Pedro Geschrieben 23. Mai 2010 Autor Melden Geschrieben 23. Mai 2010 Ich hatte vor einigen Stunden irgendwo im Netz der Netze eine Bemerkung gefunden, dass der Vulkan inzwischen erloschen sei (nur noch Temperaturen von ca. 100 Grad wurden gemessen). Habe mir die Quelle leider nicht gemerkt, da ich zu dem Zeitpunkt noch nichts von der Germanwings-Schweinerei wusste. Ihre Flüge dürfen sie ja gerne streichen, nur müssen sie den schon gebuchten Kunden eine Ersatzbeförderung verschaffen - nix mit gönnerhaftem "Geld zurück". Ich würde diese Rechtsbrecher bis in die letzte Instanz verklagen, wenn die nicht sofort die Kosten einer Neubuchung übernehmen. Dieser Mistladen hat mir auch mal einen Flug aus einem anderen Land ersatzlos streichen wollen. Mein Geld natürlich sollte ich zurückbekommen. Aber Umbuchung auf z.B. die Mutter LH wäre völlig ausgeschlossen. Ich muss wohl nicht lange ausführen, dass wir schliesslich doch mit einer anderen Airline transportiert wurden ?! Lasst Euch bloss nicht von GW veraschen !
JeZe Geschrieben 23. Mai 2010 Melden Geschrieben 23. Mai 2010 Dieser Mistladen hat mir auch mal einen Flug aus einem anderen Land ersatzlos streichen wollen. Mein Geld natürlich sollte ich zurückbekommen. Aber Umbuchung auf z.B. die Mutter LH wäre völlig ausgeschlossen. Ich muss wohl nicht lange ausführen, dass wir schliesslich doch mit einer anderen Airline transportiert wurden ?! Lasst Euch bloss nicht von GW veraschen ! Ich find's irgendwie bemerkenswert, dass viele nicht bereit sind mehr als ein paar EUR für ihren Flug zu bezahlen, bei einem Ausfall dann aber den gefühlt fünfzigfachen Wert von der Airline haben wollen. Dass ein Billigflieger nicht fliegen kann, wenn nur eine Hand voll Gäste an Bord sind, die mit ihren Paybackpunkten das Ticket bezahlt haben, ist ja klar. Auf diesen Deal lässt man sich eigentlich ein, wenn man dort ein Ticket bucht. Natürlich kann man auf sein Recht beharren, wenn das jeder täte, gäbe es wahrscheinlich bald wieder höhere Preise.
Gast boeing380 Geschrieben 23. Mai 2010 Melden Geschrieben 23. Mai 2010 @ sickbag ich sehe das ganze von der Airline-Seite und bin ganz gespannt auf Deine Antwort, welche Versicherung die Schäden der Airlines übernehmen soll. Ansonsten stehe ich ich nach wie vor zu meiner Aussage, daß man die Kirche schon im Dorf lassen sollte. Gerade Low-Cost-Airlines müssen ihre Kosten genau im Blick haben, damit sie Low-Cost bleiben. Mal eine Gegenfrage an alle: Warum muss eine Airline eigentlich dem Pax Geld bezahlen, wenn der Flug ausfällt, während ein Now-Show-Pax mit einem günstigen Ticket nichts dafür zahlen muss, den Flug NICHT in Anspruch genommen zu haben? Denn durch sein Nicht-Erscheinen wird ein Platz unnötig geblockt, den die Airline hätte (teurer) verkaufen können. Also im Grunde genommen ein Umsatz-Verlust der Airline durch No-Show des Paxes, den dieser auch nicht bezahlen muss. Darüber spricht niemand.
