aaspere Geschrieben 7. September 2010 Melden Geschrieben 7. September 2010 @linie32 Das passt aber ins System, dass die Leute auf den Kanaren, wenn sie nach Deutschland fliegen wollen, andere Preise bekommen, als Deutsche, die auf die Kanaren wollen. Mach mal die Buchung NRN-FUE-NRN vom 23.-26.12. Da biste mit fast 300 Euro dabei. Hin 212 Euro und zurück 85 Euro.
tbal Geschrieben 7. September 2010 Melden Geschrieben 7. September 2010 Deine Methode (Deklarierung der gesamten 99 EUR als Tarif und Übernahme der Steuern und Gebühren aus LHs Kasse) wäre viel effektiver. Warum macht das LH (oder andere Airlines) nicht? Wäre doch generell eine super Methode, die Erstattung ungenutzer Flüge zu vermeiden? Carsten @Carsten Gerade bei den Einstiegspreisen ist der bei der Buchung zu sehende Split sehr, sehr kreativ. Bei einem willkürlichen Flug DUS-PMI mit X3, gebucht über das hauseigene Portal tuifly.com sieht die Kalkulation des Preises wie folgt aus: Tarif 1 (Einstiegstarif) kostet 59 EUR, gesplittet in 1 EUR Flugpreis und 58 EUR "Steuern und Sonderentgelt", Tarif 2 kostet 69 EUR, diesmal aber gesplittet in 10,15 EUR Flugpreis und 58,85 EUR "Steuern und Treibstoffzuschlag". Man könnte nun meinen, X3 würde mit dem undefinierbaren Ausdruck "Sonderentgelt" Erstattungsansinnen Reiseunwilliger einen Riegel vorschieben wollen. Die Rechtmäßigkeit derart intransparenter und unpräziser Begriffe darf bezweifelt werden. Dies vor allem dann, wenn nicht klar ist, wozu das "Sonderentgelt" denn nun eigentlich gut sein soll. AB kalkuliert die 29 EUR Tickets mit 1 EUR Tarif + 1 EUR Tax + 27 EUR Treibstoff. Auch putzig, aber wenigstens schwurbelt da kein nebulöses Sonderentgelt herum. Man wird als Verbraucher das Gefühl mal wieder nicht los, an der Nase herum geführt zu werden. Dann sollen sie halt eben transparent kalkulieren - auch wenn's 'nen Zehner mehr kostet. MAn sieht aber genau, was was kostet, und was im Falle eines Falles an Refund zu erwarten ist.
aaspere Geschrieben 7. September 2010 Melden Geschrieben 7. September 2010 Wieso die Eingrenzung auf Aktionspreise? Beispiel: LHs 99 EUR Tickets bestehen mittlerweile ja nur noch aus Gebühren, Steuern und Kersosinzuschlägen. Was dazu führte, dass diese Tickets quasi voll stornierbar waren. Zwar nicht der eigentliche Tarif, aber da der nahe 0 war, gab's über die Erstattung der Steuern und Gebühren eben doch fast alles zurück. Führte dazu, dass einige Leute statt flexibler, umbuchbarer und damit teuerer Tickets mehrerer solcher günstigen Tickets über den Tag gelegt haben, dass passende abgeflogen haben und die andern quasi voll erstatten haben lassen. Um das abzustellen, hat die LH Mindestbearbeitungsgebühr eingeführt. Deine Methode (Deklarierung der gesamten 99 EUR als Tarif und Übernahme der Steuern und Gebühren aus LHs Kasse) wäre viel effektiver. Warum macht das LH (oder andere Airlines) nicht? Wäre doch generell eine super Methode, die Erstattung ungenutzer Flüge zu vermeiden? Carsten Wir sind schon etwas weiter in der Diskussion fortgeschritten Carsten. Deshalb die Eingrenzung auf die Aktionspreise bei FR. Bei den regulären Tickets waren ja auch keine Fragen mehr offen. Warum LH das nicht macht? Ich denke, daß sie sich philosophiemäßig (noch) nicht in die Nähe der "Machenschaften" von FR begeben wollen
tbal Geschrieben 7. September 2010 Melden Geschrieben 7. September 2010 Hört sich jetzt vielleicht arg aus der Zeit gefallen an, aber ich würde das Tarifgefüge, das es noch vor zehn Jahren gab, jederzeit wieder nehmen. Gut, seinerzeit steckten Etix & Co. noch in den Kinderschuhen und wenn es kurz vor kanpp war, musste das Reisebüro Tixe hinterlegen, aber: Die Tarife waren klar strukturiert, man konnte auch in Eco die Carrier kombinieren, da es im Europaverkehr nur published Fares gab, bei denen man ohne das Warten auf Schnäppchenflüge, die zu unmöglichen Zeiten von unmöglichen Plätzen aus gingen, für 130 EUR all in einen Rückflug nach LON, CDG, FCO bekam, bei dem man die Airlines ohne Aufschlag mixen konnte (z.B. Hin mit LH, zurück mit BA/BD), Open-Jaws fliegen konnte (FRA-LHR/BHX-FRA od. MUC-FCO/FCO-STR), gegen 50 DM umbuchen bzw. stornieren konnte ohne dafür ein halbes Monatseinkommen mit a) Telefongebühren zu Sexhotline-Preisen B) Service Fees für ein "Guten Tag" am Ticketcounter c) Streitereien mit Airlines, die die Achtung der Passagierrechte qua Geschäftsmodell für verzichtbar halten zu verplempern um festzustellen, dass man im Endeffekt ein Vielfaches des eigentlichen Ticketpreises gezahlt hat. Wurde ein Flug gecancelt, sorgte die Airline schon im eigenen Interesse dafür, den Passagier wie auch immer an sein Ziel zu bringen, denn er hatte dafür bezahlt. Er stand nicht irgendwo in der italienischen oder spanischen Pampa herum ohne zu wissen, wann und wie der zu seinem Ziel kommt. Die Tax stand in der Taxbox der Tickets und wurde nicht bei "Sonderentgelten" versteckt, es nötigte einem keiner sinnfreie Rubbellose oder warmes Bier für 5 Euro auf. Auch Airlines war klar, dass ein Koffer zur Reise gehört und keine von Michaels Ladies in Germany nölte ins entgegengestreckt Mikrofon, FR wolle Passagiere "erziehen". Haltet mich von vorvorgestern (war ich noch nicht auf der Welt) oder schimpft mich einen Irren, aber ich behaupte: noch nie war der Passagier so der Dumme wie derzeit. Die TUI schießt ja mal wieder den Vogel ab. Zu der Tax wird gleich noch eine Bearbeitungsgebühr für deren Weiterleitung hinzugerechnet. Sowas ist Wegelagerei. Tax+Mehrwertsteuer+Bearbeitungsgebühr. Toll. Und die Reisebüros bekommen die TAx verprovisioniert. Sowas gibt's auch nur in unserem Land.
