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Gerichtsurteile aus der Luftfahrt


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Dienstag wird es mal wieder richtig spannend. Dann entscheidet nämlich der EuGH darüber, ob er an seiner Rechtsprechung festhält, wonach auch Fluggäste wesentlich verspäteter Flüge Ausgleichszahlungen erhalten.

 

Allgemein angenommen wird, dass der Gerichtshof seine Rechtsprechung nicht ändert. Auch der Generalanwalt hat in seinem Schlussplädoyer empfohlen, diese Praxis beizubehalten.

 

Auf der anderen Seite hat sich der EuGH ´ne ganze Menge Zeit seitdem gelassen. Bin mir nicht sicher, ob es nicht doch eine unangenehme Überraschung für Fluggäste gibt.

 

Es soll ja Richter geben, die schon seit vielen Monaten Rechtsstreite mit Verspätungs-Problematik konsequent aussetzen. Auf die kommt ab nächster Woche in jedem Fall viel Arbeit zu.

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Erkrankter Pilot kein außergewöhnlicher Umstand, sagt das LG Darmstadt:

 

http://www.augsburger-allgemeine.de/themen...id22296376.html

 

Da bin ich anderer Meinung. Diese Form der Redundanz, wie das Gericht sie fordert, läßt sich nicht herstellen.

Warum nicht? Mit kaufmännisch-sorgfältiger Planung und entsprechendem Personaleinsatz dürfte das sehr wohl machbar sein!

Ich glaube viel eher, dass Airlines einfach darauf vertrauen, dass niemand von der Crew krank wird! Ein realitätsfernes Szenario!

 

 

Inzwischen wird ja ein Urteil nach dem anderen gegen die Airlines ausgesprochen. Meiner Meinung nach nicht immer zu Recht, aber ich habe mit Jura auch nichts zu tun. Allerdings habe ich die Sorge, dass das die angezählten Airlines finanziell trifft. Derzeit kommt für die Airlines einiges zusammen.

In diesem Fall verstehe ich die Begründung auch nicht. Für ein Hotel wird ja gesorgt worden sein. Beispiel: 250 Gäste * 600 Euro = 150.000 Euro. Nur für die Ausgleichszahlung! Wahnsinn.

Du beweinst die Falschen!

Nehmen wir einmal Ryanair, die ja pro Fluggast und Strecke mal eben 2 Euro nur für eventuelle Zahlungen aus der EU Verordnung kassieren! So als eine Art Zwangsversicherung..

Macht bei 70 Mio Paxen/Jahr das erkleckliche Sümmchen von 140 Millionen Euro, die sich Ryanair einfach in die Tasche steckt. Bei den bekannt hohen Pünktlichkeitsraten von FR ein glänzendes Zusatzgeschäft. Oder nimmst Du nur im Entferntesten an, dass FR diese Summe auch wieder auszahlt?

Wenn andere Airlines eventuelle(!) Zahlungen nicht in ihre Ticktes eingepreist haben... cest la vie! Das dürfte dann ihr Porblem sein! Kein Grund jedenfalls, Airlines zu bedauern und Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen als Wahnsinn zu bezeichnen!

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Warum nicht? Mit kaufmännisch-sorgfältiger Planung und entsprechendem Personaleinsatz dürfte das sehr wohl machbar sein!

Ich glaube viel eher, dass Airlines einfach darauf vertrauen, dass niemand von der Crew krank wird! Ein realitätsfernes Szenario!

 

Natuerlich ist das mit kaufmännisch-sorgfältiger Planung und entsprechendem Personaleinsatz machbar.

Einfach eine komplette Crew an jeder Aussenstation als backup bereit halten. Es koennte ja auch mal die gesamte Crew krank werden.

Die erforderlichen Mannjahre lassen sich einfach ausrechnen und dann auf die Tickets umlegen.

 

Nur dann geht wieder das Geheule los, es gaebe nur noch Wucherpreise.

 

Fuer 19,99 EUR mit Vollkasko fliegen wollen geht nicht!

 

Die heutige Kalkulation ist schlicht, an der Heimatbasis gibt es Backup - aber wer erstmal abgeflogen ist, wird auch seinen Dienstplan beenden.

Das ist wieder die 99% Rechnung. Dieses 1% Ausfall abdecken verursacht ueberproportional hohe Kosten.

 

Butter bei die Fische: wer ist bereit, die erhoehten Ticketpreise zu bazahlen um garantiert von jeglichen Verspaetungen durch ausgefallende Crew zu bezahlen?

Und wieviel Aufpreis ist genehm? 10%, 20%, 50% oder mehr?

