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Gerichtsurteile aus der Luftfahrt


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Was für ein Fall ist das denn? Oder habe ich da nicht aufgepaßt, und Du hast ihn in den Tiefen dieses Thread schon erwähnt, und mir ist das entgangen?

Der Fall hat nichts direkt mit der Luftfahrt, daher gehört hier eigentlich nicht hin. Es gibt nur eine Ähnlickeit mit dem Fall von Air France aus dem Januar, der dort eine gewichtige Rolle spielen wird.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/reiser...n-a-809083.html

Bearbeitet von speedman
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  • 3 Wochen später...

Was ist eigentlich aus der Entscheidung über die Berwertung von Verspätungen, hervorgerufen durch Anschlussverlust bei Umsteigeflügen, zwecks Rechten der 261/04 geworden (Ausgleichszahlungen insb.)? Hat der EuGH hier etwas durchblicken lassen? Habe noch so einen Air Baltic Fall aus dem Januar hier liegen, wo ich durch Umbuchung auf SU erst einen halben Tag später am Endziel ankam.

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Ja aber bei BT sind das ja meistens nur 15min Verspätung des Zubringerfluges, die dann bei den Umsteigeflügen via RIX, wo ich recht regelmäßig mit eingeplanten 25min umsteige, den originalen Flugplan obsolet machen. Gleiches müsste doch auch auf großen Flughäfen wie FRA oder CDG öfter passieren, weil die Wege einfach zu weit sind beim Umstieg. Mir geht es also um den BGH Beschluss Xa ZR 80/10.

 

Finde es also nicht ganz so obsolet, weil mir die Dame von der dänischen Durchsetzungbehörde dabei nicht hilft, weil sie die Sache nicht entschieden oder sogar dadurch, dass der erste Flug nur 15min Verspätung hat, für nicht relevant hält. Dass ich als Pax 6h-7h später am Zielort ankomme, ist für mich aber schon relevant.

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Das ärgert mich auch, weil deswegen hier x Fälle teilweise schon seit Jahren ruhen. Zum Jahresende droht gar Verjährung in einigen dieser Fälle, so dass man sich entscheiden muss, ob geklagt werden soll oder nicht.

 

Eigentlich ist das ein "Kunst-Problem". Der EuGH hat klar gesagt worum es ihm geht, nämlich um den Zeitverlust am ENDZIEL, der Folge eines verspäteten Fluges ist. Es steht auch nirgendwo in der EU-VO 261/2004, dass die Verordnung erst ab zwei bis vier Stunden - je nach Flugstrecke - Anwendung fände. Der Beschluss ist für mich ein ähnlicher Blindflug wie jetzt (offenbar) das Streikurteil, wobei ich hier die Begründung noch nicht kenne.

 

Letztlich ist es in der Tat so, dass auch eine sehr kurze Verspätung natürlich zu dramatischen Zeitverlusten führen kann, wenn der Anschluss deswegen verpasst wird. Und genau diesen Punkt hat meiner Meinung nach der EuGH auch bedacht. Nur der BGH hat´s mal wieder nicht verstanden.

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  • 2 Wochen später...

Mal etwas aus der Rubrik "Dumm gelaufen!"

 

Unter dem Az.: 12 C 3263/11 hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt ein Urteil gesprochen, dass ein Dialekt nicht vor Schaden schützt. (und das ausgerechnet im Ländle)

 

Ein Kundin hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, wenn sie am Telefon statt nach Porto einen Flug nach Bordeaux bucht.

Grund, die Kundin kam aus Sachsen und hat als Reiseziel Porto wohl sächsisch breit als Bordo bestellt.

 

Quelle: http://reisen.t-online.de/saechsischer-dia..._59539664/index

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Gehört streng genommen hier nicht rein, hätte aber durchaus zu einem Rechtsstreit führen können.

Heute im Weser Kurier "Abt. Lesertelefon" gelesen:

Anna B., Studentin, 19 Jahre alt, kauft in einem Reisebüro ein Flugticket nach Manchester zu 112,03 (FR-Preis) zum Endpreis von 161,03, also mit 49 Euro Serviceaufschlag des Reisebüros. Auf Nachfrage von Anna B. erklärt der Mitarbeiter, das seien Steuern und Gebühren der Airline. Anna gibt sich damit zufrieden. Nicht aber der Vater von Anna. Der wird vorstellig und moniert die 49 Euro, worauf dann der Mitarbeiter zugibt, es handle sich nicht um zusätzliche Airline-Gebühren sondern um die Servicepauschale, und die sei im Aushang angezeigt. Eine Stornierung lehnte das RB ab, was den Vater von Anna so in Rage brachte, daß er eine Strafanzeige vorbereitete und damit ins RB ging, um einen Teil der Pauschale zurück erstattet zu erhalten. Ohne Rücksprache mit dem Inhaber zahlte das RB daraufhin 37 Euro zurück. Der Inhaber, vom WK darauf angesprochen, erklärte, daß er das nicht zugelassen hätte, da diese pauschalen Gebühren per Aushang bekannt wären, und Anna B. auf seine Mitarbeiter im RB keinen unerfahrenen Eindruck in Bezug auf den Kauf von Flugtickets gemacht hätte. Die Mitarbeiterinnen hätten sich durch den Vater massiv bedroht gefühlt und deshalb die 37 Euro erstattet.

