jared1966 Geschrieben 15. November 2012 Melden Geschrieben 15. November 2012 @HAJ-09L Schaun mer mal, wieviel Substanz da drin steckt. ;)
aaspere Geschrieben 16. November 2012 Autor Melden Geschrieben 16. November 2012 (bearbeitet) @ aaspere: Das glaube ich nicht, §55 der Brandenburger Bauordnung regelt recht detailliert, welche Vorghaben genehmigungsfrei sind. (Ich denke nicht, dass die Planfeststellung die Genehmigungspflicht aufhebt.) Das Baugesetzbuch bezieht sich nach meinem Verständnis auf Flächenutzungspläne, Bauleitplanung, usw. (=> "The big picture") und nicht auf auf die konkrete Bauausführung beim jeweiligen Gebäude. Oder? Ich muß mich verbessern. Ich wollte "Landesbauordnung" schreiben. Edit am 16.11.12 Toll. So habe ich mir das auch gedacht. Vor dem Luftfahrtpresseclub verweist Schwarz auf Wowereit bei der Frage, wie sicher jetzt der Eröffnungstermin am 27. Oktober 2013 sei. Und Wowereit fängt an Ramsauer zu beschimpfen. http://www.airliners.de/rahmenbedingungen/...ungsbuero/28498 Bearbeitet 16. November 2012 von aaspere
aaspere Geschrieben 16. November 2012 Autor Melden Geschrieben 16. November 2012 Am BER fliegt doch was! Was eine possierliche Posse ... sowas gibts nur in Berlin, wir sind Pleite, aber geil! http://www.bz-berlin.de/service/flughafen-...cle1581895.html Die hätten den Honig lieber an die Arbeiter auf der Baustelle verschenken sollen.
HLX73G Geschrieben 16. November 2012 Melden Geschrieben 16. November 2012 (bearbeitet) Am BER fliegt doch was! Was eine possierliche Posse ... sowas gibts nur in Berlin, wir sind Pleite, aber geil! http://www.bz-berlin.de/service/flughafen-...cle1581895.html Wenn man keine Ahnung hat.... Was vielleicht wie ein Werbegag oder für einige eben wie eine Posse wirkt, hat durchaus einen Sinn: Die Bienen und insbes. der Honig sollen langfristig die Luftqualität um den Flughafen messen. Sozusagen ein natürliches Messinstrument für die Luftgüte bzw. Schadstoffbelastung. Das war seit Ewigkeiten geplant, hat nichts mit Verschiebung oder Nichtverschiebung zu tun und ist schon mal gar keine Posse. Und die Begründung, warum diese Aktion nun umstritten ist, bleibt die BZ auch schuldig. Ist ja auch egal, Hauptsache man hat wieder einen Aufhänger zum Poltern. Mal sehen wann der erste nach einem Untersuchungsausschuss schreit. Bearbeitet 16. November 2012 von HLX73G
berliner_aus_leidenschaft Geschrieben 16. November 2012 Melden Geschrieben 16. November 2012 Letzte Frage: Wenn denn die Planfeststellung zum Baurecht alles komplett geregelt hätte, warum war/ist dann das Bauamt des Landkreises überhaupt beim Projekt dabei? Doch sicher nicht, weil keinerlei Baugenehmigungen mehr gebraucht werden - oder? der landkreis ist weiter involviert, da eine abschließende betriebserlaubnis der technischen anlagen erteilt werden muss. diese kann natürlich erst NACH bausausführung erfolgen, nach erfolgreichen tests und probebetrieben.
Viel-Flieger Geschrieben 16. November 2012 Melden Geschrieben 16. November 2012 Wenn man keine Ahnung hat.... Was vielleicht wie ein Werbegag oder für einige eben wie eine Posse wirkt, hat durchaus einen Sinn: Die Bienen und insbes. der Honig sollen langfristig die Luftqualität um den Flughafen messen. Sozusagen ein natürliches Messinstrument für die Luftgüte bzw. Schadstoffbelastung. Das war seit Ewigkeiten geplant, hat nichts mit Verschiebung oder Nichtverschiebung zu tun und ist schon mal gar keine Posse. Und die Begründung, warum diese Aktion nun umstritten ist, bleibt die BZ auch schuldig. Ist ja auch egal, Hauptsache man hat wieder einen Aufhänger zum Poltern. Mal sehen wann der erste nach einem Untersuchungsausschuss schreit. Also bitte, nimm doch nicht alles so verbiestert.
