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Fragen zu Übergang Tuifly zu Air Berlin


NRN-Flyer

Empfohlene Beiträge

@ sickbag

 

Das Thema mit dem anderweitigen Rückflug hatte ich in der Mail angesprochen.

 

Hier mal der Mailtext:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

u.a. Email habe ich gestern von Ihnen erhalten. Ursprünglich habe ich

folgende Flüge bei TUIfly gebucht:

 

17.03.2010: STR BRI 9:15-11:05; BRI STR 17:40-19:40

 

Anstelle von TUIfly treten Sie nun in das Vertragsverhältnis ein, dieser

Möglichkeit habe ich bei der Buchung zugestimmt. Wie Sie den neuen

Flugzeiten (08:00-09:50; 10:35-12.35) entnehmen können, ist die ursprünglich

geplante Reise nicht mehr möglich. Mit Ihrer Service-Hotline habe ich gerade

Umbuchungsmöglichkeiten durchgesprochen, die aber alle nicht akzeptabel sind

(Rückflug einen Tag später nach MUC oder am gleichen Tag nach CGN um 14:00

Uhr). Mir wurde dann eine kostenfreie Stornierung angeboten, die ich so

nicht akzeptieren möchte. Daraufhin wurde ich gebeten mit Ihnen Kontakt

aufzunehmen.

 

Eine Alternative wäre ein Rückflug mit verschiedenen Fluggesellschaften (IG

und LH) um 16:15 Uhr mit Ankunft in STR um 21:30 Uhr. Der Aufenthalt in Bari

wäre zeitlich somit identisch. Aktuell betragen die Kosten für diesen

Rückflug rund 850 EUR, welche von Ihnen zu übernehmen wären.

 

Möglicherweise gibt es noch andere Möglichkeiten, das o.a. Problem für beide

Seiten zufriedenstellend zu lösen. Zumindest konnte bei bisherigen Problemen

ähnlicher Art sowohl bei TUIfly als auch bei Air Berlin immer eine

akzeptable Lösung gefunden werden. Möglich wäre z.B. die Regelung wie bei

Flugstrecken die von Ihnen nach Übernahme des City-Netzes von X3 nicht mehr

beflogen werden (Erstattung Ticketpreis + 50 EUR Fluggutschein je Strecke)

oder Gutschrift von TB-Meilen (30.000, soviel wie für einen Bari-Returnflug

inkl. Taxes erforderlich sind; ohne Erstattung des Ticketpreises). Eventuell

können Sie bereits einem der Vorschläge zustimmen (TB-Nr.: XYZ).

Ansonsten können Sie mich morgen (Freitag, 02.10.09) telefonisch unter XYZ erreichen.

 

Es würde mich sowohl als Aktionär als auch als "Häufig-Flieger" von Air

Berlin freuen, wenn wir hier eine gemeinsame Lösung finden könnten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Im nun erhaltenen Brief entschuldigt man sich tausendmal für die Unannehmlichkeiten, weißt aber auf eine rechtzeitige Information hin und schreibt wörtlich: "Zudem sind Änderungen rechtlich nicht zu beanstanden". Dann wird mir wieder die kostenfreie Stornierung angeboten.

 

Ehrlichgesagt bin ich richtig verärgert. Auf alle Fälle werde ich den Brief aufbewahren und bei einer nächsten Buchung einfach mal vorschlagen, dass ich anstatt des gebuchten Fluges um XX Uhr nun den Flug um ZZ Uhr nehmen möchte, da es mir nun besser in den Kram paßt. Selbstverständlich werde ich das dann auch rechtzeitig ankündigen. :-) Sorry, werd jetzt ein wenig polemisch. Mich ärgert einfach nur wie man hier mit Kunden umspringt.

 

Für alle die jetzt mit dem Flugpreisargument kommen: 1. Ja, das sind 29 EUR OW-Flüge. 2. Geschäftlich fliege ich häufig mit AB für mehr als den 5 fachen Preis innerdeutsch! 3. Ich habe nur das Angebot der Airline angenommen und sie nicht dazu gezwungen mit solchen Preisen an den Markt zu gehen.