Bearbeitet von CarstenS
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Die heutige Kalkulation ist schlicht, an der Heimatbasis gibt es Backup - aber wer erstmal abgeflogen ist, wird auch seinen Dienstplan beenden.

Das ist wieder die 99% Rechnung. Dieses 1% Ausfall abdecken verursacht ueberproportional hohe Kosten.

Ist so nicht richtig! Natürlich würde ein von Dir beschriebenes Szenario immense Kosten verursachen! Und deswegen kalkulieren die Airlines mt Sicherheit auch solch einen Ausfall ein. Aber dann soll man doch bittschön mit dem Gejammere wegen der Ausgleichszahlungen aufhören! Einfach 1 oder 2 Euro einkalkuliert, dann liegen wie weit unter Deinem 1%.

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Um welchen Fall geht es da konkret, und hatten wir den hier schon behandelt?

 

Um den hier: http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?lan...mp;num=C-581/10

 

Und um den:

 

http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?lan...mp;num=C-629/10

 

Im Kern geht es um die Frage, ob diese Urteil hier, http://www.kanzlei-woicke.de/2009/11/19/eu...7-und-c-432-07/, zutreffend ergangen oder aber gegen Völkerrecht verstoßen hat.

 

Diese Entscheidung wurde seinerzeit von der Vierten Kammer getroffen, nunmehr wird die Große Kammer entscheiden. SOLLTE die Große Kammer zum selben Ergebnis gelangen wie vor Jahren die Vierte, ist zu hoffen, dass die Airlines sich endlich damit abfinden werden. Dann wird es vermutlich nur noch diesen einen Nürtinger Richter geben, der vermutlich immer noch nicht überzeugt ist...

 

 

 

Zu der Sache mit dem kranken Piloten:

 

Halte ich für völlig richtig, ist auch eigentlich keine spektakuläre Entscheidung, weil nur konsequent. Der EuGH hat ja zur Frage der technischen Defekten längst geklärt, dass nur Umstände in Betracht kommen, die tatsächlich außergewöhnlich sind. Mit "außergewöhnlich" ist damit gerade nicht gemeint, dass der Vorgang oft oder nur ganz selten vorkommt, sondern es sich um Umstände handelt, die quasi "von Außen" auf die Fluggesellschaft einwirken.

 

Menschen werden krank. Auch Piloten oder Flugbegleiter. Das ist das normale Risiko, das jedes Unternehmen zu tragen hat. Es kann darauf auf zwei Arten reagieren:

 

1. tatsächlich Redundanz auch am Ende der Welt schaffen.

2. das Risiko eines Ausfalls / einer großen Verspätung in Kauf nehmen.

 

Im Zweifel wird es Letzteres tun, weil das dem Unternehmen billiger kommt - selbst bei Leistung von Ausgleichszahlungen.

 

Ist im Übrigen ein ganz normaler Vorgang. Niemand hätte Verständnis, wenn ein Fußballspiel abgesagt wird, bloß weil der Kapitän einer Mannschaft krank wird. Jeder erwartet, dass sein Zug pünktlich abfährt, ohne dass sich auch nur einer der Fahrgäste darum Gedanken machen würde, ob denn der Triebwagenführer bei bester Gesundheit ist etc.

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Das für mich viel relevantere Verspätungsurteil C-11/11, C-436/11 und C-437/11 steht immernoch aus. Wie lange soll das denn noch dauern?

 

Na ja, wenn das am Dienstag schlecht ausgeht, kommt es auf die Frage gar nicht erst mehr an, ob zusätzlich zum Zeitverlust am Endziel auch noch eine qualifizierte Abflugverspätung von zwei bis vier Stunden vorliegen muss.

 

Insofern macht es schon Sinn, dass zunächst und dann hoffentlich endgültig die grundlegendere Frage geklärt wird.

 

 

 

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Champagner für die EU261-Rechtsanwäte - auf Kosten der Pax!

 

Ja! Nur mal zur Versachlichung: STN-EBJ weiß natürlich sehr genau, dass die EUVO 261/04 aus einem einzigen (guten!!!) Grund entwickelt wurde. Ausgehend von der Verordnung 295/91 sollte es Fluggesellschaften erschwert werden, Flüge aus WIRTSCHAFTLICHEN Gründen zu annullieren und Flüge aus WIRTSCHAFTLICHEN Gründen zu überbuchen.

 

Fluggäste, die von solchen Ereignissen betroffen sind, sollen eine entfernungsabhängige AUSGLEICHSLEISTUNG erhalten. Es soll also ein AUSGLEICH geschaffen werden, zwischen den WIRTSCHAFTLICHEN Vorteilen der Fluggesellschaft und den vom Passagier erlittenen Nachteilen.

