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Aktuelles zum Allgäu Airport Memmingen


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Spahn: "Die Verträge enthalten einen umfassenden und allgemeinen Haftungsausschluss der Bundesanstalt für Sachmängel. Darüber hinaus enthalten sie einen Ausschluss der Übernahme von Kosten, die zur Beseitigung schädlicher Bodenveränderungen/Altlasten und etwaiger Gebäudeschadstoffe erforderlich sind".

 

Was an dieser Aussage über den Gehalt der Verträge ist unverbindlich? Sollte Spahn tatsächlich einen Brief so hinschreiben (lassen), ohne dass Kenntnisse der Verträge vorlagen? 

Aber Mautaler weiß es ja genau, ich hoffe dass er hier auch mal ein paar Daten einstellt und nicht nur weiter von alten Autos und Atlöl erzählt.

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Der veröffentliche Brief enthält nichts, was den Verantwortlichen nicht eh schon hinlänglich bekannt ist. Ändert nichts an der komplexen Haftungsfrage hinsichtlich einer möglicherweise irgendwann zu hohen PFT Konzentration im Trinkwasserbrunnen von Ungerhausen. Die Fragestellung der Dame frägt mal ganz simpel ausgedrückt nur: "Wird der Bund für den (geringen) Schadensanteil aufkommen, für den er nicht haften muss? 

 

Das alles ändert nichts am Ausmaß der bis 2006 erfolgten Kontamination des Erdreiches in der Nachbarschaft zum damaligen Militärgelände. Ändert nichts, daran, dass es noch keine gesetzlichen Grenzwerte oder gar Zielvorgaben für eine etwaige Sanierung gibt.  Ändert nichts daran, dass es aktuell keinen Anlass für eine Rücklage in der Bilanz gibt. 

 

Es wird am Ende ein Gesamtschaden festgestellt, dessen Hauptanteil im Kausalzusammenhang der Bund zu verantworten hat. Conditio sine qua non. 

 

Oder glaubt hier irgendjemand ernsthaft, dass in den relevanten 45 Jahren militärischer Nutzung sich das PFT auf dem Airportgelände so heimisch fühlte, dass es dort einfach unterhalb des Löschbeckens verweilte, um nach dem Verkauf zu beschließen, sich schlagartig auf die Reise ins umliegende Erdreich zu machen? Ausgelöst durch die Versiegelung des Löschbeckens? 

 

Irgendwann einmal wird man gemeinsam abschätzen können, wie sich die Kontamination ausbreitet und ein Lösungskonzept erstellen. Und dementsprechend wird irgendwann einmal ausgehandelt, welchen Anteil davon der Airport leisten wird. 

 

 

Die betroffene kleine Ecke im Nordosten der Airport-Grundstücks liegt noch nicht einmal in dem Bereich, der im Zuge der Umstrukturierung von den Gebietskörperschaften erworben werden wird.

Bearbeitet von mautaler
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Der veröffentliche Brief enthält nichts,

 

 

...

 

Die betroffene kleine Ecke im Nordosten der Airport-Grundstücks liegt noch nicht einmal in dem Bereich, der im Zuge der Umstrukturierung von den Gebietskörperschaften erworben werden wird.

Ich glaube fast nicht dass rechtlichen Kenntnisse deutlich besser sind, als deine betriebnswirtschaftlichen.

Eine Rücklage wird der Airport sicher nicht bilden müssen, sondern eine Rückstellung. Außerdem darf ich dir versichern, dass Wirtschaftsprüfer in Memmingen das ebenfalls so sehen.

Übrigens sehen dies auch Prüfer in Nürnberg und Düsseldorf so. Dort finden sich die Rückstellungen bereits in der Bilanz.

Der Airport hat nach meiner Kenntnis die Zustandsstörerhaftung übernommen. Deswegen der Abschlag um 95% beim Kaufpreis. Dies wird auch durch das Schreiben von Span so erhärtet.

Du gehst immer von der Handlungsstörer-Haftung aus. Um die geht es hier nicht. Das solltest du hier akzeptieren.

 

Bearbeitet von memminger
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Übrigens sehen dies auch Prüfer in Nürnberg und Düsseldorf so. Dort finden sich die Rückstellungen bereits in der Bilanz.

 

 

 

Du kennst doch den Unterschied zu diesen Fällen:

 

Diese beiden Flughäfen hatten während dem zivilen Betrieb durch die jahrzehntelange Verwendung der Löschschäume die PFT Kontaminationen selbst eingebracht. Sie sind alleine für den kompletten Schaden und dessen Beseitigung verantwortlich. 

 

Deswegen ist es für FMM auch völlig irrelevant, was deren Wirtschaftsprüfer sehen und welche Rückstellungen diese Flughäfen bilden müssen.

