emdebo Geschrieben 1. Oktober 2021 Melden Geschrieben 1. Oktober 2021 "Nach Dialogen mit der EU-Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden haben sich 16 große Fluggesellschaften verpflichtet, die Fluggäste bei annullierten Flügen besser zu informieren und ihnen zeitnah Erstattungen zu gewähren." Quelle und Bericht: ec.europa.eu https://ec.europa.eu/germany/news/20210930-fluggesellschaften-verpflichten-sich-zu-zeitnaher-erstattung_de
aaspere Geschrieben 1. Oktober 2021 Melden Geschrieben 1. Oktober 2021 Das ist doch mal eine wirklich gute Nachricht. Sogar die hier häufig gescholtenen Ryanair und Wizzair sind dabei. Und das ganze dann auch noch unter der Federführung der EU-Kommission, was will man mehr. Nun muß es nur umgesetzt werden.
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 1. Oktober 2021 Melden Geschrieben 1. Oktober 2021 Und was kommt als nächstes? Die Mafia verpflichtet sich, Schutzgelderpressungen einzustellen. Es ist doch bedenklich, dass man in einen Dialog für die Anwendung geltenden Rechts eintreten muss. 4
aaspere Geschrieben 1. Oktober 2021 Melden Geschrieben 1. Oktober 2021 Deine Gedanken sind zulässig. Dennoch muß man anerkennen, dass die Kommission gute Arbeit geleistet hat. Und darauf kam es mir an.
Tschentelmän Geschrieben 2. Oktober 2021 Melden Geschrieben 2. Oktober 2021 Interessant übrigens, dass die EU-Kommission die Vereinbarung auch mit British Airways getroffen hat... Gilt diese dann nur für EU-Bürger oder auch für Briten?
emdebo Geschrieben 2. Oktober 2021 Autor Melden Geschrieben 2. Oktober 2021 vor 19 Stunden schrieb aaspere: Sogar die hier häufig gescholtenen .... und Wizzair sind dabei Am Dialog beteiligt. Aber Wizzair soll nicht unterzeichnet haben. Ebenso Iberia. So meine ich es zunächst im verlinkten EU-Artikel gelesen zu haben. Ist aktuell aber so nicht mehr enthalten. So kann man wohl Erfolge besser darstellen?
markusmint Geschrieben 5. Oktober 2021 Melden Geschrieben 5. Oktober 2021 Ein erbärmliches Signal, was die Kommission da setzt. Mit Rechtsbrechern über den Rechtsbruch zu verhandeln legitimiert den Rechtsbruch schlussendlich. So fördert man sicher nicht die Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit der EU. Warum kein Gipfel der Kommission mit den staatlichen Stellen, die nach Art. 16 die Durchsetzung der Verordnung sicherzustellen haben? Da könnte man doch besprechen, warum es die nationalen Behörden nicht schaffen, das geltende Recht durchzusetzen und wie das zu ändern ist. MM 4
aaspere Geschrieben 6. Oktober 2021 Melden Geschrieben 6. Oktober 2021 vor 18 Stunden schrieb markusmint: Ein erbärmliches Signal, was die Kommission da setzt. Mit Rechtsbrechern über den Rechtsbruch zu verhandeln legitimiert den Rechtsbruch schlussendlich. So fördert man sicher nicht die Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit der EU. Wenn Dein Nachbar Deine Nachbarschaftsrechte verletzt, redest Du doch erst mit ihm, um eine Einigung zu erzielen. So macht man das im normalen Leben.
Tschentelmän Geschrieben 6. Oktober 2021 Melden Geschrieben 6. Oktober 2021 Nach deinem Beispiel würde das bedeuten, dass der anullierte Fluggast zunächst mit der Airline reden soll - und genau das war nunmal zu häufig erfolglos für den Verbraucher... Dennoch - ich finde auch, dass es sinnvoll war was die EU Kommission gemacht hat, auch wenn die bereits vorhandene Rechtslage dabei gar nicht neu geregelt wurde... Vielleicht war das zumindest ein Schuss vor den Bug - denn sollte sich nichts bessern wird die EU sicherlich die Rechtslage nachschärfen müssen - und das dürfte die ohnehin gebeutelte Luftfahrtbranche wirklich nicht gebrauchen können...
emdebo Geschrieben 6. Oktober 2021 Autor Melden Geschrieben 6. Oktober 2021 (bearbeitet) Man nutzt vielfach die Situation aus, indem man sich durch die Pflicht der Kunden zur Flugticket-Preis-Vorauszahlung in einem Vorteil befindet. Diese Gegebenheiten kann man erst zuverlässig auflösen, wenn man die Modalitäten ändert. Bearbeitet 6. Oktober 2021 von emdebo
aaspere Geschrieben 6. Oktober 2021 Melden Geschrieben 6. Oktober 2021 vor 52 Minuten schrieb Tschentelmän: Nach deinem Beispiel würde das bedeuten, dass der anullierte Fluggast zunächst mit der Airline reden soll......... Aber genau so macht man es doch. Ansprüche bei der Airline mit Fristsetzung anmelden, und wenn die Frist abgelaufen ist, geht man zum Anwalt. Wenn man sofort zum Anwalt läuft und ihn beauftragt, bleibt man möglicherweise auf den Anwaltskosten sitzen.
