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Flug bei Ryanair verschoben - ohne Benachrichtigung an mich


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Hallo, im Februar BER nach LPA und zurück für den 9.12 bis 23.12.23 gebucht. Bestätigung erhalten und natürlich auch bezahlt. Dann 3 Tage vor Abflug in der damaligen Bestätigungsmail mit dem 9.12.23 zwar den korrekten Abflugtag gesehen - aber beim einchecken ging nur der 10.12 und Rückflug dann am 24.12.23. Telefonisch wird behauptet, ich hätte doch ne Mail dazu erhalten. Und ich könne ja den gestrichenen Flug annullieren. Gibs dazu einen Hinweis was ich im Nachhinein machen kann? Geflogen sind wir dann vom 10 bis 22.12. Zwei Tage Urlaub weg. Gruß und Danke

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vor 1 Stunde schrieb Reisender-Rentner:

Hallo, im Februar BER nach LPA und zurück für den 9.12 bis 23.12.23 gebucht. Bestätigung erhalten und natürlich auch bezahlt. Dann 3 Tage vor Abflug in der damaligen Bestätigungsmail mit dem 9.12.23 zwar den korrekten Abflugtag gesehen - aber beim einchecken ging nur der 10.12 und Rückflug dann am 24.12.23. Telefonisch wird behauptet, ich hätte doch ne Mail dazu erhalten. Und ich könne ja den gestrichenen Flug annullieren. Gibs dazu einen Hinweis was ich im Nachhinein machen kann? Geflogen sind wir dann vom 10 bis 22.12. Zwei Tage Urlaub weg. Gruß und Danke


Wir dürfen hier keine Rechtsberatung geben.

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Hat er doch gemacht. Ist mir auch einmal passiert in Argentinien. Flug war um einen Tag verschoben. Dachte erst ich hätte mich bei der Buchung vertan und habe erst nachher nochmals überprüft und gesehen, dass die Airline verschoben gecancelt hat.

 

Da du nicht informiert worden bist würde ich versuchen eine Entschädigung nach EU261 einzufordern und wenn Ryanair es ablehnt halt die Schlichtungsstelle einschalten. 

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Hallo, keiner hat mich verschreckt und über die verschiedenen Ordner in meinem Postfach schreibe ich gleich. Danke erst mal für das Interesse und die Beteiligung an meinem Pech.

Da ich Anfangs der 80ziger echt wild war auf Computer und Technik, habe ich mich auch in den weiteren Jahren viel damit beschäftigt und beherrsche das Thema ganz gut. Ich habe meinen Nachnamen als .de Domain und bin so in der Lage alle Mails die unter xxxx@nachname.de ankommen auch zu lesen. Jedenfalls habe ich das so eingerichtet weil ich es als Admin bei einer Firma brauchte. Ich war damals ständig über den Schund informiert, der so ankommt. So 150T Mails kann ein Postfach schon händeln. Deshalb weiß ich auch genau, mir wurde die Verschiebung nicht mitgeteilt.

 

Ich hatte im Feb. direkt auf der Homepage bei Ryanair gebucht Mail erhalten und natürlich auch bezahlt. Als ich dann 3 Tage vor Abflug einchecken wollte wurde mir auch noch der 9.12 in der Übersicht gezeigt - dann wechselte es aber auf den 10.12. Alle anderen Infos habe ich dann am Telefon erfahren und entschloss mich dann erst am 10.12 zu fliegen und weil ich ja 2 Wochen gebucht hatte mit festem An und Abreisetermin war eine Verlängerung um einen Tag nicht möglich. Also schon am 22 zurück. Erstaunlicherweise hätte ich am von Ryanair vorgegebenen Termin den 24.12 - 17 C und D wie ursprünglich gehabt. Telefonisch habe ich dann den 22 gewählt, eben wegen dem Wegfall der Möglichkeit einer Verlängerung um einem Tag im Hotel. Und nun staunte ich nicht schlecht, dass auch am 22 die besagten Plätze für uns verfügbar waren. Dort haben wir beim Rückflug auch gesessen. Ich werde mir über die bestehende Rechtschutz einen Reiseanwalt suchen  -  hier wäre ein Tipp nicht schlecht - und mal schauen was passiert. Ach ja, als ich telefonisch bat, mir doch diese Mail mit den veränderten Reisedaten gesendet in 4.23 mit angegebener Uhrzeit nochmals zu senden, war das der Dame nicht möglich. Sie sagte, das macht alles das System und sie sieht zwar dann zu dem bestimmten Datum und Urzeit die Mail rausgegangen ist, aber den Inhalt sehe sie nicht. Natürlich habe ich Minuten vorher und ach nachher Mails empfangen, ist ja alles gut abgespeichert - nur eben von der Fluggesellschaft nicht. Gruß

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vor 35 Minuten schrieb Reisender-Rentner:

Ich werde mir über die bestehende Rechtschutz einen Reiseanwalt suchen  -  hier wäre ein Tipp nicht schlecht - und mal schauen was passiert.


