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[24MAR15] Germanwings A320 (D-AIPX) über Südfrankreich abgestürzt


klotzi

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Das kommt jetzt für mich sehr überraschend, daß die LH-Flugschule in USA verklagt wird.

http://www.airliners.de/germanwings-absturz-klage-us-flugschule-lufthansa/38047

Ich glaube, daß man dadurch die Möglichkeit sieht, die Ansprüche nach amerikanischem Recht geltend zu machen. So lange man Germanwings oder Lufthansa verklagt, ist man immer im deutschen Recht.

 

Ich vermute, daß die Flugschule in Amerika eingetragen und somit eine amerikanische Firma ist und somit könnte das Vorgehen der Anwälte aus deren Sicht Sinn machen. Ob es moralisch Sinn macht, darüber will ich mir kein Urteil erlauben.

 

Unabhängig von der Klage und Schadenersatzansprüchen bin ich persönlich immer noch davon überzeugt, daß Andreas Lubitz nach seinem burnout niemals eine Fluglizenz hätten bekommen dürfen.

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So wird es wohl sein; das kam mir auch in den Sinn (was den Sitz der beklagten Partei betrifft). Dies umso mehr, als Andreas Lubitz dort ja auch nachweislich einen Teil seiner Pilotenausbildung absolvierte.

Ich teile auch emotional Deine Meinung, daß ihm die Fluglizenz nicht hätte erteilt werden dürfen, wohlgemerkt emotional. Darum wird es aber wohl auch hauptsächlich in dem möglichen Verfahren in den USA gehen. Und dazu fehlt, wahrscheinlich uns allen hier, der Einblick in die gesetzlichen und vertraglichen Prozeduren im Rahmen einer Ausbildung bei LH.

Eines ist aber sicher: Das wird ein sehr aufwendiges Verfahren werden mit haufenweise Zeugen und großer Medienresonanz.

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Ich teile auch emotional Deine Meinung, daß ihm die Fluglizenz nicht hätte erteilt werden dürfen, wohlgemerkt emotional. Darum wird es aber wohl auch hauptsächlich in dem möglichen Verfahren in den USA gehen. Und dazu fehlt, wahrscheinlich uns allen hier, der Einblick in die gesetzlichen und vertraglichen Prozeduren im Rahmen einer Ausbildung bei LH.

 

Unabhängig von der Meinung ob es in Ordnung ist ihm die Lizenz zu erteilen, ist es Fakt, dass weder die LH, noch das in Arizona ansäßige Training Center diese Lizenz erteilt. Dies geschieht durch einen Check-Flug mit einem Prüfer des LBA oder der FAA und dieser erteilt dann im Namen der Behörde die Lizenz. LH bzw. ATCA machen die Ausbildung, nicht mehr und nicht weniger.

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Der Prüfer des LBA,der FAA kennt aber nicht die Vorgeschichte hinsichtlich gesundheitlicher Beschwerden des Prüflings.Daher kann er

nur aufgrund des Prüfungsergebnisses und der ihm eingereichten Unterlagen die Lizenz erteilen oder ggf. versagen.Hier ist die Flug-

schule,zumindest moralisch in der Pflicht alle ihr zur Kenntnis gebrachten Fakten der Prüfbehörde zur Verfügung zu stellen.Genau hier

wollen die Anwälte der Opfer des Fluges,den Andreas Lubitz allen Untersuchungen zufolge schuldhaft zum Absturz gebracht hat,ansetzen.

Und diese Flugschule,die einen grösseren Anteil an der Ausbildung neben der Schule in Bremen geleistet hat, ist in den USA beheimatet.

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Unabhängig von der Meinung ob es in Ordnung ist ihm die Lizenz zu erteilen, ist es Fakt, dass weder die LH, noch das in Arizona ansäßige Training Center diese Lizenz erteilt. Dies geschieht durch einen Check-Flug mit einem Prüfer des LBA oder der FAA und dieser erteilt dann im Namen der Behörde die Lizenz. LH bzw. ATCA machen die Ausbildung, nicht mehr und nicht weniger.

Ich denke, das weiß jeder Fachmann. Das bezieht sich aber nur auf den Prüfungsflug und das Ausstellen des Dokumentes. Die Flugschule hat eine sehr große Verantwortung und hat die Qualifikation des Schülers zu bestätigen

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Die Flugschule ATCA ist eine Tocherfirma der LFT in Bremen die in deren Auftrag bestimmte Ausbildungsinhalte durchführt. Ob sie davon Kenntnisse hatte was mit ihm los war ist eine andere Frage, denn sein Ansprechpartner war die LFT bzw. Lufthansa, nicht die ATCA. 

