Micha Geschrieben 2. April 2024 Melden Geschrieben 2. April 2024 Ich verstehe nicht, was daran korrupt sein soll: Die Fast Lane steht jedem zur Verfügung der den veröffentlichten Preis dafür zahlt. Es wird niemand bestochen, niemand vom Personal hat einen Vorteil davon. 2
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 2. April 2024 Melden Geschrieben 2. April 2024 vor 7 Minuten schrieb Micha: Die Fast Lane steht jedem zur Verfügung der den veröffentlichten Preis dafür zahlt. Genau das ist das Problem, die staatliche Leistung wird für diejenigen besser, die den Preis zahlen können und wollen. Damit wird dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprochen. vor 8 Minuten schrieb Micha: Es wird niemand bestochen, niemand vom Personal hat einen Vorteil davon. Es kann auch Bestechung sein, wenn der Flughafenbetreiber Geld oder einen anderweitigen Vorteil bekommt. 1
Gast Geschrieben 2. April 2024 Melden Geschrieben 2. April 2024 Am Ende sehen hier viele glaube ich nicht, worum es geht. Nämlich um die Leistung, für die bezahlt wird. Es ist eine hoheitliche Leistung, selbst, wenn sie privat abgewickelt (= an private Firmen ausgelagert) wird. Und hoheitliche Aufgaben verhalten sich einfach nun mal nicht wie privatwirtschaftliche.
Micha Geschrieben 2. April 2024 Melden Geschrieben 2. April 2024 vor 31 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr: Genau das ist das Problem, die staatliche Leistung wird für diejenigen besser, die den Preis zahlen können und wollen. Damit wird dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprochen. Dies ist meine eigene Interpretation: Die eigentliche Leistung ist die Kontrolle durch den Fluggastkontrolleur, sie muss unbefangen durchgeführt werden. Ein Problem würde ich sehen, wenn der zeitliche Vorteil nicht jedem Zahlungswilligen gewährt wird oder unter der Hand erkauft wird. Ebenso, wenn beim Extrazahlenden nicht so genau hingeschaut wird. Aber wie hier bereits ein Vorredner geschrieben hat: Dann haben wir auch mit Behördenleistungen die durch ein höheres Entgelt schneller bearbeitet werden ein Problem.
jubo14 Geschrieben 2. April 2024 Melden Geschrieben 2. April 2024 Wer behauptet, dass die Fast-Lane ein Korruptions-Problem ist, müsste mir dann aber erklären, warum man in jedem Bürgeramt in Deutschland, für den Aufpreis von 32,-€, seinen Reisepass binnen 72 Stunden bekommt. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html#doc16125526bodyText3 Man kann mit sehr viel Phantasie, die Warteschlange zu einem hoheitlichen Ereignis machen. Die Vergabe des Reisepasses der Bundesrepublik Deutschland ist es doch wohl unstreitig! 6
Avroliner100 Geschrieben 2. April 2024 Melden Geschrieben 2. April 2024 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb OliverWendellHolmesJr: Genau das ist das Problem, die staatliche Leistung wird für diejenigen besser, die den Preis zahlen können und wollen. Damit wird dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprochen. Mit dem Argument können wir eigentlich auch gleich wieder in den Kommunismus wechseln. Lang lebe Lenin. Warum gibt es eine Business und eine First Class? Das ist Bestechung. Der Business Class Gast wird besser behandelt als der Economy Gast. Und erkauft sich diese bessere Behandlung durch einen höheren Preis. Skandal und Korruption. Weg mit dem Audi, BMW oder Mercedes. Bessere Ausstattung für