 

Du schmeißt hier mutwillig FMM in einen Topf mit DUS und NUE, wohl wissend, dass die Ausgangssituationen komplett anders liegen.

 

 

 

Ich zitiere aus diesem Grund aus § 30 der Allgemeinen Gerichtsordnung für die Preussischen Staaten vom 6. Juli 1793.

 

„Diejenigen Parteyen, welche sich der vorgeschriebenen Ordnung nicht unterwerfen, sondern entweder Collegia und deren Vorgesetzte mit offenbar grundlosen und widerrechtlichen Beschwerden gegen bessere Wissenschaft und Überzeugung belästigen; oder nachdem sie ihres Unrechts gehörig bedeutet worden, mit ihren Klagen dennoch fortfahren, (…) sollen als muthwillige oder boshafte Querulanten angesehen, ihnen der Prozeß gemacht, und über ihre Bestrafung rechtlich anerkannt werden.“

 

Bearbeitet von mautaler
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@Mautaler:

Offensichtlich kennst du die Verträge zwischen dem Flughafen und der BIMA nicht. Die Ablenkung mit deiner Gerichtsordnung kann da nicht davon ablenken. Die ist wenig sachdienlich und hat in "Aktuelles zum Allgäu Airport" eigentlich nichts verloren.

Letztmals:

Es geht um die Zustandsstörerhaftung und dafür wurde dem Airport der Kaufpreis von 31 Mio auf gut 2 Mio reduziert.
Ich gehe mal davon aus dass der Staatssekretär Span das ein bisschen mehr weiß als du. Und wenn du was weißt, dann benenne bitte die Quellen.

Bearbeitet von memminger
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Spahn: "Die Verträge enthalten einen umfassenden und allgemeinen Haftungsausschluss der Bundesanstalt für Sachmängel. Darüber hinaus enthalten sie einen Ausschluss der Übernahme von Kosten, die zur Beseitigung schädlicher Bodenveränderungen/Altlasten und etwaiger Gebäudeschadstoffe erforderlich sind".

 

Was an dieser Aussage über den Gehalt der Verträge ist unverbindlich? Sollte Spahn tatsächlich einen Brief so hinschreiben (lassen), ohne dass Kenntnisse der Verträge vorlagen? 

 

Die aus meiner Sicht existierende Unverbindlichkeit bezog sich auf die Art von Frage und Antwort, nicht auf den Inhalt der Antwort. Deshalb auch mein Ausflug in die parlamentarischen Usancen. So kann Spahn später immer sagen: "Da habe ich mich in meiner Einschätzung geirrt." Oder: "Ich bleibe bei meiner Einschätzung, aber das Gericht sieht das anders."

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Die Ablenkung erfolgt immer wieder und gerade aktuell seitens der Grünen, der ÖDP, der Mitfglieder der BI und der ehemaligen Initiatoren der Bürgerbegehren. In diese Aufzählung erlaube ich mich memminger und backtrack einzubeziehen.

 

Es wird wiederkehrend suggeriert, dass es ausschließlich auf dem Gelände des Airports ein umfangreiches und mehrere Millionen schweres Altlastenproblem gibt. Damit wandert man durch die Medien, die auch nur diese Schlagworte aufgreifen.

Es gibt ein umfangreiches und möglicherweise auch Millionen schweres Altlastenproblem, aber das betrifft eben nicht ausschließlich das Gelände des Airports und eben nicht nur den kleinen Anteil "Zustandsstörerhaftung des Airports" am Altlastenproblem. Das genau diese Haftung nur ein kleiner Teil der Gesamtsituation und eben nicht mehrere Millionen schwer ist, lässt man unter den Tisch fallen.

 

Man tut so, als gäbe es eben nur die Verantwortlichkeit des Allgäu Airport und setzte diese unlauter in Beziehung zum Gesamtproblem weil man sich nur der Schlagzeile "Bund haftet nicht für Altlasten auf dem Gelände des Allgäu Airport" bedient.

 

 

 

PS: Ich denke, wir müssen in den anderen Thread wechseln und sollten den Mods Gelegenheit geben, die notwendigen Verschiebungen durchzuführen.

Bearbeitet von mautaler
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http://www.aero.de/news-23150/Passagierzuwaechse-am-Flughafen-Memmingen.html

 

Oh da rudert jemand zurück. Statt 2,8 Millionen Passagiere peilt FMM nur noch 1 Million Passagiere langfristig an. Allerdings soll angeblich erst bei 1,2 Millionen Euro der Break Even erreicht werden. So hieß es neulich in einer Veröffentlichung.

Der Ausbau der Bahn kommt auch nicht nächstes Jahr sondern erst 2017.

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Nur, damit wir wissen, wovon wir reden:

Die Perspektivzahl von 2,8 Mio. stammt aus 2011 für das Jahr 2025.