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Gibt es eigentlich überhaupt ein Urteil, welches wirklich besagt, dass eine derartige Flugzeitenänderung von ein paar Stunden unrechtmäßig ist bzw. dass man Anspruch auf eine Ersatzbeförderung zur exakt gleichen Uhrzeit wie gebucht hat??

Ich nehme mal an, dass AB ihr Recht da schon sehr genau kennt und es nicht drauf ankommen lässt.

Die andere Seite ist aber natürlich wirklcih die Frage, wie man mit seinen Kunden umgeht und das unabhängig vom Flugpreis.

Aber da ist es halt bei jeder Airline immer auch davon abhängig, wen man an der Strippe hat bzw. wer die Mail beantwortet. Und ich habe auch bei TUIfly bessere Erfahrungen gemacht, wenn man einfach sachlich sein Problem schildert (d.h. kein Daytrip mehr möglich --> Egal auf was Umbuchung, hauptsache ein Daytrip) als wenn man gleich rechtlich droht. Dazu muss man dann schon Fakten und Urteile auf den Tisch legen... So als Laie wird man kaum ne Chance gegen die Rechtsabteilung irgendeiner Airline haben!

 

Aber wie gesagt, wenns einem nur um den Daytrip geht, dann lieber zweimal anrufen bzw. noch ne mail schreiben und einfach hoffen, dass jemand anders die Sache bearbeitet, denn wie man jetzt hier im Forum schon merkt, gibt es schon große Unterschiede in der Kulanz.

Z.B. war bei mir die Umbuchung auf ein anderes Ziel absolut gar nicht möglich und andere wurden nahc PMI umgebucht...

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Werde morgen mal bei AB anrufen. Ist übrigens die gleiche Sachbearbeiterin mit der ich bei der letzten AB-Flugzeitenänderung gesprochen haben. Hier hatte ich bei drei gebuchten Flügen innerhalb von wenigen Wochen Flugzeitenänderungen von min. 1h 50 min bei STR-HAM bzw. HAM-STR. Die größte Änderung war auf unserem Rückflug nach STR von gebuchten 20.30 Uhr (Abflug) auf dann 14:50 Uhr. Auch da hat sich eine Lösung gefunden, denke mal dass das hier genauso laufen wird.

 

Mich ärgert nur, dass hier nachweislich die Airline Mist baut und man dann nicht bereit ist nach Lösungen zu suchen (kostenfreie Stornierung ist für mich keine Lösung!).

 

Wäre zwar schade, weil ich von AB eigentlich ziemlich überzeugt bin, aber für die meisten Strecken auf denen ich unterwegs bin gibt es mindestens eine Alternative zu AB.

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>>>Ehrlichgesagt bin ich richtig verärgert. [...] Mich ärgert einfach nur wie man hier mit Kunden umspringt.

 

Genau die richtige Einstellung. Es ist ein Unding, wie der staerkere Vertragspartner hier meint, einseitig grundlegende vertragsrechtliche Prinzipien verletzen zu koennen (und damit bei 90% der Paxe wohl durchkommt).

 

 

>>>Gibt es eigentlich überhaupt ein Urteil, welches wirklich besagt, dass eine derartige Flugzeitenänderung von ein paar Stunden unrechtmäßig ist

 

Och, das ist bei einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt der Werkleistungserbringung eigentlich so elementar, dass das nicht wirklich oft durch Urteil entschieden wird.

 

Hier :

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/...pos=0&anz=1

 

wird es in Rn 16 quasi obiter-dictum-artig kurz matter-of-factly erwaehnt.

 

 

Die Anspruchspruefung laeuft in concreto so ab:

 

Grundlage ist § 280 BGB, der letztlich aussagt, dass, wer Mist baut, dafuer geradestehen muss:

 

Absatz 1 Satz 1:

 

"Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen."

 

Satz 2 macht dann bei einer "normalen" (also sich ad hoc ergebenden) Verspaetung den Anspruch gemeinhin wieder tot:

 

"Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat."

 

Bei einer vorab mitgeteilten Flugplanaenderung ist das aber zweifellos der Fall.

