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Hessischer Verwaltungsgerichtshof bekräftigt Nachtflugverbot

 

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat heute wie erwartet mehrere Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt / Main zum überwiegenden Teil abgewiesen. Demzufolge kann der Flughafenbetreiber Fraport wie geplant eine neue Landebahn nordwestlich des Flughafens errichten. Außerdem soll ein drittes Terminal gebaut und das Fracht- und Wartungszentrum im Süden des Flughafens erweitert werden. Von besonderem Interesse ist aber, dass in diesem Zusammenhang die Klage der Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG mit Bezug auf eine Erweiterung des Nachtflugbetriebs ebenfalls abgelehnt wurde.

 

Insgesamt hat das Gericht nochmalig die Wichtigkeit des Schutzes der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm bekräftigt. So hat der Gerichtshof Teile der Nachtflugregelung des Planfeststellungsbeschlusses rechtlich beanstandet, der durchschnittlich 150 planmäßige Flugbewegungen in einer Nacht erlaube, von denen 17 auf die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr, die sogenannte Mediationsnacht, entfallen dürfen. Die Zulassung der 17 Flüge in der Mediationsnacht sei nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren, urteilten die Richter. Auf die Nachtruhe sei in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen. Diesem Gebot trage der Planfeststellungsbeschluss nicht hinreichend Rechnung. Beanstandet haben die Richter auch die Regelung für die sogenannten Nachtrandstunden (von 22.00 bis 23.00 und von 5.00 bis 6.00 Uhr) insoweit, als die Zahl der 150 zugelassenen Flugbewegungen auf den Jahresdurchschnitt bezogen ist. Dies ermögliche es, Flüge von der Winterflugplanperiode in die Hauptreisezeit zu verlegen, wodurch es zu einer besonders nachteiligen Bündelung von Flügen in einzelnen Nächten kommen könne. Die von dem Gericht beanstandeten Nachtflugregelungen führten jedoch nicht zu einer Aufhebung des gesamten Ausbauplans, weil diese Mängel im Wege einer Planergänzung ausgeräumt werden könnten. Deshalb habe sich das Gericht insoweit darauf beschränkt, das beklagte Land Hessen zu verpflichten, über diese Regelungen - unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts – neu zu entscheiden.

 

Abgewiesen wurde auch die Klage der Lufthansa AG und der Lufthansa Cargo AG. Das Begehren, die Nachtflugregelung zu erweitern und insbesondere mehr als 17 planmäßige Flüge in der Mediationsnacht zuzulassen, könne keinen Erfolg haben, weil schon die zugelassenen Flüge nicht mit den Anforderungen des Abwägungsgebots unter Berücksichtigung des gesetzlichen Nachtlärmschutzes und der Vorgaben der Landesplanung zu vereinbaren seien. Der Gerichtshof hat dabei eine Revision ausdrücklich nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung der Revision kann die Lufthansa Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erheben.

 

http://www.vgh-kassel.justiz.hessen.de/irj...866e89c380a3f25

 

 

Diese Entscheidung gilt natürlich explizit für den Flughafen Frankfurt/Main, dürfte aber auch die ähnlich gelagerte Auseinandersetzunge um die Nutzung des BBI beeinflussen. Die Berliner Flughafengesellschaft hat zuletzt aufgrund der Wünsche der Airlines bis zu 113 Flugbewegungen in der Zeit von 22 bis 0 und 5 bis 6 Uhr beantragt hat. Nach Angaben von Flughafensprecher Ralf Kunkel wurden für das Jahr 2023 bei einem Fluggastaufkommen von 30 Millionen pro Jahr 87 und für die maximale Ausbaustufe mit 45 Millionen Passagieren 113 tägliche Flugbewegungen in den Nachtrandzeiten beantragt. Davon seien zwei Drittel der Starts und Landungen für den Zeitraum von 22 bis 23 Uhr vorgesehen. Kritiker des Verfahrens wie der Bürgerverband BVBB gehen davon aus, dass von den 113 beantragten Flügen für die Nachtrandzeiten „so viel wie möglich“ genehmigt werden sollen.

