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Anerkennung und Ansehen von Berufen in der Luftfahrt


Starwing-EAE

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Bei den Verhandlungen zum "Krisen-Tarifvertrag" zeigt sich erneut, was die Lufthansa für ein solider und vor allem fairer Arbeitgeber ist.  Für eine Tätigkeit im Flugbegleitdienst, die keine Ausbildung sondern stattdessen nur eine wenige Wochen dauernde Anlernphase bedarf, eine Beschäftigungssicherung bis 2024 zu erhalten, ist schon unfassbar großzügig. 

 

Ich glaube kaum, dass andere Arbeitnehmer in der Krise, die ähnlich "komplexe" Tätigkeiten mit deutlich höherer Arbeitsbelastung ausüben, nur ansatzweise so großzügig bedacht werden. Gerade in der jetzigen Zeit, wo das Catering gen Null gefahren wurden und noch mehr "Leerlaufzeiten" für Pause und Co bestehen, ist es nicht selbstverständlich, dies auch noch entlohnt zu bekommen.

 

 

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vor 2 Minuten schrieb Starwing-EAE:

Bei den Verhandlungen zum "Krisen-Tarifvertrag" zeigt sich erneut, was die Lufthansa für ein solider und vor allem fairer Arbeitgeber ist.  Für eine Tätigkeit im Flugbegleitdienst, die keine Ausbildung sondern stattdessen nur eine wenige Wochen dauernde Anlernphase bedarf, eine Beschäftigungssicherung bis 2024 zu erhalten, ist schon unfassbar großzügig. 

 

Ich glaube kaum, dass andere Arbeitnehmer in der Krise, die ähnlich "komplexe" Tätigkeiten mit deutlich höherer Arbeitsbelastung ausüben, nur ansatzweise so großzügig bedacht werden. Gerade in der jetzigen Zeit, wo das Catering gen Null gefahren wurden und noch mehr "Leerlaufzeiten" für Pause und Co bestehen, ist es nicht selbstverständlich, dies auch noch entlohnt zu bekommen.

 

 

Na ja du musst leider etwas zwischen den Zeilen lesen. Dieser mit UFO abgemachte Krisentarifvertrag kann von LH mit einer Frist von 2 Wochen (!) gekündigt werden. Im Grunde genommen hat es nur den Anschein eines Kündigungsschutzes. Und die FBs verzichten prozentual recht hoch. Und das bei einem Gehalt, von dem ein Einsteiger im Ballungsraum nicht leben kann. 

 

Aber natürlich immer noch besser als Arbeitslosigkeit. 

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vor 20 Minuten schrieb Starwing-EAE:

Bei den Verhandlungen zum "Krisen-Tarifvertrag" zeigt sich erneut, was die Lufthansa für ein solider und vor allem fairer Arbeitgeber ist.  Für eine Tätigkeit im Flugbegleitdienst, die keine Ausbildung sondern stattdessen nur eine wenige Wochen dauernde Anlernphase bedarf, eine Beschäftigungssicherung bis 2024 zu erhalten, ist schon unfassbar großzügig. 

 

Ich glaube kaum, dass andere Arbeitnehmer in der Krise, die ähnlich "komplexe" Tätigkeiten mit deutlich höherer Arbeitsbelastung ausüben, nur ansatzweise so großzügig bedacht werden. Gerade in der jetzigen Zeit, wo das Catering gen Null gefahren wurden und noch mehr "Leerlaufzeiten" für Pause und Co bestehen, ist es nicht selbstverständlich, dies auch noch entlohnt zu bekommen.

 

 

Die Tätigkeiten eines Flugbegleiters an Bord bestehen nicht nur aus dem verteilen von essen. Von daher ist der letzte Absatz deines Beitrags bisschen ab der Realität. Zu unterschätzen ist dieser Beruf in diesen Zeiten nicht. Man ist auf engsten Raum, meist über mehrere Stunden eng mit fremden Menschen zusammen in einem Flugzeug eingeschlossen, und das in Zeiten einer Pandemie. Kommt jetzt ein medizinischer Zwischenfall oder eine sicherheitsgefährdende Situation, muss jeder Flugbegleiter zu 100% wissen was zu tuen ist, ob Corona oder nicht, ob Kündigungsschutz oder nicht..... 