 

Absatz 2 koennen wir getrost ausser acht lassen:

 

"Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen",

 

da der genannte § 286 lediglich festlegt, dass der Schuldner durch Mahnung in Verzug gesetzt werden muss - was er aber bei einer "Leistung [fuer die] eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist", automatisch ist. Also immer bei Fluegen.

 

Will ich mit einer anderen Airline fliegen und die Ticketkosten bei der urspruenglich geplanten Airline als Schadensersatz geltend machen, bin ich im Absatz 3, da ich dann gegenueber der ersten Airline (also meinem Schuldner der Transportleistung) auf die Leistung verzichte und stattdessen Schadensersatz verlange:

 

"Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen."

 

Und dort (im 281) heisst es:

 

"Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat."

 

Das wird aber eingeschraenkt durch:

 

"Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert"

 

Von dieser Weigerung ist bei einer Airline, die die Flugzeiten aendert, auszugehen.

 

 

Bei einem durch Flugzeitenaenderung unmoeglich gemachten Daytrip kann man wahrscheinlich zusaetzlich sogar noch mit dem absoluten Fixgeschaeft argumentieren (vgl. Rn 12 des verlinkten Urteiles, das die Bejahung eines absoluten Fixgeschaeftes vom Vorliegen eines "besonders gelagerten Einzelfalles" abhaengig macht).

 

 

>>>Werde morgen mal bei AB anrufen.

 

Besser Brief ausdruecklich an die Rechtsabteilung. Denn nur Juristen koennen, was Juristen koennen; in dem Fall die - eindeutige - Rechtslage verstehen und den Fachabteilungen eins aufs Haupt geben.

 

TINLA.

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Das ist von sickback schön aufgedröselt.

 

Problem nur: Die meisten Fluggesellschaften haben in ihren AGB ja eine Klausel, die sie berechtigt, die Flüge zeitlich zu verlegen. Wenn das hier auch so ist, funktioniert der beschriebene Lösungsweg leider nicht, es sei denn, die die Geschäftsbedingung wäre ausnahmsweise unwirksam.

 

Ich favorisiere daher die Lösung über die EU-Fluggastverordnung, nach der die Nichtdurchführung eines GEPLANTEN Fluges eine Annullierung darstellt.

 

Verändert sich die Flugzeiten (wesentlich) und liegt nicht ausnahmsweise eine Verspätung vor, wird ein ANDERER als der geplante Flug durchgeführt, nämlich ein NICHT GEPLANTER.

 

Folglich hat der Fluggast auch alle Rechte, die die Verordnung für Annullierungen vorsieht, insbesondere hat er einen Anspruch auf ersatzweise Beförderung zum frühest möglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt seiner Wahl (im letzter Fall aber nur nach Verfügbarkeit).

 

Kommt die Airline ihrer Verpflichtung nicht nach, kann der Fluggast den Schaden in der Tat ersetzt verlangen. Ob nach § 280 oder nach § 823 Abs. 2 BGB soll jetzt nicht interessieren. Und das Schöne daran: Nach dieser Lösung kann die Airline nicht mit ihren AGB argumentieren.

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Danke fuer die Blumen.

 

>>> der beschriebene Lösungsweg [funktioniert] leider nicht, es sei denn, die die Geschäftsbedingung [, die sie berechtigt, die Flüge zeitlich zu verlegen,] wäre ausnahmsweise unwirksam.

 

308 Nr. 4 (+)?

 

Seit BGHZ 86, 284, Rn 17 ist der Kaese doch eigentlich gegessen.

 

Cool finde ich ja, wo ich diese Entscheidung zum ersten Mal lese seit ich vor 12 Jahren eine Seminararbeit ueber sie geschrieben habe, dass der BGH damals in Rn 17 so formuliert hat, dass dem die Aenderung der Rechtsprechung hinsichtlich des absoluten Fixgeschaeftes in Xa ZR 113/08 26 Jahre spaeter nichts anhaben kann.

 

 

Das Urteil findet sich z.B. hier:

 

http://urteilsdatenbank.reise-recht-wiki.d...g-Fluggast.html

 

 

Sehr instruktiv in diesem Zusammenhang auch Schmid, NJW 99, 1057

 

http://www.ronald-schmid.de/p1999_NJW_15.html

 

 

TINLA.