 

Irgendwie ist es für mich schwer vorstellbar, dass insbesondere die intensive Nutzung der Kernzeiten am Flughafen Frankfurt unzulässig ist, beim BBI aber akzeptiert werden wird. Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) sieht dies wohl ähnlich, und spricht in diesem Zusammenhang gar von einem „verheerenden Signal für die Luftverkehrswirtschaft“. Der Verband befürchtet, dass das Urteil auch an anderen Flughäfen Anwendung findet. Für den BBI dürfte dies wohl voll und ganz zutreffen. Ich glaube, die Hoffnungen der Berliner Flughafengesellschaft auf eine Lockerung des Nachtflugverbots am BBI haben mit dem heutigen Tag einen gehörigen Dämpfer erhalten. Die Anwohner aber werden es danken.

Bearbeitet von touchdown99
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Was will man eigentlich den Anwohnern noch alles zumuten?

 

Es geht doch bei solchen Entscheidungen immer um Kompromisse.

 

Immerhin wurde bei Eröffnung der Runway 18 gesagt, FRA wird, falls überhaupt, nur inerhalb der eigenen Grenzen wachsen.

 

Jetzt darf man außerhalb der eigenen Grenzen wachsen und seine durchschnittlichen Flugbewegungen um 50 Prozent pro Stunde anheben.

 

Dafür fordert das Gericht ein neues Nachtflugverbot - das ist der Kompromiss, den FRAPORT und die Airlines eingehen müssen.

 

Ein fairer Deal für beide Seiten. Immerhin muss man sich vor Augen führen, daß FRA 2011 eine neue Runway einweihen darf, die sie momentan gar nicht benötigen.

 

 

:-)

 

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Ja ja die gute alte FRAPORT mal wieder...kriegt wieder den Hals nicht voll. 40 000 neue "nebenjobs" zu schaffen for 5 euro die stunde zieht halt nicht mehr alleine...:))

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Diese Entscheidung gilt natürlich explizit für den Flughafen Frankfurt/Main, dürfte aber auch die ähnlich gelagerte Auseinandersetzunge um die Nutzung des BBI beeinflussen.
Ierten Thema zur aktuellen hessischen Urteil wurde schon die Frage aufgeworfen, inwieweit dieses Gericht für Flughäfen anderer Bundesländer zuständig ist.

Kurz gesagt:

Es ist nicht zuständig!

 

Letztibstanzlich richtungsweisend sind landesübergreifend eher die BVerWG-Urteile zu Leipzig und Schönefeld. Stark vereinfacht:

Wenn Bedarf an Nachtflügen nachgewiesen wird, sind die doch zulässig.

 

Allerdings gab es dort im Vorfeld keine zunächst von beiden großen Parteien, den Eigentümern des Flughafes und der Fraport selber akzeptierten Mediation. Allerdings hätte es sicherlich auch bei einem Planfeststellungsbeschluß auf der Basis sicherlich trotzdem Klagen gegeben.

Bearbeitet von Charliebravo
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Letztibstanzlich richtungsweisend sind landesübergreifend eher die BVerWG-Urteile zu Leipzig und Schönefeld. Stark vereinfacht:

Wenn Bedarf an Nachtflügen nachgewiesen wird, sind die doch zulässig."

 

Ich stimme Ihnen da im Prinzip zu. In begründeten Ausnahmefällen ist auch beim BBI ein Flugbetrieb in den Rand- und Kernzeiten des Nachtflugverbots möglich. Die Betonung liegt hier aber auf "begründeter Ausnahmefälle". Nur hier pauschal eine wirtschaftliche Notwendigkeit der Flughafengesellschaft oder der Airlines anzuführen, dürfte m.E. nicht stichhaltig genug sein. Damit ist auch die Lufthansa in Frankfurt gescheitert.

