kann ich mich nur anschließen, bei STN-EBJ wird dir geholfen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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