aaspere Geschrieben 7. September 2010 Melden Geschrieben 7. September 2010 Ja, die gute alte Zeit. Vor 10 Jahren gab es die aber auch schon nicht mehr. Da war FR bereits auf dem Kontinent aktiv und brachte das ganze System in Unordnung, Pampa hin, Pampa her. Ich habe meine ersten häufigeren Flüge 1967 gemacht. Da war die Welt noch in Ordnung. Allerdings auch die Preise. Das war ein total regulierter Markt, und daß das heute nicht mehr so ist, ist auch ein Fortschritt. Zugegeben, es ist komplizierter, aber ist das Leben nicht überhaupt komplizierter geworden?
tbal Geschrieben 7. September 2010 Melden Geschrieben 7. September 2010 Vorbei ist vorbei. Klare Sache. Die Zeiten, da jeder Flugpreis unter der Fuchtel der IATA stand, sind passé. Kaum noch vorstellbar die Story, die mir mein Dad mal erzählte: an einem FFP konnte man wg. rechtlicher Einschränkungen in DE nur dann teilnehmen, wenn man eine (Post)adresse in USA hatte. Heute betreibt die Fa. Kranich & Co. KG das größte FFP weit und breit. Ich bin keineswegs für das Wiederauferstehen des Tarifkartells, aber letztlich ist es wie überall: gute Leistung kostet Geld, braucht fähige Mitarbeiter, gute Hardware. Und Fliegen ist per se kostenintensiver als eine Busfahrt. Leider ist es inzwischen wie überall: Quantität geht vor Qualität. Letztendlich bezahlen die schwächsten Glieder der Kette den Preis für einen 1 Euro-Flug: die Mitarbeiter, die billig rekrutiert werden: extreme Arbeitsbelastung, Hungerlohn. Dann zahlt der Steuerzahler noch seinen Teil dazu. Vielleicht verzichtet FR bei manchen Tix auf die Schäuble-Tax, aber dafür werden sie sich das Geld wieder von den nach Traffic lechzenden Jottwede-Airports über "Rabatte" bei den Gebühren zurückholen. Auch das zahlt der Steuerzahler. Und zwar auch der, der nicht fliegt. Beispiel sind FMM, LBC oder AOC. Jetzt haben sie z.B. für viel Geld einen Airport ins Allgäu gesetzt, aber die Airline(s) fliegen ihnen davon. Diese "Airports" sind vollkommen unnötig, weil diese Regionen rechts, links, oben und unten an bestens erreichbare Flughäfen angebunden sind, die nicht am Tropf hängen, sondern feste Aktivposten im jew. kommunalen Haushalt darstellen. Die Luftverkehrsabgabe hat damit zwar nur mittelbar was zu tun, da sie in erster Linie als Einnahmequelle des Staates dient, aber ich würde mir einen gewissen regulatorischen Effekt auf den Flugverkehr wünschen. In Europa fliegen nämlich Überkapazitäten durch die Luft. Nur das ständige Wachstum bewahrt manche vor dem Absturz. Das ist wie ein Schneeballsystem. Wird der Markt in Europa konsolidiert -nicht reguliert !-, sieht's für manch expansiven Carrier mau aus, der nur am volatilen Fluggesschäft hängt ohne breit genug aufgestellt zu sein. Soll nur kommen, die Tax. Dann gibt's eben einen Städtetrip weniger im Jahr. Ich muss nicht nur deswegen unbedingt nach GRO/NYO/TRP/RYG/ILD; weil's gerade so schön billig ist. Die Umwelt freut sich und den Rest regelt der Markt.
aaspere Geschrieben 8. September 2010 Melden Geschrieben 8. September 2010 Das ist ja gediegen. Habe es gestern gelesen, finde es aber so schnell nicht wieder: TUIfly wird auf die Luftverkehrssteuer noch eine Verwaltungsgebühr draufschlagen. Kann das jemand bestätigen, der es auch gelesen hat?