 

Ich weiß natürlich auch, dass die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichts nur für das Land Hessen gilt, und die Verhältnisse von Frankfurt und Berlin nicht 1:1 übertragbar sind. Insgesamt wurde aber durch das Urteil die Notwendigkeit eines Nachtflugverbotes aufgewertet. Dies wirkt auch den Anstrengungen der BBI-Betreiber und der Airlines wie Air Berlin und Lufthansa entgegen, die in den letzten Monaten das Nachtflugverbot am zukünftigen Berliner Hauptstadtflughafen scheinbar immer mehr zu einer zu vernachlässigenden Lappalie hatten herunter reden wollen. Ich hoffe, dass aktuelle Urteil sorgt hier für eine Korrektur dieser Ansicht.

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In begründeten Ausnahmefällen ist auch beim BBI ein Flugbetrieb in den Rand- und Kernzeiten des Nachtflugverbots möglich. Die Betonung liegt hier aber auf "begründeter Ausnahmefälle".
Tja, und ein Blick in das Urteil zum BBI ist da schon erhellend: Der Flughfenbetreiber hatte Ende der 90er in seinem Antrag versäumt, den Bedarf an Nachtflügen nachzuweisen. Genau das soll im Nachgang geheilt werden. In Leipzig wurden ja auch nur Frachtflüge genehmigt, jedoch keine Passagierflüge.

 

Nur auf Basis der Pressemitteilung des OVG Kassel kann ich zudem die Urteilsgründe nicht beurteilen.

 

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Und nur mal so als Randbemerkung:

 

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Verwaltungsakte.

 

Das sind aber bei Betriebsgenehmigungen, Baugenehmigungen, usw. immer einzelne Verwaltungsakte, die auch immer einer Einzelfallprüfung unterliegen.

 

Und eine BVG-Entscheidung schließt in der Regel den Streit über einen Verwaltungsakt ab.

Eine Allgemeingültigkeit, wie bei BGH- oder BVG-Urteilen gibt es nicht!

 

Das Urteil zu Frankfurt hat somit 0% Relevanz für irgend einen anderen Flughafen in Hessen.

Und eine BVG-Entscheidung hätte keine Auswirkung auf irgend einen Flughafen in Deutschland.

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Das Urteil zu Frankfurt hat somit 0% Relevanz für irgend einen anderen Flughafen in Hessen.

Und eine BVG-Entscheidung hätte keine Auswirkung auf irgend einen Flughafen in Deutschland.

Das sieht der Bundesverband der deutschen Fluggesellschaften (BDF) aber anders. In einer Pressemitteilung spricht der BDF von einem "verheerenden Signal für die Luftverkehrswirtschaft".

 

Es heisst ferner:

 

"Der Verband befürchtet, dass das Urteil auch an anderen Flughäfen Anwendung findet und damit die Exportnation und der Reiseweltmeister Deutschland für sechs Stunden am Tag nicht am internationalen Wettbewerb teilnimmt."

 

Hier ist der komplette Link:

 

http://www.bdfaero.de/downloads/090821_PM_..._aus_Kassel.pdf

 

Ich gehe mal nicht davon aus, dass der BDF bei der Beurteilung der verwaltungsrechtlichen Relevanz so völlig falsch liegen wird.

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Ich gehe mal nicht davon aus, dass der BDF bei der Beurteilung der verwaltungsrechtlichen Relevanz so völlig falsch liegen wird.

Und ich gehe mal davon aus, dass der BDF als Interessenverband in diesem Fall in etwas so objektiv ist, wie der Papst beim Zölibat.

 

Jede andere Äußerung hätte mich auch schon fast enttäuscht.