HLX73G Geschrieben 16. November 2012 Melden Geschrieben 16. November 2012 Also bitte, nimm doch nicht alles so verbiestert. Kennste "Wie man in den Wald hinein ruft...."?
Thunder115 Geschrieben 16. November 2012 Melden Geschrieben 16. November 2012 http://www.airliners.de/rahmenbedingungen/...ungsbuero/28498 Welche Rolle spielt eigentlich der Bauausschuß des Landes Berlin? Sicher ist das Land Berlin Gesellschafter und Wowi im Aufsichtsrat - darf dann auch immer vor dem Landtag Bericht erstattet. Aber mir fällt dabei immer ein Name unangenehm auf: Andreas Otto. Er weiß irgendwie immer alles besser und ist nur am rummäkeln. Ist das nun irgendwie seine Aufgabe als Bauausschussmitglied oder ist das reine Oppositionspolitik - so kommt es mir vor. Hab schon einige Debatten um den BER im rbb live verfolgt - kann mich diesen Eindrucks leider nicht erwehren. Kommt irgendwie gleich nach Herrn Dombrowski. Dummerweise sind die beiden immer gerngesehene "Partner" der Journalisten :-(
aaspere Geschrieben 16. November 2012 Autor Melden Geschrieben 16. November 2012 (bearbeitet) Welche Arbeiter? Gute Frage. Kam mir auch beiläufig in den Sinn. Aber dann dachte ich, irgendwelche gewerblich tätigen Menschen muß doch auch jetzt noch auf der Baustelle geben. @ HLX73G und Viel-Flieger Nun laßt es doch mal gut sein. Daß die Bienen nicht wegen der Honigproduktion dort angesiedelt wurden, ist doch sonnenklar und wissen wir auch alle. Deshalb darf man doch nochmal darüber 'nen Scherz machen, ohne daß der Genosse Pawlow schon wieder fröhliche Urständ feiert. Welche Rolle spielt eigentlich der Bauausschuß des Landes Berlin? Sicher ist das Land Berlin Gesellschafter und Wowi im Aufsichtsrat - darf dann auch immer vor dem Landtag Bericht erstattet. Aber mir fällt dabei immer ein Name unangenehm auf: Andreas Otto. Er weiß irgendwie immer alles besser und ist nur am rummäkeln. Ist das nun irgendwie seine Aufgabe als Bauausschussmitglied oder ist das reine Oppositionspolitik - so kommt es mir vor. Hab schon einige Debatten um den BER im rbb live verfolgt - kann mich diesen Eindrucks leider nicht erwehren. Kommt irgendwie gleich nach Herrn Dombrowski. Dummerweise sind die beiden immer gerngesehene "Partner" der Journalisten :-( Nach meiner Einschätzung, die von meinen Berliner (neoliberalen) Freunden geteilt wird, ist Andreas Otto ein Profilneurotiker, hat aber, ebenfalls nach meiner Einschätzung, baurechtlich beim BER nix zu sagen. Der Landkreis Dahme-Spreewald und dessen Bauausschuß ist zuständig. Das möchte ich aber alles nicht beschwören. Bearbeitet 16. November 2012 von aaspere
bueno vista Geschrieben 16. November 2012 Melden Geschrieben 16. November 2012 Viel lustiger ist doch, dass die Bienchen so quietschfidel sind, weil noch kein Abgasstrahl den Pollensaft trüben kann. Ich hätte noch einen Slogan für´s Etikett gehabt: "Imkergruß vom saubersten Vorfeld der Welt". Das Porto für die 237 Gläser fällt bei den vielen Nachkommastellen hinter den Mrd. nicht sonderlich ins Gewicht.