Gast Geschrieben 8. September 2010 Melden Geschrieben 8. September 2010 Ja, hatten wir gestern: http://www.airliners.de/rahmenbedingungen/...er-unruhe/22072 Darin heisst es: Bei TUI müssen Reisende je nach Länge des Fluges 10, 28 oder 50 Euro zahlen. Das ist sogar mehr als in dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf vorgesehen. Danach sollten bei Inlandsflüge und europäischen Kurzstrecken 8 Euro, bei Mittelstreckenzielen 25 und für Fernreisen 45 Euro zusätzlich an den Fiskus abgeführt werden. Tui begründete die höheren Beträge mit Kosten für Verwaltungsumstellung und Provisionen für die Reisebüros. Zudem ist für inländische Flüge die Mehrwertsteuer auch auf die Ticketabgabe zu zahlen.
aaspere Geschrieben 8. September 2010 Melden Geschrieben 8. September 2010 Vielen Dank Oliver. Es war mir doch so, als ob ich es bei Euch gelesen hätte. Das geht dann also folgendermaßen vor (meine Interpretation): Kunde geht ins Reisebüro und Bucht eine Reise aus dem TUI-Katalog und bezahlt cash incl. Luftverkehrsabgabe in Höhe von 28 Euro. Da TUI ja nicht die steuerpflichtige Airline ist, überweist TUI an den jeweiligen Carrier (z.B. TUIfly) 25 Euro , damit dieser diesen Betrag an Schäuble weiterleiten kann. 3 Euro behält TUI als Verwaltungsaufwand für sich und das Reisebüro (Provision). Ob das im Sinne von Schäuble war?
tbal Geschrieben 8. September 2010 Melden Geschrieben 8. September 2010 Im Zeitalter der Automation schon ein dickes Ding, da der Tour Operator die Anzahl der Paxe genau kennt und schlichtweg pro Pax und Strecke die neue Tax zusammen mit der Charterrate überweist. Bei Linienflügen, für die ein über BSP abzurechnendes Tix verwendet wird, ist es noch einfacher, denn dann läuft die Berechnung und Weiterleitung der Tax automatisch über BSP und die jew Airline. Da hat weder der Tour Operator noch das buchende Rsb. was mit zu tun. Bei der Menge der TUI-Kunden, von denen der überwiegende Teil Flugreisen bucht, kommt da über's Jahr gesehen eine hübsche Summe zusammen. So kann man's auch machen... AB hat übrigens nachgezogen mit der Begründung, dass inzwischen in allen CRS das Update erfolgt sei und man ja nicht mal so und mal so machen könne und es eigentlich auch nicht so eilig damit hatte. LH hätte es an die IATA, die an z.B. Amadeus gemeldet und jetzt müsse man eben. Siehe auch: http://www.airberlin.com/site/pressrelease...deu&ID=2885 Condor hält es ähnlich mit dem Unterschied, dass alle CRS-Buchungen zwingend die Tax zahlen, diejenigen, die über z.B. condor.de buchen, bleiben davon jedoch verschont. Siehe auch: "Beim Ferienflieger Condor zum Beispiel wird die Steuer daher eingerechnet, sofern Tickets im Reisebüro über große Buchungssysteme wie zum Beispiel Amadeus gekauft werden. Tickets bei Condor-Agenturen oder auf dem Online-Portal der Airline sind dagegen noch zum alten Preis zu erhalten." aus der Nachricht "Luftverkehrsabgabe sorgt für Unruhe" auf airliners.de Warten wir mal ab...
aschem Geschrieben 8. September 2010 Melden Geschrieben 8. September 2010 Ich find das herrlich... Es ist doch so simpel: pro Passagier zahlt eine Airline den Betrag x an den Staat! Und was machen die Airlines draus?! Erfinden Zusatzgebuehren, verstricken sich in irgendwelchen Reservierungs und Buchungssystemen undundund... Wieso ist eigentlich die Airline Industrie die einzige Industrie der ganzen Welt, die sich so ein Gebühren-Preisdurcheinander einfallen läßt?! Ich kenne kein Produkt wo Service, Kerosin und sonstwas extra durchdekliniert werden... einfach nur ein Endpreis... Buch ich ne Pauschalflugreise hab ich einen Preis! Es erscheinen keine Gebuehren einfach nix! Buche ich nur ein Flugticket auf dem genau gleichen Flug beginnt die Airline mit Ihrem undurchsichtigen Gebuehrenwahnsinn...
aaspere Geschrieben 8. September 2010 Melden Geschrieben 8. September 2010 Ja, das Leben ist schon hart.
