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FR: fotografieren in der kabine verboten!?


flyer911

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Neulich auf einem FR flug:

 

Zwei Asiatinnen knippsen ein paar fotos von sich und der kabine während der sicherheitshinweise.

 

Anschließend kommt die FB und sagt den beiden (sehr bestimmt und nicht gerade freundlich), dass es nicht erlaubt sei an bord fotos zu machen, ausser man fotografiert aus dem fenster raus. jedenfalls wurden die damen aufgefordert die fotos zu löschen, dies wurde penibel kontrolliert !

 

ich fand den vorgang relativ albern und frage mich was das soll !?

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Ähnliches ist mir bei Wizzair auch schon passiert. Wir durften uns gegenseitig fotografieren, aber die Kabine und vor allem das Kabinenpersonal nicht. Gelöscht werden mussten die Bilder aber nicht. Bei anderen Airlines (z.B. Easyjet, Sky Europe) haben sich die netten Stewardessen sogar schon mal in Pose geschmissen für ein Bild.

 

Die Frage, warum Fotos verboten sind, hat sich mir aber auch noch nicht erschlossen...

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Ich finde diese Regelung absolut in Ordnung, ich würde mich in Zeiten der Bildzeitung-Leserpaparazi und des Internets von Fremden auch nicht regelmäßig am Arbeitsplatz fotografieren lassen. Wenn die Crew dann doch mitspielt ist das dann natürlich ganz nett, aber eine persönliche Entscheidung.

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Frechheit.. das möchte ich sehen, dass ein irgendsoein EZY Fuzzy an meiner Kamera rumfingert.. Und ich würde mich schlicht weigern, was zu löschen!

Ansonsten.. fröhliches Klagen vor dem Amtsgericht Nirgendwo!

 

Naja "an meiner Kamera rumfingern" und beaufsichtigen, dass gelöscht wird, ist ein großer Unterschied.

 

Und ansonsten hat eine Fluggesellschaft an Bord ihrer Flugzeuge Hausrecht. Wenn da das Fotografieren verboten ist, dann ist dass so. Dazu müssen sie nicht klagen.

Wird das Hausrecht nicht beachtet, dann kann die Fluggesellschaft den betreffenden Passagier selbstverständlich rausschmeissen (nach Verwarnung etc.), ohne eine Haftung fürchten zu müssen. Dazu ist kein Amtsgericht nötig.

 

Carsten

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Ich behaupte mal, dass das 'Hausrecht' der Airline in diesem speziellen Fall überhaupt keine Rolle spielt, bestenfalls könnte solch ein Passus in den AGB's enthalten sein.

 

Im übrigen könnte ein Fotografierverbot durch andere einschlägige Bestimmungen wie dem Persönlichkeitsrecht oder dem Anspruch auf das eigene Bild begründet werden.

Wobei hier der Schutz aber nicht grenzenlos ist. Ein Foto in der Öffentlichkeit, auf dem Du abgebildest wirst, musst Du hinnehmen, wenn Du nicht zielgerichtet das Hauptmotiv darstellst.

So gesehen, dürfte gegen ein Foto, welches in einer öffentlichen Passagiermaschine nicht zielgerichtet auf eine Person hergestellt wird, völlig unproblematisch und somit zulässig sein.

Bleibt das 'Hausrecht' der Airline. Ob deren einschränkendes Fotografierverbot (wenn es denn schriflich fixiert ist) vor Gericht Bestand haben kann, ist zwefelhaft, weil der Kunde mit solch einer 'überraschenden Bestimmung' in den AGB's im normalen Geschäftsverkehr nicht rechnen muß!

Wie gesagt, solange nicht eine einzelne Person gegen ihren Willen als Hauptmotiv abgelichtet wird, dürfte ein Fotografierverbot auf wackeligen Füßen stehen!

Besonders beliebt sind ja Verbote, die auf 'Gründen der Sicherheit' fußen!

Aber da sollte sich EZY erstmal eine sachgerechte Begründung einfallen lassen!

