airliners.de Team airliners-Nachrichten Geschrieben 30. April 2020 airliners.de Team Melden Geschrieben 30. April 2020 Die Lufthansa-Piloten bieten dem Management freiwillig an, auf fast die Hälfte ihres Gehalts zu verzichten. Im Gegenzug soll der Konzern die Pläne zur Insolvenz in Eigenverwaltung auf Eis legen. Die Piloten fürchten um Altersvorsorge und Tarifverträge.Zum Artikel
YankeeZulu1 Geschrieben 30. April 2020 Melden Geschrieben 30. April 2020 schau-guck-da, da sehen die Damen und Herren der VC viele Privilegien in Gefahr, von der Übergangsversorgung über die Bertiebsrenten (ersteres ist vom PSV überhaupt nicht gerschützt, zweites in der Höhe begrenzt und ohne Dynamisierung), und viele andere tarifliche Vereinbarungen; so zemlich ALLES könnte weg sein im Fall einer Insolvenz, insbesondere auch die Struktur des Gehaltstarifvertrags, die noch aus "Beamtenzeiten" stammt und wirklich nicht mehr in die heutige Zeit passt. Und bei der aktuellen Situation am Personalmarkt und generell bei Verhandlungen für einen Neuabschluß eines TV käme da was raus, was "LIchtjahre" von den Altvereinbarungen entfernt wäre. Trotzdem drücke ich die Daumen, daß die ganze Situation gut gelöst wird, und danach - und ich rede jetzt nur vom Teil der TV - die Chance auf Tarifänderungen besteht, damit auch dieser Part zukunftsfähig sein wird.
Chrispy Geschrieben 30. April 2020 Melden Geschrieben 30. April 2020 Ich fliege lieber mit motivierten Profis! Denn wenn alle Piloten endlich soviel wie ein Straßenbahnfahrer verdienen, und des Volkes Gemüt beruhigt ist, die Piloten dann mit €100.000,-Ausbildungskosten und €2500,- Nettoeinstiegsverdienst in einer Einzimmerwohnung in der Nähe des Flughafens wohnen, 15 Jahre Schulden tilgen und hochmotiviert alle sechs Monate zwei vierstündige Überprüfungstest im Simulator über sich ergehen lassen, der bei zweitem Nichtbestehen die Kündigung folgt, jedes Jahr zum Fliegerarzt muss, der bei Nichtbestehen die Kündigung folgt. Sich weiterbildet, fit bleibt und 60 bis 80x im Jahr nicht zu Hause schläft, und dann mit 63Jahren um 5Uhr35 mit Triebwerksproblemen im Sturm elegant die Kiste landet....sag ich nur: machs mal selber!
chris_flyer Geschrieben 4. Mai 2020 Melden Geschrieben 4. Mai 2020 Oh nein, wieder dieser Flybus, LH-Freund. Hat dich MOL jetzt endgültig entlassen ? Es war so schön ruhig hier.
chris_flyer Geschrieben 4. Mai 2020 Melden Geschrieben 4. Mai 2020 NAja, 3000 Leute werden entlassen. Basen werden geschlossen. Buzz und Lauda sind vor dem Aus. MOL möchte ja auch Hilfe und zwar von der EU. Da hatte er den Traum, das er als größte Airline am meisten Hilfe erhält. Tja vergeblich, hatte er doch schon ordentlich Staatshilfen in Form von Subventionen erhalten, dazu jahrelang Sozialabgabenbetrug.