 

Und bei der Lizenzerteilung muss lediglich ein gültiges Medical vorliegen, eine Prüfung der mentalen Gesundheit findet beim Checkflug nun wirklich nicht statt und liegt auch weit außerhalb des Ermessensspielraums des jeweiligen Prüfers. Auch die Flugschule kann keine mentale Gesundheit überprüfen, sie führt das Training nach einem festen Syllabus durch und bei Bedarf wird man zusätzliche Flugstunden anordnen wenn Ausbildungsfortschritte nicht so vorhanden sind wie gefordert.

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So wird es wohl sein; das kam mir auch in den Sinn (was den Sitz der beklagten Partei betrifft). Dies umso mehr, als Andreas Lubitz dort ja auch nachweislich einen Teil seiner Pilotenausbildung absolvierte.

Ich teile auch emotional Deine Meinung, daß ihm die Fluglizenz nicht hätte erteilt werden dürfen, wohlgemerkt emotional.

Dazu habe ich immer noch eine private Meinung zur LH nämlich die, daß mit zweierlei Maßen gemessen wird. Ich kenne zufällig die Vorgeschichte des Sohnes eines Bekannten. Er hat die ATPL-Lizenz an einer Privatschule erworben. Sowohl für die Eltern als auch für ihn selbst eine große finanzielle Hürde. Nach bestandener Prüfung und in der emotional positiven Stimmung hat er sich direkt bei der LH beworben, die sowohl für Germanwings als auch für cityline fertige Piloten suchten. Vielleicht hätte er sich etwas besser erkundigen und sich auch besser vorbereiten müssen, aber wie gesagt, nach dieser langen Ausbildungszeit war er vermutlich einfach zu sehr in positiver Stimmung. Fazit: er ist beim Test in der zweiten Stufe durchgefallen.

Aber jetzt kommt mein Ansatz. Er darf diesen Test nie in seinem Leben wiederholen. Aber Lubitz durfte nach langer Auszeit und nach einem burnout seine Ausbildung fortsetzen. Deshalb meine ich, mit zweierlei Maßen

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Der Prüfer des LBA,der FAA kennt aber nicht die Vorgeschichte hinsichtlich gesundheitlicher Beschwerden des Prüflings.Daher kann er

nur aufgrund des Prüfungsergebnisses und der ihm eingereichten Unterlagen die Lizenz erteilen oder ggf. versagen.Hier ist die Flug-

schule,zumindest moralisch in der Pflicht alle ihr zur Kenntnis gebrachten Fakten der Prüfbehörde zur Verfügung zu stellen.Genau hier

wollen die Anwälte der Opfer des Fluges,den Andreas Lubitz allen Untersuchungen zufolge schuldhaft zum Absturz gebracht hat,ansetzen.

Da stimme ich dir zu.

Nur denke ich - und ich bin kein Anwalt -, dass man eher argumentieren sollte er hätte kein Medical bekommen dürfen bzw. es hätte entzogen werden müssen. Aber da könnte man nicht in den USA klagen, da das Medical in DE ausgestellt wurde.

Meiner Meinung nach waren zum Zeitpunkt der Lizenzausstellung aber alle Voraussetzungen erfüllt, die im wesentlichen ein vorhandenes Medical und einbestandener Checkflug sind.

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Ich habe mal eben etwas recherchiert.

Die ATCA ist eine in USA (wahrscheinlich Phoenix) eingetragende Inc. Sie ist damit eine eigene Rechtspersönlichkeit und damit dort rechtsfähig, unabhängig davon, daß sie eine Tochter der deutschen LFT ist. Sie kann somit auch in USA beklagt werden.

 

Wenn, was ich vermute, der Teil der Ausbildung bei der ATCA auch das Vorliegen eines gültigen Medicals vorschreibt, ist es wahrscheinlich unerheblich wo und von wem dieses Medical ausgestellt wurde. In dem Medical wird mit ziemlicher Sicherheit auch die Anamnese enthalten sein. Und genau da dürfte nach Auffassung der Klägerseite die Verantwortlichkeit der ATCA einsetzen.

