M_L131 Geschrieben 1. Juni 2022 Melden Geschrieben 1. Juni 2022 Guten Tag, mir wurde gestern mitgeteilt dass mein Flug von Deutschland nach Spanien annulliert ist. Der Flug sollte am 05.06.2022 starten, die Gesellschaft fliegt den Zielort erst wieder am 09.06.2022 an. Angeboten wurde mir folgendes: Kostenlos auf einen anderen Flug umbuchen, einen Gutschein wählen, oder eine Rückerstattung beantragen. Wenn ich die Rückerstattung beantrage, habe ich trotzdem das Recht auf Entschädigung in Höhe von 250,00 €? Wie sieht es aus wenn ich nun einen anderen Flug mit einer anderen Airline für den 05.06. buche, kann ich diese Kosten an die Airline, die mir den Flug annulliert hat, weitergeben? Gruß M. Lehmann
aaspere Geschrieben 1. Juni 2022 Melden Geschrieben 1. Juni 2022 Erfahrungsgemäß tun sich fast alle Airlines schwer mit der Erfüllung der Fluggastrechteverordnung EU 261/2004. Aber, Du erwartest sowas wie eine Rechtsberatung hier. Und die dürfen wir nicht geben. Dafür sind Anwälte da. Da das ganze für Dich sehr kurzfristig ist, empfehle ich Dir, den Gang zum Fachanwalt für Reiserecht.
debonair Geschrieben 2. Juni 2022 Melden Geschrieben 2. Juni 2022 Welche Airline und Strecke? Was wurde als Grunnd angegeben?!
jubo14 Geschrieben 2. Juni 2022 Melden Geschrieben 2. Juni 2022 Also der Fall hat einen einfachen Teil, den wir hier auch problemlos beantworten können. Und einen zweiten Teil, in dem es dann durchaus ratsam ist, mal einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale um Rat zu fragen. Der erste Teil. Wir haben hier einen Flug innerhalb der EU, der weniger als 14 Tage vor dem Abflug seitens der Airline storniert wurde. Das was die Airline anbietet ist aber das, was gilt, wenn sie mehr als 14 Tage vor dem Abflug stornieren. Hier muss zu Auswahl stehen, eine vollständige Rückerstattung oder eine Ersatzbeförderung. So weit, so einfach. Jetzt kommt der zweite Teil. Wählst Du die Ersatzbeförderung, so steht Dir zu, auf Kosten der Airline einen Flug bei einer anderen Airline zu buchen, wenn die ursprünglich gebuchte Dich am geplanten Abflugdatum nicht alternativ befördern kann (oder will). Das Problem ist hier allerdings, dass Du jetzt keine "Mondpreise" für den neuen Flug in Rechnung stellen kannst. Und genau an der Stelle bin ich dann raus, da musst Du echte Fachleute fragen, die das dann auch beruflich machen. Was Du Dir aber auf jeden Fall abschminken kannst, ist die Entschädigung von 250,- €. Die entfällt bei Flügen, die im Voraus abgesagt werden.