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Ich gehe bei den meisten inzwischen eher davon aus, das es eine Ausnahme ist, dass die Bedingungen so ok sind.

 

Ok, reden wir doch mal Tacheles:

 

Vorliegend kommen ausschließlich die AGB von TuiFly in Betracht. Die entsprechende Klausel lautet:

 

"TUIfly ist nach besten Kräften bemüht, Fluggäste und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenem Umfang unterliegen. TUIfly wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu reduzieren und Reiseteilnehmer frühzeitig darüber zu informieren (wobei die Information betreffs eines Rückfluges ggf. zusammen mit der Rückbestätigung erfolgen kann). Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, sich die Flugzeit telefonisch oder auf der Website von TUIfly im Zeitraum ab 48 Stunden vor dem geplanten Abflug bestätigen zu lassen. Bei versäumtem Rückflug aufgrund nicht erfolgter Rückbestätigung besteht kein Beförderungsanspruch. TUIfly ist berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei TUIfly für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt."

 

Diese Klausel enthält ja eigentlich ZWEI Regelungen. Ich habe die erste mal hervorgehoben, um das deutlich zu machen.

 

Die Frage der Flugzeitenänderung scheint mir jedenfalls nicht auf dem ersten Blick unwirksam geregelt zu sein. Möglicherweise beschränkt die Regelung einseitig den Fluggast, da ihm nicht das Recht eingeräumt wird, vom Vertrag zurückzutreten. Aber das lasse ich mal dahingestellt. Am ehesten wird man einwenden können, dass die Klausel zu unbestimmt ist: Was ist ein "angemessener Umfang", was "frühzeitig"? Derartige Unbestimmtheiten machen die Klausel allerdings nicht unwirksam, jedoch gehen sie zu Lasten des Verwenders (hier: TuiFly).

 

Anders die zweite Regelung, also die Rückbestätigung betreffend. Diese halte ich schlicht für unwirksam, da sie Rechte aus der EU-Fluggastverordnung unerlaubt einschränkt, die lediglich eine Buchung, nicht aber eine Rückbestätigung vorsieht. Da aber die erste Regelung ohne die zweite "funktioniert", muss die erste dadurch nicht auch unwirksam sein.

 

Zurück zum Fall:

 

Zumindest der Rückflug wurde ja doch ziemlich dramatisch nach vorne verschoben. Da wird man von einer angemessenen Verschiebung kaum noch reden können. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass Unklarheiten in dieser Frage zu Lasten von TuiFly gehen. Ergo: Schadensersatzansprüche, sofern Schaden entstanden.

 

Abgesehen davon gilt das, was ich in meinem letzten Beitrag geschrieben habe, also die Lösung über die EU-Verordnung 261/2004.

 

>>> der beschriebene Lösungsweg [funktioniert] leider nicht, es sei denn, die die Geschäftsbedingung [, die sie berechtigt, die Flüge zeitlich zu verlegen,] wäre ausnahmsweise unwirksam.

 

308 Nr. 4 (+)?

 

Seit BGHZ 86, 284, Rn 17 ist der Kaese doch eigentlich gegessen.

 

Das ist ja genau das, was ich eben angesprochen hatte.

 

Nur stimmt die aktuelle Klausel eben nicht mit der damals von LH überein. Das gilt nach meiner Kenntnis für die allermeisten heute verwendeten Klauseln.

 

Da ist dann viel von "angemessenen" Änderungen und "rechtzeitigen" Ankündigungen die Rede. Kurz: Die Interessen des Fluggastes werden auch berücksichtigt, so dass man zum Ergebnis kommen KANN, dass 308 Nr. 4 BGB nicht greift.

 

Die LH-Klausel ist im Verhältnis zur hier verwendete ja doch recht krass.

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>>>Anders die zweite Regelung, also die Rückbestätigung betreffend. Diese halte ich schlicht für unwirksam

 

Hat das nicht gerade auch wieder mal ein unteres Gericht entschieden? Meine, das haette Donnerstag im FAZ-Reiseblatt gestanden.

 

 

Ansonsten schoen argumentiert, bin ueberzeugt. Als Parteivertreter ginge ich natuerlich (auch) ueber Unwirksamkeit der AGB.