Mit anderen Worten: Die Klägeranwälte werden zu beweisen versuchen, daß die ATCA den Teil der Ausbildung bei ihr aufgrund der Anamnese nicht hätte durchführen dürfen. Damit wäre die Ausbildung von Andreas Lubitz beendet und die Tat nicht geschehen. Würde das Gericht dieser Argumentation folgen, wäre das fatal, auch für die LFT, mit weitreichenden Konsequenzen. Das könnte auch dazu führen, und ich halte das für sehr wahrscheinlich, daß Flugschüler nur angenommen werden, wenn sie alle behandelnden Ärzte von deren Schweigepflicht entbinden.

Wenn, was ich nicht weiß, es in den USA bei anderen Ausbildungsstätten für Piloten, andere (oder bessere) Standards bei den medizinisch-psychologischen Eignungstests geben sollte, dann kann man sich gut vorstellen, wie das Urteil lauten würde.

Bitte, alles hier ist im Konjunktiv geschrieben.

Bearbeitet von aaspere
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Ein Medical ist ein Stück Papier. Wer es hat, ist flugtauglich. Es enthält keine Anamnese und diese wird auch nicht an den Arbeitgeber weitergeleitet. Allein das wäre schon ein Verstoß gegen Datenschutz und Schweigepflicht.

 

Muss die Fahrschule jetzt auch den Sehtest, den man für den Führerschein braucht, anzweifeln?

Bearbeitet von redsnow
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Das wird in jedem Fall spannend, da das Verfahren, soweit ich bisher überblicke, neue Rechtsfragen aufwirft.

 

Der erste Aspekt, warum wird vor einem staatlichen Gericht in Phoenix, vermutlich der Maricopa County Superior Court, geklagt und nicht vor einem Bundesgericht, welche bei internationalem Privatrecht überwiegend zuständig sind. Hier ist die Rechtslage noch relativ eindeutig, Personen ohne dauerhaften Wohnsitz in den USA ist infolge der Montreal-Konventionen [Art. 33] der Klageweg vor einem US-Bundesgericht gesperrt. Es könnten also nur Angehörige (Residents) von Opfern mit US-Wohnsitz vor einem Bundesgericht klagen, dort aber mehr oder weniger ohne Einschränkung recht bekommen.

 

Wenn die Flugschule, mit eigener US-Rechtspersönlichkeit verklagt wird, steht der Weg offen für eine Klage vor einem staatlichen Gericht. Hier wird Lufthansa als erstes ansetzen und versuchen die Klage abzuweisen oder einem Bundesgericht zuzuweisen um dann in einem zweiten Schritt alle Klagen von Non-Residents abzuweisen. Gelingt das nicht, steht dagegen zunächst der Rechtswegen innerhalb des Arizona-Gerichtssystems und dann vorm Obersten Gericht offen.

 

Sollte die Klage zulässig sein -sprich Lufthansa scheitert im Schritt zuvor- wird ein Torts-Personal Injury-Verfahren vor einer Jury oder einem Einzelrichter geführt, ich vermute mal, dass die Kläger nicht auf ihr Recht auf eine Jury verzichten werden. Aufgrund der unklaren Rechtslage und der zu befürchteten negativen PR dürfte es vorher einen Vergleich geben. Auf Bundesebene (Ich habe keine Zahlen für Arizona) erreichen nur 2% aller Tort-Klage die Jury-Phase.

 

Torts sind das Common-Law Gegenstück zum deutschen Delikts-Rechts [§823 ff BGB] mit dem Unterschied das es kaum kodifiziert ist, sondern überwiegend auf historischer Rechtsprechung beruft. In dem Fall beginnt es bei Alt-Englischer Rechtsprechung und der Rechtsprechung des Staates Arizona, dazu kodifiziertes US-Bundesrecht und die Gesetze des Staates Arizona. 

 

Die Frage ist dann, ob das Verhalten der Flugschule Mitverursacher des Absturzes ist. Anders formuliert, hat die Flugschule dazu beigetragen, das jemand, der möglicherweise* nie hätte Pilot werden dürfen, Pilot geworden ist und damit zum Unglück beigetragen hat. Dann ist die Frage ob gewöhnliche Sorgfalt, sprich Einhaltung aller Gesetze und Richtlinien ausreicht und die Flugschule nicht in Haftung genommen werden kann. Man könnte auch prüfen ob aufgrund der Verantwortung eines Piloten erhöhte Sorgfalt der Flugschule vorliegen sollte, sprich eine Flugschule / Fluggesellschaft haftet strikt für den Fehler*, hier: Die Flugausbildung von Lubitz nicht zu beenden. Sie hat keine Haftungsfreistellung - Im deutschen Recht grob analog zur Gefährdungs-Haftung.