 

Bei einer Flugverspätung (z.B. aus technischen - also aus SIcherheitsgründen) hat die Fluggesellschaft aber keinen wirtschaftlichen Vorteil. Ganz im Gegenteil! Schon ab der ersten Minute rasen die Kosten in die Höhe. Dass der EuGh hier also mit seinen Urteilen 402/07 und 432/07 von Flugverspätungen betroffene Passagiere denen von Nichtbeförderungen und von Annullierungen betroffenen Passagieren "gleichstellen" will, ist in meinen Augen die größte Fehlleistung seit Erfindung der EU.

 

STN-EBJ weiß ebenso, dass die Ausweitung der Verpflichtung zur Zahlung von Ausgleichszahlungen auf Flugverspätungen ein Riesenglücksfall für alle Advokaten war und ist. "Verbraucherschutzkanzleien" schießen wie Pilze aus dem Boden. Das ist inzwischen eine richtige Industrie. Die Advokaten klatschen sich vor Lachen auf die Schenkel, weil diese Kanzleien Gelddruckmaschinen sind. Sicherheit im Luftverkehr spielt KEINERLEI Rolle mehr. Es ist denen vollständig egal, dass wir sicher befördert werden wollen, dass meine Frau und meine Enkel sicher am Zielort ankommen. Nein, nur pünktlich müssen sie sein!

 

STN-EBJ bewirbt hier hemmungslos seine Kanzlei-Web-Site und tut so,als ob er sich hier wegen des interessanten Themas so engagiert (müsste man eigentlich mal standesrechtlich prüfen lassen, aber die Fluggesellschaften schnarchen ja bei solchen Fragen). Er tut so, als sei er Experte und ist traurig, wenn man ihm mal etwas entgegen hält, mag dann gar nicht mehr posten :-( Dabei sollte er an vorderster Front stehen, gegen diese ganz offenkundige Ungerechtigkeit, wenn er doch ein solcher Kenner der EUVO sein will. Er erkennt NATÜRLICH nur seinen eigenen Vorteil.

 

Die wären ja auch bekloppt, sich das entgehen zu lassen.

 

Dennoch ist es Unrecht! Eine Flugverspätung führt keinesfalls zu wirtschaftlichen Vorteilen für eine Fluggesellschaft. IM GEGENTEIL! Ergo ist die Verpflichtung zur Zahlung von Ausgleichsleistungen eine Fehlinterpretation ohne Gleichen.

 

Bereits vor einiger Zeit habe ich darauf hingewiesen, dass ich sicher bin, dass wir alle diese Fehlentwicklung mitbezahlen werden. Und schaut euch jetzt einmal an, für was inzwischen alles mitbezahlt werden muss. Wie sich die Bedingungen für den Einzelnen immer weiter verschlechtern. Es wird immer teurer.

 

Ach so, und noch etwas: in der Urfassung der EUVO 261/04 (also im Entwurf der 295/91) waren Betreuungsleistungen und Unterstützungsleistungen nur für Personen vorgesehen, die besonderer Unterstützung bedürfen, nämlich Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität und alleinreisende Kinder. Dies wurde allerdings durch (schlampige?) Übersetzungs-Arbeit bei der Übertragung ins Gesetz auf alle Passagiere ausgeweitet. Naja, kann passieren, kostet die Fluggesellschaften ja nur ein paar Mrd.

 

 

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Na ja, wenn das am Dienstag schlecht ausgeht, kommt es auf die Frage gar nicht erst mehr an, ob zusätzlich zum Zeitverlust am Endziel auch noch eine qualifizierte Abflugverspätung von zwei bis vier Stunden vorliegen muss.

 

Insofern macht es schon Sinn, dass zunächst und dann hoffentlich endgültig die grundlegendere Frage geklärt wird.

 

Nach der heutigen Urteilsverkündung verstehe ich gar nicht, warum man noch ein weiteres Urteil benötigt. Es ist doch ganz klar von Verspätung am Endziel die Rede, warum brauche ich dann noch diese qualifizierte Abflugverspätung?

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Nach der heutigen Urteilsverkündung verstehe ich gar nicht, warum man noch ein weiteres Urteil benötigt. Es ist doch ganz klar von Verspätung am Endziel die Rede, warum brauche ich dann noch diese qualifizierte Abflugverspätung?

 

Ich fand auch schon, dass die erste Entscheidung der Vierten Kammer von 2009 NICHTS an Klarheit hat fehlen lassen. Es war eindeutig vom ENDZIEL die Rede. Erforderlich war nur, dass der Zeitverlust am Endziel FOLGE einer ABFLUGVERSPÄTUNG ist - egal wie groß. Der Klassiker ist ja, dass sich dein Flug um nur wenige Minuten verspätet, gleichwohl der Anschluss verpasst wird und es dann zum großen Zeitverlust kommt.

