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airliners.de

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Geschrieben

Guten Tag,

mir wurde gestern mitgeteilt dass mein Flug von Deutschland nach Spanien annulliert ist. Der Flug sollte am 05.06.2022 starten, die Gesellschaft fliegt den Zielort erst wieder am 09.06.2022 an.
Angeboten wurde mir folgendes: Kostenlos auf einen anderen Flug umbuchen, einen Gutschein wählen, oder eine Rückerstattung beantragen.

Wenn ich die Rückerstattung beantrage, habe ich trotzdem das Recht auf Entschädigung in Höhe von 250,00 €?
Wie sieht es aus wenn ich nun einen anderen Flug mit einer anderen Airline für den 05.06. buche, kann ich diese Kosten an die Airline, die mir den Flug annulliert hat, weitergeben?

Gruß
M. Lehmann

Geschrieben

Erfahrungsgemäß tun sich fast alle Airlines schwer mit der Erfüllung der Fluggastrechteverordnung EU 261/2004. Aber, Du erwartest sowas wie eine Rechtsberatung hier. Und die dürfen wir nicht geben. Dafür sind Anwälte da. Da das ganze für Dich sehr kurzfristig ist, empfehle ich Dir, den Gang zum Fachanwalt für Reiserecht.

Geschrieben

Also der Fall hat einen einfachen Teil, den wir hier auch problemlos beantworten können.

Und einen zweiten Teil, in dem es dann durchaus ratsam ist, mal einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale um Rat zu fragen.

 

Der erste Teil.

Wir haben hier einen Flug innerhalb der EU, der weniger als 14 Tage vor dem Abflug seitens der Airline storniert wurde.

Das was die Airline anbietet ist aber das, was gilt, wenn sie mehr als 14 Tage vor dem Abflug stornieren.

Hier muss zu Auswahl stehen, eine vollständige Rückerstattung oder eine Ersatzbeförderung.

So weit, so einfach.

 

Jetzt kommt der zweite Teil.

Wählst Du die Ersatzbeförderung, so steht Dir zu, auf Kosten der Airline einen Flug bei einer anderen Airline zu buchen, wenn die ursprünglich gebuchte Dich am geplanten Abflugdatum nicht alternativ befördern kann (oder will).

Das Problem ist hier allerdings, dass Du jetzt keine "Mondpreise" für den neuen Flug in Rechnung stellen kannst.

Und genau an der Stelle bin ich dann raus, da musst Du echte Fachleute fragen, die das dann auch beruflich machen.

 

Was Du Dir aber auf jeden Fall abschminken kannst, ist die Entschädigung von 250,- €.

Die entfällt bei Flügen, die im Voraus abgesagt werden.

Geschrieben (bearbeitet)

Hier die rechtssichere Variante:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32004R0261&qid=1404733472277&from=DE

 

und auf englisch, falls die Airline plötzlich kein Deutsch mehr kann:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:32004R0261

 

Als Nicht-Rechtsberatung:

Von oben vor allem Artikel 7 und 8 lesen

Da <14 Tage hast du Anrecht auf die Entschädigung, die bei DE-ES 250€ pro Flug sein sollte. Zusätzlich hast du Anrecht auf Ersatzbeförderung oder Geld zurück. Die Ersatzbeförderung sollte erst nach Rücksprache mit der Airline selbst gebucht werden. Dann wird es einfacher das Geld einzutreiben. Je nach Airline bekommst du auch von denen auf Anfrage eine Ersatzbeförderung gebucht und musst dann nicht deinem Geld hinterherlaufen

Bearbeitet von JSQMYL3rV
Artikel ergänzt
  • 9 Monate später...
Geschrieben

Ich nutze mal diesen Thread, um nicht extra einen neuen aufzumachen.

 

Da ich aktuell Probleme mit der Ausgleichszahlung mit KLM habe würde ich gerne eure Erfahrungen mit den diversen Anbietern hören, die sich auf sowas spezialisiert haben.

 

Mit welchem ward ihr zufrieden, bei wem sind die Gebühren nicht zu hoch, wo war die Kommunikation gut ?

 

Leider haben diverse schreiben und Drohungen mit dem Rechtsanwalt bei mir bisher nichts gebracht.

  • 5 Wochen später...
Geschrieben
Am 22.3.2023 um 10:45 schrieb Burma:

Da ich aktuell Probleme mit der Ausgleichszahlung mit KLM habe würde ich gerne eure Erfahrungen mit den diversen Anbietern hören, die sich auf sowas spezialisiert haben.

Habe aktuell leider auch Probleme mit KLM. Hat jeamd hier einen Tipp KLM am besten zu erreichen, z.B. eine Email oder online Formular? Die Chat-Funktion klappt leider nicht... :(

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb debonair:

Habe aktuell leider auch Probleme mit KLM. Hat jeamd hier einen Tipp KLM am besten zu erreichen, z.B. eine Email oder online Formular? Die Chat-Funktion klappt leider nicht... :(

 

mail.information.germany(at)klm.com und customercare(at)infos-klm.com (jedenfalls regelmäßig die KLM-Antwortadresse) sollten gehen und es gibt EBs, was gut für den Beweis des Zugangs ist.

 

Viel Erfolg!

Geschrieben

Heute übrigens wieder das gleiche wie neulich bei meinem Problem, KLM und Air France haben alle Flüge nach Hamburg annulliert, obwohl gar kein Streik in Hamburg ist.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb debonair:

Im leben nicht, erst informieren, dann posten. 9_9

 

Kann man direkt so zurückgeben.

 

Darfst dir gerne mal die Umlaufe am 24. April 2023 von z.B. der Swiss HB-IJJ, Easyjet OE-IJJ, Lufthansa D-AIRN, BA G-LCYT usw. anschauen. Es gab also durchaus Abflüge in Berlin. Dass da Passagiere an Bord waren hat niemand behauptet ;-)

  • 10 Monate später...
Geschrieben

Ich melde mich auch mal wieder hier mit meinem aktuellen Fall

Ich weiß dass es keine Rechtsberatung gibt und die möchte ich auch nicht.

Aber vllt liest hier ein (Hobby)-Jurist mit und kann die Frage beantworten, ob es irgendwo eine Übersicht gibt mit Gerichtsurteilen, was genau als außergewöhnlicher Umstand zählt.

Bisher habe ich von der Airline nur eine Mail „es ist ein Außergewöhnlicher Umstand und es steht Ihnen daher keine Ausgleichszahlung zu“. Die Hotline konnte mir zwar nicht sagen warum es ein solcher ist, aber in diesem Fall würde ich auch keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung haben (natürlich quatsch).

Ich weiß, dass die Airline in der Beweispflicht ist, aber eine Liste mit validen Gründen würde es mir einfacher machen. Vermutlich wird es sowieso bei der SOEP enden, da ich einen Ersatzflug gebucht habe

Geschrieben

Zusammengefasst gilt in der Regel all das als außergewöhnlicher Umstand, was die Airline nicht selbst zu vertreten hat und wo sie in einem üblichen Rahmen auch mit nichts entgegenwirken kann, also z.B. Streiks vom Sicherheitspersonal, Sperrung der Piste wegen andauerndem Unwetter, Vulkanausbruch mit Luftraumsperrung. Um welchen Flug geht es denn? Das Thema der Ausgleichszahlung ist ja eh nur relevant, wenn es eine kurzfristige Stornierung ist (max. 14 Tage vor Abflug). 

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