tbal Geschrieben 9. September 2010 Melden Geschrieben 9. September 2010 Letztlich ist es für Tour Operator und Airlines, die eine Gebühr zur Gebühr erheben, ein schönes Zusatzgeschäft. Man könnte sie auch als Trittbrettfahrer bezeichnen, wenn man dann mit Unschuldsmiene so schön mit den Schultern zucken und mit dem Finger auf die Regierung verweisen, die ja für alles verantwortlich sei. Dass nirgendwo steht, dass zu der Tax eine Bearbeitungsgebühr kommen soll, auf die die Reisebüros auch noch eine Provision erhalten, geht in der allgemeinen Aufregung um die Tax unter. Vor allem sind Pauschalreisen generell Hin- Und Rückflüge. Demnach: 2 x Tax, 2 x Bearbeitungsgebühr, aber ein Vorgang. Da kommt ein hübsches Sümmchen zusammen. Dieser Zores ähnelt dem Verfahren von FR, die die "Form of Payment"-Gebühr auch nicht pro Buchung, sondern pro Pax und pro Strecke erheben, obwohl u.U. 6 Paxe in einer einzigen Buchung einen Hin- und Rückflug gebucht haben. Es wird ein einziger Vorgang angelegt mit einem einzigen Filekey und überdies wird auch nur eine einzige Zahlungstransaktion durchgeführt. Bei einer fixen Einnahme von 9 EUR pro Pax (bereinigt um das Disagio und die Systemgebühr, die FR an Navitaire zahlen muss), ist das schon mal eine sichere Einnahmequelle, die keine unmittelbare Gegenleistung erfordert. Dagegen ist die Pauschale, die AB pro angelegter Buchung einfordert, ein nachgerade unanständig günstiges Schnäppchen. 4U nimmt bei Bezahlung über das Bankkonto sogar überhaupt keine Gebühr, bei Bezahlung via CC dafür aber umso mehr. Meine Meinung: das Tohuwabohu begann so richtig ab Zeitpunkt, aber dem die Airlines ihre 0 % Commission Policy eingeführt habn. Demzufolge verloren die Rsb. ihren Status als Handelsvertreter und konnten auf die von den Airlines netto berechneten Tarife aufschlagen was sie wollten. Früher kostete eine Tarif, z.B. ein KPX1M FRA-LON FRA mit Sunday Rule, einer Woche Advance Purchase und einer Penalty von DEM 50,- für Rebooking und DEM 100,-- für Cancellation überall gleich viel. Egal ob im IATA-Büro in Flensburg, in dem in MUC, über's Telefon, über's Internet oder am Ticketschalter der Airlines. Hat man das Ticket in Kapstadt gekauft, kostete es auch nicht mehr, der Gesamtpreis wurde lediglich in ZAR angegeben. Basta. Darüber hinaus war, da Published Fare, auch der Carrier Split möglich (ggfs. waren zwischen den Carriern die Buchungsklasse und die Fare Basis unterschiedlich, aber auch ein halber KPX1M und ein halber BPX1M kosteten in der Summe, da die Conditions ident waren, keinen Sou mehr. Das eigenmächtige Hinzurechnen irgendwelcher Gebühren war den IATA-Agenturen unter Strafe verboten. Es zählte nur das, was ganz links unten auf dem Ticket stand. IT-Tarife mal ausgenommen, aber dort waren die zu entrichtenden Steuern trotzdem klar angegeben. Heute rechnet jeder zu dem netto eingekauften Tarif nach Belieben eigene Gebühren hinzu, die an Unverschämtheit oft nicht mehr zu überbieten sind. Bei Zahlung eines IATA-Tickets gerne mal 6-10 EUR für Zahlung mit CC, obwohl das Ticket nur EUR 150 kostet und das tatsächliche Disagio allerhöchstens mal EUR 2,50 bis EUR 3,-- ausmacht. Da CC oft die einzig mögliche Zahlungsart ist, sind das regelrecht Zwangsabgaben. @aaspere. Vielleicht argumentiere ich hier threadübergreifend. Von Deinen Statements, die ich stets sehr aufmerksam lese, ist mir das zu meinem allerersten Post (Thema: FR) noch bestens erinnerlich ;) . Gleichwohl finde ich, dass man den Tarif- und Gebührendschungel ohne Not verkompliziert hat. Mein Rückgriff auf die "guten alten Zeiten" ist insoweit auch nur ein Notbehelf um zu verdeutlichen, dass -im Gegensatz zu vielen anderen Branchen- die Preistransparenz, die Nachvollziehbarkeit der Preisbildung und dergleichen trotz fortschreitender Automation arg gelitten haben. Statt klarer Regeln wurschtelt jeder Anbieter vor sich hin und macht sich ebendiese Unübersichtlichkeit zunutze, indem hier und da mal noch ein paar Euro zusätzlich kassiert werden. Die Menge macht's.
aaspere Geschrieben 9. September 2010 Melden Geschrieben 9. September 2010 Vor allem sind Pauschalreisen generell Hin- Und Rückflüge. Demnach: 2 x Tax, 2 x Bearbeitungsgebühr, aber ein Vorgang. Keine Widerrede zu Deinen Anmerkungen im vorigen Beitrag, mit Ausnahme zu dieser hier: Ich schätze mal, daß 99,8% der Flug-Pauschalreisen von Deutschland aus ins Ausland gehen. Und da wird dann nicht 2x die Schäuble-Tax erhoben, sondern nur 1x.