 

Persönlich tendiere ich wie aaspere und Hubi206 dazu, dass es ein Fehler der Lufthansa war, die Ausbildung nicht zu beenden.

Entsprechend sollte Lufthansa hier zu ihrer Verantwortung stehen. Ich kann mich durchaus mit dem Gedanken anfreunden, dass der Fehler der Lufthansa so gravierend war, dass der Schadenersatz-Betrag deutlich über dem gesetzlichen Minimum von 100,000 SZR liegen sollte. 

 

*Disclaimer: Das ist keine Wertung, sondern eine Fragestellung. 

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Der Mann der uns die WM gekauft hat und das aus seinem Privatvermögen vorgestreckt hat durch seinen unermüdlichen Einsatz ermöglicht hat würde jetzt sagen "Schau'n mer mal".

 

Nochmal zum Airliners.de Artikel, Lufthansa hat unmittelbar nach der Katastrophe eine vergleichsweise gute Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Das sind allerdings Zitate, deren Wirkung auch in die falsche Richtung gehen kann. Ziel ist natürlich, möglichst wenig Nicht-Deutsche Anwälte am Tisch zu haben.

"Germanwings wird keine Verhandlungen mit US-amerikanischen Anwälten führen, da weder amerikanisches Recht Anwendung findet noch sich ein Gerichtsstand in den USA begründen lässt"

[...]

Mit den meisten Anwälten verliefen die Entschädigungsgespräche positiv und vertrauensvoll. "Leider werden durch eine geringe Anzahl von deutschen Anwälten, die aber relativ viele Hinterbliebene vertreten, erforderliche Informationen zur Berechnung der materiellen Ansprüche, insbesondere zu Unterhaltsansprüchen, trotz wiederholter Bitten bisher nicht erteilt."

 

Aus dem GQ-Artikel, wobei die Aussage natürlich auch einen gewissen PR-Wert hat.

Alexander signed up the families of 85 of the victims in a single afternoon. Since that meeting in October, the families of nearly all who died in the Germanwings crash have joined in pressing for a U.S. civil action—some represented by Alexander, others by a team of international lawyers working with him. 

 

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..... Aber Lubitz durfte nach langer Auszeit und nach einem burnout seine Ausbildung fortsetzen. Deshalb meine ich, mit zweierlei Maßen

 

 

Der eine hatte die Test bestanden , der andere nicht, also wird auch nicht mit zweierlei Maßen gemessen.

 

 

Hatte eine Lufthansa Flight Training Tochter Mitschuld an einem, durch einen ehemaligen Lufthansa Flugschüler, der ca. ein viertel seiner Ausbildung in USA war, mit Absicht herbei geführten Germanwings Absturz?

 

Grundsätzlich finde ich es löblich wenn Unternehmen ihren Angestellten nach Krankheit ihren Job wieder geben. 

Die LH hat sich zusammen mit dem LBA bestätigen lassen, dass AL wieder tauglich war. 

Mussten sie also die ATCA informieren? Haben sie es getan? Wäre es rechtens gewesen, wenn ATCA gesagt hätte : Nö, machen wir nicht, weil…..wir haben da son Gefühl, dass da in 4/5 Jahren etwas passieren könnte?

Hätte sich AL einklagen können? 

Die Fluglehrer, selber relativ Jung, nicht psychologisch Geschult, verbringen nicht viel Zeit mit den Schülern. Hätten diese etwas merken müssen, wo Jahre später Ärzte, Psychologen, GWI Kollegen, seine Eltern und seine Freundin nicht ahnten was er vor hat. 

Das gilt es zu beweisen…..

 

Ich frage mich, warum LH/ GWI nicht zivilrechtlich in Deutschland verklagt werden? Wäre das nicht leichter/offensichtlicher?  

 

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Bei der ATCA dürfte aber bekannt gewesen sein, daß Lubitz seine Ausbildung wegen psychischer Probleme unterbrochen hatte. 

Ich denke genau das wird eine der zu klärenden Fragen sein. Notwendigerweise muss das nicht vorliegen. Die ATCA muss ja nur wissen das Schulungsinhalte noch einmal zu schulen sind (ist das überhaupt der Fall?), aber nicht warum. Schulungsunterbrechungen treten aus den verschiedensten Gründen auf.