höheren Preis? Der eine bekommt für 40.000 Euro einen 1er BMW, der andere für 100.000€ einen Siebener. Pfui, Korruption. Alle müssen gleich behandelt werden. Sollen sie doch alle Dacia ohne Klimaanlage fahren. Gleichbehandlung für alle. So war schon das Motto bei Fidel Castro. Bananen im Supermarkt? Öl an der Tankstelle? Eine Wohnung im Plattenbau? Entweder bekommt jeder eine, oder keiner. Funktioniert schon in Kuba und Venezuela bombastisch gut. Das ist natürlich stark überspitzt. Aber mit dem Argument bekommst du jede Grundlage der sozialen Marktwirtschaft tot. Wir brauchen keinen Raubtierkapitalismus, sicherlich. Aber wir können uns auch mit den wichtigen Problemen des Lebens befassen. Fast Lane ist eine Premium Dienstleistung wie jede andere auch. Die kostet einen Preis. Gegen Bezahlung dieses veröffentlichten Preises kann jeder diese Leistung in Anspruch nehmen. Es kommt auch keiner auf die Idee, mit einem 10€ Schein in einen Gucci Store zu laufen und für dieses Geld eine Leistung mit einem 1000€ Preisschild zu beanspruchen. Staatliche Leistung hin oder her. Der Staat subventioniert auch die Eisenbahn. Auch diese setzt auf eine zwei-Klassen Gesellschaft und bisher hat sich noch niemand daran gestört. Das soll nicht unsympathisch klingen - Gleichberechtigung liebend gerne. Aber für manche Dinge gibt es eben kein Grundrecht. Auch Fliegen ist kein Grundrecht. Von PSO Strecken mal abgesehen. Wenn Fliegen schon kein Grundrecht ist, warum sollte die Fastlane eines sein? Anderer Vergleich: Nur weil Nahrung und Wasser zu den Grundbedürfnissen des Menschen zählen, würde keiner auf die Idee kommen, unbegrenzten kostenlosen Zugang zu Kaviar und Champanger zu fordern. Bearbeitet 2. April 2024 von Avroliner100 2
jetstream Geschrieben 2. April 2024 Melden Geschrieben 2. April 2024 (bearbeitet) vor 22 Minuten schrieb Avroliner100: Aber wir können uns auch mit den wichtigen Problemen des Lebens befassen. Fast Lane ist eine Premium Dienstleistung wie jede andere auch. Die kostet einen Preis. Gegen Bezahlung dieses veröffentlichten Preises kann jeder diese Leistung in Anspruch nehmen. Eben! Und solch eine völlig sinnbefreite Diskussion habe ich bislang auch noch aus keinem anderen (europäischen) Land gehört, wo diese Dienstleistung bereits seit vielen Jahren unter ähnlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen angeboten wird (Spanien, Portugal, Italien, Schweiz …). Auch dort ist nmK die Siko eine hoheitliche Dienstleistung unter der Regie des jeweiligen Staates. Aber klar, irgendein deutscher Sesselfurzer kommt da auf einmal mit Bedenken um die Ecke („Mir ist da was aufgefallen, das sollten wir uns unbedingt mal genauer angucken“) … und sichert sich damit wahrscheinlich seinen hochdotierten Arbeitsplatz bis zur Pensionierung. Bearbeitet 2. April 2024 von jetstream 3
2ndOrbit Geschrieben 3. April 2024 Melden Geschrieben 3. April 2024 vor 9 Stunden schrieb jubo14: Wer behauptet, dass die Fast-Lane ein Korruptions-Problem ist, müsste mir dann aber erklären, warum man in jedem Bürgeramt in Deutschland, für den Aufpreis von 32,-€, seinen Reisepass binnen 72 Stunden bekommt. Dir ist schon klar, dass deine Frage reiner "Whataboutism" ist, oder? Aber wenn du ernsthaft eine Antwort möchtest: Beim Beantragen des Reisepasses ist der Aufwand für alle gleich groß, egal ob mit langer oder kurzer Lieferzeit. Wer rechtzeitig einen beantragt, was zumutbar ist, hat keinen Nachteil gegenüber den Aufpreiszahlern. An der Sicherheitskontrolle muss ich hingegen tatsächlich mit meier Lebenszeit "bezahlen", wenn ich mich nicht zu Lasten der anderen vordrängeln will oder kann. 2
