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airliners.de

Dringende Frage: Unterbringungsleistungen bei großer Verspätung


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Geschrieben

Hallo zusammen!

Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen:

 

Weiß jemand zufällig, ab wann man bei einer großen Verspätung Anrecht auf ein Hotel hat? Im momentanen Fall gehts darum, dass der Abflug ab Kos von 20:40 auf 03:20 nachts verlegt wurde.

Am Flughafen werden lediglich 10€ Verpflegungsvouchers ausgeteilt - meiner Meinung entspricht das auch nicht ganz der Formulierung "angemessen zur Wartezeit"...

 

Falls kein außergewönlicher Umstand vorliegt, wäre dies ja auch ein Fall für Entschdädigungszahlungen, oder?

 

Danke für eure HIlfe!

 

Geschrieben

Laut EU261 hast du einen Anspruch, wenn die "...zu erwartende Abflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigten Abflugzeit liegt...", auf: "Hotelunterbringung, falls ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist..."

Da lässt sich streiten, ob es so zutrifft. Schließlich wäre deine Nacht ja gegen Mitternacht bereits beendet. Die 10€ für Verpflegung musst du gegen die dortigen Airportpreise gegenrechnen. Wenn es für zwei Flaschen Wasser und einen Schokoriegel reicht, ist es wohl für diesen Zeitraum i.O. (davon ausgehend, dass um 20:40 die Abendmahlzeit bereits verzehrt wurde).

 

Geschrieben
Falls kein außergewönlicher Umstand vorliegt, wäre dies ja auch ein Fall für Entschdädigungszahlungen, oder?

Wenn wir von einem gerade passierdenden Fall reden, dann eindeutig ja.

 

Hotel ehr nein, weil es sich halt um eine Verspätung von "nur" 5:50 h handelt.

Geschrieben
Laut EU261 hast du einen Anspruch, wenn die "...zu erwartende Abflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigten Abflugzeit liegt...", auf: "Hotelunterbringung, falls ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist..."

Da lässt sich streiten, ob es so zutrifft. Schließlich wäre deine Nacht ja gegen Mitternacht bereits beendet. Die 10€ für Verpflegung musst du gegen die dortigen Airportpreise gegenrechnen. Wenn es für zwei Flaschen Wasser und einen Schokoriegel reicht, ist es wohl für diesen Zeitraum i.O. (davon ausgehend, dass um 20:40 die Abendmahlzeit bereits verzehrt wurde).

 

Mh, mit dem Hotel seh ichs wohl auch so. Manche Airlines besorgen zwar sogar Tageshotels für Aufenthalte über den Tag, aber von airberlin braucht man soviel nicht erwarten...

 

Das mit den 10€ seh ich eigentlich anders. Wer eine Nacht durchmachen muss und am Flughafen rumhängen muss, der braucht mehr als zwei Flaschen Wasser und einen Schokoriegel.

 

Aber nungut, Augen zu und durch. Für die Entschädigung wird man zwar hart kämpfen müssen, aber rein rechtlich spricht nichts dagegen...

 

Danke für eure schnellen Antworten!

 

Geschrieben

Sei froh, dass da noch Shops offen haben wo du den Gutschein einlösen kannst. Was nützt dir ein Gutschein wenn du ihn nicht einlösen kannst.

 

Was willst du für 6 Stunden nen Hotel? Vertritt dir die Beine und guck dir den Sternenhimmel an :)

Geschrieben
Weiß jemand zufällig, ab wann man bei einer großen Verspätung Anrecht auf ein Hotel hat? Im momentanen Fall gehts darum, dass der Abflug ab Kos von 20:40 auf 03:20 nachts verlegt wurde.

Am Flughafen werden lediglich 10€ Verpflegungsvouchers ausgeteilt - meiner Meinung entspricht das auch nicht ganz der Formulierung "angemessen zur Wartezeit"...

Falls kein außergewönlicher Umstand vorliegt, wäre dies ja auch ein Fall für Entschdädigungszahlungen, oder?

Danke für eure HIlfe!

 

Das ist jetzt nicht dein Ernst oder ? Hotelunterbringung bei einer "großen" Verspätung von rund 6 Stunden ?

Wie sollte das ggf. dann in der Praxis aussehen ? Abzüglich Zeiten für An-/Abfahrt, Check-in/-out, Zimmerbezug pp. bleiben dir dann noch nach Unterwäsche wechseln, Waschen ... geschätzte 2-3 Stunden zum pennen. Vergiß bitte nicht den Wecker zu stellen, sonst .... :lol:

 

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