BobbyFan Geschrieben 23. Mai 2010 Melden Geschrieben 23. Mai 2010 @ sickbag ich sehe das ganze von der Airline-Seite und bin ganz gespannt auf Deine Antwort, welche Versicherung die Schäden der Airlines übernehmen soll. Ansonsten stehe ich ich nach wie vor zu meiner Aussage, daß man die Kirche schon im Dorf lassen sollte. Gerade Low-Cost-Airlines müssen ihre Kosten genau im Blick haben, damit sie Low-Cost bleiben. Mal eine Gegenfrage an alle: Warum muss eine Airline eigentlich dem Pax Geld bezahlen, wenn der Flug ausfällt, während ein Now-Show-Pax mit einem günstigen Ticket nichts dafür zahlen muss, den Flug NICHT in Anspruch genommen zu haben? Denn durch sein Nicht-Erscheinen wird ein Platz unnötig geblockt, den die Airline hätte (teurer) verkaufen können. Also im Grunde genommen ein Umsatz-Verlust der Airline durch No-Show des Paxes, den dieser auch nicht bezahlen muss. Darüber spricht niemand. Ich hol schon mal das Popcorn. ;-)
Snappy Geschrieben 24. Mai 2010 Melden Geschrieben 24. Mai 2010 Bin gerade aus Island zurück gekommen. An Bord der AB Maschine (wie auf dem Hinflug wieder mit A321 statt A320) waren etwa 85-90 Passagiere, darunter auch viele von Germanwings. Habe gehört wie sich die Stewardess mit einem Passagier unterhalten hat. Der wurde von Germanwings nicht informiert (wohl nur per Email) und musste sich vor Ort selbst bei AB ein neues Ticket kaufen...
744pnf Geschrieben 24. Mai 2010 Melden Geschrieben 24. Mai 2010 Warum muss eine Airline eigentlich dem Pax Geld bezahlen, wenn der Flug ausfällt, während ein Now-Show-Pax mit einem günstigen Ticket nichts dafür zahlen muss, den Flug NICHT in Anspruch genommen zu haben? Denkfehler! Genau deswegen werden grundsätzlich mehr Tickets verkauft als Platze an Bord sind, Stichwort Warteliste. Die Unkosten, die durch Umbuchung/Entschädigung stehengebliebener Paxe zu zahlen sind dürften nach der aktuellen Rechtslage in den allermeisten Fällen höher sein, als der Betrag, der ihr in Deinem Szenario durch die Lappen geht.
Sickbag Geschrieben 24. Mai 2010 Melden Geschrieben 24. Mai 2010 >>>Ich hol schon mal das Popcorn. ;-) Guten Appetit. Generell beantworte ich das Posting mit einem schulterzuckenden "Pacta sunt servanda." Und auf ein, zwei Detailfragen gehe ich auch noch kurz ein, allerdings in dem ausdruecklichen Bestreben, daraus keine popcornfaehige Schlammschlacht werden zu lassen: >>>bin ganz gespannt auf Deine Antwort, welche Versicherung die Schäden der Airlines übernehmen soll. Keine Ahnung. Ist mir als Passagier auch egal. Es ist eine ureigenste unternehmerische Entscheidung der Airline, Risiken selbst zu tragen oder abzusichern. >>>Gerade Low-Cost-Airlines müssen ihre Kosten genau im Blick haben, damit sie Low-Cost bleiben. Klar. Und wenn ich mein Geschaeftsmodell ohne massive Vertragsverletzungen und/oder rechtswidriges Verhalten nicht fahren kann, weil mir sonst die Kosten weglaufen, muss ich halt etwas aendern. [Edit: Vergessenes "Nicht" eingefuegt] >>>Warum muss eine Airline eigentlich dem Pax Geld bezahlen, wenn der Flug ausfällt, während ein Now-Show-Pax mit einem günstigen Ticket nichts dafür zahlen muss, den Flug NICHT in Anspruch genommen zu haben? Grober Denkfehler, betriebswirtschaftlich und juristisch. Ad 1: Die Airline hat ihre Kalkulation darauf ausgerichtet, dass dieser eine Platz billig verkauft wird. Ob er freibleibt oder nicht, das Rechenmodell des Yield-Management geht auf. Dazu kommt noch der Vorteil durch den nicht aufgewendeten Sprit. Ad 2: Die Karte "entgangener hoeherer Umsatz" kannst Du nur spielen, wenn der Vertragspartner die Gegenleistung fuer die nicht in Anspruch genommene Leistung nicht erbringt. Wenn keine hoeheren Kosten mit einer Nicht-Inanspruchnahme verbunden sind, gibt es keine Basis fuer eine Pflicht zur Inanspruchnahme einer kontrahierten Leistung.