jubo14 Geschrieben 3. April 2024 Melden Geschrieben 3. April 2024 Selbstverständlich haben die „Normalbesteller“ eines Reisepasses einen Nachteil gegenüber den Aufpreiszahlern. Denn für jeden „Express-Pass“ mehr, wird in der Bundesdruckerei, ein normal beantragter weniger erstellt. Also verlängert sich auch hier die Wartezeit. Aber es geht dem Professor aus Düsseldorf doch auch nicht um die Wartezeit. Er behauptet, dass jede Zahlung für eine bevorzugte oder schnellere Bearbeitung ein Fall von Korruption wäre. Der Reisepass zeigt aber, dass das Bundesinnenministerium dann eine Gebührenordnung für Korruption erlassen hätte. (Und das seit Jahrzehnten!) Beide können aber nicht Recht haben! 3
2ndOrbit Geschrieben 3. April 2024 Melden Geschrieben 3. April 2024 Der Reisepass wird beantragt und irgendwann abgeholt. Die theoretisch minimal längere Wartezeit aufgrund der Expressbucher ist kein Nachteil, weil diese Zeit für den Antragsteller nicht verloren ist, im Gegensatz zum Wartenden vor der Sicherheitskontrolle. Aber selbst wenn ich mich deiner Ansicht anschließen sollte, dass die Fälle vergleichbar wären und das Bundesinnenministerium sich gesetzeswidrig verhält - wo ist dann das Argument? Wie gesagt, Whataboutism. Vielleicht ist ein Expressreisepass ein Fall von Korruption (was ich bezweifle), aber dadurch wird Korruption an einer anderen Stelle weder besser noch legaler. 1
Lucky Luke Geschrieben 3. April 2024 Melden Geschrieben 3. April 2024 (bearbeitet) vor 14 Stunden schrieb Avroliner100: Das ist natürlich stark überspitzt Das ist nicht stark überspitzt, das ist schlichtweg Schwachsinn. Es dürfte eigentlich jemandem, der gerne so hochtrabend schreibt, nicht schwer fallen, den Unterschied zwischen privatwirtschaftlichen Leistungen und hoheitlichen Aufgaben zu verstehen. vor 14 Stunden schrieb Avroliner100: Es kommt auch keiner auf die Idee, mit einem 10€ Schein in einen Gucci Store zu laufen und für dieses Geld eine Leistung mit einem 1000€ Preisschild zu beanspruchen Das Problem ist, dass hier keine Leistung beansprucht wird. Die SiKo ist ja kein Erlebnis, auf das Flugpassagiere Bock haben, sondern eine staatlich vorgegebene Auflage, die Passagiere über sich ergehen lassen müssen. Die bessere Analogie wären dahingehend polizeiliche Großkontrollen auf Bundesautobahnen mit damit einhergehenden längeren Wartezeiten - aber wohlhabende Menschen werden gegen die Entrichtung eines Obolus schneller kontrolliert. Da würden sich (zurecht) eine Menge KFZ-Lenker drüber aufregen. vor 14 Stunden schrieb jetstream: Aber klar, irgendein deutscher Sesselfurzer kommt da auf einmal mit Bedenken um die Ecke My brother in christ, LTO ist wortwörtlich eine Spielwiese für juristische Quergedanken. Das ist, als würde sich jemand über haltlose Spekulationen im airliners.de-Forum aufregen. Aber getroffene Hunde bellen und so, I guess. Bearbeitet 3. April 2024 von Lucky Luke