emdebo Geschrieben 2. Juni 2022 Melden Geschrieben 2. Juni 2022 vor einer Stunde schrieb jubo14: Die entfällt bei Flügen, die im Voraus abgesagt werden Aber nicht, wenn diese innerhalb von 14 Tagen vor Abflug storniert werden. Ausgenommen sind außergewöhnliche Umstände https://www.finanztip.de/flugannullierung/
JSQMYL3rV Geschrieben 2. Juni 2022 Melden Geschrieben 2. Juni 2022 (bearbeitet) Hier die rechtssichere Variante: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32004R0261&qid=1404733472277&from=DE und auf englisch, falls die Airline plötzlich kein Deutsch mehr kann: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:32004R0261 Als Nicht-Rechtsberatung: Von oben vor allem Artikel 7 und 8 lesen Da <14 Tage hast du Anrecht auf die Entschädigung, die bei DE-ES 250€ pro Flug sein sollte. Zusätzlich hast du Anrecht auf Ersatzbeförderung oder Geld zurück. Die Ersatzbeförderung sollte erst nach Rücksprache mit der Airline selbst gebucht werden. Dann wird es einfacher das Geld einzutreiben. Je nach Airline bekommst du auch von denen auf Anfrage eine Ersatzbeförderung gebucht und musst dann nicht deinem Geld hinterherlaufen Bearbeitet 2. Juni 2022 von JSQMYL3rV Artikel ergänzt
Burma Geschrieben 22. März 2023 Melden Geschrieben 22. März 2023 Ich nutze mal diesen Thread, um nicht extra einen neuen aufzumachen. Da ich aktuell Probleme mit der Ausgleichszahlung mit KLM habe würde ich gerne eure Erfahrungen mit den diversen Anbietern hören, die sich auf sowas spezialisiert haben. Mit welchem ward ihr zufrieden, bei wem sind die Gebühren nicht zu hoch, wo war die Kommunikation gut ? Leider haben diverse schreiben und Drohungen mit dem Rechtsanwalt bei mir bisher nichts gebracht.
JSQMYL3rV Geschrieben 22. März 2023 Melden Geschrieben 22. März 2023 Kann ebenfalls die SOEP empfehlen. Kostet nichts, hilft oft
Burma Geschrieben 23. März 2023 Melden Geschrieben 23. März 2023 Danke debonair und JSQMYL3rV, hab es darüber jetzt mal versucht.
debonair Geschrieben 22. April 2023 Melden Geschrieben 22. April 2023 Am 22.3.2023 um 10:45 schrieb Burma: Da ich aktuell Probleme mit der Ausgleichszahlung mit KLM habe würde ich gerne eure Erfahrungen mit den diversen Anbietern hören, die sich auf sowas spezialisiert haben. Habe aktuell leider auch Probleme mit KLM. Hat jeamd hier einen Tipp KLM am besten zu erreichen, z.B. eine Email oder online Formular? Die Chat-Funktion klappt leider nicht...
JSQMYL3rV Geschrieben 22. April 2023 Melden Geschrieben 22. April 2023 (bearbeitet) https://www.klm.de/information/refund-compensation Dort scheint es Formulare zu geben Bearbeitet 22. April 2023 von JSQMYL3rV
debonair Geschrieben 22. April 2023 Melden Geschrieben 22. April 2023 @JSQMYL3rV Danke! Leider muß man sich vorher anmelden, aber die Daten werden nicht genommen...
markusmint Geschrieben 23. April 2023 Melden Geschrieben 23. April 2023 vor 21 Stunden schrieb debonair: Habe aktuell leider auch Probleme mit KLM. Hat jeamd hier einen Tipp KLM am besten zu erreichen, z.B. eine Email oder online Formular? Die Chat-Funktion klappt leider nicht... mail.information.germany(at)klm.com und customercare(at)infos-klm.com (jedenfalls regelmäßig die KLM-Antwortadresse) sollten gehen und es gibt EBs, was gut für den Beweis des Zugangs ist. Viel Erfolg!
debonair Geschrieben 23. April 2023 Melden Geschrieben 23. April 2023 Danke - werde ich gleich mal testen!
Burma Geschrieben 24. April 2023 Melden Geschrieben 24. April 2023 Heute übrigens wieder das gleiche wie neulich bei meinem Problem, KLM und Air France haben alle Flüge nach Hamburg annulliert, obwohl gar kein Streik in Hamburg ist.