tbal Geschrieben 9. September 2010 Melden Geschrieben 9. September 2010 Keine Widerrede zu Deinen Anmerkungen im vorigen Beitrag, mit Ausnahme zu dieser hier: Ich schätze mal, daß 99,8% der Flug-Pauschalreisen von Deutschland aus ins Ausland gehen. Und da wird dann nicht 2x die Schäuble-Tax erhoben, sondern nur 1x. Da hast Du absolut senkrecht! Selbstverständlich wird die Schäuble-Tax bei Retourflügen nur 1 x beim Abflug ex DE berechnet. Sorry allerseits für diesen Irrtum "im Eifer des Gefechts". :rolleyes:
cloud7 Geschrieben 9. September 2010 Melden Geschrieben 9. September 2010 Okay, danke für die Infos. Klingt gut. Ich bin leider kein Fachmann, anscheinend ist mit Rechtsvorgang ist hier der Kauf(vertrag) des Tickets gemeint, und somit hättet ihr Recht. Aber ( :lol: ), ich denke jetzt gerade an den Einkauf im Supermarkt: Ein Einkauf, ein Rechtsvorgang, unterschiedliche Besteuerung: 19% Mehrwertsteuer auf eine Gabel, 7% auf die Packung Wiener. Ich folge mal messerscharf auf den Kauf von Flugtickets: Ein Rechtsvorgang, zwei Flüge und nur auf _einen_ passt die Vorraussetzung "Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Flugplatz". In wie weit ich jetzt den einen Flug zum Fortsetzen des anderen oder die Gabel zum Essen der Würste benutzen wollte bin ich/die Airline doch niemanden verpflichtet zu sagen. Ich hoffe das war jetzt kein zu abstruser Gedankengang. Hallo zusammen, ich habe mich auch recht intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt, und die Frage wann wer wie besteuert wird ist besonders bei Umsteigeverbindungen in der Tat nicht so ganz eindeutig wie ich finde. Nehmen wir mal das Beispiel mit der Umsteigeverbindung im Ausland MUC-AMS-MIA als "ein Rechtsvorgang": Laut Beispielen auf der Seite des Bundesfinanzministeriums wäre hier die Steuer tatsächlich 45€ weil es sich um einen Abflug in Deutschland handelt mit Zielflughafen in den USA. Allerdings frage ich mich, wie der deutsche Staat in der Praxis eine Steuer auf einen ausländischen Anschlussflug erheben möchte, in diesem Fall AMS-MIA. Er müsste ja beim Abflug des Fluges MUC-AMS nicht nur die Passagiere an Bord zählen sondern auch die Zielflughäfen der Gesamtreise jedes einzelnen Passagiers wissen. Und wenn er im Ausland auch noch in eine andere Airline umsteigt, dann frag ich mich, wie das alles richtig gezählt werden soll. Übrigens lautet die Lesart für einen Rechtsvorgang ja nicht, dass die Reise in einer Buchung stattfinden muss sondern dass der Weiterflug innerhalb einer bestimmten Zeit erfolgt (12h bei europäischen Zielen, 24h außereuropäisch). D.h. wenn ich eine Buchung habe, die Umsteigezeit aber überschritten wird, dann werden daraus 2 Rechtsvorgänge. Wenn ich 2 Tickets habe und innerhalb der Zeit liege ist es vielleicht trotzdem nur ein Rechtsvorgang. Damit stellt sich dann auch gleich die Frage, ob dieselben Umsteigezeiten für die Aufsplittung der Rechtsvorgänge weltweit gelten, obwohl diese ja aus Sicht von Deutschland erfunden wurden. Diese Fragen konnte mir aber selbst im Bundesfinanzministerium niemand beantworten. Natürlich wäre es eine grobe Wettbewerbsverzerrung wenn sich am Ende herausstellt, dass der Anschlussflug im Ausland nicht besteuert werden kann, der Anschlussflug im Inland aber schon. Denn dann würde wohl jeder Deutsche sich lieber für das Umsteigen in Paris, Zürich, Rom, London oder sonstwo entscheiden und nicht Frankfurt. Allerdings gibt es ja auch einen Absatz in dem Gesetzentwurf, der das Thema "inländische Zubringer" behandelt. Und dort steht: "Wenn Fluggäste ihre Flugreise im Inland begonnen haben, im Inland zwischenlanden (inländischer Zubringerflug) und mit oder ohne Umstieg in das In- oder Ausland weiterfliegen und der Flugreise ein einziger Rechtsvorgang zugrunde liegt, ist die Abflugberechtigung nach der Zwischenlandung nicht gesondert nochmals zu besteuern." Dies klingt so als wäre der Anschlussflug frei und als werde nur der inländische Zubringerflug besteuert. Ein Kunde, der also bspw. FRA-MUC-MIA fliegt müsste dann nur 8€ bezahlen während der, der direkt FRA-MIA fliegt, 45€ zahlen müsste. Mit anderen Worten: Unökologische Umwege werden belohnt. Andererseits wäre diese Auslegung insofern korrekt als ja auch Umsteigepassagiere aus dem Ausland für den Anschlussflug aus Deutschland nichts zahlen müssen. Warum sollten dann Deutsche Umsteiger für den Anschlussflug zahlen? Irgendwo gibt es ja auch einen Gleichheitsgrundsatz, den ich nicht beliebig dehnen kann wie es mir gerade passt. Nicht falsch verstehen: Ich bin nicht für die Besteuerung von Umsteigepassagieren, aber es wäre dann korrekt zu sagen: Der Anschlussflug ist immer frei, egal ob der Gast aus dem Inland oder aus dem Ausland kommt. Dann wäre es auch kein Problem mehr wenn der Anschlussflug ex AMS befreit wäre. Einziges Problem wäre dann, dass der Staat weniger einnimmt, und dass jeder versuchen wird, seinem Langstreckenflug einen kurzen Zubringer vorzuschalten. Ich frage mich, wer das alles nachhalten will bei all den Airlines, die täglich nach Deutschland fliegen und irgendwelche Umsteiger an Bord haben. Der eine hat sein Ticket für 2011 dann vielleicht noch vor dem 1.9. gekauft, der andere danach. Der dritte steigt in Tripolis um und fliegt weiter mit einer anderen Airline nach Kapstadt. Da kommt ein Monstrum von Bürokratie, wo keine durchblickt. Und am Ende ist alles ein Nullsummenspiel wenn nicht gar ein Verlustgeschäft weil weniger Touristen nach Deutschland kommen, weniger Deutsche verreisen oder ins Ausland abwandern. Dadurch gehen ja Steuereinnahmen an anderer Stelle verloren. Außerdem gehen Arbeitsplätze verloren, d.h. die müssen dann wieder Arbeitslosengeld vom Staat bekommen. Und wenn Geschäftsreisende die Steuer zahlen, dann können die Firmen das wiederum von der Steuer absetzen. Am Ende ist das eine riesige Mühle wo nur heiße Luft rauskommt. Grotesk außerdem: Wer als Ausländer in in Deutschland umsteigt und dabei vielleicht 2 Tage Stopover in München machen will (und dort einkaufen, essen und übernachten möchte), der wird bestraft. Wer gleich wieder abhaut wird belohnt. Da zeigt sich unser "weltoffenes Land" ja mal wieder von der nettesten Seite!