YankeeZulu1 Geschrieben 7. Mai 2020 Melden Geschrieben 7. Mai 2020 Zitat LHFreund2020: ... Wenn ein Freiberufler vergisst Sozialabbgaben zu bezahlen, macht sich dann MoL oder der Freiberufler strafbar? Als Freiberufler ist man für sein Zeug selbst verantwortlich, daher hat man auch gegen die Freiberufler ermittelt und nicht gegen MoL... Zuest mal ist ein Pilot auf Grund diverser Kriterien seiner Tätigkeit und Einbindung in den Betriebsablauf eindeutig Arbeitnehmer (ich beziehe mich hier insgesamt ausdrücklich auf Deutsches Recht). Die faktische Einordnung als "Freiberufler" ist falsch, die Freien Berufe sind abschließend definiert. Das Dt Recht kennt eindeutig den "Arbeitnehmer ähnlichen Selbständigen" und den "Schienselbständigen". Hierzu gibt es klare Regelungen hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht (und da gehört zB auch die BG dazu). Ein Verstoß gegen diese Regelungen betrifft nicht nur den falsch eingestuften "Arbeitnehmer" , sondern auch den "Arbeitgeber" bzw Auftraggeber. Leider wird hier m E viel zu wenig geporpft und dagegen vorgegangen. Wenn ein in D korrekt eingestufter Flugzeugführer seinen Job verliert, erhält er im Rahmen der gesetzl Regelungen Arbeitslosenunterstützung (ich weiß, das ist meist nur ein kliener Bruchteil seiner Aktivbezüge), der "MoL-Pilot" erhält...nichts. Diese bewusste Umgehung arbeits- und steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungern ist das, was ich reklamiere (und in meinem Inneren verabscheue). Und nicht minder die "Lockprämien" Deutscher Provinzflugplatzfürsten wie auch Flughafenchefs, die dieses System unterstätzen (OK, gehört nicht hierher)
jubo14 Geschrieben 7. Mai 2020 Melden Geschrieben 7. Mai 2020 vor 36 Minuten schrieb LH-Freund2020: So einfach wie Sie glauben ist das nun mal nicht. Doch, genau so einfach ist das! Es ist (zum Glück) in Deutschland schlicht nicht erlaubt, dass ein Selbständiger ausschließlich für einen Arbeitgeber arbeitet und dieser ihm direkte Anweisungen geben darf. Exakt das sind die Grundvoraussetzungen für eine Scheinselbständigkeit und damit Sozialversicherungsbetrug von BEIDEN Seiten. Wenn der Ryanair-Pilot wenigstens ein-, zweimal im Monat auch ein Flugzeug einer anderen Airline fliegen würde oder er selber bestimmen könnte, wann der z.B. von FRA nach PMI fliegen möchte, wären die Voraussetzungen für selbständiges Arbeiten erfüllt. Und was glaubst Du, warum es das Model in Deutschland so auch nicht mehr gibt? Kaum sind die Personaldienstleister in Deutschland auf der Anklagebank gesessen, schon hat Ryanair den Piloten "selbstverständlich" Festanstellungen angeboten. Ja man hat nun sogar einen Tarifvertrag! Das "Geschäftsmodel" von Ryanair ist so tot, wie etwas nur tot sein kann!
YankeeZulu1 Geschrieben 7. Mai 2020 Melden Geschrieben 7. Mai 2020 @LU-Freund2020: um Selbständig zu sein, muß ich mehrere Auftaggeber haben, von keinem darf ich mehr als 80% meiner Gesamteinnahmen beziehen (ob diese Zahl noch genau so gültig ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen). Ich darf nicht in einen Betriebsablauf eingebunden sein, mwein einziger oder überwiegender Auftraggeber darf mir keine Arbeitsanweisungen geben, icch muss meine Arbeitszeit weitgehend selbst bestimmen können, sowohl im einzelnen als auch in der Summe, etc etc. Als Ausnahmeregel bzgl Sozialversicherung gibt es zB den Casus, daß ich mindestens einen familienfremden sozialversicherungspflichtigen Angestellten / Arbeitnehmer regelmäßig beschäftige. @jubo14: DAnke für die Erläuterungen; ich bin erst jetzt wieder online (die Familie geht manchmal vor). die ein bis zwei mal monatlich für eine andere Airline (und diser Auftrag darf m W nicht von meinem Hauptauftraggeber kommen - das wäre Umgehung) reichen nur dann aus, wenn die EInnahmenrelation (s.o.) gegeben ist. Das Ganze gilt übrigens unabhängig von einer Branche, gilt auch zB für in die Handwerksrolle eingetragene Meister. Und zur Abrundung: für Ärzte gilt das inwoweit nicht, als diese so oder so Pflichtmitglied der jeweiligen Ärztversorgung sind, vergleichbare Regelungen gibt es für andere Angehörige Freier Berufe mit Kammerversorgung.