JeZe Geschrieben 24. Mai 2010 Melden Geschrieben 24. Mai 2010 Klar. Und wenn ich mein Geschaeftsmodell ohne massive Vertragsverletzungen und/oder rechtswidriges Verhalten fahren kann, weil mir sonst die Kosten weglaufen, muss ich halt etwas aendern. Und zwar die Kosten enorm erhöhen und zum Full-Carrier werden. Die Frage ist nur, wer da was von hat. Ehrlich, ich habe Verständnis für die Verärgerung von Passagieren, wenn ihre Pläne durchkreuzt werden - das Hauptproblem sehe ich aber in ihrer Erwartungshaltung. Man kauft Tickets für 9,90 EUR, will aber die Rechte in Anspruch nehmen, wie bei einem Ticket für 300 EUR. Wenn mir ein Fremder verspricht mich im Zuge einer Mitfahrgelegenheit von Frankfurt nach Paris mitzunehmen und dann nicht fährt, dann entstehen mir auch Unannehmlichkeiten und ich wäre zu recht sauer auf den Fahrer. Ich würde wohl aber kaum auf die Idee kommen von ihm Schadenersatz zu fordern. Auch wenn es rechtlich etwas anders einzuordnen ist - LCCs sind bessere Mitfahrgelegenheiten und wenn die Passagiere das so sehen würden, dann würden sie wohl nicht inzwischen ihre wichtigsten Geschäftstermine bei LCCs buchen. Um wieder on-topic zu kommen: Was hier nicht verstanden wird ist einfach, dass LCC völlig anders auf solch eine Lage reagieren müssen als ein Fullcarrier. Und höchstwahrscheinlich sind sie rechtlich auch so abgesichert, dass sie das können - zumindest werden die die Kollateralschäden unter den Kosten des gestrichenen Fluges bleiben.
Sickbag Geschrieben 24. Mai 2010 Melden Geschrieben 24. Mai 2010 >>>das Hauptproblem sehe ich aber in ihrer Erwartungshaltung. Man kauft Tickets für 9,90 EUR, will aber die Rechte in Anspruch nehmen, wie bei einem Ticket für 300 EUR. Diese Einstellung ist, mit Verlaub, hoechst rechtsfeindlich. Man kann doch nicht die absoluten Grundpflichten (u.a. die Pflicht zur Hauptleistung, nicht nur irgendeine obskure Nebenpflicht) eines Vertrages negieren, weil die (selbst gewaehlte) Gegenleistung zu niedrig ausfaellt. Da fehlt mir voellig das Verstaendnis.
linie32 Geschrieben 24. Mai 2010 Melden Geschrieben 24. Mai 2010 Ich stimme vollständig mit sickbag überein. Die gesetzliche Lage ist eindeutig und nicht an den Ticketpreis gekoppelt, und sowohl die Airlines als auch die Passagiere haben freien Zugang zu den Gesetzen. Diese sind ja nicht gestern erst vom Himmel gefallen. Beide Parteien wissen also vorher, worauf sie sich einlassen. Ich würde Jezes Haltung verstehen, wenn es freiwillige Zusagen wären (auf Basis von Kulanz). Dies ist aber schlichtweg Gesetz (Ersatzbeförderung), dementsprechend gibt es meiner Meinung nach auch überhaupt keine plausible Begründung, das Vorgehen von Germanwings gut zu heißen. Zudem, was hat der Passagier von geringfügig günstigeren Tickets, wenn er auf der anderen Seite in solchen Fällen an anderer Stelle Hunderte von Euros abschreiben soll? Andere nennen es übrigens wettbewerbsverzerrend, wenn Profit aus der Missachtung von gesetzlichen Bestimmungen gezogen wird. Wäre es kein Gesetz, hätte der Passagier ganz andere Voraussetzungen, neben einem anderen Versicherungsmarkt und unterschiedlichen Geschäftsbedingungen bei den Airlines, würde er eventuell auch die Leistungen am Zielort anders einkaufen. Der Vergleich mit den Full Service Carriern hinkt in meinen Augen ebenfalls gewaltig. Schaut man sich die Gewinnerwartungen von den größten LCC Ryanair und Easyjet einmal an, und stellt diese neben Netzcarrierer wie z.B. BA, so kann man doch gut erkennen, dass der Ticketpreis eines LCC rein gar keinen Anlass bietet, schlechter auf eine eigen verursachte Stornierung zu reagieren, als es hier von Netzcarrieren erwartet wird.