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vor einer Stunde schrieb Aero88:

Die Tätigkeiten eines Flugbegleiters an Bord bestehen nicht nur aus dem verteilen von essen. Von daher ist der letzte Absatz deines Beitrags bisschen ab der Realität. Zu unterschätzen ist dieser Beruf in diesen Zeiten nicht. Man ist auf engsten Raum, meist über mehrere Stunden eng mit fremden Menschen zusammen in einem Flugzeug eingeschlossen, und das in Zeiten einer Pandemie. Kommt jetzt ein medizinischer Zwischenfall oder eine sicherheitsgefährdende Situation, muss jeder Flugbegleiter zu 100% wissen was zu tuen ist, ob Corona oder nicht, ob Kündigungsschutz oder nicht..... 

Gleiches gilt wohl auch für die Kollegen an der SiKo,  Security-Mitarbeiter und Co.  

 

Ich frag mich nur, ob es bei schnell angelernten Tätigkeiten, es im Sinne der Company nicht viel sinnvoller ist, generell nur befristet einzustellen. Dann hätte man jetzt nicht die Problematik mit dem Überhang. Bei Bedarf kann immer nach rekrutiert werden. Angebot sollte vorhanden sein 

 

Vielleicht bin ich da altmodisch, aber Tarifverträge, Beschäftigungssicherung, sind für mich Privilegien, die zumindest eine Ausbildung bedürfen.

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vor 14 Minuten schrieb Starwing-EAE:

generell nur befristet einzustellen.

Was in Deutschland nicht zulässig ist.

 

vor 15 Minuten schrieb Starwing-EAE:

Vielleicht bin ich da altmodisch, aber Tarifverträge, Beschäftigungssicherung, sind für mich Privilegien

Wenn schon altmodisch, wann zumindest auf einem Niveau des 17. Jahrhunderts. Tarifverträge und Beschäftigungssicherung sind keine Privilegien sondern Rechte, die auch der Staat nicht (ohne Grund) einschränken kann. Temporärer Betriebsverlust bei Fluggesellschaften und Flughäfen sind definitiv kein Grund, diese Rechte einzuschränken.

 

vor 1 Stunde schrieb Mahag:

Dieser mit UFO abgemachte Krisentarifvertrag kann von LH mit einer Frist von 2 Wochen (!) gekündigt werden.

Ohne die Details des Krisentarifvertrags zu kennen. Ein gekündigter Tarifvertrag wirkt weiter, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wurde, bzw. es gelten wieder die gesetzlichen Regelungen. Da man in einem Tarifvertrag auch schlechtere Regeln als die gesetzlichen Regeln (aus Mitarbeitersicht) vereinbaren darf, wird sich der Konzern gut überlegen, wann er den Tarifvertrag kündigt.

 

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vor 8 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

Was in Deutschland nicht zulässig ist.

Du meinst wohl eher, dass eine Person nicht ständig befristet eingestellt werden darf. Wenn es aber immer neue Personen sind, kannst du das meine ich sehr wohl, d.h. immer neue Personen befristet einstellen (Moral und Sinnhaftigkeit jetzt mal weg gelassen).

 

vor 8 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

Da man in einem Tarifvertrag auch schlechtere Regeln als die gesetzlichen Regeln (aus Mitarbeitersicht) vereinbaren darf, wird sich der Konzern gut überlegen, wann er den Tarifvertrag kündigt.

Ist das wirklich so? Wenn das Gesetz z.B. 18 Urlaubstage im Jahr zugesteht, kannst du in einem Tarif- oder Arbeitsvertrag doch nicht z.B. 15 Tage vereinbaren. Mein Verständnis bisher ist, dass die gesetzlichen Regelungen das "Minimum" festlegen und bezüglich darüber hinausgehende Verbesserung im Rahmen der Vertragsfreiheit vereinbaren darf (soweit es nicht gegen Anstand und Sitte verstösst).

 

...NCC1701

 

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vor 2 Minuten schrieb NCC1701:

Wenn es aber immer neue Personen sind, kannst du das meine ich sehr wohl, d.h. immer neue Personen befristet einstellen

Wenn die Person es mitmacht geht es. Aber grundsätzlich hat die Person einen Rechtsanspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag wenn es keinen Sachgrund für die Befristung der Stelle gibt. 

 

vor 13 Minuten schrieb NCC1701:

Ist das wirklich so?

Ja, bei einigen Bereichen schon, zum Beispiel die Befristung auf 24 Monate / zwei Verlängerungen

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vor einer Stunde schrieb Starwing-EAE:

Gleiches gilt wohl auch für die Kollegen an der SiKo,  Security-Mitarbeiter und Co.  