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Ich gehe mal nicht davon aus, dass der BDF bei der Beurteilung der verwaltungsrechtlichen Relevanz so völlig falsch liegen wird.
Tja vielleicht kennen die die Urteilsbegründung schon. Uns bleibt bisher nur der Blick in die oben verlinkte Pressemitteilung des OVG. Dort findet man auch das Stichwort "Landesentwicklungsplan". Wie dessen Name schon sagt, ist der für den Flughafen Frankfurt geltende Plan Sache des jeweiligen Bundeslandes, hier also Hessen.

 

Der aktuelle LEP ist von 2000 mit Ergänzung zu EDDF 2007. Darin wird auch ausdrückich auf das Ergebnis der Mediation abgehoben. Ist also vielleicht das Gericht der falsche Ansprechpartner für die Kritik an den verschärften Nachtflugbeschränkungen? Wie schreibt doch das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in diesem Zusammenhang:

"Bei dem Ausbau des Flughafens berücksichtigt die Landesregierung die Interessen der in seiner Umgebung wohnenden Menschen. Unzumutbare Härten sollen verhindert werden. Für die Landesregierung kommt auch eine Erweiterung ohne Nachtflugverbot nicht in Frage. Entsprechend hat der Flughafenbetreiber Fraport AG den Ausbauantrag mit gleichzeitiger Festschreibung des Nachtflugverbots gestellt."

 

Allerdings zeigt die Erfahrung bei anderen Ausbauvorhaben, dass Politiker nicht nur gerne die unverbindlichen Aussagen ihrer Vorgänger sondern auch ihre eigenen Entscheidungen vergessen.

Bearbeitet von Charliebravo
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Und ich gehe mal davon aus, dass der BDF als Interessenverband in diesem Fall in etwas so objektiv ist, wie der Papst beim Zölibat.

 

Jede andere Äußerung hätte mich auch schon fast enttäuscht.

Na, dann enttäuscht es Dich wahrscheinlich auch nicht, was die ADV dazu sagt

http://www.airliners.de/nachrichten/bereic...gsgericht/18912

Wirklich ohne jegliche Polemik, aber vielleicht wär etwas mehr Sachlichkeit in dieser Frage ganz nützlich.

 

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So ganz wird man aus dem Artikel nicht schlau, da mal von Abzug aus FRA, mal von Auflösung gesprochen wird.

 

Ich kann dieses Gejammer kaum ertragen.

 

Seit zehn Jahren spricht man jetzt schon über das drohende Nachtflugverbot in FRA.

 

Man hat schon mehrfach mit einer Verlagerung der LH Cargo nach LEJ gedroht und jetzt fällt ihnen ein, daß man im Falle des Falles alle Flugzeuge der LH Cargo abschaffen möchte?

 

Wie passt denn das zusammen?

 

 

Vielleicht möchte man die LH Cargo-Flotte sowieso auflösen und sucht jetzt einen Sündenbock?

 

Daraus wird wohl eher ein Schuh.

 

Wie ich schon schrieb, der Ausbau ist ein Kompromiss und sollte nicht im Nachhinein immer mehr aufgeweicht werden.

 

 

 

 

 

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Ach das kommt ja der LHC gerade recht, das was sie eh vorgehabt haben, können sie jetzt auf diese art und weisse darstellen, tja so ist das eben im LH Konzern, über jahrzehnte hat man den da oben vertraut und hat sich alles ,aber auch wirklich alles verkaufen lassen, und nun trägt man die ernte davon....Wir werden noch einige Aerologics im LH Konzern bekommen.....

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Spohr macht sich mit so einer Aussage absolut lächerlich.

Wofür haben die dann bswp. gross in LEJ investiert wenn die Cargo Flotte abgeschafft werden soll?

Die suchen nur nach Gründen das mom. defizitäre Cargogeschäft anders zu definieren.

Und mit der Holzhammermethode zu kommen macht die Angelegenheit nur noch lächerlicher.

LH Cargo überlasst bestimmt nicht den anderen grossen Cargo Airlines kampflos das Feld.