Eine weise Entscheidung. Da wir nicht wissen, in welcher Stadt Du lebst, ist ein Hinweis auf einen Fachanwalt für Reiserecht nicht möglich.

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Heutzutage braucht man zwar durchaus einen Spezialisten, dem die Thematik vertraut ist, aber weniger wichtig ist die eigene Region. Es sei denn, man legt selbst Wert auf die räumliche Nähe. 

 

Der Gerichtsstand ist ohnehin meist der Abflug- oder Zielflughafen und der kann ja auch außerhalb des eigenen Standortes liegen

 

 

Bearbeitet von emdebo
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Leider gibt es bis heute keinen Fachanwalt für Reiserecht, also definiert in der FAO. Natürlich gibt es aber Spezialisten. Für den Fragesteller sollte es wohl ein solcher sein, am besten einer in und um Berlin, der den Weg zum Amtsgericht Königs-Wusterhausen nicht scheut.

 

Weiter hatte der Fragesteller eine Buchungsbestätigung und sein Flug fand nicht statt, da offenbar annulliert. Damit dürfte er - neben der genutzten Ersatzbeförderung - eine Ausgleichsleistung verlangen können.

 

Die Fluggesellschaft mag in einem solchen Fall einwenden, sie hätte rechtzeitig über zwei Wochen im Voraus über die Annullierung unterrichtet. Das müsste sie vor Gericht beweisen, wenn der Fluggast den Erhalt (hoffentlich wahrheitsgemäß) bestreitet. Den technischen Zugang einer eMail kann man bis heute praktisch kaum gerichtsfest beweisen.

 

Selbst wenn der Beweis aber gelänge, so müsste die Fluggesellschaft evtl. noch darlegen und ggf. beweisen, dass sie ein Ersatzflugangebot (auch mit anderen Gesellschaften) unterbreitet hat, welches dem Fluggast ermöglicht hätte, in engen Zeitgrenzen abzufliegen und anzukommen (-1/+2 oder -2/+4) - je nach Zeitpunkt der angeblichen Unterrichtung.

Das dürfte nach den Angaben des Fragestellers scheitern, weil offenbar keine eigenen entsprechenden Flüge von Ryanair stattfanden und auch, weil Ryanair - so befürchte ich - kaum andere Fluggesellschaften prüft und anbietet.

 

Achtung, auch wenn die Streckenlänge über 3.500 km beträgt, BER-LPA bleibt innereuropäisch....

 

Könnten also recht aussichtsreiche 400 Euro pro Fluggast werden.

 

Für den Rückweg könnte ähnliches gelten, da müsste der o.g. Spezialist mal schauen, ob es eine Kenntnis beim Fragesteller der Rückflugannullierung über zwei Wochen im Voraus gegeben hat und ob das dem AG Königs-Wusterhausen genügt oder es den Begriff der "Unterrichtung über die Annullierung" doch enger fasst.

 

Viel Erfolg!

 

P.S. Angebliche ungeschriebene Regelungen haben keinerlei Relevanz, erst Recht muss niemand mehr Flugzeiten rückbestätigen, gegenprüfen etc. Es sind die Fluggesellschaften, die sich einfach nur an die Verträge halten müssten, die sie abschließen und wer das auf Jahrzehnte nicht macht, braucht sich über eine Fluggastrechteverordnung mit einer recht weitgehenden Verbraucherfreundlichkeit nicht ärgern....

Bearbeitet von markusmint
ein paar Buchstaben hier und da gedreht und ergänzt :-)
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Recht herzlichen Dank Markusmint für die ausführliche Erläuterung. Einen "ERSATZFLUG" habe ich eigentlich nicht angeboten bekommen, sondern die beim einchecken angezeigten Flugdaten waren eben bei hin und zurück jeweils um einen Tag nach hinten verschoben worden - nur leider ohne mein Wissen. Da ich das Hotel aber wochenweise gebucht habe, kam dann nur eine Anreise einen Tag später infrage. Die Rückreise musste ich dann auch einen Tag früher antreten, weil ich für den 1 Tag ja keine Übernachtung hatte. Natürlich alles 2 - 3 Tage vor der Reise. Das war ein Stress. Habe ich für die 2 entgangenen Urlaubstage auch einen Regressanspruch? Als Anwalt habe ich mit RA Böse gesucht - jedenfalls gefunden unter Flugrecht. Wo der sitzt ist mir dann auch egal, ist ja kein Mordprozess. Wird wohl alles schriftlich abgewickelt. Gruß und toll, dass du so ausführlich geschrieben hast. 

mir gesucht

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