 

Ich frag mich nur, ob es bei schnell angelernten Tätigkeiten, es im Sinne der Company nicht viel sinnvoller ist, generell nur befristet einzustellen. Dann hätte man jetzt nicht die Problematik mit dem Überhang. Bei Bedarf kann immer nach rekrutiert werden. Angebot sollte vorhanden sein 

 

Vielleicht bin ich da altmodisch, aber Tarifverträge, Beschäftigungssicherung, sind für mich Privilegien, die zumindest eine Ausbildung bedürfen.

Willkommen im Jahr 2020. Ist aus unternehmerischer Sicht absoluter Unsinn. Auch die Ausbildung eines Flugbegleiters kostet nicht nur 3,50€. Lufthansa hat zu Spitzenzeiten 23.000 Flugbegleiter. Die willst du also alle 6 Monate kündigen und dann 23.000 neue suchen. Joar zum Glück sitzt du nicht in der Personalabteilung bei LH.

 

Und dann noch negativ die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen kritisieren. 
 

Wartet da etwa jemand drauf es sich auch mal leisten zu können mit LH über den Teich zu fliegen? :0P

 

 

Bearbeitet von Aero88
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vor 1 Stunde schrieb Starwing-EAE:

Gleiches gilt wohl auch für die Kollegen an der SiKo,  Security-Mitarbeiter und Co.  

 

Ich frag mich nur, ob es bei schnell angelernten Tätigkeiten, es im Sinne der Company nicht viel sinnvoller ist, generell nur befristet einzustellen. Dann hätte man jetzt nicht die Problematik mit dem Überhang. Bei Bedarf kann immer nach rekrutiert werden. Angebot sollte vorhanden sein 

 

Vielleicht bin ich da altmodisch, aber Tarifverträge, Beschäftigungssicherung, sind für mich Privilegien, die zumindest eine Ausbildung bedürfen.

Ja sie sind altmodisch.

 

Auch im öffentlichen Dienst oder der Metall und -Elektroindustrie gelten die Tarifverträge für Ungelernte ohne Ausbildung. Die haben die gleichen Rechte wie, die mit Ausbildung. Diese kommen nur gehaltstechnisch nicht nach oben. Aber abgesichert sind die alle und das je nach Branche gar nicht mal so schlecht.

 

Hilfsjobs werden immer gebraucht. Diese sind nicht nur günstiger als Fachkräfte. Man kann eigentlich jede Arbeitskraft anlernen. Dafür braucht es keine 3,5 jährige IHK-Ausbildung. So erlebe ich es zumindest gerade. Das einzige Ding, was eine Ausbildung bringt, ist mehr Lohn durch Tarifverträge. 
Man lernt 3,5 Jahre für die Elektroniker-Ausbildung und macht hinterher die identischen Sachen/ Arbeiten wie eine angelernte Hilfskraft.

Wenn es dann um Stellenabbau geht, kannst du dir ausdenken wer zuerst gehen muss. Da gehen dann die teuer ausgebildeten jungen Fachkräfte von morgen.

Bearbeitet von chris_flyer
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vor 2 Stunden schrieb Mahag:

Na ja du musst leider etwas zwischen den Zeilen lesen. Dieser mit UFO abgemachte Krisentarifvertrag kann von LH mit einer Frist von 2 Wochen (!) gekündigt werden. Im Grunde genommen hat es nur den Anschein eines Kündigungsschutzes. Und die FBs verzichten prozentual recht hoch. Und das bei einem Gehalt, von dem ein Einsteiger im Ballungsraum nicht leben kann. 

 

Aber natürlich immer noch besser als Arbeitslosigkeit. 

 Hat wohl Herr B. wieder mal mit seinen Leuten sich von "seinem" Arbeitgeber was geben lassen??? Sehr naiv das ganze bei den Flugbegleitern der LH. ( Jump etc)...

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Irgendwo dazwischen wird die Wahrheit liegen.

 

Zum einem kann es doch nicht sein, dass ein sechswöchiger Lehrgang ausreicht, um ein komplettes Arbeitsleben lang sozial abgesichert zu sein.

 

Zum anderen ist es sicher richtig und auch wichtig, dass es diverse Gesetze gibt, die uns nicht zu einer kompletten Hire&Fire-Gesellschaft verkommen lassen.