JeZe Geschrieben 24. Mai 2010 Melden Geschrieben 24. Mai 2010 >>>das Hauptproblem sehe ich aber in ihrer Erwartungshaltung. Man kauft Tickets für 9,90 EUR, will aber die Rechte in Anspruch nehmen, wie bei einem Ticket für 300 EUR. Diese Einstellung ist, mit Verlaub, hoechst rechtsfeindlich. Man kann doch nicht die absoluten Grundpflichten (u.a. die Pflicht zur Hauptleistung, nicht nur irgendeine obskure Nebenpflicht) eines Vertrages negieren, weil die (selbst gewaehlte) Gegenleistung zu niedrig ausfaellt. Da fehlt mir voellig das Verstaendnis. Rechtlich stimme ich mit dir überein - der Geschädigte soll geltend machen, was ihm zusteht und i.d.R. wird er das auch bekommen. Trotzdem sollte man nicht so naiv sein zu glauben, dass ein Flug stattfinden kann, wenn man der einzige ist, der ein 9,90 EUR-Ticket gebucht hat - man kann gerne darauf spekulieren, dass man in einem entsprechenden Fall etwas Kohle vom LCC abstauben kann, weil dieser einen Flug gecancelt hat - wenn jedoch sämtliche Pläne durch sowas durcheinandergeworfen werden, dann hat man einfach eine falsche Erwartungshaltung. Und weil du von Grundpflichten sprichts: es ist völlig legal einen Flug zu canceln, wenn die entsprechenden Entschädigungen gezahlt werden. Dass dies in das Geschäftsmodell miteinfließt sollte halt klar sein. Das Problem der gecancelten Flüge wg. angeblich schelchten Wetters gibt's z.B. auch bei UA-Regionalflügen in ORD regelmäßig.
ilam Geschrieben 24. Mai 2010 Melden Geschrieben 24. Mai 2010 Trotzdem sollte man nicht so naiv sein zu glauben, dass ein Flug stattfinden kann, wenn man der einzige ist, der ein 9,90 EUR-Ticket gebucht hat - Das hängt aber nicht davon ab, ob es ein 9,90 oder ein 999,90 EUR-Ticket ist. Bei nur einem Pax wird sich jede Airline überlegen, den Flug zu canceln, egal ob Billigflieger oder nicht. In so einem Fall kann man als Pax nur darauf hoffen, dass der Flieger am Zielort benötigt wird. Und weil du von Grundpflichten sprichts: es ist völlig legal einen Flug zu canceln, wenn die entsprechenden Entschädigungen gezahlt werden. Dass dies in das Geschäftsmodell miteinfließt sollte halt klar sein. Genau. Bei LCCs genauso wie bei "regulären" Airlines. Die machen es nur deutlich seltener, weil an einem gecancelten Flug HAM-FRA für den PAX ggfs. nochmal FRA-SIN dranhängt und dann wird es deutlich teurer. [edit] Zurück zum Hauptthema: Die aktuellen Karten des VAAC gefallen mir. Vorerst wird es auch keine neueren mehr geben:
Pedro Geschrieben 24. Mai 2010 Autor Melden Geschrieben 24. Mai 2010 ZITAT(Pedro @ 23. May 2010 - 19:40) * Dieser Mistladen hat mir auch mal einen Flug aus einem anderen Land ersatzlos streichen wollen. Mein Geld natürlich sollte ich zurückbekommen. Aber Umbuchung auf z.B. die Mutter LH wäre völlig ausgeschlossen. Ich muss wohl nicht lange ausführen, dass wir schliesslich doch mit einer anderen Airline transportiert wurden ?! Lasst Euch bloss nicht von GW veraschen ! Ich find's irgendwie bemerkenswert, dass viele nicht bereit sind mehr als ein