 

Mal abgesehen davon, daß 49 Euro ein stolzer Preis sind, den ich nicht akzeptiert hätte, entstand das eigentliche Problem aus meiner Sicht ja auch erst nach der Buchung, als ein Abbruch nicht mehr möglich war, sondern nur eine kostenpflichtige Stornierung bei der Airline. Dann aber hat das RB einen entscheidenden Fehler dadurch gemacht, die 49 Euro als Steuern und Gebühren der Airline zu deklarieren. Denn das war gelogen.

 

Die grundsätzliche Frage ist aber: Sind pauschale 49 Euro bei einem Ticketpreis von 112 Euro angemessen oder nicht?

Bearbeitet von aaspere
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Die grundsätzliche Frage ist aber: Sind pauschale 49 Euro bei einem Ticketpreis von 112 Euro angemessen oder nicht?

Man kann das nicht in Abhängigkeit vom Ticketpreis sehen - aber: Bei einem Ticket in der Preisklasse wird ein Reisebüro nie wieder Probleme mit Umbuchungen (weil nicht möglich) etc. haben, Beratungsaufwand wohl eher überschaubar (man könnte sagen, es hat ja nichtmal dazu gereicht auf die TSC aufmerksam zu machen). Daher wäre die Schlußfolgerung, dass 49€ in dem Fall keineswegs angemessen waren und ebenso "überraschend" sind wie für den Kunden nachteilige AGB-Klauseln, auch wenn per Aushang im Ladenlokal angekündigt. Ein Urteil hierzu hätte mich interessiert ...

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  • 2 Wochen später...

Etwas neues, was es in Spanien gegeben hat. Der User wolfbln hat im Hahn-Infos folgendes gepostet:

 

Das Handelsgericht Nr.1 in Valencia hat Ryanair zu 930,21 € Schadensersatz verurteilt, weil sie einem 6-jährigen Kind in Begleitung seiner Eltern den Einstieg verwehrt haben.

Dies fand in Valancia beim Boarding eines Inlandsfluges nach Sevillia statt. Die Eltern hatten keinen Ausweis (DNI) für das Kind dabei. Den Eltern wurde 600 € "Schmerzensgeld" und die Fahrtkosten für eine Autofahrt auf dieser Strecke zugesprochen.

 

Begründung: bei Inlandsflügen in Spanien gilt spanisches Recht, egal was die Airline sagt. Danach gilt das "Programa Nacional de Seguridad para la Aviación Civil", wonach Kinder bis 14 Jahren, die von ihren Eltern begleitet werden, keine Identifizierung mit sich führen müssen. Ein Flugantritt des Flugs durch die Eltern ohne das Kind ist in diesem Fall nicht zumutbar. Durch die unberechtigte Verweigerung der Beförderung entstünde den Fluggästen ein "moralischer Schaden" von 600 Euro.

 

Was meinen die Juristen unter uns dazu? Vorab noch der Hinweis, daß Ryanair an verschiedenen zutreffenden Stellen ihrer Beförderungsbedingungen schreibt, daß jede Person, also auch Kinder, im Besitz eines gültigen Ausweises/Passes sein muß, und die Beförderung bei Nichteinhaltung verweigert werden kann, was im spanischen Fall dann auch so war. Interessant bei der spanischen Gesetzeslage ist wohl auch, daß diese Bestimmung nur für innerspanische Flüge gilt und wohl nicht für Flüge zu Zielen außerhalb von Spanien. Ich hatte im Hahn-Infos daraufhin auch das Thema Kindesentführung angesprochen.

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Bin zwar kein Jurist aber meine Meinung ist klar: wenn der Staat sagt, jedes Kind unter 14 darf ohne ID fliegen, dann kann FR doch sagen was sie wollen, sie müssen sich dran halten.

Nett wäre vielleicht auch ein Link zu Hahn-Infos, oder zumindestens eine Erklärung/Zusammenfassung, was die Weigerung von Ryanair mit Kindesentführung zu tun haben soll?! :)

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was die Weigerung von Ryanair mit Kindesentführung zu tun haben soll?! :)

 

Kindesentführung = Kindesentzug

 

Und der wird eine ganze Kante einfacher wenn man keine Papiere dabei haben muss. Wenn die Ex-Frau mit Wohnort Hamburg das Kind ihres Ex-Mannes mit Wohnort Barcelona mitnehmen will wäre das arg merkwürdig. Ohne Ausweis fällt das niemandem auf wenn das Kind die Dame immer eifrig mit "Mama" anspricht.

 

Gruß

Thomas

 

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Thomas, vielen Dank Thomas, hat meine Gedanken zum Thema Kindesentzug korrekt wiedergegeben. Es ist aber auch richtig, daß es eigentlich eine Diskussion über das spanische Gesetz sein könnte. Nur, in diesem Fall war FR die leidtragende Airline; hätte aber auch andere treffen können. Ich wage sogar mal die Behauptung, daß man in Dublin von diesem Gesetz keine Ahnung hatte, und auch die Spanier, die innerspanisch mit FR reisen, für ihre Kinder Ausweise mitführen. Wahrscheinlich auch deshalb, weil die Spanier das Gesetz selber auch nicht kennen. Es würde mich auch nicht wundern, wenn der betroffene Familienvater Rechtsanwalt ist.

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