Und von wegen löschen und kontrollieren. Vielleicht noch den ganzen Speicherchip kontrollieren, oder was? Den Flugbegleiter hätte ich nur frech ausgelacht! Was will er denn machen? Mich rausschmeissen? Festnehmen, knebeln..?

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Oder wir begründen es einfach mit dem Verbot des Betreibens von jeglichen elektronischen Geräten an Bord... den Rahmen dessen legt letztlich die Airline fest... eine Digitalkamera hat auch nur einen kleinen Akku wie ein Diskman, MP3 o.ä. ...

Also wenn die nur wollen, können sie schon... und ob man wegen ein paar Fotos aus dem Inneren einer häßlichen FR-Maschine ein "Hausverbot" für eine ganze Airline riskieren will....

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Irgendwo habe ich mal gelernt, daß man fragt, bevor man Fotos von anderen Menschen macht. Und da dürfte auch bei Ryanair gelten: Wer nicht fragt, kann auch kein "ja" als Antwort bekommen. Daß die Fluggesellschaften was gegen Fotos von kaputten Fenstern und abgeschubbertem Fußboden haben, ist eine andere Sache...

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Ich behaupte mal, dass das 'Hausrecht' der Airline in diesem speziellen Fall überhaupt keine Rolle spielt, bestenfalls könnte solch ein Passus in den AGB's enthalten sein.
Das Hausrecht gilt, auch wenn es nicht schriftlich fixiert ist. Dein Anwalt würde sich freuen und der Richter käme sicherlich auch zu einer schnellen Entscheidung. Es gibt eine Menge Einschränkungen bei der Wahl seines Fotostandortes und seiner Motive.

 

Um es krass auszudrücken: Wenn Du das Flugzeug entführst, kannst Du Dich nicht damit herausreden, dass es die Airline nicht explizit verboten hat.

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Wird das Hausrecht nicht beachtet, dann kann die Fluggesellschaft den betreffenden Passagier selbstverständlich rausschmeissen (nach Verwarnung etc.), ohne eine Haftung fürchten zu müssen. Dazu ist kein Amtsgericht nötig.

 

Carsten

 

Finde ich jetzt aber ein bisschen zu hart, die armen Paxe für ein paar harmlose Fotos gleich rauszuschmeissen und ins Jenseits zu befördern. :-)

 

Ne, aber mal im Ernst. Ich habe das neulich bei 4U auch zum 1. Mal erlebt, dass eine FB einen Passagier zurechtgewiesen hat, nachdem er ein paar Bilder gemacht hat. Er hätte vorher fragen sollen.

Naja, vielleicht fühlte sich das Mädel an dem Abend einfach nicht mehr attraktiv genug als Model. Frauen können bei so was sehr sensibel sein.

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Ne, aber mal im Ernst. Ich habe das neulich bei 4U auch zum 1. Mal erlebt, dass eine FB einen Passagier zurechtgewiesen hat, nachdem er ein paar Bilder gemacht hat. Er hätte vorher fragen sollen.
Bevor Du Dich über Flugbegleiter am Ende des Arbeitstages lustig machst, solltest Du Dich zusätzlich auch ein wenig mit dem "Recht am eigenen Bild" befassen. Dank gewisser Deppen kommt es halt zu Totalverboten.
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Eigentlich ist es doch kostenlose Werbung/Mund-zu-Mund-Propaganda, wenn Passagiere hinterher ihrem Umfeld zeigen, wie toll es an Bord war.
Wie Du selber vermutet hast, ist nicht alles immer perfekt und es gibt genügend Beispiele mit teilweise unsinnigen negativen Kommentaren, die dann auch mit Bildern unterlegt werden.
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Also nochmal:

Selbstverständlich haben direkt fotografierte Personenn ein Recht am eigenen Bild und können nicht wahllos fotografiert werden. Ein Foto, welches aber beispielsweise von der Kabine, ohne zielgerichtet auf eine Person zu sein, gemacht wird, ist dagegen völlig legal.