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 6. Oktober 2021 Melden Geschrieben 6. Oktober 2021 vor 3 Stunden schrieb aaspere: Ansprüche bei der Airline mit Fristsetzung anmelden, und wenn die Frist abgelaufen ist, geht man zum Anwalt. Wenn man sofort zum Anwalt läuft und ihn beauftragt, bleibt man möglicherweise auf den Anwaltskosten sitzen. Weshalb es @markusmint und mir nicht gefällt: Die Rechtslage ist eindeutig, mal soll gar nicht erst eine Frist setzen müssen. Vom einschalten eines Anwalts oder Inkassodienstleister mal abgesehen. Annuliert eine Fluggesellschaft einen Flug und kann keine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten hat der Kunde zu erstattet bekommen. Da gibt es nichts, worüber man sich mit der Fluggesellschaft einigen muss. Es gibt auch keine technischen Hindernisse, diesen Prozess automatisch ablaufen zu lassen. 3
aaspere Geschrieben 6. Oktober 2021 Melden Geschrieben 6. Oktober 2021 Das muß einem auch nicht gefallen, und natürlich ist die Rechtslage weitgehend klar. Wenn es zu Verfahren kommt, auch heute noch, stellt man fest, dass es aber eben doch noch Fälle gibt, wo die Rechtsprechung eben doch noch nicht höchstrichterlich festgestellt wurde. Mitunter wird das ja von Airlines auch bewußt gesteuert, indem sie beim LG aufhören in die Berufung zu gehen. Meine Erfahrung, die auch von Anwälten geteilt wird, sagt mir, dass mein Weg richtig ist; auch wenn man meint, die Rechtslage sei einwandfrei. Die Frage, die ich auch sehe, betrifft die Fähigkeit (incl. Beweisführung) von Personen, die nicht in der Lage sind, einen solchen Antrag bei der Airline korrekt zu formulieren. Die müssen sich dann eben an die Verbraucherberatung wenden. Ich musste das in einem einzigen Fall nicht, erhielt dennoch eine Absage von LH. Dann war eben der Anwalt am Zuge; und da genügte ein Brief. Wenn jetzt die Kommission einige wichtige Airlines (ja, auch Ryanair) dazu gebracht haben sollte, sich an die Regeln zu halten, ist das aus meiner Sicht positiv zu bewerten. Ob es zu einer spürbaren Verbesserung kommt bleibt aber abzuwarten. Jetzt kann man sich aber auch auf die Zusagen vor der Kommission berufen. Der Wind wird kälter für die Airlinesünder.
medion Geschrieben 8. Oktober 2021 Melden Geschrieben 8. Oktober 2021 Am 6.10.2021 um 12:23 schrieb Tschentelmän: Dennoch - ich finde auch, dass es sinnvoll war was die EU Kommission gemacht hat, auch wenn die bereits vorhandene Rechtslage dabei gar nicht neu geregelt wurde... Was hat also die Kommission gemacht? Du-Du-Du und sonst Nichts. Und das findet "man" sinnvoll? Sie hatte nun wirklich jahrelang Zeit dafür. Wir wissen alle, sollte EU261X flächendeckend durchgezogen werden, Europa (bzw. die EU) hätte keine Passagierfluggesellschaften mehr. Bei TravelXY und Facebook können sich alle auskotzen, nie wieder das und das, und wer dann wirklich hartnäckig ist bis klagt, ist im ganz, ganz kleinen unteren einstelligen Prozentbereich. Menschen sind einfach faul und harmoniesüchtig, jeder gucke mal auf seine "Pinnwand", was da alles hängt, Gutscheine, To-Do-Listen der Elternzeit, Grußkarten vom Hochzeitsspiel, die guten Vorsätze fürs neue Jahr, das grandiose Kochrezept des letzten Geburtstags der Freundin oder der neue Bekannte von der gleichen Party, mit dem unbedingt "mal was zusammen machen muss"....
aaspere Geschrieben 10. Oktober 2021 Melden Geschrieben 10. Oktober 2021 Am 8.10.2021 um 17:08 schrieb medion: Was hat also die Kommission gemacht? Du-Du-Du und sonst Nichts. Und das findet "man" sinnvoll? Sie hatte nun wirklich jahrelang Zeit dafür. Ja, es ist sinnvoll. Und Du fällst wieder in Deine alten Schreibmuster zurück, die allerdings wenig sinnvoll sind.