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vor 3 Stunden schrieb Starwing-EAE:

Bei den Verhandlungen zum "Krisen-Tarifvertrag" zeigt sich erneut, was die Lufthansa für ein solider und vor allem fairer Arbeitgeber ist.  Für eine Tätigkeit im Flugbegleitdienst, die keine Ausbildung sondern stattdessen nur eine wenige Wochen dauernde Anlernphase bedarf, eine Beschäftigungssicherung bis 2024 zu erhalten, ist schon unfassbar großzügig. 

 

Ich glaube kaum, dass andere Arbeitnehmer in der Krise, die ähnlich "komplexe" Tätigkeiten mit deutlich höherer Arbeitsbelastung ausüben, nur ansatzweise so großzügig bedacht werden. Gerade in der jetzigen Zeit, wo das Catering gen Null gefahren wurden und noch mehr "Leerlaufzeiten" für Pause und Co bestehen, ist es nicht selbstverständlich, dies auch noch entlohnt zu bekommen.

 

 


etwas Off Topic Ich lese manchmal doch erschrocken In diesem Forum mit und muss sagen „Hier spricht ihr Captain Niveau, wir sinken.“ Bei sachlicher Diskussion kann man besser Meinungen und Ansichten austauschen.

 

der Krisen Tarifvertrag ist wie manche Vorredner schon erwähnt haben schnell normal zu kündigen - und noch schneller wenn es der LH wirtschaftlich „schlechter“ geht und dann die Schutzschirmverfahren-Keule ausgepackt wird. 
 

Zur Ausbildung, jeder der in der Luftfahrt arbeitet und international tätig ist, hat eine international anerkannte gültige Ausbildung egal ob die 2, 3 oder 12-18 Monate lang ist. Der deutsche IHK Ausbildungsstandard ist mittlerweile auch keinen Pfifferling mehr wert, außer dass man 3,5 Jahre Theorie und Praxis gelernt haben sollte und am Ende eine Prüfung mit 50% als bestanden gilt. 
Wenn ich das als Maßstab nehme z.B. beim Arzt nehme ich einfach ne Münze um rauszufinden ob ich einen kleinen Eingriff wie Blinddarm Op überlebe, beim Automechaniker nehme ich die gleiche Münze und weiß ob die defekte Scheinwerfer Birne erfolgreich getauscht wurde, oder nicht.

 

Alle Ausbildungen in der Luftfahrt sind internationale anerkannte Ausbildungen, außer dem Reiseverkehrskaufmann/Frau der dir am Schalter ein Ticket verkauft, der hat überspitzt gesagt dafür 3,5 Jahre gebraucht und einen IHK Abschluss, kann dafür auch nicht im Ausland damit arbeiten, bzw. Ist nicht im Ausland anerkannt.

 

Pilotenausbildung, Flugbegleiter und Mechaniker sind eine in Deutschland nicht anerkannte Ausbildungen und trotzdem können sie damit arbeiten. Bloß weil es in Deutschland nicht anerkannt ist, heißt es nicht, dass es keine Ausbildung ist. 
 

Der IHK Gas- und Wasserinstallateur, kann dich im Notfall nicht aus dem Flugzeug bringen um nur ein Beispiel zu nennen.

 

 

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Airbus und LH Technik bilden also nicht nach IHK-Standard aus. Das wäre mir aber neu.

Zitat

Pilotenausbildung, Flugbegleiter und Mechaniker sind eine in Deutschland nicht anerkannte Ausbildungen und trotzdem können sie damit arbeiten. Bloß weil es in Deutschland nicht anerkannt ist, heißt es nicht, dass es keine Ausbildung ist. 
 

https://www.ihk-muenchen.de/de/Aus-und-Weiterbildung/Ausbildung/Ausbildungsberufe/Technische-Berufe/Elektroberufe/Fluggerätelektroniker-in/

https://www.ihk-muenchen.de/de/Aus-und-Weiterbildung/Ausbildung/Ausbildungsberufe/Technische-Berufe/Metallberufe/Fluggerätmechaniker-in/

Bearbeitet von chris_flyer
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vor 1 Minute schrieb chris_flyer:

Airbus und LH Technik bilden also nicht nach IHK-Standard aus. Das wäre mir aber neu.

 


Ich habe nicht gesagt, das LH oder Airbus nicht nach IHK ausbilden. 
 

aber mit einen IHK Abschluss darfst du als Techniker keine Arbeiten an Flugzeugen releasen. 
 