jubo14 Geschrieben 17. November 2012 Melden Geschrieben 17. November 2012 (bearbeitet) Um mal etwas Klarheit in die Sache zu bringen: § 75 BVwVfG Die Baugenehmigung ist sehr wohl Bestandteil der Planfeststellung, aber .... Wie viele Planänderungen hat es auf der Baustelle des BER gegeben? Und jede dieser Änderungen muss natürlich der zuständigen Bau-Aufsichts-Behörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Und dort könnte dann auch die Entscheidung getroffen werden, dass man die Änderungen ohne neues Planfeststellungsverfahren nicht genehmigen kann. Das ist in § 76 geregelt. Und so hat das zuständige Bauamt in Brandenburg sicher etliche Änderungen am Bauplan genehmigt, wenn an eine Stelle, an der ursprünglich ein Check-In-Schalter gedacht war, nun die Sicherheitskontrolle hinkommen soll, und dort wo die vorgesehen war nun ein Shop geplant ist. Und nicht zu vergessen ist die Aufgabe des örtlichen Bauamtes, die Bauaufsicht und nach erfolgter Fertigstellung die Bauabnahme von Teilen (z.B. Brandschutz) und am Ende der gesamten Baustelle. Bearbeitet 17. November 2012 von jubo14
HAJ-09L Geschrieben 17. November 2012 Melden Geschrieben 17. November 2012 Hallo Jubo, vielen Dank für den Link. Aber zuständige Planfeststellungsbehörde für BER ist nun einmal das MIL (Vgl. § 10, Abs. 1 LuftVG in Verbindung mit §4 Abs. 1 LuFaLuSiZV), weshalb das Bauamt meiner Meinung nach nicht wie von Dir beschrieben prüft, ob eine Planänderung erforderlich ist. Und ganz klar ist mir nicht, wie sich §75 BVwVfG mit §9 Abs. 1 Satz 3 LuftVG "verträgt". Ich verstehe die Rechtslage so, dass die FBB das Recht hat, an den im Planesstellungsbeschluss definierten Bereichen Terminals / Satelliten zu planen, ohne vorher eine "Grundsatzdiskussion" (also eine öffentliche Anhörung betroffener Dritter) erfolgreich beenden zu müssen. Eine Baugenehmigung für die einzelne Maßnahme ist weiterhin erforderlich, aber eben schneller zu erhalten als ein Planfeststellungsbeschluss.
FlyingT Geschrieben 17. November 2012 Melden Geschrieben 17. November 2012 Hallo Jubo, vielen Dank für den Link. Aber zuständige Planfeststellungsbehörde für BER ist nun einmal das MIL (Vgl. § 10, Abs. 1 LuftVG in Verbindung mit §4 Abs. 1 LuFaLuSiZV), weshalb das Bauamt meiner Meinung nach nicht wie von Dir beschrieben prüft, ob eine Planänderung erforderlich ist. Und ganz klar ist mir nicht, wie sich §75 BVwVfG mit §9 Abs. 1 Satz 3 LuftVG "verträgt". Ich verstehe die Rechtslage so, dass die FBB das Recht hat, an den im Planesstellungsbeschluss definierten Bereichen Terminals / Satelliten zu planen, ohne vorher eine "Grundsatzdiskussion" (also eine öffentliche Anhörung betroffener Dritter) erfolgreich beenden zu müssen. Eine Baugenehmigung für die einzelne Maßnahme ist weiterhin erforderlich, aber eben schneller zu erhalten als ein Planfeststellungsbeschluss. Ohne dass ich eine sonderliche Ahnung bezüglich der konkreten Paragraphen habe, eine Analogie aus dem bürgerlichen Sektor: Ein Bekannter hat vor einiger Zeit ein Grundstück erstanden, für dass es einen bewilligten Bauvorbescheid gab. Er hat sich in seiner Planung überwiegend an diesen Vorbescheid gehalten, in den äußeren, maßgebenden Dimensionen komplett, mit der Ausnahme, dass die Kellerdeckenhöhe unüblich hoch ausfallen und die Garage sowie die Vorfahrt teilunterkellert