homer5785 Geschrieben 9. September 2010 Melden Geschrieben 9. September 2010 Mein persönlicher Senf zum Thema: Für Leute, so wie mich, aus dem Erzgebirge(und sicher auch für andere Grenzregionen) wird das komfortable Fernfliegen ab Prag nun noch günstiger gegenüber den oft überteuerten Routings ab DRS über FRA. So spart man noch mehr Geld und oft auch einen Umstieg, da man die wichtigsten Ziele von Prag direkt erreicht. Und wo man dann letztlich in Nord/Südamerika oder Asien umsteigt, ist ja auch wurscht. Da hat sich der Staat mit Sicherheit wieder mal selbst ins Bein geschossen, da unsere Nachbarländer überwiegend kleiner sind als wir und somit die "Hauptflughäfen" für Deutsche oft besser zu erreichen sind, als FRA.(man denke an ZRH, VIE, BRU, AMS,) Ein weiterer offener Punkt: Was passiert wenn ich von PRG starte und über FRA irgendwohin düse? Muss ich da als Deutscher zahlen oder nicht?
aaspere Geschrieben 9. September 2010 Melden Geschrieben 9. September 2010 Diese Fragen konnte mir aber selbst im Bundesfinanzministerium niemand beantworten. Dann will ich das mal probieren. Nehmen wir mal das Beispiel mit der Umsteigeverbindung im Ausland MUC-AMS-MIA als "ein Rechtsvorgang": Laut Beispielen auf der Seite des Bundesfinanzministeriums wäre hier die Steuer tatsächlich 45€ weil es sich um einen Abflug in Deutschland handelt mit Zielflughafen in den USA. Allerdings frage ich mich, wie der deutsche Staat in der Praxis eine Steuer auf einen ausländischen Anschlussflug erheben möchte, in diesem Fall AMS-MIA. Er müsste ja beim Abflug des Fluges MUC-AMS nicht nur die Passagiere an Bord zählen sondern auch die Zielflughäfen der Gesamtreise jedes einzelnen Passagiers wissen. Und wenn er im Ausland auch noch in eine andere Airline umsteigt, dann frag ich mich, wie das alles richtig gezählt werden soll. Dein Anschlußflug von AMS nach MIA wird ja auch nicht nochmal besteuert, sondern, entscheidend ist Dein Abflughafen in D, nämlich MUC und Dein endgültiger Zielflughafen MIA. Wer in einem deutschen Flughafen mit welchem Endziel in ein Flugzeug steigt, weiß die Airline, die Dich befördert. Dabei spielt es keine Rolle ob und wo Du möglicherweise umsteigst. Die Airlines müssen die dann fällige Steuer berechnen und der Finanzverwaltung melden. Ob die Airline den Betrag bei Dir eintreibt oder nicht ist Schäuble egal; er bekommt auf jeden Fall sein Geld. Übrigens lautet die Lesart für einen Rechtsvorgang ja nicht, dass die Reise in einer Buchung stattfinden muss sondern dass der Weiterflug innerhalb einer bestimmten Zeit erfolgt (12h bei europäischen Zielen, 24h außereuropäisch). D.h. wenn ich eine Buchung habe, die Umsteigezeit aber überschritten wird, dann werden daraus 2 Rechtsvorgänge. Wenn ich 2 Tickets habe und innerhalb der Zeit liege ist es vielleicht trotzdem nur ein Rechtsvorgang. Nach meinem Verständnis sieht das so aus: Mit dem ersten Satz liegst Du richtig. Entscheidend ist aber wieder das bei der Buchung angegebene Endziel. In der Regel macht man doch eine Buchung bei einer Airline oder zwei im Codeshare tätigen Airlines zum Endziel, also ein Rechtsvorgang. Wenn man aber z.B. mit AB von HAJ nach MUC fliegt (1. Buchung = ein Rechtsvorgang) und von MUC mit LH nach Lutenblag weiterfliegt (auch innerhalb der 12h-Frist), dann ist das eine separate 2. Buchung = ebenfalls ein Rechtsvorgang. Dann muß man 2x bezahlen, denn, woher soll LH wissen, daß man mit AB nach München angereist ist. Damit stellt sich dann auch gleich die Frage, ob dieselben Umsteigezeiten für die Aufsplittung der Rechtsvorgänge weltweit gelten, obwohl diese ja aus Sicht von Deutschland erfunden wurden. Nein. Das gilt nur für Umsteigezeiten in Deutschland. Natürlich wäre es eine grobe Wettbewerbsverzerrung wenn sich am Ende herausstellt, dass der Anschlussflug im Ausland nicht besteuert werden kann, der Anschlussflug im Inland aber schon. Denn dann würde wohl jeder Deutsche sich lieber für das Umsteigen in Paris, Zürich, Rom, London oder sonstwo entscheiden und nicht Frankfurt. Entscheidend ist nicht, wo man den Anschlußflug antritt, sondern wo man in Deutschland startet und wo das Endziel liegt. Allerdings gibt es ja auch einen Absatz in dem Gesetzentwurf, der das Thema "inländische Zubringer" behandelt. Und dort steht: "Wenn Fluggäste ihre Flugreise im Inland begonnen haben, im Inland zwischenlanden (inländischer Zubringerflug) und mit oder ohne Umstieg in das In- oder Ausland weiterfliegen und der Flugreise ein einziger Rechtsvorgang zugrunde liegt, ist die Abflugberechtigung nach der Zwischenlandung nicht gesondert nochmals zu besteuern." Dies klingt so als wäre der Anschlussflug frei und als werde nur der inländische Zubringerflug besteuert. Der Anschlußflug ist eben genau genommen nicht frei, weil man ja erst mit ihm seinen Zielflughafen erreicht. Nur der Zubringerflug wird dann nicht separat besteuert. Warum sollten dann Deutsche Umsteiger für den Anschlussflug zahlen? Weil der gesamte Rechtsvorgang zwischen inländischem Abflughafen und Zielflughafen besteuert wird, egal