Um Arbeiten am Flugzeug durchzuführen und zu releasen braucht man mind. Einen EASA CAT A, ist 2,5 Monate Theorie und 12 Monate Praxis in der Firma sammeln. Das ist bei der IHK auch nicht anerkannt. ( ja Teile der Theorie sind in der IHK Ausbildung enthalten, aber wenn der IHK Abschluss nach deutschem Standard mit 50-74% bestanden wurde, bekommt der Aspirant keine Anerkennung für die Easa Lizenz.)
 

 

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vor 2 Stunden schrieb Starwing-EAE:

 

 

Ich frag mich nur, ob es bei schnell angelernten Tätigkeiten, es im Sinne der Company nicht viel sinnvoller ist, generell nur befristet einzustellen. Dann hätte man jetzt nicht die Problematik mit dem Überhang. Bei Bedarf kann immer nach rekrutiert werden. Angebot sollte vorhanden sein 


Beim 3. Beitrag solche Thesen aufstellen.

 

Dir ist schon bewusst, dass ein Flugbegleiter die LH ca 20.000 EUR kostet bevor er auch nur ein einziges Mal produktiv geflogen ist?

 

Würde man diese Summe auf die 24 Monate rechnen, die eine Befristung in Deutschland maximal sein kann, dann wäre das Ganze nicht gerade gewinnbringend. 
 

Von der Qualität und Motivation solcher Leute mal ganz abgesehen. über soziale Aspekte mal gar nicht gesprochen. 

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vor 9 Minuten schrieb chris_flyer:


was soll mir die Beschreibung der IHK jetzt sagen ? 
 

Fakt ist, wenn der IHK- Fluggerätemechaniker keine EASA Lizenz besitzt, darf er am Flugzeug nicht arbeiten UND releasen.

 

Dann muss der IHK-Facharbeiter zu einem der einen 2,5 Monats Lehrgang hat und die praktische Experience, damit er für ihn unterschreibt und stempelt. Und ohne EASA Lizenz darf man am Flieger noch nicht mal selber dran arbeiten und freischreiben, da nur die EASA Lizenz die auch ICAO konform ist, international anerkannt und gültig ist. 
 

aber genug des Ausfluges in Luftrecht. Jeder der damit arbeitet wird es ja kennen, ist Teil der Luftrechtsausbildung beim CAT A Mechaniker.

 

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vor 20 Minuten schrieb 757:


Beim 3. Beitrag solche Thesen aufstellen.

 

Dir ist schon bewusst, dass ein Flugbegleiter die LH ca 20.000 EUR kostet bevor er auch nur ein einziges Mal produktiv geflogen ist?

 

Würde man diese Summe auf die 24 Monate rechnen, die eine Befristung in Deutschland maximal sein kann, dann wäre das Ganze nicht gerade gewinnbringend. 
 

Von der Qualität und Motivation solcher Leute mal ganz abgesehen. über soziale Aspekte mal gar nicht gesprochen. 

 

 

Hm, hätte nicht gedacht, dass meine Meinung scheinbar nicht dem allgemeinen Konsens entspricht. 

Dennoch sehe ich die sozialen Aspekte anders. Die Company wird nicht dadurch gesünder einen Personalüberhang zu bewirtschaften. Kurzfristig ist das vielleicht sozial, aber langfristig ist das Wasser auf die Mühlen der Konkurrenz. BA hat es vorgemacht wie es gehen kann. Des Weiteren stellt sich bei mir die Frage, ob nicht auch ein Flugbegleiter analog eines Piloten an den Ausbildungskosten beteiligt werden könnte mit entsprechender Übernahme in unbefristete Anstellungsverhältnisse.

 

Soviel zu meinen Sonntagsgedanken. Ich möchte diese Diskussion als Novizin nun wirklich nicht gleich überhitzen.

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Es gibt heute viel weniger junge Leute in Deutschland, als zu Babyboomer-Zeiten. Innerhalb dieser geschrumpften Gruppe Leute für das sehr spezielle Flugbegleiter-Profil (Gesundheit, Sprachen, Servicedenken, Aussehen, interkulturelle Kompetenz usw.) zu rekrutieren, wird immer schwieriger, zumal man an Goodies und Geld (jedenfalls bei Neueinsteigern) schon vorher brutal gespart hatte.

 

Heute fliegen die im Extrem-Schichtdienst ohne lange Pause hin und her. Und schickere Zielorte (wo der Aufenthalt im Vergleich zu früher sowieso nur noch sehr kurz ist) sichern sich die alten Hasen, die höher in der Hackordnung stehen.

