Baroper Geschrieben 31. Mai 2020 Melden Geschrieben 31. Mai 2020 Hallo zusammen, hat jemand Erfahrung mit der Erstattung von Anschlussflügen bei der LH sofern der Hauptflug von Seiten der LH storniert wurde? Wir wollten mit 6 Personen am 28.06. von DUE nach München und von dort weiter nach Bangkok. Vertragspartner ist jeweils die LH. Der Flug nach Bangkok wurde von Seiten der LH storniert. Wie sieht es jetzt mit der Erstattung des Flugs von DUE nach München aus. Dieser wird ja aller Voraussicht nach stattfinden, allerdings macht er für uns natürlich keinen Sinn! Da wir über Fluege.de gebucht haben gibt es auch keinen separaten Ausweis der jeweiligen Flugkosten. Auch würde mich interessieren, ob jeder der Mitfliegenden einen separaten Antrag auf Erstattung stellen muss (die Bezahlung erfolgte zusammen über eine Kreditkarte). Schon mal Danke für eure Antworten!!
jubo14 Geschrieben 31. Mai 2020 Melden Geschrieben 31. Mai 2020 Also ich gehe mal davon aus, dass Du DUS, also Düsseldorf meinst. Wenn Du den Flug als DUS-BKK gebucht hast, würde ich vermuten dass es sich um eine einzige Buchung bei Lufthansa handelt. Dann wurden mit der Stornierung des Fluges MUC-BKK die Zubringen DUS-MUC (und zurück) ebenfalls bereits mit storniert. Aber da Du bei fluge.de gebucht hast, wirst Du Dich zwangsläufig auch mit denen über die Erstattung in Verbindung setzen müssen. Aber auch dort gilt, wenn ein Teil der Reise wegfällt, hast Du das Recht den kompletten Preis erstattet zu bekommen. Nur mit einer schnellen Abwicklung würde ich nicht rechnen. Geduld dürfte gefragt sein.
aaspere Geschrieben 31. Mai 2020 Melden Geschrieben 31. Mai 2020 Wenn @Baroper bei fluege.de gebucht hat, sollte er sich lieber gleich einen Anwalt nehmen.
Blablupp Geschrieben 31. Mai 2020 Melden Geschrieben 31. Mai 2020 7 hours ago, jubo14 said: Also ich gehe mal davon aus, dass Du DUS, also Düsseldorf meinst. Wenn Du den Flug als DUS-BKK gebucht hast, würde ich vermuten dass es sich um eine einzige Buchung bei Lufthansa handelt. Dann wurden mit der Stornierung des Fluges MUC-BKK die Zubringen DUS-MUC (und zurück) ebenfalls bereits mit storniert. Aber da Du bei fluge.de gebucht hast, wirst Du Dich zwangsläufig auch mit denen über die Erstattung in Verbindung setzen müssen. Aber auch dort gilt, wenn ein Teil der Reise wegfällt, hast Du das Recht den kompletten Preis erstattet zu bekommen. Nur mit einer schnellen Abwicklung würde ich nicht rechnen. Geduld dürfte gefragt sein. Nach 261 ist aber (auch) das ausführende Luftfahrtunternehmen zuständig. Gerne wird aber auf das Reisebüro verwiesen. Mit Anwalt kann er aber ohne Probleme auch LH “rannehmen”. (Würde ich bevorzugen)
emdebo Geschrieben 31. Mai 2020 Melden Geschrieben 31. Mai 2020 Die Verbraucherzentrale ist gerade in diesem Punkt gegen Air France vorgegangen. Dazu u.a. hier Infos: https://www.rechteindeutig.de/air-france-darf-verbraucher-nicht-an-reisevermittler-verweisen/
ilam Geschrieben 1. Juni 2020 Melden Geschrieben 1. Juni 2020 Die Frage ist aber auch, was fluege.de "gebastelt" hat. Es ist auch gut möglich, dass es für LH zwei einzelne Buchungen sind und diese von fluege.de zu einer Reise zusammengefasst wurden. Dann wäre die LH hier komplett raus. Daher die Frage: Ein oder zwei LH-Buchungscodes?
aaspere Geschrieben 1. Juni 2020 Melden Geschrieben 1. Juni 2020 Ich vermute, dass es sich um getrennte Buchungen bei fluege.de zwischen DUS + MUC, sowie zwischen MUC + BKK handelte. Warum auch immer. Zumindest war in dem inzwischen wieder gelöschten posting von @Baroper ein Hinweis darauf enthalten. Vielleicht kann Baroper das nochmal erläutern.
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