ob man umsteigt oder nciht. Ich frage mich, wer das alles nachhalten will bei all den Airlines, die täglich nach Deutschland fliegen und irgendwelche Umsteiger an Bord haben. Die betrifft das auch garnicht, weil der Abflughafen im Ausland liegt. Da kommt ein Monstrum von Bürokratie, wo keine durchblickt. Na ja, so schlimm ist es nun auch wieder nicht. Immerhin müssen keine ohnehin vorhandenen daten bei den Airlines gesondert erhoben werden; sie sind alle da. Aber ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht natürlich; das sieht der Gesetzgeber aber auch und verschweigt es nicht im Begleittext zum Gesetzentwurf. Außerdem gehen Arbeitsplätze verloren, d.h. die müssen dann wieder Arbeitslosengeld vom Staat bekommen. Und wenn Geschäftsreisende die Steuer zahlen, dann können die Firmen das wiederum von der Steuer absetzen. Am Ende ist das eine riesige Mühle wo nur heiße Luft rauskommt. Grotesk außerdem: Wer als Ausländer in in Deutschland umsteigt und dabei vielleicht 2 Tage Stopover in München machen will (und dort einkaufen, essen und übernachten möchte), der wird bestraft. Wer gleich wieder abhaut wird belohnt. Da zeigt sich unser "weltoffenes Land" ja mal wieder von der nettesten Seite! Also, von Bestrafung würde ich hier nicht sprechen, aber der Weiterflug nach dem Stopover in München zum Einkaufen nach z.B. der pulsierenden Metropole Hannover :lol: ist eben ein eigener Rechtsvorgang und wird dann mit 9,52 Euro besteuert. Wer will denn aber auch nach Hannover. :lol: Und die Weltoffenheit unseres Landes wird darunter auch nicht besonders leiden. Höchstens machen sich die Ausländer über uns lustig, daß wir solche Steuergesetze einführen. @ homer5785 Definitiv nein.
tbal Geschrieben 9. September 2010 Melden Geschrieben 9. September 2010 Chaos allerorten. Jetzt tickert Lufthansa, die neue Abgabe doch nicht in vollem Umfang auf die Ticketpreise aufschlagen zu wollen... Quelle: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,716604,00.html Das Durcheinander regt mich im Gegensatz zur Tax als solcher inzwischen aber echt auf. Dabei ist noch nichts durch den Bundestag/-rat. :angry:
aaspere Geschrieben 9. September 2010 Melden Geschrieben 9. September 2010 Yeah, the show must go on. Das gehört auch zur Diskussion in dieser Frage http://www.airliners.de/rahmenbedingungen/...-vorteile/22090 und jetzt nicht bitte gleich wieder den Begriff "Gefälligkeitsgutachten" verwenden.
tbal Geschrieben 9. September 2010 Melden Geschrieben 9. September 2010 Gutachten quergelesen, im airliners.de-Bericht einen hübschen Passus gefunden: <<Insgesamt gewährleiste nur "eine intelligente Vernetzung" der Verkehrsträger Straße, Schiene und Luftverkehr "eine effiziente und nachhaltige Mobilität". Die Studie solle zu einer umfassenden strategischen Debatte über eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Transportsektors insgesamt beitragen.>> Das ist zwar mal wieder threadübergreifend, gehört aber ebenso zur LVAbgabe wie zu den diversen Vorgartenairports wie FMM/ZQW/AOC/LBC. Wenn man eine intelligente Vernetzung der diversen Verkehrsträger hinbekommt, kann man sich die Milliardengräber und Denkmäler lokaler Politgrößen zugunsten einer exzellent vernetzten Verkehrsinfrastruktur rund um die bestehenden Airports sparen! B)
cloud7 Geschrieben 9. September 2010 Melden Geschrieben 9. September 2010 Die betrifft das auch garnicht, weil der Abflughafen im Ausland liegt. Natürlich betrifft es auch alle ausländischen Airlines. Natürlich nicht auf ihrem Flug nach Deutschland, aber irgendwann fliegen sie ja auch wieder von Deutschland ab. Stell Dir vor Lybien Airways hat befördert einen Passagier von Frankfurt nach Tripolis, wo dieser dann umsteigt und mit Air Namibia nach Windhoek weiterfliegt. Alles "ein Rechtsvorgang". Dann darf Lybien Airways 45 Euro zahlen obwohl Tripolis eigentlich nur 25 Euro kostet. Aber der Gast fliegt ja innerhalb eines Rechtsvorgangs weiter nach Windhoek. Und jede Bananen-Airline der Welt, die Deutschland anfliegt (und damit auch Abflüge aus Deutschland anbietet) soll das alles nachhalten. Da hat sich unser Staat ja mal wieder was Tolles ausgedacht! Also, von Bestrafung würde ich hier nicht sprechen, aber der Weiterflug nach dem Stopover in München zum Einkaufen nach z.B. der pulsierenden Metropole Hannover :lol: ist eben ein eigener Rechtsvorgang und wird dann mit 9,52 Euro besteuert. Wer will denn aber auch nach Hannover. :lol: Und die Weltoffenheit unseres Landes wird darunter auch nicht besonders leiden. Höchstens machen sich die Ausländer über uns lustig, daß wir solche Steuergesetze einführen. Ich meinte internationale Umsteiger, z.B. Bombay-München-Los Angeles. Wer ein paar Tage in München Stopover machen will und dort gutes Geld ausgibt und dadurch auch Steuern zahlt, der wird bestraft, denn er darf dann 45 Euro extra für den Weiterflug blechen. Wer gleich wieder das Weite sucht, wird hingegen belohnt. Herr Schäuble sagt also: Wer sich nicht gleich wieder aus Deutschland verpisst muss zahlen. Sehr gastfreundlich!!!