 

Wenn man die verbliebenen, jüngeren Flugbegleiter jetzt rausschmeißt, sind sie "für immer" weg und suchen sich was anderes. Dann kann man sich neue in einer noch weiter geschrumpften Jugend suchen und man hat keine erfahrenen FBs mehr. Gerade Purser-Nachwuchs ist ja ein Problem. Und Flugbegleiter ist schon lange nicht mehr der einzige Weg, etwas von der Welt zu sehen. Die geeigneten Kandidaten haben auch andere Optionen.

Bearbeitet von Nosig
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vor 45 Minuten schrieb no-hoper:

Warum erzählst Du Geschichten über Luftrecht ?

 

Der IHK-Facharbeiter rennt bestimmt nicht zum nächsten CAT A um seine Arbeit abzeichnen zu lassen.

 

Das darf der CAT A nämlich nicht.

Der darf nur seinen eigenen Krempel abzeichnen.

 

In der Produktion hat kaum einer eine EASA Lizenz.Da reichen (wertlose) Firmen interne Lizenzen.


 

Ich hab nicht geschrieben , das der IHK zum CAT A läuft. 
 

Der Cat A darf natürlich nur sein eigenes Zeug abschreiben. 
 

Der IHK darf garnichts abschreiben, nicht mal sein eigenes Zeug. 


der IHK Mensch muss genauso wie ein Kabiner zum B1 laufen und sich seine eigenen Arbeiten abschreiben lassen. 
 

um diese „wertlosen“ internen Lizenzen zu bekommen muss man meist auch entsprechend lizensiert sein.

 

Notiz am Rande: Wenn die Firma pleite geht und der Mitarbeiter „nur interner Lizenzen“ hatte, hat er nach der     Pleite keine einzige Qualifikation mehr. Bei AB zu hunderten Malen passiert. 

 

Jede Firma regelt das etwas anders im luftrechtlich möglichen Bereich. Du weißt ja dann wo es steht.

Bearbeitet von McTech
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vor 2 Stunden schrieb McTech:

Pilotenausbildung, Flugbegleiter und Mechaniker sind eine in Deutschland nicht anerkannte Ausbildungen und trotzdem können sie damit arbeiten.

 

Der Berufspilot wird zumindest bei der Arbeitsagentur als “Beruf” gelistet, ein Fluggerätmechaniker auch, Flugbegleiter sind in der Tat “angelernte Fachkräfte”.

 

Davon ausgehen etwas über den “Recht” auf einen sicheren Arbeitsplatz abzuleiten halte ich dann doch etwas vermessen. Zumal zumindest in D viele der Flugbegleiter ja auch eine anderweitige Vorbildung haben.

 

Zum Thema Lizenzwesen in der Flugzeug: Es gibt ja außer der Line Maintenance von kommerziellem Fluggerät auch noch andere Sparten und hier ist man mit einem IHK-Abschluss ganz gut aufgehoben.

Nicht zu vergessen, vor den Zeiten von EASA-AML war ein staatl. geprüfter Techniker eine mögliche Voraussetzung für ein Klasse 2 Prüfer.

Im Rahmen der Konsolidierung wollte man ein einheitliches Lizenzwesen in der EU (basierend auf dem ICAO Annex1) einführen und musste ja nun einen Spagat zwischen den verschiedenen nationalen Systemen und dem EASA-System machen. Insgesamt hat man das auch gut hinbekommen, sieht man ja auch daran, dass junge Menschen mit einer IHK-FGM-Ausbildung mit nur sehr geringem weiteren Aufwand einen EASA CAT A beantragen können und meistens auch bekommen.

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ich bin der Meinung, dass man Stewardess zum IHK-Ausbildungsberuf machen sollte. Z.B. Hotelfachfrau FR Luftverkehr. Oder ähnliches.

Dann kann eine gelernte Stewardess auch in Zeiten wie diesen als Fachkraft in einer anderen Fachrichtung arbeiten.

 

@Starwing-EAE: wenn Du nicht die soziale Absicherung sondern das Lohnabstandsgebot angeführt hättest, wäre ich ein Stück weit konform.

 

Die Entwicklung in der Technik (EASA-Lizenzen vs. nationales Recht) hat den Standard gesenkt und die Bezahlung ebenfalls. Allerdings nicht in der Industrie, soviel ich weiß. Da ist ein FGM (IHK) ein Facharbeiter und kann sich wie vor 40 Jahren entwickeln.

 

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