werden sollte. Diese "unübliche" Besonderheit in einem Wohngebiet, welches §34 Bay. Baurecht unterworfen ist, verwehrte eine direkte Bewilligung durch das zuständige Baudezernat/-referat/-amt der bewilligenden Gemeinde. Der konkrete Bauantrag musste in den entsprechenden Ausschuss des Gemeinderates zu individuellen Prüfung und Genehmigung. Der Ausschuss genehmigte, die Sache ging zurück ans Dezernat/Referat/Amt. Dieses stellte abschließend Fest, dass gebaut werden darf, mit Ausnahme der einen geplanten Gaube, die nicht ortsüblich ausfällt und verlangte folglich ein Anpassung oder Verzicht. Nach Entsprechung dieser Änderungsforderung wurde umgehend komplett bewilligt. Die Außendimensionen wurden nicht hinterfragt - lediglich geprüft, ob die Pläne dem Vorbescheid entsprechen. Die Nachbarn, welche komplett ohne Änderung zum Vorbescheid planen, haben eine direkte Genehmigung vom Amt/Dezernat/Referat bekommen. Bei der inneren Gestaltung haben die Bauherren hingegen weitestgehende Freiheiten. Wenn ich als nicht involvierter Laie es richtig verstanden habe, prüft abschließend das Landratsamt letztendlich noch auf grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit und bauplanungstechnische Konsistenz, gefolgt von einer Abnahme/Kontrolle zu Ende der Errichtung. Dies ist ein sehr unzureichender Vergleich, sicherlich. Ich hoffe, dass die Analogie dennoch zu erkennen ist: Salopp: Grundsätzliches muss in großer Runde beschlossen werden, kleines wird im kleinen geklärt. Je nach Intention muss dennoch eine Behörde das Ergebnis für gut befinden - ergo am Ende abnehmen. Der Unterschied zum Privaten liegt letztlich darin, dass ein Flughafen eine Einrichtung mit Publikumsverkehr ist. Dies bedingt, dass ein Flughafen durchaus baurechtlich errichtet werden kann, deshalb aber noch lange nicht, auf Grund anderer Gesetze/Vorschriften, öffentlich betrieben werden darf. Entschuldigt bitte diese seeeehr laienhafte Darstellung.
jubo14 Geschrieben 18. November 2012 Melden Geschrieben 18. November 2012 Hallo Jubo, vielen Dank für den Link. Aber zuständige Planfeststellungsbehörde für BER ist nun einmal das MIL (Vgl. § 10, Abs. 1 LuftVG in Verbindung mit §4 Abs. 1 LuFaLuSiZV), weshalb das Bauamt meiner Meinung nach nicht wie von Dir beschrieben prüft, ob eine Planänderung erforderlich ist. Und ganz klar ist mir nicht, wie sich §75 BVwVfG mit §9 Abs. 1 Satz 3 LuftVG "verträgt". Ich verstehe die Rechtslage so, dass die FBB das Recht hat, an den im Planesstellungsbeschluss definierten Bereichen Terminals / Satelliten zu planen, ohne vorher eine "Grundsatzdiskussion" (also eine öffentliche Anhörung betroffener Dritter) erfolgreich beenden zu müssen. Eine Baugenehmigung für die einzelne Maßnahme ist weiterhin erforderlich, aber eben schneller zu erhalten als ein Planfeststellungsbeschluss. Nun das örtliche Bauamt ist halt als sogenannte "Untere Baubehörde" ein ausführendes Organ des Brandenburgischen Ministeriums. Deswegen waren es die ja auch, die offiziell den Brandschutz nicht abgenommen haben. Das was sich nach Deiner Meinung nicht ganz verträgt, meint die "Flugsicherungsdienste", also in BER den Tower der DFS. Und da es sich bei der Flugsicherung um eine "hoheitliche Aufgabe" handelt, gelte da halt ein paar abweichende Regeln. Deinem zweiten Absatz kann ich mich voll inhaltlich anschließen.