 

Aber der BGH hält nun einmal für unentschieden, ob ohne diese "qualifizierte Abflugverspätung" i.S.d. Art. 6 EU-VO 261/2004 nicht Voraussetzung dafür ist, dass die EU-VO überhaupt angewendet werden kann. Wegen dieser Frage ist ein eigenständiges Verfahren am EuGH anhängig - das auch nicht mit den gestern entschiedenen Verfahren verbunden worden ist. Mithin darf diese Frage zumindest formal noch als offen gelten. Ob sie faktisch entschieden ist, kann ich erst sagen, wenn ich die Entscheidung analysiert habe.

 

 

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Natuerlich ist das mit kaufmännisch-sorgfältiger Planung und entsprechendem Personaleinsatz machbar.

Einfach eine komplette Crew an jeder Aussenstation als backup bereit halten. Es koennte ja auch mal die gesamte Crew krank werden.

Die erforderlichen Mannjahre lassen sich einfach ausrechnen und dann auf die Tickets umlegen.

 

Nur dann geht wieder das Geheule los, es gaebe nur noch Wucherpreise.

 

Fuer 19,99 EUR mit Vollkasko fliegen wollen geht nicht!

 

In Zukunft werden in solchen Crews in der Learjet-Sänfte an die Aussenstation geliefert - jedefalls bei Ryanair:

 

http://www.aerotelegraph.com/ryanair-kauft-privatjet-learjet

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  • 2 Wochen später...
  • 1 Monat später...

Das wird ja immer schlimmer. Was darf eine Airline überhaupt noch heutzutage ohne dass die Fluggäste die Hand aufhalten und Sachen wie Entschädigung und Ausgleichszahlung sagen?

 

Abgesehen davon geht aus dem Fall nicht hervor warum die Maschine nicht in HAM gelandet ist. Vielleicht schon zu spät? Abgesehen davon hat die Airline ja dafür gesorgt, dass die Paxe an ihren Zielort, nämlich nach Hamburg gelangen. Warum eine Ersatzbeförderung mit Bussen diese Pflicht nicht erfüllen soll, bleibt mir ein Rätsel. Man kann jetzt höchstens die Nichteinhaltung der geplanten Ankunftszeit beklagen, was aber allerhöchstens eine Klage bzgl. Verspätung rechtfertigen würde.

 

So was ist wenn mein Flug anstatt in Tegel in Schönefeld landet und ich in Berlin dann mit dem ÖPNV auch zu meinem Endziel komme und dadurch keinen Zeitverlust erleide? Womöglich ist SXF für mich ja auch besser gelegen als TXL? Sorry, aber dann wegen vermeintlicher Annullierung des Fluges die Hand aufzuhalten, widerstrebt mir und würde mir eher ein schlechtes Gewissen bereiten.

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Das wird ja immer schlimmer. Was darf eine Airline überhaupt noch heutzutage ohne dass die Fluggäste die Hand aufhalten und Sachen wie Entschädigung und Ausgleichszahlung sagen?

 

 

Fluggäste pünktlich zum vereinbarten Zielort bringen ;-)

 

Aber Recht haste, das ist ein wenig Overkill in Sachen Passagierrechte, nicht so sehr aus Airline Sicht, die paar Leute die auf Teufel komm raus jede Möglichkeit nutzen Entschädigungen einzuklagen dürften so eine Minderheit sein das es dort kaum auffällt, sondern eher aus Sicht der Passagiere die noch eine vernünftige Sicht auf Dienst- und Transportleistungen haben.

 

Aber es gibt ja auch Leute die im Restaurant 3 mal Ihr Steak zurück gehen lassen weil es ja "noch fast roh ist", statt irgendwann auf den Trichter zu kommen das der Hausstandard für "medium" einfach nicht das ist was man erwartet und statt dessen vielleicht "Medium bis Well-done" zu bestellen ....

 

Das die Anspruchshaltung gerade beim Lufttransport mit seinem hohen Sicherheitsstandards und externen Einflüssen so hoch ist, ist für mich pauschal nicht nachvollziehbar. Damit erreicht man bei Billiggeselschaften wenn man Pech hat maximal das Passagiere wieder allein gelassen werden und selbst zusehen dürfen wie sie heim kommen. Macht ja auf der Kostenseite kaum einen Unterschied ob ich mich um ad hoc Busse kümmere und die Leute ans Ziel bringe oder so einfach im Terminal allein lasse und später ein paar Bahntickets zusätzlich erstatte.

 

Gruß

Thomas

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