 

Die Zitate/Links von dem alten BGH-Urteil und dem Schmid-Aufsatz gingen uebrigens Richtung Allgemeinheit, dass Du die kennst, ist mir klar.

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Sagt mal, hat bei irgendjemand in den letzten Stunden die Übertragung funktioniert?

 

Bei mir kommen nur blöde Fehlermeldungen, dass ich mein Browserfenster schliessen solle.

 

Oben im gelben Fenster wird mein Name angezeigt, also hat das Einloggen wohl funktioniert.

Auch die unten zum Überprüfen/Ändern angezeigten Daten sind meine.

 

Bluemiles werden jedoch keine angezeigt. Also ist bei denen wohl irgendwas zusammengebrochen.

 

Was ein Scheiss! Das ist ja, wie wenn ich versuchen wollte, www.wc.de registrieren zu lassen!

 

 

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@ Sickbag und STN-EBJ:

 

Vielen Dank für eure sehr ausführlichen Antworten. Ich habe gestern mit AB telefoniert, allerdings war "meine" Sachbearbeiterin nicht da, so durfte ich mit einer Kollegin sprechen. Ganz ehrlich, so eine Aroganz habe ich selten erlebt. Sinngemäß (und so wie es bei mir ankam) war die Auskunft "In den AGB steht, dass AB Flugzeiten verlegen darf (wie sie wollen) und dass ich das als Passagier zu akzeptieren hätte. Rechtlich ist das alles einwandfrei, ich solle doch kein Theater machen. Umgekehrt sei die Situation anders, ich als Passagier bin an die im Ticket aufgeführten Flugzeiten gebunden." Ehrlichgesagt habe ich es nur mit Mühe geschafft ruhig und höflich zu bleiben. Zumal ich nichts davon halte laut oder unverschämt zu werden.

 

Insgesamt muss ich auch sagen, dass der Ton die Musik macht und der war bei diesem Telefonat seitens AB unter aller Sau bzw. heftig. Da wird versucht Leute (Kunden!) einzuschüchtern und dass im Bereich "Kundenservice"! Liebe AB, macht so weiter und ihr habt einen treuen Kunden und Werber für euer Unternehmen bei Verwandten, Bekannten, Arbeitskollegen und Geschäftspartnern verloren. Ich kann nur hoffen, dass keiner von denen ähnliche Erlebnisse mit euch hat/haben wird. Das wäre mir absolut peinlich!

 

Zum Schluß haben wir dann noch über die Möglichkeit des CGN-Rückfluges i.V.m. einem R&F-Ticket gesprochen. Die Dame meinte ich solle diesen Vorschlag an die im Brief genannte Kollegin schreiben, das wäre ja auch eine Möglichkeit. Sollte das von AB angeboten werden, wäre das für mich in Ordnung. Allerdings wurde mir das R&F-Ticket bei genauer dieser Lösungsmöglichkeit vom ServiceCenter bei meinem ersten Anruf kategorisch abgelehnt.

 

Mal schauen was jetzt am Ende rauskommt.

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Lieber TobiBER,

 

da kann ich Dir nicht Recht geben. Sowohl bei TUIfly, Condor und LH habe ich bei solchen Geschichten ganz andere Erfahrungen gemacht. Und zwar im positiven Sinne. Das gleiche gilt auch für beispielsweise EY, KQ oder DL, wenn Probleme während der Reise auftreten. Auch hier läuft in solchen Fällen bei AB nicht alles rund, wie ich erst im September erfahren durfte.

 

Nochmal: Ich habe den Mist nicht zu verantworten und erwarte einfach, dass man (AB und ich) eine tragbare Lösung für beide Parteien findet. Es geht mir nicht um ein "möglichst viel herausholen", im Gegenteil! Ich finde es nur eine absolute Frechheit wie hier mit Kunden umgegangen wird. Im meinem Fall jetzt schon zum wiederholten Male. Das ist kritisch, weil sich solche Sachen herumsprechen und AB schlußendlich auf ein Image wie FR hinsteuert!