paar EUR für ihren Flug zu bezahlen, bei einem Ausfall dann aber den gefühlt fünfzigfachen Wert von der Airline haben wollen. Sag mal, Du Clown, vorher weisst Du eigentlich, weviel Euro ich damals für jenen Flug an GW bezahlt hatte? Davon abgesehen, will ich keinen gefühlten fünfzigfachen Wert von der Airline haben, sondern nur die mir VERTRAGLICH ZUGESAGTE Leistung (Beförderung von A nach B ). Wenn GW die Flieger nicht voll bekommt, kann mir als Käufer eines gültigen Tickets dies schei..egal sein. Das ist unternehmerisches Risiko, welches ich als Kunde NICHT zu tragen haben. Ich werde ja auch nicht am Profit beteiligt, wenn der Flieger bis zum letzten Platz voll gebucht wird. Ich glaub' fast , ich bin hier bei Facebook :blink:
Gast boeing380 Geschrieben 24. Mai 2010 Melden Geschrieben 24. Mai 2010 @ Sickbag >>>bin ganz gespannt auf Deine Antwort, welche Versicherung die Schäden der Airlines übernehmen soll. Keine Ahnung. Ist mir als Passagier auch egal. Es ist eine ureigenste unternehmerische Entscheidung der Airline, Risiken selbst zu tragen oder abzusichern. - WENN solche Umstände zu versichern wären, hättest Du Recht. Geht leider nicht. >>>Gerade Low-Cost-Airlines müssen ihre Kosten genau im Blick haben, damit sie Low-Cost bleiben. Klar. Und wenn ich mein Geschaeftsmodell ohne massive Vertragsverletzungen und/oder rechtswidriges Verhalten nicht fahren kann, weil mir sonst die Kosten weglaufen, muss ich halt etwas aendern. - Genau: Ich muss meine Preise erhöhen. Davon sind dann aber 100% der Paxe betroffen und nicht ein paar wenige, wie im genannten Fall. Geht also auch nicht. >>>Warum muss eine Airline eigentlich dem Pax Geld bezahlen, wenn der Flug ausfällt, während ein Now-Show-Pax mit einem günstigen Ticket nichts dafür zahlen muss, den Flug NICHT in Anspruch genommen zu haben? Grober Denkfehler, betriebswirtschaftlich und juristisch. - 1. richtig, hier trägt das Unternehmen das Risiko - 2. das wage ich zu bezweifeln, nur würde man bei solchen Klauseln im Beförderungs-Vertrag einen großen Teil der Paxe verschrecken. Ad 1: Die Airline hat ihre Kalkulation darauf ausgerichtet, dass dieser eine Platz billig verkauft wird. Ob er freibleibt oder nicht, das Rechenmodell des Yield-Management geht auf. Dazu kommt noch der Vorteil durch den nicht aufgewendeten Sprit. Falsch. Ich ging gar nicht von einem billig verkauften Platz, sondern von einem billiger als möglich verkauften Platz aus. Der Aufwand für retournierte Buchungen überschreitet übrigens die Ersparnis beim "Sprit". Ad 2: Die Karte "entgangener hoeherer Umsatz" kannst Du nur spielen, wenn der Vertragspartner die Gegenleistung fuer die nicht in Anspruch genommene Leistung nicht erbringt. Wenn keine hoeheren Kosten mit einer Nicht-Inanspruchnahme verbunden sind, gibt es keine Basis fuer eine Pflicht zur Inanspruchnahme einer kontrahierten Leistung. Auch falsch. Siehe vorherige Antwort von mir. Ich verstehe Deinen Ansatz, nur gehst Du nicht von einer Low-Cost-Airline, sondern einem Legacy-Carrier aus.