Tschentelmän Geschrieben 3. April 2024 Melden Geschrieben 3. April 2024 Am 2.4.2024 um 17:39 schrieb OliverWendellHolmesJr: Ich würde die Frage, ob der Staat die Grundrechte allen gleichermaßen gewehrt nicht einer volkswirtschaftlichen Nutzenrechnung unterziehen. Ob Deutschland seine im internationalen Vergleich durchaus rückständige Sichtweise von Korruption aktualisiert, ist keine unnütze Frage. Grundsätzlich stimme ich zu. Für mein Verständnis stellt sich jedoch die Frage, ob und inwieweit man jede Situation im Alltag nach einer allgemeinen Definition bewerten und clustern muss, auch wenn unser Rechtssystem genau nach dem Schema funktioniert. Korruption ist ein extrem kritisches Thema, das zurecht sehr konsequent unterbunden und verfolgt werden muss. Wenn aber eine sehr weitläufig gehaltene Definition dazu führt, dass selbst das Thema Fast Lanes in die Kategorie Korruption fallen kann läuft unser Staat Gefahr, die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte zusätzlich mit solchen Fällen zu überlasten. Man täte sicherlich gut daran, mit einer Portion Pragmatismus ran zu gehen und sich vorrangig auf die wirklich schädlichen Fälle von Korruption zu konzentrieren. Noch hat offenbar noch keine Staatsanwaltschaft Ermittlungen in der Sache aufgenommen - wenn das Thema nun jedoch bereits von einem namhaften Jura-Professor unter die Lupe genommen wird, könnte das eine Frage der Zeit sein. Unser Land hat schlichtweg genug Baustellen und sollte sich gut überlegen, mit welcher Priorität und Energie die Themen angegangen werden - immer gemessen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen. 5
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 3. April 2024 Melden Geschrieben 3. April 2024 vor 22 Stunden schrieb jubo14: Wer behauptet, dass die Fast-Lane ein Korruptions-Problem ist, müsste mir dann aber erklären, warum man in jedem Bürgeramt in Deutschland, für den Aufpreis von 32,-€, seinen Reisepass binnen 72 Stunden bekommt. Die Erklärung ist ganz einfach: Für die Expressgebühren beim Reisepass gibt es eine gesetzliche Grundlage. § 20 Paßgesetz und § 15 Passverordnung regeln diese. Im Luftsicherheitsgesetz und Luftsicherheitsgebührenverordnung sind keine entsprechenden Regeln zu finden. Wenn die Regierung also der Ansicht ist, es ist (warum auch immer) notwendig, dass es eine beschleunigte Abfertigungsoption gibt, kann sie eine Gesetzesgrundlage schaffen. Ob es eine sachliche Begründung gibt, die dem Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht, steht auf einem anderen Blatt. Als Business- oder First-Passagier nicht mit dem Mallorca-Kegel-Touristen in einer Schlange stehen zu wollen ist eher keine tragfähige Begründung. vor einer Stunde schrieb Tschentelmän: Unser Land hat schlichtweg genug Baustellen und sollte sich gut überlegen, mit welcher Priorität und Energie die Themen angegangen werden - immer gemessen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen. Dem stimme ich zu. Allerdings der Luftfahrtstandort Deutschland ist zu teuer. Man könnte also provokativ fragen ob der die Aufteilung 50 % der Kontrollinfrastruktur für 20 % der Passagiere vorzuhalten Verschwendung von öffentlichen Geldern ist. Sah der Bundesrechnungshof auch so in einem Gutachten.
Netzplaner Geschrieben 4. April 2024 Melden Geschrieben 4. April 2024 vor 11 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr: Die Erklärung ist ganz einfach: Für die Expressgebühren beim Reisepass gibt es eine gesetzliche Grundlage. Kleiner, genereller Einwurf: Die Ansicht dass etwas in Ordnung sei, nur weil es per Gesetz geregelt ist, ist m.E. ein gigantischer logischer Fehlschluss den man immer wieder bei Rechtswissenschaftlern feststellen muss. Entweder es ist in Ordnung dass der Staat bestimmte behördliche Leistungselemente (hier: Geschwindigkeit der Leistungserbringung) monetarisiert. Dann ist es egal, ob wir über Pässe oder SiKos sprechen. Oder es ist nicht in Ordnung - dann sollte es verboten sein. 4