Dafür ist das geschäft doch noch zu interessant.

 

Spohr ist für mich die grösste Witzfigur im Kranichkonzern.

 

 

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Spohr macht sich mit so einer Aussage absolut lächerlich.

Wofür haben die dann bswp. gross in LEJ investiert wenn die Cargo Flotte abgeschafft werden soll?

Die suchen nur nach Gründen das mom. defizitäre Cargogeschäft anders zu definieren.

Und mit der Holzhammermethode zu kommen macht die Angelegenheit nur noch lächerlicher.

LH Cargo überlasst bestimmt nicht den anderen grossen Cargo Airlines kampflos das Feld.

Dafür ist das geschäft doch noch zu interessant.

 

Spohr ist für mich die grösste Witzfigur im Kranichkonzern.

 

 

Dafür gibts doch Jade und Aerologic, damit ist man doch noch im Markt

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Bin selber im Luftverkehr tätig, aber wie sich bei diesem Thema die CDU und FDP als Wortbrecher (das Wort Lügner möchte ich jetzt mal vermeiden) darstellen ist schon mehr als dreist.

 

Aber das werden diese Parteien bei der Bundestagswahl schmerzhaft zu spüren bekommen: Denn auch Bürger, die generell für den Ausbau sind, werden sich sehr gut überlegen, diese ärmlichen Hardcore Lobbyisten der Fraport (bzw. LH) zu unterstützen.

 

Arme Politik, aber Gott sei dank haben wir ja die "Wahll".

 

 

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Bin selber im Luftverkehr tätig, aber wie sich bei diesem Thema die CDU und FDP als Wortbrecher (das Wort Lügner möchte ich jetzt mal vermeiden) darstellen ist schon mehr als dreist.

 

Aber das werden diese Parteien bei der Bundestagswahl schmerzhaft zu spüren bekommen: Denn auch Bürger, die generell für den Ausbau sind, werden sich sehr gut überlegen, diese ärmlichen Hardcore Lobbyisten der Fraport (bzw. LH) zu unterstützen.

 

Arme Politik, aber Gott sei dank haben wir ja die "Wahll".

 

Hi, was soll denn dieser post? Entweder "Butter bei die Fische" oder aber Du bist im total falschen Forum!Auch wenn Du im Luftverkehr tätig bist, berechtigt es Dich noch lange nicht, dieses Forum als Wahlplattform zu benutzen.

Begründe doch einmal deinen Frust!

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Begründe doch einmal deinen Frust!

 

Er ist ein Sachse und versucht seit Tagen "Volkspartei SPD" zu googeln, findet aber keine Einträge mehr...

 

Mal im Ernst und zum eigentlichen Thema:

 

Bisher wird immer "nur" von den Auswirkungen gesprochen die das Nachtflugverbot auf LH Cargo hätte. Es wären aber auch andere, vornehmend touristische Airlines, die das Nachtflugverbot hart treffen würde. Hauptsächlich wären das Air Berlin, Condor und TUIfly, denen man schon einen wichtigen Teil ihrer Produktionsgrundlage entziehen würde. Ist eigentlich etwas bekannt was die gegen das Nachtflugverbot unternehmen?

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Bin selber im Luftverkehr tätig, aber wie sich bei diesem Thema die CDU und FDP als Wortbrecher (das Wort Lügner möchte ich jetzt mal vermeiden) darstellen ist schon mehr als dreist.

 

Aber das werden diese Parteien bei der Bundestagswahl schmerzhaft zu spüren bekommen: Denn auch Bürger, die generell für den Ausbau sind, werden sich sehr gut überlegen, diese ärmlichen Hardcore Lobbyisten der Fraport (bzw. LH) zu unterstützen.

 

Arme Politik, aber Gott sei dank haben wir ja die "Wahll".

