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airliners.de

jubo14

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  1. Genau wie der nach JFK eine Economy haben wird. Der Thread-Ersteller hat aber geschrieben, dass das erste Segment in Economy gebucht ist. Theoretisch hast Du recht. Praktisch kommt es doch sehr auf das Personal an.
  2. Ist es ein Ticket für beide Streckenabschnitte? Dann in Bremen bereits zum Business Check In. Sind es zwei getrennte Tickets, dann zum Economy Check In in Bremen. (Und leider auch keine Lounge)
  3. Das gilt aber nur, wenn man der Meinung eines Juraprofessors folgt. Wenn man aber davon ausgeht, dass Korruption ein weltweites Problem ist, und folglich auch nur international (über gleiche oder zumindest ähnliche nationale Gesetze) bekämpft werden kann, dann würde ein deutsches Vorpreschen massive Wettbewerbsnachteile für deutsche Airports bedeuten. Denn woanders ist die Fast-Lane das normalste der Welt. Die Diskussion über neue Interkonti-Verbindungen von irgend einem deutschen Airport könnten wir komplett beenden. Denn dieser Verkehr lebt eben auch von einer First- oder Business-Class. Und wenn ich (als Passagier) in Deutschland für das selbe Geld weniger bekomme, als im kompletten umliegenden Ausland, dann werde ich im Zweifel auch von dort fliegen. Da werden die Airlines sofort reagieren und den Verkehr von Deutschland wegleiten. Könnte nicht der schlichte Blick über den Tellerrand, ein massives eigenes wirtschaftliches Interesse und ein wenig gesunder Menschenverstand zu der Erkenntnis führen, dass es hier schlicht nichts zu regeln, nichts zu regieren gibt?
  4. Bei aller Liebe, aber die Flughäfen von Hamburg, Hannover oder Berlin sind erheblich näher an Usedom, als die beiden von Dir genannten. Und Stettin als Flughafen für Usedom macht auch dann erst Sinn, wenn es wenigstens eine direkte Busverbindung geben würde. Denn mindestens 3 mal Umsteigen und über 3 Stunden Reisezeit sind alles andere als attraktiv.
  5. Ist zwar ein interessantes Gedankenspiel, passt aber nicht zur ursprünglichen These. (obwohl es Bezug darauf nimmt) Denn wenn die Fast-Lane eine Form der Korruption ist, es ein Offizialdelikt, dass seitens einer Staatsanwaltschaft zu verfolgen wäre. Und dann als Ergebnis natürlich auch abzustellen wäre. Dann wäre ein private Klage auf Gleichbehandlung vergleichbar mit einer privaten Klage, dass man nicht zusammengeschlagen werden darf. Irgendwie ziemlich überflüssig! Wenn aber die Strafbarkeit nicht gegeben ist, für die Fast-Lane aber (auf dem einen oder anderen Weg) Geld bezahlt wird, läuft das Argument der Ungleichbehandlung auch wieder ins Leere. Denn dann gibt es gegen Geld ein Mehrleistung, die jedem offen steht, der das Geld dafür ausgeben will. Ich halte es aber wie der Autor des neuen Artikels für sehr zweifelhaft, ob sich wirklich ein Passagier findet, der Zeit und Geld investiert, um hier eine Gerichtsentscheidung zu bekommen. Denn soviel sollte klar sein, wenn ich auf Grundrechtsverletzung klage, dann hat hier das BVG, unter Umständen sogar erst der EUGH, das letzte Wort, damit das dann auch an allen Flughäfen gilt. Und das alles führt dann ja nicht etwa dazu, dass man selber besser dran ist, sondern am Ende wäre alle gleich schlecht dran. Vor dem Hintergrund dürfte es schon eine Aufgabe sein, ein Amtsgericht zu finden, bei dem ich den Klageweg beginnen kann.
  6. Mod-Hinweis: Thread bereinigt.
  7. Mod-Hinweis: Die Versicherungs-Diskussion ist jetzt hier: https://forum.airliners.de/topic/65798-versichungsleistungen-bei-flugzeugbeschädigungen-am-flughafen/#comment-960082
  8. Genau für diesen Fall gibt es die Rückversicherer. Der größte der Welt ist hier übrigens die Münchener Rück.
  9. Haftpflichtversicherungen machen aber in der Regel keinen Unterschied ob „dumm gelaufen“, fahrlässig oder grob fahrlässig. Auch wenn sie nach §81 VVG berechtigt sind bei grober Fahrlässigkeit zu kürzen. Da die Grenze zwischen fahrlässig und grob fahrlässig aber fließend ist, werden durch diese Übernahme sicherlich mehr Kosten für Rechtsstreitigkeiten gespart, als man Leistungen sparen würde. Zumal hier dann noch so interessante Aspekte wie ein Augenblicksversagen oder besondere Umstände (Krankheit, Berufserfahrung, Alter, usw.) hinzukommen, die aus einer groben eine einfache Fahrlässigkeit machen können.
  10. Das es hier zu gerichtlichen Klärungen kommt, setze ich eigentlich voraus. Denn was die Kosten wegen Flugausfällen angeht, deren Kosten die Versicherung übernehmen soll, ist dann die Airline in der Beweispflicht. Und die Wahrscheinlichkeit, dass man sich hier „gütlich“ einigt, halte ich für sehr gering. Weil das so ist, sind dann auch die Prämien, die dieses Risiko abdecken, sicher nicht astronomisch.
  11. Nur damit wir uns richtig verstehen, hier greift nicht die Versicherung des Flugzeugs! Der Schaden muss von der Versicherung des Flughafens getragen werden. Und ohne jetzt Werbung zu machen, aber die Kfz-(Haftpflicht-)Versicherung der AXA deckt Personen-, Sach, und Vermögensschäden bis 100 Mio Euro und gehört dabei nicht ansatzweise zu den teuren Kfz-Versicherungen. Und was für ein Fahrzeug einer Privatperson zugemutet wird, kann ein Flughafen nun mit Sicherheit durch eine Versicherung absichern.
  12. Sonntag 24:00 Uhr, bzw. Montag 0:00 Uhr ist der Zeitrahmen. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/schlichtung-luftsicherheitspersonal-100.html
  13. Also bei jeder Autoversicherung ist nicht nur die Reparatur, sondern auch der Nutzungsausfall des Fahrzeugs enthalten. Was bringt Dich zu der Annahme, dass es bei einem Schaden an einem Flugzeug anders wäre?
  14. Die Trieberwerksverkleidung einer Southwest 737 hat sich selbständig gemacht. https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/vermischtes/id_100380202/neue-boeing-panne-southwest-flugzeug-verliert-triebswerksverkleidung.html Wird wieder Wasser auf die Mühlen der Boeing-Kritiker sein. Wobei hier der Grund, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nicht beim Hersteller, sondern ehr beim Wartungsbetrieb liegen wird.
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