QF002 Geschrieben 4. April 2024 Melden Geschrieben 4. April 2024 vor 1 Stunde schrieb Netzplaner: Kleiner, genereller Einwurf: Die Ansicht dass etwas in Ordnung sei, nur weil es per Gesetz geregelt ist, ist m.E. ein gigantischer logischer Fehlschluss den man immer wieder bei Rechtswissenschaftlern feststellen muss. Entweder es ist in Ordnung dass der Staat bestimmte behördliche Leistungselemente (hier: Geschwindigkeit der Leistungserbringung) monetarisiert. Dann ist es egal, ob wir über Pässe oder SiKos sprechen. Oder es ist nicht in Ordnung - dann sollte es verboten sein. Das verkennt jedoch die Grundlagen unseres Zusammenlebens, insbesondere eines demokratischen Rechtsstaates. Wenn etwas per Parlamentsgesetz geregelt wurde, ist dieses auf den Willen des Volkes durch Wahlen zurückzuführen. Es gibt eine entsprechende Legitimationskette. Im Übrigen passt der Verweis auch nicht auf das konkrete hiesige Thema. Sollte es ein Gesetz geben, welches eine Priorisierung bei der Sicherheitskontrolle gegen Entgelt erlaubt, scheidet eine Strafbarkeit wegen Korruption jedenfalls aus, selbst wenn später durch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes festgestellt wurde. Im Zweifel wird dieses auch darüber entscheiden, ob hier ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) vorliegt oder eben nicht. Spannend finde ich aber, wie sehr sich juristische Laien über die Ausführungen eines Strafrechtsprofessors echauffieren, sich aber sicherlich selber riesig darüber aufregen, wenn die allgemeine Presse wieder irgendetwas sehr Laienhaftes über die Luftfahrt berichtet. Auch muss der gute Professor sicherlich nicht über dieses Thema schreiben, nur um seine "hochdatierten Verträge" zu sichern oder ähnliches. Das ist der Vorteil eines unbefristeten Vertrages: sowas ist einfach nicht notwendig. 2
Micha Geschrieben 4. April 2024 Melden Geschrieben 4. April 2024 vor 2 Stunden schrieb Netzplaner: Kleiner, genereller Einwurf: Die Ansicht dass etwas in Ordnung sei, nur weil es per Gesetz geregelt ist, ist m.E. ein gigantischer logischer Fehlschluss den man immer wieder bei Rechtswissenschaftlern feststellen muss. Entweder es ist in Ordnung dass der Staat bestimmte behördliche Leistungselemente (hier: Geschwindigkeit der Leistungserbringung) monetarisiert. Dann ist es egal, ob wir über Pässe oder SiKos sprechen. Oder es ist nicht in Ordnung - dann sollte es verboten sein. Sehe ich ähnlich. Ich kann auch den Vergleich und die Rechtfertigung für unterschiedliche Rechtfertigung beim Passgesetz und SiKo nicht nachvollziehen: Nun haben wir da wohl eine Gesetzeslücke, gut die kann man schließen. Wenn man aber Gleichbehandlung ohne Fastlane verlangt, muss man auch dies auch für den Pass verlangen. Das Argument Pflichtveranstaltung ja/nein kann ich nicht gelten lassen, da die Länder wofür man ihn beantragt braucht, ihn zur Pflicht machen. Wenn rechtzeitig am Flughafen zu erscheinen nicht zu viel verlangt ist, ist es auch nicht zu viel verlangt sich rechtzeitig um den Pass zu kümmern.