 

Er darf diesen Test nie in seinem Leben wiederholen. Aber Lubitz durfte nach langer Auszeit und nach einem burnout seine Ausbildung fortsetzen. Deshalb meine ich, mit zweierlei Maßen

Das sind unterschiedliche Dinge. Jeder der sich auch nur ansatzweise um entsprechendes Wissen bemüht, und das erwarte ich bei jemandem der so ungefähr 100.000€ für eine Ausbildung ins Blaue investiert, weiß das es bei Lufthansa genau zwei Versuche gab den Einstellungstest zu bestehen. Einmal als Fußgänger (abinitio) und einmal mit einer Lizenz in der Tasche (Ready Entry). Hat man beides nicht geschafft war es das. Lufthansa hat historisch immer versucht jeden in der Ausbildung und in der Firma zu halten der den Einstellungstest geschafft hat, so auch bei Lubitz. Es gab, selten, aber immer wieder, Schüler die aus verschiedensten Gründen ihre Ausbildung unterbrechen mussten. Wann immer möglich hat man die Weiterführung der Ausbildung ermöglicht, zum Teil mit Auflagen wie auch bei Lubitz.

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Hatte eine Lufthansa Flight Training Tochter Mitschuld an einem, durch einen ehemaligen Lufthansa Flugschüler, der ca. ein viertel seiner Ausbildung in USA war, mit Absicht herbei geführten Germanwings Absturz?

 

Grundsätzlich finde ich es löblich wenn Unternehmen ihren Angestellten nach Krankheit ihren Job wieder geben. 

Die LH hat sich zusammen mit dem LBA bestätigen lassen, dass AL wieder tauglich war. 

Mussten sie also die ATCA informieren? Haben sie es getan? Wäre es rechtens gewesen, wenn ATCA gesagt hätte : Nö, machen wir nicht, weil…..wir haben da son Gefühl, dass da in 4/5 Jahren etwas passieren könnte?

Hätte sich AL einklagen können? 

Die Fluglehrer, selber relativ Jung, nicht psychologisch Geschult, verbringen nicht viel Zeit mit den Schülern. Hätten diese etwas merken müssen, wo Jahre später Ärzte, Psychologen, GWI Kollegen, seine Eltern und seine Freundin nicht ahnten was er vor hat. 

Das gilt es zu beweisen…..

 

Ich frage mich, warum LH/ GWI nicht zivilrechtlich in Deutschland verklagt werden? Wäre das nicht leichter/offensichtlicher?  

 

Merkst Du, daß Du bereits plädierst?

 

Und:

- Lubitz war während seiner Zeit in USA kein Angestellter von LH sondern Flugschüler mit Ausbildungsvertrag.

- Man darf davon ausgehen, daß die vollständige "Schülerakte" mit Lubitz zusammen zum jeweiligen Ort wanderte, also auch nach Goodyear.

- Was wir aus den damaligen Veröffentlichungen wissen, gab es Ärzte/Psychologen, die ihn krank/fluguntauglich schrieben, er diese berühmten "Gelben Scheine" seinem AG jedoch nicht vorlegte. Daß seine Freundin von seinen Problemen wußte, wurde damals auch veröffentlicht.

 

Und was Deine letzte Frage betrifft: Die einklagbaren Beträge sind in USA viel höher als hier.

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... und man deshalb versucht die Klage vor einem US Gericht durchzuziehen weil es da mehr zu holen gibt. In meinen Augen liegt hier das Ziel vor sich zu bereichern.

 

Für mich hat das einen extrem bitteren Beigeschmack.

 

So weit waren wir doch schonmal.

 

Auch wenn es vielleicht makaber klingt, aber diese ganzen strafrechtlichen Ermittlungen haben (für mich) nur noch eines im Sinn: Einen Schuldigen an den Pranger stellen und zur Kasse bitten zu können! 

 

Vor allem habe ich bis heute nicht verstanden, warum es verwerflich sein soll, auf dem Wege der strafrechtlichen Ermittlung, einen Schuldigen "an den Pranger zu stellen" wenn es gleichzeitig aber vollkommen legitim erscheint, den einzig Verantwortlichen bereits per Ferndiagnose ausgemacht zu haben. Und das wohlgemerkt ohne Experte auf dem Gebiet der Psychologie zu sein, Akteneinsicht gehabt oder ihn zu Lebzeiten auch nur persönlich gekannt zu haben.