In diesem Jahr werden es 880.000 sein. Gegenüber 750.000 in 2014 ein nicht schlechtes Ergebnis.

Die Angabe von 1 Mio. Passagiere sind bei aero kein Zitat von Schmid sondern von aero als langfristig bezeichnet. Es ist also nicht klar, ob Schmid das so gesagt hat oder eine Schlußfolgerung/Interpretation von aero ist. Aus meiner Erfahrung mit wörtlichen Zitaten und Interpretationen der Medien habe ich Zweifel, ob das Wort "langfristig" so gefallen ist. Kommt hinzu, daß jeder etwas anderes unter diesem Begriff versteht. Ich verstehe in der Luftfahrt unter langfristig ab 5 Jahre.

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"Der Gutachter der Firma ... hat in der mündlichen Verhandlung hierzu überzeugend ausgeführt, dass sich selbst ein Rückgang der prognostizierten Fluggastzahlen aus Gründen von Preissteigerungen um 20% von 2,8 Mio. auf etwa 2,2 Mio. Fluggäste 2025 auf den Nachtflugbedarf nicht auswirken würde. Zwar würden dann etwas weniger Flugbewegungen anfallen, auch in den Nachtrandstunden; diese Flugbewegungen wären aber immer noch als erheblich anzusehen. Daher bestehe auch bei einer solchen Annahme weiterhin ein Bedarf für Flugverkehr in den Nachtrandstunden."

Diese Passage aber war maßgeblich für das Urteil, denn im Wesentlichen ging es ja um den Nachtflug. Ein Rückgang auf eine Mio und insbesondere der 800.000 innerdeutschen Passagiere (im wesntlichen auf dem Weg zu den Hubs Berlin und Düsseldorf) wäre für die Richter wohl schon erheblich gewesen.

Aber das ist ja nicht Thema des Forums hier.

 

Entscheidend im von mir zitierten Artikel ist, dass der Flughafen seine Planzehlen bei weitem nicht erreicht und seine Prognose innerhalb von 6 Monaten (Juni bis Dezember) um rund 60% reduziert hat.
 

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  • 3 Wochen später...

Folgende Sonderflüge Ende Januar nach Memmingen:

 

Di 26.01.2016 - 09.40 D328 Sun Air of Scandinavia aus Billund

Mi 27.01.2016 - 08.40 B717 Volotea aus Bologna
Mi 27.01.2016 - 09.25 B717 Volotea aus Bergamo
Do 28.01.2016 - 08.35 B717 Volotea aus Venedig
Do 28.01.2016 - 11.05 A319 Atlantic Airways aus Jonkoping
Fr 29.01.2016 - 08.35 B717 Volotea aus Turin

 

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Folgende Sonderflüge Ende Januar nach Memmingen:

 

Di 26.01.2016 - 09.40 D328 Sun Air of Scandinavia aus Billund

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Mi 27.01.2016 - 09.25 B717 Volotea aus Bergamo

Do 28.01.2016 - 08.35 B717 Volotea aus Venedig

Do 28.01.2016 - 11.05 A319 Atlantic Airways aus Jonkoping

Fr 29.01.2016 - 08.35 B717 Volotea aus Turin

 

 

Wieder mal ein Werbepost aus der Leitungsetage des FMM :D

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FDH wird nun wohl auch von Corendon angeflogen. Dort kann man das schon im Flugplan sehen. Am FMM ist CAI noch nicht in den Flugplan aufgenommen.
Dürfte dieses Jahr ein interessantes Rennen zwischen FDH und FMM geben. FMM  hat im SFP bisher rund 65 Flüge/Woche und FDH rund 100, allerdings ab FDH innerdeutsch mit kleineren Maschinen.
 

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Einer der Flughafengegner lässt nicht locker:

 

Beim Bundesverwaltungsgericht wurde eine Beschwerde gegen das Urteil des bayerischen VGH eingelegt, dadurch tritt dieses Urteil nicht in Kraft. Das Bundesverwaltungsgericht soll im Sommer entscheiden.

Bearbeitet von mautaler
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MP Seehofer und sein Finazminister haben verschiedene Meinungen zum FMM. Söder kann sich eine Beteiligung des Freistaats vorstellen, Seehofer eher nicht. Mal sehen, wie das weitergeht.... Ohne Freistaat wird es für den FMM aber sicher nicht gaz einfach.

 

http://mm-zeitung-online.de/2016/01/16/3683/seehofer-korrigiert-aussage-von-soeder-beteiligung-bayerns-am-allgaeu-airport-in-frage-gestellt/

http://www.allgaeuhit.de/Oberallgaeu-Fischen-Dr-Markus-Soeder-begeistert-im-Allgaeu-Minister-zu-Fluechtlingen-AllgaeuAirport-und-Grasgehren-article10013856.html

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