aaspere Geschrieben 9. September 2010 Melden Geschrieben 9. September 2010 Natürlich betrifft es auch alle ausländischen Airlines. Natürlich nicht auf ihrem Flug nach Deutschland, aber irgendwann fliegen sie ja auch wieder von Deutschland ab. Deine Frage betraf die Umsteiger in Deutschland, die aus dem Ausland ihre erste Reiseetappe bestreiten. Und da war meine Antwort zutreffend, daß es die nicht betrifft, wohlgemerkt, wenn sie ihren Anschlußflug ins Ausland innerhalb der festgelegten Frist antreten.
tbal Geschrieben 9. September 2010 Melden Geschrieben 9. September 2010 Ich meinte internationale Umsteiger, z.B. Bombay-München-Los Angeles. Wer ein paar Tage in München Stopover machen will und dort gutes Geld ausgibt und dadurch auch Steuern zahlt, der wird bestraft, denn er darf dann 45 Euro extra für den Weiterflug blechen. Wer gleich wieder das Weite sucht, wird hingegen belohnt. Herr Schäuble sagt also: Wer sich nicht gleich wieder aus Deutschland verpisst muss zahlen. Sehr gastfreundlich!!! Was dieses konkrete Beispiel betrifft, cloud7, möchte ich der Ordnung halber erläutern: Gemäß allgemein gültiger Regeln im Flugverkehr zählt jeder Aufenthalt von mehr als 24 Stunden an einem Durchgangs- oder Umsteigeflughafen einer Reise als Stop. Die Reservierungssysteme erkennen automatisch,ob der Aufenthalt an einem Umsteigeort länger als 24h dauert und berechnen die ggfs. fällige Steuer dann automatisch. Dies ist aber sonst auf der Welt ähnlich. Wenn Du z.B. mit Thai von FRA nach SIN fliegst und dabei einen Stop in BKK einlegst, wird die thailändische Abflugsteuer automatisch mitberechnet. Steigst Du jedoch im Rahmen einer sog. "online connection" um, nimmst also einen zeitnahen Anschlussflug ab BKK (der maximal 23:59h nach deiner Ankunft starten darf), wird die Steuer nicht berechnet. In Ländern, in denen die örtliche Airport Tax vor Ort gezahlt werden muss, zählt selbst das Verlassen des "Airside-Bereichs" automatisch als Stop, da Du in das jeweilige Land einreist. Auch wenn es nur dem Zeitvertreib zwischen zwei Flügen dient. Eine Belohnung oder Bestrafung von kürzer oder länger hier verweilenden Umsteigepassagieren vermag ich dabei aber nicht zu erkennen. Zudem hat der Passagier im von Dir geschilderten Fall jedoch einen u.U. lohnenswerten finanziellen Vorteil, denn dann, wenn er gutes Geld ausgibt, kann er sich in der Regel die bei uns gezahlte Merhwertsteuer vor dem Weiterflug am Flughafen bar auszahlen lassen.
aaspere Geschrieben 9. September 2010 Melden Geschrieben 9. September 2010 Stell Dir vor Lybien Airways hat befördert einen Passagier von Frankfurt nach Tripolis, wo dieser dann umsteigt und mit Air Namibia nach Windhoek weiterfliegt. Alles "ein Rechtsvorgang". Dann darf Lybien Airways 45 Euro zahlen obwohl Tripolis eigentlich nur 25 Euro kostet. Aber der Gast fliegt ja innerhalb eines Rechtsvorgangs weiter nach Windhoek. Wenn es ein Ticket Frankfurt-Tripolis-Windhoek ist, also ein Rechtsvorgang, dann stimmt das mit den 45 Euro. Um aber bei Deinem Beispiel zu bleiben, bei Libyan Airlines (so heißt die Airline korrekt) kannst Du garnicht in einem Rechtsvorgang (einer Buchung) Frankfurt-Windhoek via Tripolis buchen, und Air Namibia fliegt auch nicht Tripolis an. Was soll ich denn mit solchen Beispielen als Fragen verkleidet, die keinerlei Realität widerspiegeln? Der Flug von Frankfurt nach Tripolis kostet 25 Euro, egal mit welcher Airline. Zu dem zweiten Teil Deiner Anmerkungen hat Dir ja bereits tbal völlig korrekt geantwortet. Wenn Du noch weiter Fragen hast, dann bitte vorher genau nachdenken, ob die Frage einen realen Hintergrund hat. Sonst muß ich Dir nämlich vor meiner Antwort meine Gebührentabelle zusenden. :lol:
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