 

Ich gehe davon aus, dass Du AB-Mitarbeiter bist. Tu mir einen Gefallen und verniedliche die geschilderten Probleme nicht. Vielleicht hast Du auch die Möglichkeit im Unternehmen auf diese aufmerksam zu machen. Nutzt diese Kritik! Euch kann nicht an unzufriedenen Kunden gelegen sein! Und arbeitet bitte an der Freundlichkeit eurer Mitarbeiter beim Kundenservice! Wie gesagt ich bin bislang sehr gerne mit AB geflogen und von LH "abgewandert", in letzter Zeit häufen sich aber die Negativerlebnisse bei AB, die ich mir sicher nicht mehr lange gefallen lasse. Wenn ich mich auf die gebuchten Flugzeiten bei AB nicht verlassen kann, buche ich eben woanders. Und damit meine ich keine Verschiebungen von 1-2 Stunden, sondern von über 6 Stunden!

 

Mal schauen, vielleicht klappt ja die Lösung mit Rückflug nach CGN + R&F-Ticket nach STR. Dann wäre alles in Butter. Oder hälst Du das für eine überzogene Forderung??? Ärgerlich wäre dann nur, dass man sich ewig rumärgern mußte!

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Mal schauen, vielleicht klappt ja die Lösung mit Rückflug nach CGN + R&F-Ticket nach STR. Dann wäre alles in Butter. Oder hälst Du das für eine überzogene Forderung??? Ärgerlich wäre dann nur, dass man sich ewig rumärgern mußte!

 

Ich kann dir nur zustimmen, crazzo! Ich habs ja auch schon mal geschrieben, dass hier AB noch nicht an den TUIfly-Stadard ranreicht. X3 hat in solchen Fällen einfach anders reagiert und ist zumindest höflich geblieben, immer bemüht um eine Lösung des Problems in beidseitigem Einvernehmen. Da musste man nicht erst auf ein R&F bestehen, sondern da hat man das angeboten bekommen, wenn der Flug aufgrund einer Flugzeitenänderung nun an einen anderen Flughafen geht.

Man kann jetzt zwar dauernd argumentieren mit den 29€-Tickets und mit Wirtschaftlichkeit seitens einer Airline, aber das Image einer Airline kann unter solchen Sachen durchaus leiden. Wenn ich die Auswahl zwischen AB und X3 habe und beide preislich und unter anderen "rationalen" Gesichtspunkten gleich sind, entscheide ich schlicht und ergreifend auch anhand solcher Erfahrungen! Und wenn AB sich das Recht rausnimmt, Flugzeiten einfach so mal zu ändern und den Kunden dann als Deppen darzustellen, kann man bei denen auf jeden Fall keine Daytrips mehr buchen und auch keine Flüge, die terminlich gebunden sind!!

 

Friss oder Stirb ist das Motto einer irischen Fluggesellschaft, aber bei der zahlt man für das Fressen auch nur ein paar Cent. Bei denen ist man es einfach gewohnt, dass man nichts mehr erwarten darf, aber für 0,01€ kann ich das akzeptieren. Eine "Qualitästairline" wie Air Berlin sollte aber was Kundenservice angeht mehr bieten als ein Servicecenter, wo man gegen Gebühr seinen Namen ändern darf!

 

Gerade jetzt ist es ja auch nochmal eine andere Situation, denn wir Kunden wussten beim Buchungstermin noch gar nicht, dass nun plötzlich eine andere Fluggesellschaft den Flug durchführt. Wir sind davon ausgegangen, dass wir den Service bekommen, den wir auch auf der gelben Homepage gebucht haben. Also sollte sich AB zumindest in diesen Fällen darum bemühen, eine geeignete Lösung zu finden!

 

Und die Tatsache, dass wir hier im Forum schon so viele verschiedene gefundene Lösungen haben, zeigt doch, dass AB nicht mal eine klare Linie hat. Mal gibts eine Umbuchung nach PMI, mal gibts kostenloses R&F und mal gibts so ein Affentheater!