Nochmal zum Hausrecht:

Das Hausrecht ist im StGB klar definiert. Man kann dagegen nur verstoßen (und nur dagegen!) , wenn man sich auf Aufforderung des Berechtigten (Inhaber des Hausrechtes) aus einem befriedeten Besitztum hin nicht entfernt. Dies wird naturgemäß in einem fliegenden Flugzeug nicht möglich sein. Ob der Inhaber des Hausrechtes sein Hausrecht auch auf jeden einzelnen FA (und damit dessen Ausübung) übertragen hat, dürfte auch zweifelhaft sein.

Der Verstoß gegen ein Fotografierverbot kann also kein Verstoß gegen das Hausrecht sein.

Daher kann dies nur in den AGB's des Unternehmens fixiert sein.

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Der Verstoß gegen ein Fotografierverbot kann also kein Verstoß gegen das Hausrecht sein.
Ich vertrete weiterhin die Ansicht, dass hier sinngemäß z.B. Entscheidungen zur Panoramafreiheit herangezogen werden können. Nur weil etwas nicht explizit nochmals verboten ist, ist es nicht automatisch erlaubt. Du darfst nur die meisten Objekte von öffentlcihem Grund aus fotografieren. Mangelnder Anstand und Unwissenheit, geben einen jedoch nicht das Recht zum Fotografieren.

 

Ein weiteres Beispile für Dinge, die man nicht tun darf, obwohl sie nicht explizit nochmals verboten sind, ist z.B. die Anweisung der SIA zu Intimitäten an Bord der A380. Auch die Vertiefung der Beziehung in der Toilette ist nicht explizit nochmals in den ABB verboten.

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Völlig richtig. Und wenn der Inhaber des Hausrechtes nicht möchte dass du Fotos machst, dann kannst du dich auf den Kopf stellen und Lapaloma pfeiffen.Du darfst es nicht. MAchst du es trotzdem kann der inhaber das Löschen der Fotos velangen. So einfach ist das. Kommst du dem nicht nach, können sie dir ein Hausverbot erteilen.

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>>>Das Thema hatten wir hier ja schon mal.

Dabei finde ich Clickair um einiges schlimmer als Ryanair, denn dort ist das fotografieren total verboten!<<<

 

?

wow..liegt aber nicht an XG oder?

Habe bei denen alles fotografiert!

Nachbarmaschine Clickair, dünnen Sitze,

dass die Safety-card gefehlt hat (=

egal..geht ja um FR

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>>>Das Thema hatten wir hier ja schon mal.

Dabei finde ich Clickair um einiges schlimmer als Ryanair, denn dort ist das fotografieren total verboten!<<<

 

?

wow..liegt aber nicht an XG oder?

Habe bei denen alles fotografiert!

Nachbarmaschine Clickair, dünnen Sitze,

dass die Safety-card gefehlt hat (=

egal..geht ja um FR

 

Doch, liegt an XG: Anderen Usern hier im Forum wurde es auch verboten...

 

Safetycards haben im ganzen Flieger gefehlt - bei mir zum Glück nicht. Auf Nachfrage durfte ich die mitnehmen (obwohl ich denke, dass die F/A nicht verstanden hat, was ich wollte)

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  • 2 Monate später...
Dabei finde ich Clickair um einiges schlimmer als Ryanair, denn dort ist das fotografieren total verboten!

 

Hatte einiges auf dem gestrigen Flug SVQ-BCN von Clickair erwartet,was aber nicht eingetreten ist.Konnte vor den Augen der charmanten Crew so viele Fotos machen,wie ich wollte und keinen hat es gestört :-)

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Fragt sich nur, was einem antreibt, Fotos von der Kabine einer stinklangweiligen Ryanair-Boeing zu machen..??

 

Um anderen zu zeigen, hey schaut mal her, ich auf nem 1cent trip nach Lampukistan ;o) !!! Der Sinn erschliesst sich mir nicht ganz ?

 

Fotos ausm Fenster und auch aufm Airport sind mir ja klar, aber so ein cabinshot ausm Irischen Pax-Transporter ist so aufregend und interessant wie ein Foto von nem leeren weissen A4 Blatt Papier !

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