JeZe Geschrieben 25. Mai 2010 Melden Geschrieben 25. Mai 2010 ZITAT(Pedro @ 23. May 2010 - 19:40) * Sag mal, Du Clown, vorher weisst Du eigentlich, weviel Euro ich damals für jenen Flug an GW bezahlt hatte? Sorry, aber ich bin an keiner Stelle persönlich geworden und habe mich an keiner Stelle direkt auf dich bezogen - wenn Du dich von meinen Argumenten angesprochen fühlst, dann wird wohl was dran sein. Wo aber liegt das Problem sachlich auf Argumente zu reagieren, die man nicht teilt? Davon abgesehen, will ich keinen gefühlten fünfzigfachen Wert von der Airline haben, sondern nur die mir VERTRAGLICH ZUGESAGTE Leistung (Beförderung von A nach B ). Und das ist der Knackpunkt meiner Aussage: rechtlich gesehen hat man Anspruch auf Beförderung ODER eine Entschädigung und IMHO wird einfach zu oft vergessen, dass Fluggesellschaften mit beidem kalkulieren. Ich denke wir sind inzwischen völlig OT und sollten dieses Thema hier nicht weiter vertiefen.
Sickbag Geschrieben 26. Mai 2010 Melden Geschrieben 26. Mai 2010 >>> WENN solche Umstände zu versichern wären, hättest Du Recht. Geht leider nicht. Och komm. Wenn ich ein guter Kunde mit entsprechender Verhandlungsmacht bin, schneidert mir die Versicherung bestimmt ein nettes Paketchen. Und wenn nicht, "versichere" ich es eben intern, durch Umlage des Risikos auf alle Tickets. Aber darueber sind wir uns ja einig, denn Du schreibst: >>> Genau: Ich muss meine Preise erhöhen. Davon sind dann aber 100% der Paxe betroffen und nicht ein paar wenige, wie im genannten Fall. Geht also auch nicht. Geht sehr wohl. Genau so funktioniert eine Versicherung. Ich zahle, obwohl nur ein paar Hanseln sie in Anspruch nehmen, ich aber nicht. Total ungerecht, oder? Kann ich hier irgendwo ein Austrittsformular fuer die Krankenversicherung runterladen? >>>Der Aufwand für retournierte Buchungen überschreitet übrigens die Ersparnis beim "Sprit". Jetzt hast Du mich komplett verloren. Welcher Aufwand fuer welche retournierten Buchungen? Es geht um No-Show in einem nicht erstattbaren Tarif, das heisst die Airline bekommt ihr Geld, ohne den Passagier durch die Gegend fliegen zu muessen. >>>Ich denke wir sind inzwischen völlig OT und sollten dieses Thema hier nicht weiter vertiefen. Im Prinzip gerne, aber einer muss noch, weil der einfach so krass falsch ist: "rechtlich gesehen hat man Anspruch auf Beförderung ODER eine Entschädigung" Die Aussage ist voellig unhaltbar. Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag - und kein lustiges free for all mit Wahlmoeglichkeiten, ob ich ihn lieber erfuelle oder Schadensersatz zahlen.