Emanuel Franceso Geschrieben 24. April 2023 Melden Geschrieben 24. April 2023 Heute gibt es einen spontanen Streik bei AHS in Hamburg. https://www.aerotelegraph.com/verdi-ruft-mitarbeitende-der-abfertigung-in-hamburg-zum-streik-auf
Burma Geschrieben 24. April 2023 Melden Geschrieben 24. April 2023 vor 5 Stunden schrieb Emanuel Franceso: Heute gibt es einen spontanen Streik bei AHS in Hamburg. https://www.aerotelegraph.com/verdi-ruft-mitarbeitende-der-abfertigung-in-hamburg-zum-streik-auf Ausser bei KLM/Air France fanden aber alle Flüge statt.
debonair Geschrieben 24. April 2023 Melden Geschrieben 24. April 2023 vor 57 Minuten schrieb Burma: Ausser bei KLM/Air France fanden aber alle Flüge statt. Im leben nicht, erst informieren, dann posten. https://www.aerotelegraph.com/50-fluege-am-flughafen-hamburg-gestrichen-keine-abfluege-in-berlin
globetrotter88 Geschrieben 25. April 2023 Melden Geschrieben 25. April 2023 vor 2 Stunden schrieb debonair: Im leben nicht, erst informieren, dann posten. Kann man direkt so zurückgeben. Darfst dir gerne mal die Umlaufe am 24. April 2023 von z.B. der Swiss HB-IJJ, Easyjet OE-IJJ, Lufthansa D-AIRN, BA G-LCYT usw. anschauen. Es gab also durchaus Abflüge in Berlin. Dass da Passagiere an Bord waren hat niemand behauptet ;-)
Burma Geschrieben 25. April 2023 Melden Geschrieben 25. April 2023 vor 6 Stunden schrieb debonair: Im leben nicht, erst informieren, dann posten. https://www.aerotelegraph.com/50-fluege-am-flughafen-hamburg-gestrichen-keine-abfluege-in-berlin Ich bin mal von flightradar ausgegangen, und da hat doch alles stattgefunden.
jubo14 Geschrieben 25. April 2023 Melden Geschrieben 25. April 2023 vor 5 Stunden schrieb globetrotter88: Es gab also durchaus Abflüge in Berlin. Das es hier um HAM ging, ist Dir beim Lesen aber schon aufgefallen?
JSQMYL3rV Geschrieben 27. Februar 2024 Melden Geschrieben 27. Februar 2024 Ich melde mich auch mal wieder hier mit meinem aktuellen Fall Ich weiß dass es keine Rechtsberatung gibt und die möchte ich auch nicht. Aber vllt liest hier ein (Hobby)-Jurist mit und kann die Frage beantworten, ob es irgendwo eine Übersicht gibt mit Gerichtsurteilen, was genau als außergewöhnlicher Umstand zählt. Bisher habe ich von der Airline nur eine Mail „es ist ein Außergewöhnlicher Umstand und es steht Ihnen daher keine Ausgleichszahlung zu“. Die Hotline konnte mir zwar nicht sagen warum es ein solcher ist, aber in diesem Fall würde ich auch keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung haben (natürlich quatsch). Ich weiß, dass die Airline in der Beweispflicht ist, aber eine Liste mit validen Gründen würde es mir einfacher machen. Vermutlich wird es sowieso bei der SOEP enden, da ich einen Ersatzflug gebucht habe
linie32 Geschrieben 27. Februar 2024 Melden Geschrieben 27. Februar 2024 Zusammengefasst gilt in der Regel all das als außergewöhnlicher Umstand, was die Airline nicht selbst zu vertreten hat und wo sie in einem üblichen Rahmen auch mit nichts entgegenwirken kann, also z.B. Streiks vom Sicherheitspersonal, Sperrung der Piste wegen andauerndem Unwetter, Vulkanausbruch mit Luftraumsperrung. Um welchen Flug geht es denn? Das Thema der Ausgleichszahlung ist ja eh nur relevant, wenn es eine kurzfristige Stornierung ist (max. 14 Tage vor Abflug).
JSQMYL3rV Geschrieben 27. Februar 2024 Melden Geschrieben 27. Februar 2024 Flug morgen wurde heute storniert (Easyjet ATH-BSL) Da der jetzt von mir gebuchte LH Flug 3h später zu gehen scheint, scheidet Wetter und Sicherheitspersonal schonmal aus
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