Netzplaner Geschrieben 4. April 2024 Melden Geschrieben 4. April 2024 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb QF002: Das verkennt jedoch die Grundlagen unseres Zusammenlebens, insbesondere eines demokratischen Rechtsstaates. Wenn etwas per Parlamentsgesetz geregelt wurde, ist dieses auf den Willen des Volkes durch Wahlen zurückzuführen. Es gibt eine entsprechende Legitimationskette. Ich sehe nicht, wo ich die Grundlagen unseres Zusammenlebens in Frage stelle. Wenn der Wille des Volkes ist, den Staat Express-Dienstleistungen monetarisieren zu lassen, dann sind sowohl Express-Pässe als auch Express-Siko-Linien legitim. Zu unterschiedlichen Auffassungen kommen wir wenn du sagen willst dass das Gesetz den Volkswillen definiert - was meiner Meinung nach das Demokratieprinzip in Frage stellt. Wir sollten die Diskussion aber nicht auf eine Meta-Ebene heben, ich glaube hier wurde mittlerweile alles zu gesagt. vor einer Stunde schrieb QF002: Sollte es ein Gesetz geben, welches eine Priorisierung bei der Sicherheitskontrolle gegen Entgelt erlaubt, scheidet eine Strafbarkeit wegen Korruption jedenfalls aus, selbst wenn später durch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes festgestellt wurde. Auch hier wieder, rein logisch betrachtet: Ist es keine Korruption und damit in Ordnung, nur weil es gesetzlich erlaubt ist? Bis 1996 gab es den Tatbestand der innerehelichen Vergewaltigung nicht. Gab es also bis 1996 keine Frauen, die von ihren Ehemännern vergewaltigt wurden? Ich entschuldige mich bei allen die von diesem Reizthema getriggert werden, möchte aber damit auf den absurden Tunnelblick aufmerksam machen, mit der insbesondere Rechtswissenschaftler häufig zwischen "richtig" und "falsch" unterscheiden. Bearbeitet 4. April 2024 von Netzplaner 2
jubo14 Geschrieben 4. April 2024 Melden Geschrieben 4. April 2024 vor 1 Stunde schrieb QF002: Wenn etwas per Parlamentsgesetz geregelt wurde, ist dieses auf den Willen des Volkes durch Wahlen zurückzuführen. Es gibt eine entsprechende Legitimationskette. Und genau da liegt das "Problem". Das Parlament hat beim zu Grunde legenden Gesetz mitgewirkt. Und im Gesetzt steht dann, dass die einzelnen Gebühren in einer Verordnung geregelt werden. Kleine Anmerkung, es ist nicht wie von @OliverWendellHolmesJr genannt §20, sondern vielmehr der §31, Absatz 3, PAuswG, der regelt, dass das Bundesinnenministerium zur Festlegung aller Gebühren eine Verordnung zu erlassen hat. (immerhin mit Zustimmung des Bundesrates) Und wenn man dann §15 PassV durchsieht, gibt es noch eine Reihe von Punkten, bei denen man für höhere Gebühren bevorzugte, weil schnellere Leistungen bekommt. vor 1 Stunde schrieb QF002: Spannend finde ich aber, wie sehr sich juristische Laien über die Ausführungen eines Strafrechtsprofessors echauffieren, Und da ich mit dem "Echauffieren" angefangen habe, so möchte ich darauf hinweisen, dass einer der Gründe dafür in der Tatsache begründet ist, dass ich mich darüber ärgere, dass ein Professor "meiner" Universität, meiner Fakultät das von sich gibt. 1
QF002 Geschrieben 4. April 2024 Melden Geschrieben 4. April 2024 vor einer Stunde schrieb Netzplaner: Ich sehe nicht, wo ich die Grundlagen unseres Zusammenlebens in Frage stelle. Wenn der Wille des Volkes ist, den Staat Express-Dienstleistungen monetarisieren zu lassen, dann sind sowohl Express-Pässe als auch Express-Siko-Linien legitim. Zu unterschiedlichen Auffassungen kommen wir wenn du sagen willst dass das Gesetz den Volkswillen definiert - was meiner Meinung nach das Demokratieprinzip in Frage stellt. Wir sollten die Diskussion aber nicht auf eine Meta-Ebene heben, ich glaube hier wurde mittlerweile alles zu gesagt. Auch hier wieder, rein logisch betrachtet: Ist es keine Korruption und damit in Ordnung, nur weil es gesetzlich erlaubt ist? Bis 1996 gab es den Tatbestand der innerehelichen Vergewaltigung nicht. Gab es also bis 1996 keine Frauen, die