gateway Geschrieben 19. November 2012 Melden Geschrieben 19. November 2012 (bearbeitet) Es wird spannend! Noch 10.000 Unterschriften fehlen. https://www.rbb-online.de/themen/flughafen-...verbot_bbi.html Ich persönlich hätte nicht gedacht, das in 5 1/2 Monaten "nur" 70.000 Unterschriften zusammen kommen, obwohl das Thema so viel Medienpräsenz hatte! ...oder liege ich da mit meinem Empfinden falsch ??? :unsure: Selbst wenn jetzt bis zum 3.12. die benötigten 80.0000 geschafft werden, denke ich das bei einem darauf folgenden Volksentscheid die Chancen auf Erfolg eher gering sind. Schliesslich werden dann an einem einzigen Tag weit mehr als 500.000 Stimmen (25% der Wahlberechtigten) benötigt um die jetzige Regelung zu kippen! Bearbeitet 19. November 2012 von gateway
Voss Geschrieben 20. November 2012 Melden Geschrieben 20. November 2012 Das Volksbegehren in Brandenburg für ein Nachtflugverbot am Flughafen wird hoffentlich scheitern. Die Initiatoren behaupten fälschlicherweise, das es in der Region Berlin-Brandenburg keine wirtschaftliche Grundlage für Nachtflüge gäbe. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Berlin´s größtes Industrieunternehmen Siemens beispielsweise transportiert Ersatzteile für ihre Gasturbinen mittels Luftfracht. Da es sich hierbei um eine sogenannte zeitkritische Fracht handelt, wären entsprechende Flugbetriebszeiten für die Firma sicherlich sinnvoll. Der Regierende Bürgermeister Wowereit sorgte sich auf der diesjährigen Berliner Wirtschaftskonferenz um die künftige Arbeitsplatzentwicklung bei Siemens. Er ist daher aufgerufen, sich in Brandenburg, wo die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Flugbetriebszeiten am künftigen BER Willy Brandt festgezurrt werden, für entsprechende Rahmenbedingungen einzusetzen. Erst recht für den Fall, wenn das Volksbegehren doch noch erfolgreich werden sollte.
ChrissFyler Geschrieben 20. November 2012 Melden Geschrieben 20. November 2012 Ich halte Nachtflugverbote für Schwachsinn, ich schlafe sogar oft in Flughäfen und man hört nichts. Warum schafft man keine sinnvolle Einigung: Gute Airlines wie Ryanair und easyJet und Wizzair werden nicht nur von Start und Landegebühren befreit und bekommen Kerosin umsonst sondern dürfen mit den leisen und modernen Jets rund um die Uhr fliegen. Gerne auch Condor wenn die die Preise auf EZY/FR Niveau senkt. Altmodische airlines mit lauten alten Gerät wie Lufthansa mit den uralt 737-300 dürfen nur noch zwischen 11:00 und 12:30 und 15:00 bis 17:00 fliegen. Fertig. Das hier für eine Minorität 99% der Berliner mögen keine Teuer-Airlines, Luft verschmutzt und Lärm erzeugt wird ist ja ein Witz. 99% dieser Schlippsträgerflüge dienen dem niederen Motiv der Gewinnmaximierung. Sind damit unnötig. Spaß ist aber das wichtigste in der gesellschaft weswegen - auf Kosten der Wirtschaftshaie - Spaßflüge rund um die Uhr und gratis stattfinden sollten. Gegen ein solches Konzept gäbe es sciher keinen Widerspruch.
HAJ-09L Geschrieben 20. November 2012 Melden Geschrieben 20. November 2012 @jubo14. Danke, mir war die hier getätigte Aussage à la "Wir könn(t)en sofort bauen" nicht ganz geheuer...
ZoxFox Geschrieben 21. November 2012 Melden Geschrieben 21. November 2012 Es wird spannend! Was soll daran spannend sein? Versteh ich nicht... Schon erstaunlich dass es bei manchen immer noch nicht durchgedrungen ist, dass diese Volksbegeheren überhaupt keinen Einfluss auf die Betriebs-Regelungen haben werden.