 

@crazzo: Ich finde deine Forderungen absolut nachvollziehbar und ich hatte ähnliche Forderungen. Mir wurde für meinen OLB-Daytrip für den Hinflug kulanterweise ja ein R&F dazugebucht, insofern solltest du da ja auch große Chancen haben! Ich drück dir auf jeden fall die daumen! Und immer lieb bleiben in den Mails und Telefonaten, das hat mir auch viel geholfen ;)

 

@sickbag und STN-EBJ: Danke für eure Ausführungen. Bin juristisch leider absolut nicht versiert, aber man kann nicht alles haben :) Eigentlich sollte man es wirklich mal drauf ankommen lassen, wenn die Lage so klar ist und die so auf ihr Recht pochen...

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Wobei mir ehrlich gesagt nicht so ganz klar ist, @crazzo, warum du dich mit AB herumschlägst.

 

TuiFly gibt´s doch nach wie vor. Also sind die auch dein Ansprechpartner.

Oder hat TuiFly seinen Kundenservice schon zu AB ausgelagert?

Mit der Zusrtimmung zur Vertragsübernahme zu AB ist Tuifly aus dem Schneider.

 

 

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Mit der Zusrtimmung zur Vertragsübernahme zu AB ist Tuifly aus dem Schneider.

 

Nur habe ich davon bei crazzo bislang nichts gelesen. Wobei ich es vielleicht überlesen habe oder crazzo diesen Umstand hier vorausgesetzt hat.

 

Mich würde mal interessieren, wie diese "Vertragsübernahme" zustande gekommen sein soll. Hat vielleicht jemand das entsprechende Schreiben von TuiFly parat und stellt die entsprechende Passage hier ein?

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(...)

Mich würde mal interessieren, wie diese "Vertragsübernahme" zustande gekommen sein soll. Hat vielleicht jemand das entsprechende Schreiben von TuiFly parat und stellt die entsprechende Passage hier ein?

 

Original email Tuifly:

 

Wichtige Änderung zu Ihrem Flug: Ihre Antwort ist erforderlich!

Liebe/r xxx,

 

am 25. Oktober 2009 übernimmt Air Berlin das City-Streckennetz von TUIfly. Damit gehen vor allem die innerdeutschen sowie die Österreich- und Italien-Verbindungen in die Verantwortung der Air Berlin über. Diese Änderung betrifft auch Ihren unten genannten TUIfly-Flug.

 

Wir beabsichtigen, ab 25. September 2009 Ihre Flugbuchung mit allen relevanten Buchungsdaten sowie gebuchten Zusatzleistungen an Air Berlin zu übertragen. Air Berlin wird Ihnen anschließend eine neue Buchungsbestätigung zusenden. Ihr bei TUIfly bereits gezahlter Flugpreis wird selbstverständlich unverändert bleiben.

 

Damit Air Berlin (Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG) für Ihren Flug auch Ihr neuer Vertragspartner werden kann, bitten wir um Ihre Zustimmung. Diese geben Sie uns auf der über den unten angegebenen Links erreichbaren Website. Bitte akzeptieren Sie dort auch die Übergabe Ihrer Buchungsdaten und die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Air Berlin Group.

 

Air Berlin hat in den vergangenen Jahren viele Auszeichnungen für Service und Qualität erhalten, darunter den World Travel Award 2009 als "Beste Low-Cost Airline Europas" und den "European Business Award 2009" für Kundenfreundlichkeit.

 

Falls Sie Fragen zum Vertragswechsel haben, wenden Sie sich bitte an unser TUIfly- Servicecenter (täglich von 7.30 bis 22.30 Uhr, Rufnummern und Kosten siehe unten). Nach der Zustimmung zum Vertragsübergang steht Ihnen ab dem 26. September 2009 das Air Berlin Service-Center 24 Stunden täglich unter der Rufnummer 01805/ 737 800 (0,14 €/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichender Mobilfunktarif) gern als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

TUIfly bleibt für alle touristischen Strecken (z.B. auf die Balearen, die Kanaren oder in die Türkei) weiterhin Ihr Partner. Unter www.tuifly.com können Sie diese Flüge buchen – und künftig auch Strecken anderer Fluglinien zu Zielen in Europa und weltweit. (...)

 

Es folgen in der mail lediglich noch die Reisedaten und am Ende ein Hyperlink zur Bestätigung der Vertragsübernahme. Eine Wahlmöglichkeit gab es nicht (außer anklicken oder nicht anklicken). Nach 3 Tagen des Nichtanklickens erhielt ich dann noch eine Erinnerungsmail. Da diese Änderung mir effektiv zwei Vorteile bringt, habe ich zugestimmt.

