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Stornierung Rückflug, Neubuchung andere Airline


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Guten Morgen,

ich versuche mal mein Problem zu schildern. Wir waren im März in Sri Lanka im Urlaub. Flüge über Reiseanbieter eDreams gebucht, durchgeführt von Emirates. Als sich die Lage aufgrund von Corona zugespitzt hatte, haben wir unseren Rückflug auf ein paar Tage früher umgebucht. Das wollten wir über unseren Reiseanbieter eDreams machen. Damals war aber schon keiner zu erreichen. Weder per Mail noch per Telefon. Also sind wir direkt über die Airline Emirates gegangen. Umbuchungskosten beliefen sich auf ca.400 €. Nun zum eigentlichen Problem. Am Abend vor dem Flug wurde alles annuliert, Grund war das Emirates Frankfurt nicht mehr anfliegen durfte. Da wir ein 1,5 jähriges Kind dabei hatten und meine Frau schwanger war wollten wir so schnell wie möglich weg dort. Sind dann am Abreisetag trotzdem an den Flughafen. Dort war totales Chaos. Bei Emirates gab es nur ein Gepäck Check In. Dort konnte/wollte uns keiner helfen, einen neue Flug zu finden. Die Hotlines von eDreams und auch Emirates waren nicht zu erreichen. Freunde haben es auch in Deutschland probiert. Keine Chance. Also haben wir am Flughafen einen neuen Rückflug mit Sri Lankan Airlines gebucht. Der ging über London und Dublin zurück nach Frankfurt. Nach London war allerdings nur noch Buisness Class verfügbar. Somit beliefen sich die Kosten auf über 4000€. Das ist eine riesen Differenz zum eigentlichen Flugpreis ca.1000€ hin und zurück.

 

Die Umbuchungskosten von 400 € haben wir mittlerweile von Emirates zurück bekommen.. Wer zahlt aber nun den viel teureren Rückflug von Sri Lankan Airlines? Emirates verweist auf eDreams, die wiederum auf Emirates.

Hab ich überhaupt ein Anrecht auf den Differenzbetrag von den Flügen? Hatte jemand vielleicht einen ähnlichen Fall und kann berichten was er gemacht hat? Wir haben leider keine Rechtschutz Versicherung und wollten erstmal abklären ob wir eine Chance haben Geld zurück zu bekommen, bevor wir noch mehr Geld für einen Anwalt ausgeben.

 

Vielen Dank schonmal


 

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Hallo erst einmal.

 

Vorab, wir dürfen und werden hier keine Rechtsberatung machen.

Der von Dir geschilderte Fall hat ein paar Faktoren, der es aber auch nahezu unmöglich macht, das ohne profundes rechtliches Wissen seriös zu beantworten. 

Deshalb kann der Rat nur sein, wendet Euch an einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt, oder sucht wegen der fehlenden Rechtschutzversicherung vielleicht zunächst eine Verbraucherzentrale auf, um erst einmal einen Überblick zu bekommen.

 

Gefühlsmäßig würde ich sagen, der Reiseveranstalter ist Euer "Ansprechpartner". Aber ihr seit "auf eigene Faust früher die Rückreise angetreten. Wir wissen mittlerweile, immer noch einen Tag zu spät, aber wie das juristisch zu bewerten ist? Keine Ahnung!

 

Was Euch auf jeden Fall zusteht sind die Kosten für die Rückreise, denn die habt Ihr ja zusätzlich selber bezahlt. Eventuell auch noch die "gesparten" Hotelkosten, weil Ihr früher abgereist seit. Nur um welche Summen es da geht, auch hier habe ich keine Ahnung.

 

Also Anwalt, mindestens aber die Verbraucherzentrale!   

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Allgemein noch: Deinen Schilderungen entnehme ich, dass über edreams nur die Flüge gebucht waren. Also keine klassische Pauschalreise?

 

Dann wäre auf alle Fälle die ursprüngliche Airline der Ansprechpartner. So zumindest durch die Verbraucherzentrale z.B. gegen Air France gerichtlich geklärt. Denen wurde untersagt, an den Reisevermittler zu verweisen.

 

Bei Emirates sieht das als Nicht-EU-Airline dann ganz anders aus. Da liegt es am Goodwill. Auch der abgesagte Rückflug durch Emirates unterliegt nicht der EU-Verordnung 261/2004 hinsichtlich Stornierungen und Ausgleichszahlungen.

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On 1/8/2021 at 11:47 AM, debonair said:

=höhere Gewalt und damit kein Rechtsanspruch; davon mal abgesehen von der EU-Verordnung 261/2004. 


Höhere Gewalt ist nur bezüglich Entschädigung entscheidend. Anspruch auf Ersatzbeförderung ist davon nicht betroffen. 
 

Es gibt Anwälte, die sich fast ausschließlich mit Fluggastrecht beschäftigen. Dort würde ich eine Rechtsberatung einholen.

 

Nach EU261/04 wäre der Operating Carrier also Emirates euer Ansprechpartner. Ob sie Anwendung findet, müsstest du selber recherchieren (Urteile lesen, gibt da sicher etwas vom EuGH schon) oder einen qualifizierten Anwalt fragen. 
 

Wenn du kreativ wirst, könnte man es auch über Werkvertragsrecht probieren. Wie gesagt ein Fachmann ist da dein bester Freund.

(Und bei einem sollte die Erstberatung auch kein Vermögen kosten, weil er dir das so sagen kann ;) )

 

N.B. : Habe nicht im Kopf, dass es für Emirates ein Einflugverbot nach Deutschland gab.

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vor 59 Minuten schrieb Blablupp:

N.B. : Habe nicht im Kopf, dass es für Emirates ein Einflugverbot nach Deutschland gab.

Ab 18.03.2020 gab es ein Einreiseverbot von außerhalb der EU.

Prinzipiell konnte Emirates zwar noch fliegen, aber wann sie das eingestellt haben, kann ich nicht wirklich sagen.

Aber da waren sie ja nun nicht wirklich alleine.

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