JeZe Geschrieben 26. Mai 2010 Melden Geschrieben 26. Mai 2010 "rechtlich gesehen hat man Anspruch auf Beförderung ODER eine Entschädigung" Die Aussage ist voellig unhaltbar. Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag - und kein lustiges free for all mit Wahlmoeglichkeiten, ob ich ihn lieber erfuelle oder Schadensersatz zahlen. In der Praxis ist es aber genau das. Alleine die Tatsache, dass Überbuchungen gängige Praxis sind belegt ja schon, dass mit der Nichterfüllung eines Vertrages (in dem Fall von sogar beiden Seiten) kalkuliert wird. Einen Vertrag nicht zu erfüllen ist kein Straftatbestand – es ist festgelegt, wie ein Ausgleich zu erfolgen hat, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird – wird dem nachgekommen, gibt es rechtlich gesehen keine weitere Handhabe. Wie man das ganze moralisch beurteilt ist nochmal was anderes…
jubo14 Geschrieben 26. Mai 2010 Melden Geschrieben 26. Mai 2010 Was ich bei der ganzen Diskussion der letzten Tag nicht ganz verstehe ist folgendes: Germanwings hat einige Flüge gestrichen. Soweit so schlecht. In der Mail wurde angeboten den Flugpreis zurück zu erstatten. Was ich nun nirgendwo lesen kann, ist, dass Germanwings sich geweigert hätte die betroffenen Passagiere umzubuchen. (Ich rede nur von denen, deren Abflug noch überhaupt nicht stattgefunden hat.) Wenn ich die Fluggastrechte richtig im Kopf habe, so heißt es dort sinngemäß, dass die airline entweder den Reisepreis zurück zu erstatten hat, oder für eine Ersatzbeförderung sorgen muss. Das im Falle von Germanwings die Kostenerstattung nicht die erste Wahl ist, kann ich zwar verstehen, nur wurden diese Rechte ja nicht ausschließlich für Low-Cost-Airlines erlassen. Denn drehen wir den Fall einmal um. Ein Kunde hat einen Flug in der Economy bei LH auf einem voll flexiblen Ticket gebucht. Dieser Flug fällt aus. Nun wird LH dem Kunden anbieten, entweder den Reisepreis zurück zu bekommen, oder mit Germanwings am gleichen Tag, oder mit LH einen Tag später zu fliegen. Und jetzt Hand aufs Herz, wer würde für rund 500,- € (einfache Strecke) in einen Germanwingsflieger einsteigen?
Boeing736 Geschrieben 26. Mai 2010 Melden Geschrieben 26. Mai 2010 Wer einen Economy Full Flex Flug bucht wird es wohl vorwiegend darauf ankommen, dass er zum gewünschten Zeitpunkt am Ziel ankommt, das wie dürfte eher zweitrangig sein. In deinem Beispiel ist das wie auch unerheblich, da sich die Produkte ja doch stark ähneln.
Snappy Geschrieben 26. Mai 2010 Melden Geschrieben 26. Mai 2010 Wenn Fluggesellschaften beliebige Flüge gegen Ticketerstattung canceln dürften und sonst keine Kosten hätten, würde es nicht lange dauern und wir hätten doppelt oder dreifach soviele Flugstrecken in den Flugplänen stehen. Und zwei Wochen vor Abflug picken sich die Fluggesellschaften dann alle profitablen Strecken raus und canceln den Rest... das Problem ist ja, dass die Passagiere meist einen Preisvergleich gemacht haben. Also AB z.B. 160 Euro gekostet hat und Germanwings 120 Euro... wenn Germanwings nun 2 Tage vorher cancelt, gibt es aber die erste Alternative nicht mehr, die kostet dann vielleicht schon 300 Euro. Also hat der Passagier einen Schaden von mindestens 140 Euro, die ihm natürlich zu erstatten sind.
Paule22 Geschrieben 26. Mai 2010 Melden Geschrieben 26. Mai 2010 Germanwings und umbuchen auf eine andere Airline? Habe ich etwas verpasst? Vielleicht nachdem man ein pinkes 24 Seiten Formular an die 0190 Nummer geschickt hat, noch 3 Mal mit Nachdruck anruft und die Vorladung fürs Gericht denen auf den Tisch flattert.