medion Geschrieben 11. Oktober 2021 Melden Geschrieben 11. Oktober 2021 Die Rechtslage war klar und ist klar und die Kommission hat außer Bla-Bla nichts veröffentlicht. Einen Automatismus zu 261 zu beschließen wäre ja mal verbraucherfreundlich, (ja auch für Ryanair....) dann würden die europäischen "Volksvertreter" von den Lobbyisten aber schneller weggeboxt als sie das Abfindungsgeld mitnehmen könnten.... Inwieweit kann man sich nun auf die Zusagen der Kommission berufen? Airline XY stellt sich taub bis stur --> Portal oder Anwalt, Änderung zu vorher: NULL. Aber die Kommssion und die Dolmetscher und das ganze Gefolge waren wieder mal mindestens eine Woche beschäftt. Lass mir doch meine Schreibmuster und ich lass dir deine. Was sinnvoll ist, wer weiß das schon?
JSQMYL3rV Geschrieben 11. Oktober 2021 Melden Geschrieben 11. Oktober 2021 Ich sehe einen Erstattungs-Automatismus nach EU261 für abgesagte Flüge kritisch. Ich habe jetzt schon den 2ten Fall, bei dem ich eine Ersatzbeförderung wünsche, statt einer Erstattung (Stornierung >14 Tage vor Abflug). Die Airline versucht mich zur Erstattung zu drängen, weil es für sie wesentlich günstiger wäre. Bei einem Erstattungsautomatismus wäre das Recht der Ersatzbeförderung noch schwieriger durchsetzbar, als ohnehin schon. Leider habe ich aber auch keine Idee, wie man hier die Airlines dazu bringen könnte, sich an geltende Gesetze zu halten. Für die Entschädigung bei verspäteten Flügen nach EU261 fände ich dagegen einen Automatismus gut. Soweit ich weiß gibt es hier auch keine anderen Möglichkeiten, zwischen denen der Verbraucher wählen darf
medion Geschrieben 12. Oktober 2021 Melden Geschrieben 12. Oktober 2021 vor 18 Stunden schrieb JSQMYL3rV: Für die Entschädigung bei verspäteten Flügen nach EU261 fände ich dagegen einen Automatismus gut. Den meinte ich, und da können wir alle unbesorgt sein, dass wird "die Kommission" nie tun.
MHG Geschrieben 6. November 2021 Melden Geschrieben 6. November 2021 Am 11.10.2021 um 18:52 schrieb JSQMYL3rV: Ich habe jetzt schon den 2ten Fall, bei dem ich eine Ersatzbeförderung wünsche, statt einer Erstattung (Stornierung >14 Tage vor Abflug). Die Airline versucht mich zur Erstattung zu drängen, weil es für sie wesentlich günstiger wäre. Bei einem Erstattungsautomatismus wäre das Recht der Ersatzbeförderung noch schwieriger durchsetzbar, als ohnehin schon. Ein Automatismus würde ja nicht ausschließen, daß der Fluggast zuerst eine Mail bekommt bei der er durch einfaches Anklicken auswählt, ob er eine Ersatzbeförderung oder Erstattung haben will.
JSQMYL3rV Geschrieben 6. November 2021 Melden Geschrieben 6. November 2021 Das wäre toll, ich glaube nur nicht daran, dass sich so etwas durchsetzen wird. Die Airlines werden das so gut verstecken, dass es so gut wie unmöglich ist. (Analog zu den nervigen Cookie-Walls auf vielen Webseiten, bei denen es eigentlich einen "alle ablehnen" Button geben sollte)
Allberto Geschrieben 19. November 2021 Melden Geschrieben 19. November 2021 Meine favorisierte Regelung wäre, dass sich der Erstattungsanspruch mit jedem Monat, in dem die Fluggesellschaft den Betrag nicht auszahlt, um x% oder x Euro erhöht. Im Ergebnis sollten dann die Fluggesellschaften wirklich nur in fraglichen oder unklaren Fällen auf den Einbezug von Anwälten und Gerichten setzen – und nicht, wie manche Airlines heute, in fast allen Fällen, um Verbraucher dazu zu bringen, auf ihren Erstattungsanspruch zu verzichten.
Tschentelmän Geschrieben 19. November 2021 Melden Geschrieben 19. November 2021 Die Airlines sollten für jedes verkaufte Ticket einen bestimmten % Wert in einen verpflichtenden Fonds einzahlen, dafür gibt es pro Ticket einen Code... Alle Flugbewegungen werden in einer zentralen Datei gespeichert, somit ist per System stets eindeutig nachvollziehbar, ob etwas zu erstatten ist. Sobald man als sitzen gebliebener Passagier eine Forderung hat, wendet man sich mit dem Code dorthin und kriegt gleich das Geld zurück... Darüber könnte man auch alle Verspätungsfälle abwickeln... Ließe sich alles organisieren, wenn man den politischen Willen hat....
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