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Aktueller Stand Easyjet und EU261


Empfohlene Beiträge

Am 29.5.2022 um 19:26 schrieb flieg wech:

naja easyjet bezahlt ja in der Regel die 250 EURO ohne allzu großen Widerstand. 

Kann ich jetzt nicht behaupten: einem Freund gegenüber bestritt easyJet zunächst sämtliche Ansprüche und erst als ich mich als Reisejournalist einmischte, wurden der alternativ vom betroffenen Pax gebucht Flug auf BA (weil easyJet ja nicht zahlen wollte) + die Kompensation gezahlt - davon allerdings alleine 50% unter der Behauptung, der Pax sei ja mit seinem gebuchten Flug nicht mehr als 2 Std. später am Ziel angekommen.

 

Das LBA allerdings teilt diese Auffassung nicht; denn es sei nicht der selbst gebuchte Flug maßgeblich, sondern der, den easyJet zur Verfügung stellen wollte und der war einen ganzen Tag. später. 

 

Jetzt gilt Beschwerde beim LBA einzureichen und das restliche Geld über die "söp" zu holen. Dort allerdings muß m.W. jede Airline  pro Fall 290 € Bearbeitungsgebühr zahlen (egal, ob sie am Ende Recht oder Unrecht haben), also mehr als die noch ausstehenden 125 €.

 

Irgendjemand kann hier wohl nicht rechnen ;)

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vor 59 Minuten schrieb aamoxx:

Kann ich jetzt nicht behaupten: einem Freund gegenüber bestritt easyJet zunächst sämtliche Ansprüche und erst als ich mich als Reisejournalist einmischte, wurden der alternativ vom betroffenen Pax gebucht Flug auf BA (weil easyJet ja nicht zahlen wollte) + die Kompensation gezahlt - davon allerdings alleine 50% unter der Behauptung, der Pax sei ja mit seinem gebuchten Flug nicht mehr als 2 Std. später am Ziel angekommen.

 

Das LBA allerdings teilt diese Auffassung nicht; denn es sei nicht der selbst gebuchte Flug maßgeblich, sondern der, den easyJet zur Verfügung stellen wollte und der war einen ganzen Tag. später. 

 

Jetzt gilt Beschwerde beim LBA einzureichen und das restliche Geld über die "söp" zu holen. Dort allerdings muß m.W. jede Airline  pro Fall 290 € Bearbeitungsgebühr zahlen (egal, ob sie am Ende Recht oder Unrecht haben), also mehr als die noch ausstehenden 125 €.

 

Irgendjemand kann hier wohl nicht rechnen ;)

ok, aber ich teile die Auffassung von Easyjet hier: Denn tatsächlich sind die Leute ja 2 Std. später am Ziel angekommen sofern der Zielflughafen der Gleiche gewesen ist in London. Wenn die Leute dann aber noch mit Bus und Auto weiter gemußt hätten, um z.b vomh Heathrow nach Gatwick zu kommen (das dauer mindestens 1.5 St.) oder Stansted (dann ist man bei mindestens 2 Stunden), dann allerdings wäre der Anspruch auf 250 begründet.

 

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vor 26 Minuten schrieb flieg wech:

ok, aber ich teile die Auffassung von Easyjet hier: Denn tatsächlich sind die Leute ja 2 Std. später am Ziel angekommen sofern der Zielflughafen der Gleiche gewesen ist in London. Wenn die Leute dann aber noch mit Bus und Auto weiter gemußt hätten, um z.b vomh Heathrow nach Gatwick zu kommen (das dauer mindestens 1.5 St.) oder Stansted (dann ist man bei mindestens 2 Stunden), dann allerdings wäre der Anspruch auf 250 begründet.


Jein, ich gehe da eher mit @aamoxx mit. Sprich Kürzung nur wenn es die Fluggesellschaft schafft. Können ja mal abwarten, was die Söp meint.

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vor 9 Stunden schrieb aamoxx:

Jetzt gilt Beschwerde beim LBA einzureichen und das restliche Geld über die "söp" zu holen. Dort allerdings muß m.W. jede Airline  pro Fall 290 € Bearbeitungsgebühr zahlen (egal, ob sie am Ende Recht oder Unrecht haben), also mehr als die noch ausstehenden 125 €.

 

Das ist interessant. Weißt du, ob die Gebühr immer anfällt, oder nur, wenn der Fall geschlichtet werden muss? Bei mir hat Easyjet beim Einschalten der SÖP (also nach Eingangsbestätigung) gezahlt, obwohl sie sich vorher komplett quer gestellt hatten.

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vor 7 Stunden schrieb JSQMYL3rV:

 

Das ist interessant. Weißt du, ob die Gebühr immer anfällt, oder nur, wenn der Fall geschlichtet werden muss? Bei mir hat Easyjet beim Einschalten der SÖP (also nach Eingangsbestätigung) gezahlt, obwohl sie sich vorher komplett quer gestellt hatten.

Ich hatte irgendwo gelesen, daß die Gebühr generell anfällt pro Fall, also eine Art Handlinggebühr, die von der Airline zu zahlen ist.

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vor 20 Stunden schrieb Blablupp:


Jein, ich gehe da eher mit @aamoxx mit. Sprich Kürzung nur wenn es die Fluggesellschaft schafft. Können ja mal abwarten, was die Söp meint.

Generell würde der EU261 ja eine Reform gut tun. Was nützen sog. Verbraucherrechte, wenn keine Sanktionen bei Missachtung greifen. Es steht ja klar drin, was die Airline im Fall der Fälle anbieten muss. Wenn immer wieder aber das nicht geleistet wird, sondern der Passagier sich dann doch selbst kümmern, in Vorleistung treten und am Ende sich Erstattungen erkämpfen muss, fehlt schlicht der Hebel, genau dieses Vorgehen für die Airline wirtschaftlich unattraktiv zu machen. 

Würde die EU hier mal reformieren, könnte sie direkt auch einmal bei den Regeln zur Entschädigung nachjustieren. Ist ja auch kein Geheimnis mehr, dass Flüge, sobald sie entschädigungspflichtig geworden sind, gerne mal ganz hinten landen, um andere Flüge noch unter den 3h zu halten. Da wäre sicherlich eine Staffelung hilfreich.

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