von ihren Ehemännern vergewaltigt wurden? Ich entschuldige mich bei allen die von diesem Reizthema getriggert werden, möchte aber damit auf den absurden Tunnelblick aufmerksam machen, mit der insbesondere Rechtswissenschaftler häufig zwischen "richtig" und "falsch" unterscheiden. Immer ein problematischer Stil, Sachen anzuführen und dann aber sofort abzuwürgen, weil man der Meinung ist, alles bereits gesagt zu haben. Im zweien Absatz wird aber verkannt: auf der strafrechtlichen Ebene ist es eben keine Korruption, wenn es gesetzlich explizit erlaubt ist. Solange es ein entsprechendes Gesetz - und da reicht dann auch eine Verordnung - diese Zahlungen erlauben, fehlt es jedenfalls an der Rechtswidrigkeit, egal wie moralisch falsch das sein mag. Hier werden zwei verschiedene Punkte vermengt, die einfach nicht vermengt werden dürfen. Die juristische Betrachtungsweise ist sehr nüchtern und unterscheidet sich in der moralischen Betrachtungsweise. Das Beispiel mit der Vergewaltigung in der Ehe zeigt das sehr gut. Natürlich ist es moralisch schon immer falsch und äußerst verachtenswert, wenn - meistens der Mann - die Frau in der Ehe vergewaltigt (hat); strafrechtlich war es bis 1996 aber nicht relevant. Das hat nichts mit Tunnelblick zu tun. Ich darf als Strafrechtsjurist nun mal nur das Gesetz anwenden, was mir das Parlament an die Hand gegeben hat, egal wie falsch oder unvollständig ich das finde; Stichwort Gewaltenteilung und Rechtsstaat. @jubo14 So lange man inhaltlich auf den Beitrag deines Profs eingeht, ist ja alles in Ordnung - aber mir fehlt da bei vielen im hiesigen Thread die Sachlichkeit, etwa wenn vorgeworfen wird, dass ein solcher Beitrag nur zur Erhaltung der eigenen Professur geschrieben wurde oder man mit einem BMW-Fiat-Vergleich kommt. 1
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 4. April 2024 Melden Geschrieben 4. April 2024 vor 7 Stunden schrieb Netzplaner: Kleiner, genereller Einwurf: Die Ansicht dass etwas in Ordnung sei, nur weil es per Gesetz geregelt ist, ist m.E. ein gigantischer logischer Fehlschluss den man immer wieder bei Rechtswissenschaftlern feststellen muss. Entweder es ist in Ordnung dass der Staat bestimmte behördliche Leistungselemente (hier: Geschwindigkeit der Leistungserbringung) monetarisiert. Dann ist es egal, ob wir über Pässe oder SiKos sprechen. Oder es ist nicht in Ordnung - dann sollte es verboten sein. Neben dem, was @QF002 geschrieben hat muss man zwei Anforderungen an die Handlungen der Akteure unterscheiden. Der Staat darf grundsätzlich nur etwas, wenn es eine Gesetzesgrundlage gibt. Für die Differenzierung der Pässe gibt es eine gesetzliche Grundlage also darf er die Gebühren erheben. Für die Differenzierung der Sicherheitskontrolle gibt es keine gesetzliche Grundlage. Daher ist die Diskussion überhaupt erst möglich. Andererseits Im zivilrechtlichen Umgang der Bürger untereinander gilt es genau andersherum, jedes Verhalten das nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. In beiden Fällen gilt zudem das Gebot Verhältnismäßigkeit, staatliches Handeln muss verhältnismäßig sein und es muss der geringstmögliche Eingriff erfolgen. Daher kann man nicht automatisch aus der Zulässigkeit des einen (Reisepass) auf die Zulässigkeit des anderen schließen. @jubo14 Du zitierst das Personalausweisgesetz, dass gilt nicht für Reisepässe. 3
jubo14 Geschrieben 4. April 2024 Melden Geschrieben 4. April 2024 vor 1 Stunde schrieb OliverWendellHolmesJr: Du zitierst das Personalausweisgesetz, Mega culpa! Du hast natürlich recht. Man sollte das nicht mal eben nebenbei schreiben. Dein §20 PassG war die richtige Quelle. vor 1 Stunde schrieb OliverWendellHolmesJr: Der Staat darf grundsätzlich nur etwas, wenn es eine Gesetzesgrundlage gibt. Das ist auch richtig. Nur nimmt der Staat für die Fastlane überhaupt kein Geld. Das Geld nimmt der Flughafen. Und das darf er so lange, bis es ihm per Gesetz verboten wird.