gateway Geschrieben 21. November 2012 Melden Geschrieben 21. November 2012 (bearbeitet) Was soll daran spannend sein? Versteh ich nicht... Schon erstaunlich dass es bei manchen immer noch nicht durchgedrungen ist, dass diese Volksbegeheren überhaupt keinen Einfluss auf die Betriebs-Regelungen haben werden. Hab ich ja auch gar nicht geschrieben! Einfach mal die Zeit nehmen und den Post zu Ende lesen! ;) Nach einem erfolgreichen Volksbegehren ist der Weg frei zum Volksentscheid! Wenn dann 25% der Wahlberechtigten zustimmen (Mehrheit vorausgesetzt) ist die jetzige Betriebsregelung gekippt! Oder meinst du die Nachtfluggegner machen so ein Volksbegehren aus Langeweile? Sie wollen ja damit was bezwecken! Alles zu Volksbegehren und Volksentscheiden in den jeweiligen Bundesländern kannst hier nochmal genau nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Volksentschei...auf_Landesebene Bearbeitet 21. November 2012 von gateway
jared1966 Geschrieben 21. November 2012 Melden Geschrieben 21. November 2012 (bearbeitet) @ChrissFyler Ich stimme mit Dir 100%ig überein! Da es eben nicht dasselbe ist, ob ich eine 737-300 oder eine 737-900ER höre, noch extremer empfinde ich die alten 340-300, sollten diese eben keine Nachtfluggenehmigung erhalten dürfen. Warum man das nicht differenziert, kann nur an der Machtpostition der LH mit ihren Lobbyisten liegen. Bearbeitet 21. November 2012 von jared1966
FlyingT Geschrieben 21. November 2012 Melden Geschrieben 21. November 2012 @ChrissFyler Ich stimme mit Dir 100%ig überein! Meinst du das wirklich ernst? :blink: :huh: Bezüglich des gesamten Postings? :confused: Da es eben nicht dasselbe ist, ob ich eine 737-300 oder eine 737-900ER höre, noch extremer empfinde ich die alten 340-300, sollten diese eben keine Nachtfluggenehmigung erhalten dürfen. Warum man das nicht differenziert, kann nur an der Machtpostition der LH mit ihren Lobbyisten liegen. Eine Regelung der generellen Gebühren in Abhängigkeit von Lärm und anderen Emissionen ist sicherlich wünschenswert und ein sinnvolles Lenkungsinstrument. An anderen Flughäfen wird derartiges ja schon praktiziert und in Zukunft wohl auch noch verschärft angewandt. Wie sehen denn diesbezüglich die geplanten Gebührenstaffelungen für BER aus? Kann ein Fachmann sich (ohne Polemik) dazu äußern? @jared again: Bist du dir sicher, dass am BER die Gebühren unabhängig des eingesetzten Flugzeug-Types erhoben werden sollen? Kannst du mir eine zuverlässige Quelle nennen, die belegt, dass LH - weiterhin auf lange Zeit überhaupt mit irgendeiner B737 nach/ex BER fliegen wird? IMHO werden sämtliche 737 recht bald ausgeflottet sein. - überhaupt ausgeprägte Nachtflüge am BER anstrebt. - regulär einen A343 plant ex BER einzusetzen. Ganz generell - es dürfte dir als aktiven Mitglied des Forums bekannt sein, dass LH die ältesten und damit die lautesten A343 bereits sukzessive aus dem Dienst nimmt. Die verbleibenden sind neben den alten, ebenfalls lauten B744, die ersten Langstreckenmaschinen, die ersetzt werden. Daher halte ich deinen letzten Satz für etwas wenig differenziert und übertrieben. Ja, sicherlich, LH betreibt massive Lobby-Arbeit - dem will wohl niemand widersprechen. Die von dir konkret angeführten Punkte betreffen allerdings nicht die konkreten Interessen der LH am kommenden BER.
HAJ-09L Geschrieben 21. November 2012 Melden Geschrieben 21. November 2012 Hier die zukünftige Entgeltordnung BER.
bueno vista Geschrieben 21. November 2012 Melden Geschrieben 21. November 2012 Berlin´s größtes Industrieunternehmen Siemens beispielsweise transportiert Ersatzteile für ihre Gasturbinen mittels Luftfracht. Da es sich hierbei um eine sogenannte zeitkritische Fracht handelt, wären entsprechende Flugbetriebszeiten für die Firma sicherlich sinnvoll. Abgesehen davon, dass Gasturbinen nicht unbedingt zur schnell verderblichen oder urgent Ware gehören, bist du der Ansicht, dass eine Nachtflugverbot der Flaschenhals in der Lieferkette wäre? Ich halte das für wachsweiche Fanboygefühlsduselei. Ist ja auch klar, dass sich Nachtflugverbot u. Luftfahrtforum irgendwie beißen. Ich halte Nachtflugverbote für Schwachsinn... Den sehe ich eher in deinem Post, aber ich will keinen Troll füttern.
FlyingT Geschrieben 21. November 2012 Melden Geschrieben 21. November 2012 Hier die zukünftige Entgeltordnung BER. Danke dir! Demnach fliegen die "richtigen", dem kommunistischen Allgemeinwohl verpflichteten Spaßbringer in der selben Lärm- und Preisklasse wie die beschissenen, ach so bösen, abschöpfenden Kapitalisten-Legacy-Carrier (unter der Annahme, dass die B73x faktisch Geschichte bei der LH ist und der A34x nicht ex BER eingesetzt wird). Und nu?
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden