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Probleme bei Flugbuchungen/reisen mit Air Berlin/Niki


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Ich komme bei AirBerlin nicht mehr ins Komfort Login rein.

 

Nun wollte ich mir ein neues Passwort zuschicken lassen, da ich allmählich an mir selber zweifelte. Wenn ich meine TB Nummer eingebe (die ich auf der Karte vor mir liegen habe) und meine Email-Adresse (die ich wirklich noch genau weiss!), dann kommt :

 

Benutzername oder Email-Adresse stimmen nicht überein !

 

Da das gleiche bei den Daten meiner Partnerin passiert, vermute ich, dass bei dem System von AB irgendwas spinnt.

 

Kann das jemand bestätigen ?

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  • 4 Wochen später...

Ei guggemo !

Da hat ja anscheinend niemand sonst Probleme mit dieser perfekten Airline ausser mir. Letzter Eintrag ja von Yours Truely !

 

Nun, wollte nur kurz mitteilen, dass das Web-Checkin von AB z.Zt. Feiertag hat.

 

Positiv ist, dass ich recht schnell zum Service durchkam.

Negativ ist, dass eine völlig bekloppte Fehlermeldung auftaucht und man deswegen denkt, man habe selber einen Fehler gemacht.

Eine Meldung wie "Zur Zeit liegt unser Web-Checkin danieder" würde dem Kunden einiges an Zeitverlust ersparen.

 

Aber so wisst Ihr Bescheid. Es geht einfach nicht und hat NICHTS mit der ausgewählten Strecke zu tun.

 

Ansonsten weiss man nix genaues. Kann heute vielleicht nochmal wiederbelebt werden, vielleicht auch nicht. Ausserdem könnte man ja zum normalen Check-in gehen!

 

Schöne neue Welt .....

 

Vielleicht postet ja jemand anders, dass es wieder geht, wenn das dann soweit ist ?!

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  • 1 Monat später...

Hallo, ich habe vorgestern zum ersten Mal auf der AirBerlin-Homepage einen Flug für meine Freundin und mich von NUE nach BUD gebucht. Zahlungsverfahren: Lastschrift. Ich habe zwar eine E-Mail mit "Rechnung und Reisebestätigung" erhalten; wenn ich mich jedoch auf der AirBerlin-Homepage einlogge, und unter "Meine Buchungen" nachsehe, steht dort die Nachricht "Keine archivierten Internet-Buchungen gefunden !". Ist das jemandem auch schon Mal begegnet? Ist das ein "Problem" oder genügt es im Prinzip, wenn ich die E-Mail-Bestätigung habe?

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Hallo, ich habe vorgestern zum ersten Mal auf der AirBerlin-Homepage einen Flug für meine Freundin und mich von NUE nach BUD gebucht. Zahlungsverfahren: Lastschrift. Ich habe zwar eine E-Mail mit "Rechnung und Reisebestätigung" erhalten; wenn ich mich jedoch auf der AirBerlin-Homepage einlogge, und unter "Meine Buchungen" nachsehe, steht dort die Nachricht "Keine archivierten Internet-Buchungen gefunden !". Ist das jemandem auch schon Mal begegnet? Ist das ein "Problem" oder genügt es im Prinzip, wenn ich die E-Mail-Bestätigung habe?

 

 

Deine Buchung siehst du dort NUR, wenn du dich vor der Buchung eingeloggt hast. Wenn du also Namen, Adresse etc. eingetragen hast, warst du NICHT eingeloggt und siehst dort die Buchung auch nicht.

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ich hab auch noch eine frage, da ich mir echt nicht vorstellen kann, dass das alles so seine richtigkeit hat.

 

das problem ist, dass auf dem flug AB jfk-dus beide koffer beschädigt wurden. da die anschaffungspreise sich nicht nachvollziehen lassen (geschenk) wurde vom geschäft der aktuelle wert eines koffers der gleichen qualität genannt (einmal 30€ einmal 120€). vor allem bei dem 120€ koffer lässt sich auch das genau jahr nicht mehr nachvollziehen. auf jeden fall meint airberlin das es seine richtigkeit hat auf den heutigen wert noch eine lineare zeitwertminderung anzusetzen von 10%, so dass ich nun für beide koffer 74€ wieder bekomme.

quasi 2 kaputte und geld für einen halben neuen. ist das echt so üblich, mir ging vorher noch nie etwas kaputt!

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Ich fürchte ja... Man wird für einen gebrauchten Koffer nicht das Geld bekommen um sich einen neuen zu kaufen. In der Regel wird der Zeitwert ersetzt. Ist bei Gepäckversicherern und vielen Reiseveranstaltern genauso. Gerade Versicherer stellen sich noch mehr an...

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Der Sachverhalt ist nicht ganz klar.

 

Wenn eine Reparatur infrage kommt und wirtschaftlich Sinn macht, sind die Kosten zu erstatten. Ohne wenn und aber.

 

Falls eine Reparatur ausscheidet ist der Wiederbeschaffungswert maßgeblich. Der ist meist kleiner als der Neupreis, aber höher als der Zeitwert.

 

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Fachhändler den Wiederbeschaffungswert bestimmt. Dieser wäre dann tatsächlich maßgeblich. Fraglich ist nur, ob es sich lohn, hier zu streiten.

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  • 2 Wochen später...

Optional mit dem handy wap.airberlin.com aufrufen, dort ein paar Daten angeben und sich auf den Rückruf freuen, bei dem keine TSC berechnet wird. Und falls der Verkaufsheini dann doch 10 € berechnet, einfach auf den Endpreis auf dem Handy verweisen...

 

PS: Für Allgemeine Reklamationen noch folgender Tipp:

Einfach schauen, dass die Reklamation bei der alten LTU in Düsseldorf landet. Dann kann gar nichts schief gehen. Kulanter geht es nicht.

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  • 2 Wochen später...

Würde mich freuen, wenn jemand etwas Licht auf den wirklichen Hintergrund werfen könnte, warum der AB Flug DUS-KEF gestern abend nicht wie geplant durchgeführt wurde.

Habe einen Anruf von einem Freund erhalten, der sich von AB restlos verarscht fühlt.

 

Nach seiner Darstellung fuhr das Flugzeug vom Finger ab und befand sich schon auf der Startbahn, als alles abgebrochen wurde und die angeschnallte Menschheit wieder aussteigen durfte.

Aus dem Cockpit wurde verkündet, wegen zu schlechtem Wetter in Island könnte man dort nicht landen. Laut meiner Recherchen im Internet herrschte dort jedoch schönstes Harmlos-Wetter.

Interessanterweise landete die AB-Maschine aus München am selben Abend dort wohl ohne Probleme sogar relativ pünktlich.

Weiterhin meldete das Cockpit es gäbe eine Alternativroute über Southhampton (was hat das nun mit dem Landeanflug zu tun?), aber dafür müsste der Pilot erst nachtanken und das ginge z.Zt. nicht.

 

Alle wurden in ein Hotel gebracht, wo sie ca. 3 Std. schlafen konnten, und mussten um 5:00 wieder beim Check-Inn antreten. Gelandet wurde schliesslich mit 8,5 Std Verspätung gegen 7:30 (statt 22:55).

 

Bestehen hier irgendwelche Ansprüche der Reisenden?

Wenn man so schamlos angelogen wird, entsteht schon mal (zum. bei meinem Freund) der Wunsch, seine Rechte zu erforschen.

 

Ich danke schon mal für jegliche Hilfe!

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Ich verstehe den Sachverhalt so, dass der Flug nicht annulliert wurde, sondern sich der Abflug - warum auch immer - verzögerte.

 

Daraus folgende Ansprüche sind insbesondere diverse Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Unterkunft. Zumindest Letzteres hat AB ja erfüllt. Ein "Recht auf Ausschlafen" gibt es nicht.

 

Sollte ihm Verpflegungskosten entstanden sein, könnte er sie im angemessenen Rahmen geltend machen.

 

Theoretisch wäre noch Schadensersatz drin, wenn AB Verschulden vorzuwerfen sein sollte und deinem Kumpel tatsächlich ein Vermögensschaden entstanden ist.

 

Weitere Ansprüche könnten sich nur aus Reiserecht ergeben, sollte er eine Pauschalreise gebucht haben. Nach Fluggastrecht ist allerdings nicht mehr drin, insbesondere lässt der Sachverhalt wenig Raum für die Annahme einer Pflicht zur Zahlung der Ausgleichspauschale.

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Danke schon mal.

 

Mich würde nun aber selber interessieren welcher Grund "offiziell" für den Nicht-Start eingetragen wurde. Irgendwas muss ja nun in so einem Fall irgendwo festgehalten werden.

 

Kann unsereins, Otto Normalmitflieger, sowas irgendwo im Internet nachlesen ?

 

 

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Liebe Forum-Mitglieder,

 

ich wollte mir hier einen Ratschlag holen. Und zwar habe ich vor 1 Monat online via Kreditkarte einen Flug bei AirBerlin gebucht. Das war genau 1 Woche vor Reiseantritt. Nach 2 Tagen habe ich eine Mail bekommen das AirBerlin das Geld nicht abbuchen kann und deshalb niemand fliegen darf.

 

Daraufhin habe ich mir ein anderes Ticket gekauft und bin damit geflogen.

 

Jetzt bekomme ich 3 Wochen später einen Brief das ich den vollen Betrag + eine Mahngebühr bezahlen soll. Ich habe dafür großzügiger Weise 5 Tage Zeit.

 

Ich weiss das ich bei AirBerlin eine verbindliche Buchung im nicht erstattungsfähigen Spar-Tarif vorgenommen habe. AirBerlin hat kein Geld von mir und ich bin nicht mit dem Flugzeug geflogen.

 

 

Was soll ich tun, bezahlen oder nicht bezahlen ?

Und wenn bezahlen was ist mit den Steuern usw.

 

Viele Grüße

Guido

 

 

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Hat AB Dir die Buchung wegen der Nichtzahlung offiziell storniert oder haben sie dir nur mitgeteilt, dass du erst zahlen musst bevor der Flug angetreten werden kann?

 

Ist erstes der Fall, dann musst du nicht zahlen. Im letzten Fall natürlich schon. Schau dir noch mal den genauen Wortlaut der AB-Benachrichtigung an. Darauf kommt es an.

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Mich wundert aber dass Du einfach einen neuen Flug gebucht hast und nicht einfach den Betrag an AB überwiesen bzw. dort angerufen hast um eine Kreditkarte anzugeben... Natürlich behält sich jedes Unternehmen die Stornierung der Leistung (sei es eine Airline oder Reiseveranstalter) vor, sollte nicht gezahlt werden, aber in der Praxis wird eigentlich nicht sofort storniert, sonst würde man den Betrag ja auch nicht anmahnen bzw. Dich wegen einer Zahlung kontaktieren.

 

Wenn der Wortlaut der Mahnung natürlich war "Wir konnten das Geld nicht abbuchen, es kann daher keiner fliegen" und nichts drin stand von "rufen Sie uns umgehend zwecks Zahlungsabsprache an", dann kann ich Dein handeln fast nachvollziehen. Das hilft auch sicher in der Argumentation zwecks Kulanz von Air Berlin.

 

Meine Mahnungen waren bisher aber nicht so. Wenn ich z.B. mal umgebucht hatte, der Preis teurer wurde und AB versucht hat von einer Kreditkarte abzubuchen, die es nicht mehr gab, dann haben die immer eine Email geschickt mit Fristsetzung zur Zahlung...

 

Ich würde AB kontaktieren und erklären dass das Schreiben von AB sehr missverständlich war, dass ganz klar gesagt wurde dass keiner fliegen kann und dass Du auch nicht darauf hingewiesen wurdest dass Du AB zwecks Zahlung kontaktieren sollst bzw eine Zahlung "nachtätigen" sollst. Du seist daher davon ausgegangen der Flug sei storniert.

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Hallo an Alle,

 

AB hat mir mtgeteilt dass ich zuerst zahlen musst bevor der Flug angetreten werden kann. wortlaut -Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass im Falle einer Nichtbezahlung

eine Beförderung ausgeschlossen werden kann-

 

Meine Kreditkarte war wie gesagt gesperrt also konnte ich nicht via Kreditkarte zahlen. Deshalb habe ich im Reisebüro einen anderen Flug gebucht. Aufgrund der kruzfristigkeit war Bankeinzug auch nicht möglich.

Es handelt sich um einen Rückflug aus dem Ausland.

 

Letzte Antwort Wortlauf AB - Die Zahlung steht weiterhin offen, da der Flug im Spartarif der Mittelstrecke gebucht worden ist.

Genaue Angaben finden Sie in unseren AGBs ( 5.1.2. ) bzw. unter: http://www.airberlin.com/site/agb.php?LANG=deu#p29

Leider sind Sie unserer Zahlungsaufforderung vom xx.xx.xx nicht nachgekommen.

Den Flug konnten wir nicht weiterverkaufen, da dieser verbindlich für Sie gebucht war.-

 

Wie kann ich den zumindest keine Steuern und Mahngebühr bezahlen ???

 

Auf den Ticketpreis fallen zusätzlich 60€

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