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Fluggastrecht - erster von zwei Flügen annulliert - neuer erster Flug einen Tag eher - Hotelkostenerstattung?


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Hi airliners community,

folgender Fall:

In zwei Wochen sollte es von Bremen nach London Stansted und drei Stunden später von Stansted nach Faro gehen, gebucht über Ryanair.  Jeder Flug wurde einzeln gebucht.
Nun kam vor ein paar Tagen die Meldung, dass der erste Flug (Bremen - Stansted) aufgrund fehlendes Personals annulliert wurde. Mir stellte Ryanair die Möglichkeit, mir einen neuen Flug auszusuchen. Einzige Möglichkeit, um den zweiten Flug (Stansted - Faro) zu bekommen: einen Tag vorher von Bremen nach Stansted fliegen.
Nun musste ich mir für die Nacht ein Hotel buchen.

Wird diese Hotelübernachtung von der Airline übernommen?

Ich habe jetzt schon länger auf etlichen Fluggastrechte-Websiten gelesen, alle beschreiben diesen expliziten Fall nicht. 

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Wenn der Flug BRE-STN weniger als 14 Tage gestrichen wurde greifen die normalen 250€ Entschädigung.

Eine Hotelübernachtung wird in diesem Fall nicht übernommen, es sind ja zwei voneinander unabhängige Beförderungsverträge.

Bei einer Verspätung die das Verpassen des FAO Fluges verschuldet hätte, hättest du auch maximal die 250€ für den ersten Flug erhalten (falls über 3h verspätet). Im Worst Case mit einer Verspätung von z.B. 2:59 und dadurch verpassten Flug nach FAO gäbs gar nichts zurück.

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Deswegen fliegt man auch nicht Ryanair - wer billig bucht, bucht zweimal...

 

Ich sehe es aber auch so wie Skrab91. Mit der (verfrühten) Ankunft in Stanstead hat Ryanair ja den Beförderungsvertrag erfüllt.

Der Taxifahrer zahlt ja auch nicht den Kaffee, weil man den Zug verpasst hat und auf den Nächsten warten muss.

 

Der Weiterflug ist ne separate Buchung und deswegen unabhängig, wie gut die zusammen passen und ob du den Weiterflug erreichst oder nicht (und was du dafür machen musst) ist vollkommen dein eigenes Risiko.

 

Dessen sollte man sich stets bewußt sein, wenn man einzelne Segmente bucht statt einer durchgehenden Reise. Mir persönlich ist es das Risiko nicht wert, weil man im Zweifelsfall fern der Heimat strandet und hohe Beträge aufwenden muss, um überhaupt was zu richten. Ich buche entweder auf einem Ticket, oder gar nicht. Muss aber jeder für sich selbst wissen... 

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Mir wurde letztes Jahr der Samstagsfrühflug einer innerdeutschen Route von Eurowings gestrichen (ich meine, es war auch der einzige an dem Tag) und ich habe mich auf den Tag vorher umbuchen lassen. Kurz gefragt, ob sie mir ein Hotel stellen oder ich es einreichen muss, wurde mit der zweiten Option beantwortet.

Habe die Hotelrechnung für die extra Nacht inkl. Frühstück eingereicht (natürlich mit deutlichen Verweisen auf die Verordnung) und ohne Abwehrreaktion überwiesen bekommen.

Ob Ryanair sich da mehr sperrt, kann ich nicht beantworten. Eine Annullierung aus 2018 bei Laudamotion wurde zwar langsam, aber auch ohne Abwehrreaktion bearbeitet.

Gibt extra ein Formular, wo auch explizit Auslagen eingereicht werden können: https://onlineform.ryanair.com/de/de/eu-261

Das ist nur meine Erfahrung und keine Rechtsberatung - einreichen würde ich es aber auf jeden Fall und je nach Antwort auch weiter eskalieren. Wichtig ist aus meiner Erfahrung, sauber zu dokumentieren, was die Airline selbst anbietet. Da kann man super Screenshots der Online-Umbuchungstools machen.

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Wähle doch die Ersatzbeförderung nach deinem Wunsch, Art. 8 Fluggastrechteverordnung. Bahnfahrt zum nächstbesten Abflug zu deinen Wünschen nach STN, Flug nach STN, "Anschluss" bekommen, Ersatz für deine Auslagen und Ausleichszahlung einfordern. Wer so mutig ist, so eine Kombi wie in deinem Fall zu buchen, sollte sich nicht scheuen, ihr Gelingen dann auch konsequent (rechtlich) durchzusetzen. :)

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vor einer Stunde schrieb markusmint:

Ersatz für deine Auslagen und Ausleichszahlung einfordern. Wer so mutig ist, so eine Kombi wie in deinem Fall zu buchen, sollte sich nicht scheuen, ihr Gelingen dann auch konsequent (rechtlich) durchzusetzen. 

Der Text von @merby liest sich so als ob zwischen Annulierung und Flug mehr als 14 Tage liegen [in zwei Wochen ... vor wenigen Tagen] dann bleiben nur die Auslagen.

Trifft hier nicht zu, aber generell, Flüge aus UK mit Fluggesellschaften aus UK oder Drittstaaten fallen nicht mehr unter die EU-VO sondern unter entsprechendes UK-Recht.

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Ich bezog mich nur auf das Segment BRE-STN. Ob die 14-Tage-Grenze gerissen ist müsste man sehen. Selbst wenn - oft fehlt es an einer ordnungsgemäßen Unterichtung, falsche Vertragssprache, missverständliche Formulierung etc., dann kommt es auf ein Überschreiten der 14 bzw. 7 Tage nicht an. Muss halt ein Anwalt prüfen, ist alles nicht so easy.

 

Für BRE-STN gilt die EU-VO, daher kein Problem. Im Übrigen entspricht das aktuelle Fluggastrecht in UK weitgehend der EU-VO, gibt halt Pfund statt Euros und die EuGH-Rechtsprechung zu Ausgleichsleistungen bei Verspätung könnte ggf. schwierig werden.

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