medion Geschrieben 8. Mai 2020 Melden Geschrieben 8. Mai 2020 9 minutes ago, LH-Freund2020 said: Bei der Lufthansa herrscht das pure Chaos Willkommen zurück zunächst. Das pure Chaos herrscht weder bei LH noch FR, die durchgeführten Flüge (Rumpfprogramm und Cargo) einerseits und Notprogramm ab Dublin und Stansted werden völlig planmäßig und unchaotisch durchgeführt, also vielleicht mal einen Gang runterschalten. Fast jede Fluggesellschaft kümmert sich gerade "um Hilfen", sonst würden nämlich die CEOs ihren Job nicht ordentlich machen. Selbstverständlich wird eine Lufthansa 4.0, wenn es sie denn gibt, anders aussehen als das, was wir gerade noch vorfinden. Dasselbe gilt für Ryanair natürlich auch. Die machen halt gerade die Erfahrung, dass die Wände im Gegensatz zu früher meistens härter sind als die Köpfe...
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 8. Mai 2020 Melden Geschrieben 8. Mai 2020 vor 23 Stunden schrieb LH-Freund2020: Ryanair braucht keine Staatsknete. Warum drohen Ryanair und O'Leary dann damit, gegen die nationalen Rettungspakete zu klagen, die überwiegend so zugeschnitten sind, dass Ryanair sich in keinem Land qualifiziert. vor 23 Stunden schrieb LH-Freund2020: Ich arbeite manchmal zig Monate für einen Auftraggeber und trotzdem selbständig Also genau die Gruppe von Leuten, die davon profitiert, dass die zuständigen Behörden keine ausreichenden Ressourcen haben um die selbstregulierung ausreichend zu prüfen.
medion Geschrieben 8. Mai 2020 Melden Geschrieben 8. Mai 2020 Du bist doch Freelancer in einer Werbeagentur und so wahnsinnig anpassungsfähig und kreativ, jetzt schmeiß mal das Hirn an und entwickelte 10 Thesen für die Rettung von South African Airlines.
YankeeZulu1 Geschrieben 9. Mai 2020 Melden Geschrieben 9. Mai 2020 LH-Freund2020, ich weiß nicht, wer Sie sind, wo Sie tätig sind, und auf welche Art und Wesie, es interssiert mich auch nicht die Bohne. ABer was Sie hier von sich geben, ist sorry, unter der Grasnabe. Ich kommentiere das nicht, hake aber zu einem Punkt ein wg der (Nicht-)Selbständigkeit und der Sozialversicherung. Sie führen hier Freiberuflier auf. Freiberufler sind grds eine besonders betrachtete Gruppe, jede für sich. So kann ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater (beides eindeutig freie Berufe) auch Arbeitnehemr im Sinne der Steuer und Sozialversicherungsbestimmungen sein. Freiberufler ist nicht jeder, der sich so nennt, und die praktizierte Selbständigkeit Anderer hält nicht immer einer genauen Prüfung durch die Finanzverwaltung oder die Sozialversicherungsträger stand. Das nur am Rande. Ansonsten schreiben Sie, was und wo Sie wollen; HIER halte ich das für deplaziert und werde - ganz gleich, was Sie von sich geben - nicht mehr darauf eingehen. Auch Zeit ist ein kostbares und auf der Erde nicht wiederbringliches Gut.
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