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Katastrophen & Rechtslage


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Aktuell zu den Bränden in Griechenland mache ich mal ein neues Thema auf.

Aktuell war es bisher so,wenn es Reisewarnungen gab,konnten Kunden stornieren.

Im aktuellen Fall(Rhodos) gibt es das aber nicht.

Ich glaube,da fehlt irgend wo eine Rechtsgrundlage,die man schnell finden sollte.

Es kann doch nicht sein,das Menschen,die nur den Flug bei einer Airline gebucht haben (ohne Veranstalter) ,und i.d.R. keine Storno-Möglichkeit haben, vor die Wahl gestellt werden,wir fliegen "ins Feuer" ,oder aber verzichten auf den Flug,und gehen leer aus.

Da müßte der Gesetzgeber nachsteuern,das man zumindest die Möglichkeit hat,kostenlos umzubuchen,ohne Aufpreis,zu einer anderen Destination,oder zu einem anderen Termin.

Wie seht Ihr das ?

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Sehe da keine Notwendigkeit. Sobald  das Auswärtige Amt eine neue Reisewarnung ausspricht, sind Storno und Umbuchungsmöglichkeiten von Bestandsbuchungen die üblichen Optionen. Das ist ja quasi auch das Signal an die Reisebranche, dass eine außergewöhnliche Situation vorliegt, die auch rechtliche Folgen hat.

In dem Fall scheint das AA diese aber nicht ausgesprochen zu haben?!

Sieht für mich also eher danach aus, dass nicht der Rechtsrahmen das Problem ist, sondern die Behörde warum auch immer nur zögerlich agiert, wenn inzwischen selbst Ryanair  kostenlose Änderungen anbietet.

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vor 6 Minuten schrieb aaspere:

So, wie ich das mitbekommen habe, ist der Norden der Insel nicht betroffen. Der Flughafen und der Norden der Insel bieten also keine Möglichkeit einer Stornierung.

Das stimmt, eine Reisewarnung könnte, wenn sie denn ausgesprochen würde, wohl auf die betroffenen Gebiete beschränkt sein (sofern nicht die reele Gefahr besteht, dass es sich in den nächsten Tagen auch auf den Rest der Insel ausbreiten könnte). Dem Threaderöffner ging es aber primär darum, ob es einen stärkeren Rechtsrahmen geben müsste. Und da sehe ich persönlich keine Notwendigkeit zu, denn welche anderen Kriterien sollten da zu Grunde gelegt werden?

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Jeder Urlauber, der sich in einen Flieger nach Rhodos setzt, muss dort ja irgendwo wohnen.

Wenn das alles in den nicht betroffenen Regionen stattfindet, so mag man sich unwohl fühlen, aber einen Rechtsanspruch auf Erstattung wird es nicht geben. Egal welche Gesetze ich hier ändern würde, bzw. neu hinzufügen würde.

 

Wenn ich einen Flug gebucht habe, der stattfinden kann, mir selber aber eine Unterkunft gebucht habe, die im gefährdeten Gebiet liegt, dann gibt es eine recht simple Möglichkeit, das Geld für Flug und Übernachtung zurück zu bekommen.

Das "Zauberwort" lautet hier Reiserücktrittskostenversicherung.

Den neben den recht preiswerten, die nur das persönliche Risiko (Unfall, Krankheit, usw.) abdecken, gibt es hier sehr wohl solche, die auch gegen höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen aller Art) absichern. Und diese Versicherung deckt dann alle zu einer Reise zusammengehörigen Buchungen ab, egal ob zusammen oder einzeln gebucht. (Wenn ich denn die richtige Versicherung abgeschlossen habe!)

 

Deswegen sehe ich den Wunsch nach einer "gesetzlichen Regelung" ehr als den Wunsch einer kostenlosen Vollkaskoversicherung. Wobei das ja nicht kostenlos wäre, es müssten ja dann alle mit höheren Preisen rechnen.

Ein wenig mehr Eigenverantwortung würde es hier aber auch tun.

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Danke euch,für die Antworten.

Aber,das Leben ist nun mal anders. Man möchte irgend wohin,bucht einen Flug,und gut ist es.

Ich denke mal,über 90% der Flugbucher haben keine Versicherung abgeschlossen.

Es gab aber mal andere Zeiten...damals wars.

Da konnte man beispielsweise bei Airberlin umbuchen.

Das ist Geschichte,ich weis, und heute ist jedermann sich selbst überlassen, 

Traurig,aber wahr :(

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