jetstream Geschrieben 27. Januar Melden Geschrieben 27. Januar (bearbeitet) Er sprach ja auch von … „der Vollständigkeit halber“. Völlig unabhängig davon, ob das Muster aktuell nach FRA zum Einsatz kommt, oder nicht. Bearbeitet 27. Januar von jetstream 5
Fluginfo Geschrieben 28. Januar Melden Geschrieben 28. Januar vor 9 Stunden schrieb jetstream: Er sprach ja auch von … „der Vollständigkeit halber“. Völlig unabhängig davon, ob das Muster aktuell nach FRA zum Einsatz kommt, oder nicht. Die Frage stellt sich, ob überhaupt die MD11 noch fliegt, sonst könnte man die AN225 ebenfalls aufzählen.
abdul099 Geschrieben 28. Januar Melden Geschrieben 28. Januar (bearbeitet) Zumindest gibt es es von der MD11 noch Exemplare, an denen kein Flügel fehlt. Eine Rückkehr in den Dienst ist zumindest perspektivisch möglich (auch wenn ich es für nicht garantiert halte). Aber sollen wir jetzt jeden vergangenen Flugzeugtyp aufzählen und die Zulassung des FRA dafür beurteilen? Wie wäre es mit B707? Concorde? Space Shuttle? Bearbeitet 28. Januar von abdul099 1
HAJ-09L Geschrieben 28. Januar Melden Geschrieben 28. Januar vor 36 Minuten schrieb abdul099: Aber sollen wir jetzt jeden vergangenen Flugzeugtyp aufzählen und die Zulassung des FRA dafür beurteilen? Wie wäre es mit B707? Concorde? Space Shuttle? Nicht nötig. Ein Blick in den Planfeststellungsbeschluss reicht. Zitat II Flugbetriebsbeschränkungen und flughafenbetriebliche Regelungen Auf der Landebahn Nordwest sind Starts von Luftfahrzeugen unzulässig. Die Landebahn darf durch Flugzeuge des Code-Letters F gemäß der Kategorisierung der Internationalen Zivilluft- fahrtorganisation (ICAO), durch Strahlflugzeuge, welche nicht in die Flugzeuggruppen bis einschließlich S6.3 gemäß der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) eingeordnet werden können, sowie durch Flugzeuge des Musters MD11 nicht genutzt werden. 1
JSQMYL3rV Geschrieben 28. Januar Melden Geschrieben 28. Januar aber warum ist dort explizit die MD11 genannt? Braucht diese mehr Landestrecke, als andere Code G (ist doch G, oder?) oder ist sie lauter? (dann hätte man aber eine Lärmobergrenze statt eines Musters angeben können)
Emanuel Franceso Geschrieben 28. Januar Melden Geschrieben 28. Januar (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb JSQMYL3rV: aber warum ist dort explizit die MD11 genannt? Braucht diese mehr Landestrecke, als andere Code G (ist doch G, oder?) oder ist sie lauter? (dann hätte man aber eine Lärmobergrenze statt eines Musters angeben können) In einem älteren Artikel heißt es: Zitat Wie Kristina Kelek von der Deutschen Flugsicherung (DFS) bestätigte, gibt es in Bezug auf die Wirbelschleppen verschiedene Kategorien: Light, Medium, Heavy und Super. Zur Heavy-Klasse gehören die A340-600 und die Boeing-Maschinen B 777 und B 757. Für den Jumbo und den Airbus A380 ist die Landebahn Nordwest ohnehin tabu. Auch das Frachtflugzeug MD 11 darf hier nicht aufsetzen, weil es mit einer höheren Geschwindigkeit anfliegt und die Bahn dafür zu kurz ist. https://www.fr.de/rhein-main/streit-gefaehrliche-turbulenzen-11340363.html#google_vignette Bearbeitet 28. Januar von Emanuel Franceso 1