 

steht für mich fest, dass Herrn Lubitz die volle Schuld und Verantwortung für diesen Vorfall trifft.

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Heute ein großer Bericht in der Bild am Sonntag mit der Aussage, daß Lubitz bereits kurz nach Ausbildungsbeginn massive phsychiche Beschwerden gehabt habe und starke Antidepressiva eingenommen hat.

 

Zudem habe man noch in den Haarproben nach dem Absturz das Schlafmittels Zolpidem nachgewiesen

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Heute ein großer Bericht in der Bild am Sonntag mit der Aussage, daß Lubitz bereits kurz nach Ausbildungsbeginn massive phsychiche Beschwerden gehabt habe und starke Antidepressiva eingenommen hat.

 

Zudem habe man noch in den Haarproben nach dem Absturz das Schlafmittels Zolpidem nachgewiesen

 

Wird denn da auch etwas über die Quelle für den Bericht geschrieben?

Bearbeitet von aaspere
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Quelle sind laut Welt.de die medizinischen Unterlagen aus den Akten der französischen BEA und der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. 

Warum auch immer die weitergegeben wurden. Ich vermute jemand möchte Lufthansa motivieren, die Höhe der Entschädigung ernst zu nehmen oder Lufthansa will zu verstehen geben, dass sie selber kriminell getäuscht wurde und keine Schuld trifft.

 

Wirklich relevant ist die Information, dass die BEA nächstes Wochenende ihren Abschlussbericht vorstellen will.

 

Was ich falsch finde ist Angehörigen zu unterstellen, sie wollen sich bereichern. Das trifft nicht zu. Selbst wenn jeder Angehörige mit dem maximal-Betrag von 5 Mio. EUR entschädigt wird stellt das keine unmoralische Bereicherung dar.

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Merkst Du, daß Du bereits plädierst?

 

Und:

- Lubitz war während seiner Zeit in USA kein Angestellter von LH sondern Flugschüler mit Ausbildungsvertrag.

- Man darf davon ausgehen, daß die vollständige "Schülerakte" mit Lubitz zusammen zum jeweiligen Ort wanderte, also auch nach Goodyear.

- Was wir aus den damaligen Veröffentlichungen wissen, gab es Ärzte/Psychologen, die ihn krank/fluguntauglich schrieben, er diese berühmten "Gelben Scheine" seinem AG jedoch nicht vorlegte. Daß seine Freundin von seinen Problemen wußte, wurde damals auch veröffentlicht.

 

Und was Deine letzte Frage betrifft: Die einklagbaren Beträge sind in USA viel höher als hier.

 

 

Das habe ich bemerkt.

 

Meine persönliche Meinung: Die Flugschule hat keine Mitschuld am Absturz der GWI Maschine.

Meines Wissens sollte, in den USA mag es Dank des dort geltenden Richterrechts anders sein, vor Gericht festgestellt werden, ob gegen geltendes Recht verstoßen wurde. 

Die LFT hat ihre Tochter in Goodyear beauftragt den Flugschüler praktisch auszubilden. Die ATCA hat dann wahrscheinlich  geprüft ob eine Sicherheitsüberprüfung, ein Visa für die USA und und und , sowie  ob ein gültiges Medical vorliegt. Alles war da und somit sprach rein rechtlich nichts gegen den Ausbildungsstart. 

 

Auch ich glaube, dass es in den USA mehr zu holen gibt und weniger, dass in Arizona der Gerechtigkeit genüge getan werden soll. 

Deshalb auch bei mir ein bitterer Nachgeschmack. Das geht auch gar nicht gegen die Angehörigen, sondern ehr gegen den Anwalt, der vielleicht auf Provision- Basis arbeitet. 

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Zudem habe man noch in den Haarproben nach dem Absturz das Schlafmittels Zolpidem nachgewiesen

Da muß ich jetzt eine Frage in die Diskussion werfen, mir hat ein Arzt mal erzählt, dass er Stewardessen oft einschlafanstoßende Schlafmittel (mit kurzer Wirkungsdauer, also kurzer Halbwertszeit) wie Zolpidem verschreibt. Die könnten anders gar nicht Einschlafen, viele hätten noch das Rauschen der TW im Ohr, dann bei langen Flügen die Zeitverschiebung usw.

 

Piloten dürften ja dasselbe Problem haben, werden doch in der Regel von Flugmedizinern betreut. Wie sieht es da aus? Läßt man da auch solche Medikamente zu?

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