Nosig Geschrieben 4. April 2024 Melden Geschrieben 4. April 2024 Nehmen nicht Airlines und Flughäfen, die untereinander in einer Geschäftsbeziehung stehen, Geld für eine Leistung, die der zur Gerechtigkeit und Diskriminierungsfreiheit verpflichtete Staat auf ihre Anforderung hin anschließend "diskriminierend" erbringt?
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 4. April 2024 Melden Geschrieben 4. April 2024 vor 1 Stunde schrieb jubo14: Das Geld nimmt der Flughafen. Und das darf er so lange, bis es ihm per Gesetz verboten wird. Was ist die Gegenleistung des Flughafens dafür? Geld nehmen ohne Gegenleistung ist in Ordnung. Geld geben ohne Gegenleistung kann problematisch sein. Die Fluggesellschaften sind ja nicht gemeinnützig, oder? Dann ist die Argumentation des Artikels das der Flughafen, bzw. die Geschäftsführung als rechtlicher Vertreter die Verteilung der Passagiere auf die einzelnen Kontrollstationen nicht aus eigenem Antrieb heraus machen sondern als beliehene der Bundespolizei und damit eine hoheitliche Aufgabe wahrnehmen.
abdul099 Geschrieben 4. April 2024 Melden Geschrieben 4. April 2024 vor 34 Minuten schrieb Nosig: Nehmen nicht Airlines und Flughäfen, die untereinander in einer Geschäftsbeziehung stehen, Geld für eine Leistung, die der zur Gerechtigkeit und Diskriminierungsfreiheit verpflichtete Staat auf ihre Anforderung hin anschließend "diskriminierend" erbringt? Der Staat diskriminiert hier meiner Meinung nach nicht, denn die von der Bundespolizei beauftragen kontrollieren ja in der Reihenfolge, in der die Passagiere in der jeweiligen Reihe ankommen. Ich kann ja auch keinen Diskriminierungsvorwurf daraus ableiten, dass ich mich an einer Warteschlange anstelle, aber weil diese langsamer ist, komme ich später dran, als jemand aus der Schlange nebenan. Natürlich könnte man das Argument anbringen, dass nicht jeder Zugang zur FL hat (also Diskriminierung). Das triggern dann das Gegenargument, dass man ja nur genügend Geld für Flüge ausgeben muss (keine Diskriminierung , weil jeder grundsätzlich die Möglichkeit hat). Und weiter, dass ja nicht jeder genügend Geld hat (aka Diskriminierung aufgrund wirtschaftlicher Umstände). Aber wenn wir so weit gehen, kann man auch fragen, warum der Reiche seinen Bentley staatlich legitimiert an der Straße parken darf, während sich der Niedriglohnempfänger nicht den Parkausweis für den Dacia leisten und deswegen nicht vor dem Haus parken kann. Oder warum der Arbeitslose laufen muss, während der normale Arbeiter in der Straßenbahn fahren kann (staatlich subventionierte Leistung). Oder beim Strafzettel, der Gutverdiener zahlt und ist raus. Der Mindestlohnempfänger kann nicht zahlen und aus der Verwarnung entspringt ein Bußgeld, was unter Umständen größere Konsequenzen nach sich ziehen kann. Etwas abstrakter, aber trotzdem real, einen Anwalt einzuschalten macht unter Umständen zwei ziemlich große Unterschiede - im Geldbeutel, aber dafür auch für den Ausgang eines Verfahrens. Unsere Welt ist voll von Beispielen, die erheblich größere Auswirkungen haben, als ne Fast Lane benutzen zu können oder nicht. Ich denke, und das ist jetzt meine ganz persönliche Meinung, dass wir echt andere Probleme haben, als Fast Lanes zu reparieren. 1
Nosig Geschrieben 4. April 2024 Melden Geschrieben 4. April 2024 In dem Artikel, auf den sich dieses Thema bezieht, steht drin, dass die Schlange und die Sicherheitskontrolle untrennbar zusammenhingen und dass die behauptete Trennung vorher-privat/nachher-öffentlich nicht zulässig sei. Bin kein Jurist, aber das ist wohl die entscheidende Frage.
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