 

Wo er recht hat hat er recht........wenn ein FDP Bundestagsabgeordneter namens Gerhardt meint alle beteiligten haben doch gewusst, das ein Nachtflugverbot utopie ist, dann fragt man sich warum die FDP in Hessen vor den wahlen im januar sowas unterzeichnet hat?.....Ein Kollege der in FRA stationiert ist sagte der Gerhard wohnt im Taunus (Kronberg oder Königstein), der Koch in Eschborn, na dann warum nicht die Flugrouten direkt über diese Gemeinden verlagern und die 18/36 auch gleich für Anflüge und Abflüge gehnemigen lassen, natürlich nach 23.00Uhr......Schmieren Kömodie Hessen CDU und FDP!!!

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Lest die älteren Beiträge und nicht immer nur den jeweils letzten und prüft doch einfach mal, wer die "Vorgaben der Landesplanung" zu verantworten hat. Aber vielleicht klagt ja die Landesregierung dagegen. ;-)

 

Es wären aber auch andere, vornehmend touristische Airlines, die das Nachtflugverbot hart treffen würde. Hauptsächlich wären das Air Berlin, Condor und TUIfly, denen man schon einen wichtigen Teil ihrer Produktionsgrundlage entziehen würde. Ist eigentlich etwas bekannt was die gegen das Nachtflugverbot unternehmen?
Wenn die nicht schon wie GEC frühzeitig Einwände geäußert und geklagt haben, werden die wohl schon länger andere Pläne für die Zeit nach der Eröffnung der neuen Landebahn in der Schublade liegen haben. Wer jetzt erst lamentiert, kommt zu spät.
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Wie auch der LH Cargo sind die Auswirkungen des Baus der neuen Landebahn allen Airlines lange bekannt.

 

Bei TUIfly, Air Berlin, Condor, etc. freut man eher über 50 Prozent mehr Kapazitäten tagsüber, als über ein Nachtflugverbot zu jammern.

 

Man kann eben nicht immer alles haben.

 

Und eine LH Cargo wird relativ bald einen Schritt zurück rudern und ihre Flugzeuge von CGN und LEJ operieren.

 

 

 

 

 

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Hi, was soll denn dieser post? Entweder "Butter bei die Fische" oder aber Du bist im total falschen Forum!Auch wenn Du im Luftverkehr tätig bist, berechtigt es Dich noch lange nicht, dieses Forum als Wahlplattform zu benutzen.

Begründe doch einmal deinen Frust!

 

Es gibt ja noch Airports in Deutschland die nachts angeflogen werden dürfen. Da müssen halt die Verkehre anderweitig disponiert werden.

Ich denke da an diese riesige Metrople im Hunsrück deren Flughafenchef sich immer dezent anbiedert Nachtverkehr von allen Flughäfen Deutschlands übernehmen zu wollen.

ich denke Slots werden für AB, X3, DE und Co. in Hülle und Fülle verfügbar sein.

:lol:

 

CGN und HAJ sind mit Touristiknachtflügen genug gesättigt.

Von einem Nachtflugverbot werden diese beiden Airports weniger profitieren.

 

Ansonsten müssen die Airlines halt ihre Flotten zurückfahren wenn nachts in FRA nicht mehr geflogen werden darf.

 

 

Wie auch der LH Cargo sind die Auswirkungen des Baus der neuen Landebahn allen Airlines lange bekannt.

 

Bei TUIfly, Air Berlin, Condor, etc. freut man eher über 50 Prozent mehr Kapazitäten tagsüber, als über ein Nachtflugverbot zu jammern.

 

Man kann eben nicht immer alles haben.

 

Und eine LH Cargo wird relativ bald einen Schritt zurück rudern und ihre Flugzeuge von CGN und LEJ operieren.

 

Es würde einiges an LEJ verlagert.

CGN halte ich für ausgeschlossen!!

LH Cargo bzw. LH allgemein hat sehr deutlich gemacht das sie von diesem Airport überhaupt nichts hält.

 

 

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