HAJ-09L Geschrieben 29. Januar Melden Geschrieben 29. Januar vor 20 Stunden schrieb Emanuel Franceso: In einem älteren Artikel heißt es: https://www.fr.de/rhein-main/streit-gefaehrliche-turbulenzen-11340363.html#google_vignette Die Begründung im Planfeststellungsbeschluss lässt sich zwischen den Zeilen so lesen, dass eine größere Landebahnlänge genehmigungsrechtlich schwieriger zu verargumentieren wäre. Zitat Landebahn Nordwest soll aus- schließlich für Landungen von Flugzeugen bis einschließlich der AzB-Flugzeuggruppe S6.3 genutzt werden. Flugzeuge der Typen Airbus A380 oder Boeing B747 werden somit, wie die betrieblichen Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses sicherstellen, nicht auf der Lan- debahn Nordwest landen. Dies gilt auch für das Flugzeugmuster MD11. Dieses Flugzeug benötigt im Vergleich zu anderen Flugzeugtypen eine sehr große Landebahnlänge (vgl. Planteil A3, Konfigurationsanalyse in der Fassung vom 02.11.2004, S. 66), überdies ist – auch nach den Feststellungen der Planfeststellungsbehörde – davon auszugehen, dass die MD11 im Jahre 2020, d. h. im Prognosejahr der Auswirkungsbetrachtungen, nicht mehr in Frankfurt verkehrt. Als Bemessungsflugzeug für die Landebahn Nordwest wird das Muster A340-600 herange- zogen. Dieses Flugzeug stellt nach dem mit diesem Beschluss verfügten Ausschluss der Typen Airbus A380, Boeing B747 und MD11 von der Nutzung der neuen Landebahn die höchsten Anforderungen an die geplante neue Landebahn und deren Anschluss an die Be- standsflächen. Die Bestimmung des Bemessungsflugzeugs ist nach Prüfung der Planfest- stellungsbehörde angemessen, da der Ausschluss weiterer Flugzeugtypen von der Nutzung der Landebahn Nordwest die Funktionalität der Flughafenanlage und damit das gerechtfertigte Planungsziel des Ausbauvorhabens in erheblichem Umfang negativ beeinflussen würde. In diesem Fall würde nämlich ein immer größerer Anteil an Flugzeugen für Landungen auf die Nutzung der vorhandenen Südbahn angewiesen sein, was insbesondere bei ver- stärktem Auftreten von Großflugzeugen zu bestimmten Tageszeiten oder bei kurzzeitigem Ausfall der Südbahn erhebliche Verzögerungen und Abweichungen vom Regelbetrieb (z. B. Landungen auf der Nordbahn mit der Folge von Verzögerungen der dort vorgesehenen Starts) nach sich ziehen würde. Auf die Wahl eines kleineren Bemessungsflugzeugs zielenden Einwendungen war deshalb nicht stattzugeben. Die Wahl des Bemessungsflugzeugs führt zur Einstufung der Landebahn Nordwest und des an die bestehenden Rollwege und Vorfelder anschließenden neuen Rollwegesystems nach Flugplatzreferenzcode 4E der ICAO. Hierbei bezeichnet die Code-Zahl 4 eine Flugzeug- Bezugsstart- bzw. -landebahnlänge ab 1.800 m, der Code-Buchstabe E bezeichnet die Eignung der Flugbetriebsflächen für Flugzeuge mit einer Spannweite bis zu 65 m und einer Brei-
Karlsruhe Geschrieben Dienstag um 13:44 Melden Geschrieben Dienstag um 13:44 Der Betrieb in FRA ist aktuell auf Grund Schneefalls massiv eingeschränkt. Landungen sind aktuell keine möglich.
n3ongr4u Geschrieben Dienstag um 14:25 Melden Geschrieben Dienstag um 14:25 Am 28.1.2026 um 19:49 schrieb Emanuel Franceso: Auch das Frachtflugzeug MD 11 darf hier nicht aufsetzen, weil es mit einer höheren Geschwindigkeit anfliegt und die Bahn dafür zu kurz ist. Die Bahn in Nürnberg ist 100m kürzer, da war die MD11 aber auch schon (geplant) vor Ort. Passt irgendwie nicht zusammen 1
OliverWendellHolmesJr Geschrieben Dienstag um 15:12 Melden Geschrieben Dienstag um 15:12 vor 42 Minuten schrieb n3ongr4u: Die Bahn in Nürnberg ist 100m kürzer, da war die MD11 aber auch schon (geplant) vor Ort. Passt irgendwie nicht zusammen Bei der Bemessung der Bahn sind neben der Bahnlänge auch das Gefälle und die Oberfläche berücksichtigt worden. Das ganze entsprechend für den Airbus A340-600. Dann hat man es in die Betriebserlaubnis geschrieben. Wenn man in Nürnberg keine Flugzeugtypen aufgenommen hat oder andere Parameter neben der Bahnlänge die maximale Flugzeuggröße beeinflussen ist es gut für Nürnberg.
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