Pervaneh Geschrieben 26. Mai 2010 Melden Geschrieben 26. Mai 2010 Was ich nun nirgendwo lesen kann, ist, dass Germanwings sich geweigert hätte die betroffenen Passagiere umzubuchen. (Ich rede nur von denen, deren Abflug noch überhaupt nicht stattgefunden hat.) Wenn ich die Fluggastrechte richtig im Kopf habe, so heißt es dort sinngemäß, dass die airline entweder den Reisepreis zurück zu erstatten hat, oder für eine Ersatzbeförderung sorgen muss. Nun, Germanwings hat versucht, die Leute zum Anklicken der Rückerstattung zu verleiten. Selbst Ryanair hat mittlerweile Links zum Umbuchen, ohne dass man dazu deren teure Hotline anrufen muss! Achtung!! Flugausfall aufgrund der andauernden Vulkanaktivität!! Sehr geehrter Kunde, unter den derzeitigen Umständen können wir den Flughafen Keflavik /Rejkjavik auf Island bis Ende Mai vorerst nicht anfliegen Wir entschuldigen uns hiermit für die Unannehmlichkeiten die Ihnen durch die Stornierung des folgenden Fluges / der folgenden Flüge entstehen: Bitte klicken Sie hier um die Stornierung zu bestätigen. Bitte klicken Sie hier um online eine Rückerstattung zu beantragen. Für weitere Fragen, auch bezüglicher Umbuchungsalternativen, zögern Sie bitte nicht, sich mit unserem Call Center in Verbindung zu setzen. Und dein Kopf lässt dich offensichtlich im Stich. Annullierung Der Passagier hat Anspruch wahlweise auf: * Erstattung des Ticketpreises * kostenloser Rückflug zum Abflugort * anderweitige Beförderung zum Zielort Darüber hinaus hat die Fluggesellschaft eine Entschädigung zu zahlen: * 250 € für eine Flugstrecke kürzer gleich 1500 km * 400 € für eine weitere Strecke innerhalb der EG oder kleiner gleich 3500 km * 600 € bei Flugstrecken länger als 3500 km Diese Entschädigungszahlungen werden fällig, wenn die Fluglinie bis spätestens 14 Tage vor Flug den Fluggast davon nicht verständigt hat; oder sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen. Die Flüge nach Island werden in der Regel nicht so verramscht wie andere Strecken der Billigflieger, Germanwings storniert mal eben ganz kurz vor Abflug sämtliche Flüge und behauptet dreisterweise der blöde Vulkan wäre schuld und nun soll ich auch noch Verständnis dafür aufbringen und auf meinen Stornokosten für Hotel etc. sitzen bleiben? I don't think so! Hätten die ehrlicherweise einen halbwegs nachvollziehbaren Grund genannt, einen Link zum Umbuchen oder eine spezielle Hotline zu vernünftigen Kosten angeboten, ok, dann könnte ich sicher etwas Verständnis dafür aufbringen, dass sie vermutlich nicht mit fast leeren Kisten nach Island fliegen wollen, aber so nicht! Ich kann mir schließlich auch nicht kurz vor Abflug überlegen, dass mir die Insel aufgrund der Euroschwäche nun doch etwas zu teuer wird und dann mal eben den Flugpreis komplett zurückbuchen. @alle Hat schon jemand die Entschädigung eingefordert und eine Reaktion darauf erhalten? (Ich warte damit, bis die mir meinen Umbuchungswunsch bestätigt haben).
744pnf Geschrieben 27. Mai 2010 Melden Geschrieben 27. Mai 2010 unter den derzeitigen Umständen können wir den Flughafen Keflavik /Rejkjavik auf Island bis Ende Mai vorerst nicht anfliegen Würde mich einmal interessieren, ob (und wenn ja wie) die Airline das bei einem Prozess begründen könnte. Sobald auch nur eine weitere Airline, z.B. AB, am betreffenden Tag dorthin fliegt ist diese Aussage als Lüge entlarvt. Vielmehr müsste es m.E. heissen "wollen wir den Flughafen Keflavik /Rejkjavik auf Island bis Ende Mai vorerst nicht anfliegen", da man nur Angst hat, dass die Maschine strandet und anschliessend für unbestimmte Zeit nicht mehr zur Verfügung steht. Mit allen damit verbundenen Folgekosten und -unannehmlichkeiten versteht sich. Ehrlichkeit ist auch eine Zier...
jubo14 Geschrieben 27. Mai 2010 Melden Geschrieben 27. Mai 2010 Es ist völlig egal, welche Begründung Germanwings angibt. Denn sie brauchen es schlicht überhaupt nicht zu begründen! Was sie aber müssen, ist ihren Verpflichtungen aus den schon gebuchten Flügen nach zu kommen! Und dort gibt es dann eben Rückerstattung (weil für die Airline am billigsten, natürlich von ihr bevorzugt) oder Ersatzbeförderung. Die Entschädigung gibt es aber nur, wenn der Abflug weniger als 14 Tage später als die Storno-Meldung erfolgen sollte. Und wenn die Ersatzbeförderung nicht im festgelegten Zeitfenster erfolgen kann.
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