 

Es folgten später noch weitere mails: 1. eine Reisebestaetigung seitens AIR Berlin und 2. eine TUIfly.com Stornierungsbestätigung. Im Endeffekt habe ich mit dieser mail zugestimmt, dass mein Vertrag mit der Tuifly aufgehoben wird, unter der Voraussetzung dass ich einen neuen Vertrag bei der AB mit den gleichen Leistungen für beide Seiten erhalte.

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Sehr instruktiv in diesem Zusammenhang auch Schmid, NJW 99, 1057

 

http://www.ronald-schmid.de/p1999_NJW_15.html

 

Wenn ich nicht irre, war Schmid der Aero Lloyd-Justiziar.... Wobei seine Beiträge im Allgemeinen allerdings recht ausgewogen sind.

 

Was die Wirksamkeit des einseitigen Änderungsvorbehalts betrifft, scheint mir eine Generalabsolution da nicht unbedongt angezeigt - zur Erhellung der Nicht-Juristen der Wortlaut:

 

§ 308 Nr. 4 BGB

 

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam...

 

...die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist;

 

Bei dem, was da zum Teil gestrichen und als Alternative angeboten wird, dürfte sich die Frage, ob das noch vom Änderungsvorbehalt gedeckt ist, durchaus stellen.

 

Etwas misslich ist, dass die Instanzgerichte bei der Beurteilung von Änderungsvorbehalten z.T. weiterhin explizit Sonderregeln für den "Charterflugverkehr" statuieren., was auch immer das sein soll.....

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So, jetzt habe ich mir das auch mal alles zu Gemüte geführt. Als Nicht-Jurist teilweise recht komplizierte Kost... ;-)

 

Mein konkreter Fall:

 

Aus SKG-MUC 17.40-19.00 mit TuiFly wurde SKG-MUC 12.40-14.00 mit Air Berlin. Sind immerhin fünf Stunden früher. Aegean fliegt um 17.30 täglich von SKG nach MUC. Aber da werde ich wohl wenig Erfolg haben, wenn ich AB bitte, mich auf diesen Flug umzubuchen.

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Hier im ICE wollte man gerade das neue Rail&Fly nicht akzeptieren. Erst nachdem der Zugchef kam und rumtelefoniert hat ging's dann ploetzlich doch. :-/

 

Auf jeden Fall kein toller Start mit den ''Papierfetzen''...

 

btw. Wurden aufgrund der Uebernahme der 3 verbliebenden 737-300 von Germania an den Exits die aeusseren Armlehnen abmontiert oder haben diese in den 300er(-EE/-EG/-EJ) schon immer gefehlt?

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Hier im ICE wollte man gerade das neue Rail&Fly nicht akzeptieren. Erst nachdem der Zugchef kam und rumtelefoniert hat ging's dann ploetzlich doch. :-/

 

Auf jeden Fall kein toller Start mit den ''Papierfetzen''...

 

btw. Wurden aufgrund der Uebernahme der 3 verbliebenden 737-300 von Germania an den Exits die aeusseren Armlehnen abmontiert oder haben diese in den 300er(-EE/-EG/-EJ) schon immer gefehlt?

 

Hat das denn geklappt mit dem Zuschicken? Wann hast du es bekommen?

Und was meinst du mit neuem Rail&Fly?

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Hat das denn geklappt mit dem Zuschicken? Wann hast du es bekommen?

Und was meinst du mit neuem Rail&Fly?

 

Die Papierfetzen(mehrseitiges Durchschlagpapier - die gleichen Dinger, die auch der Reiseveranstalter bei Pauschalbuchung fuer die Fluege rausgeben) ist das neue Rail&Fly bei AB - laut dem Herrn von der Bahn gab es vor ein paar Monaten modernere Rail&Fly Dokumente, welche aber angeblich wieder abgeschafft wurden sind. :-/

 

Das R&F fuer den heutigen FCO-FMM kam genau 9 Tage vor Abflug an. :-)

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