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airliners.de

Neue Luftverkehrsteuer an 1.Mai 2024 - Handhabung bei bestehenden Buchungen mit FR


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Ryanair verlangt auch bei bereits bestehenden Buchungen eine nachträgliche Zahlung der erhöhten Steuern von 2,80 für Flüge ab Mai. 

Angeblich wäre das über ihre AGB erlaubt. 

Da wird hoffentlich ein Verbraucherschutz das rechtlich prüfen lassen

Bearbeitet von speedman
Thread vom Mod gestartet
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Koelli:

Ryanair verlangt auch bei bereits bestehenden Buchungen eine nachträgliche Zahlung der erhöhten Steuern von 2,80 für Flüge ab Mai. Angeblich wäre das über ihre AGB erlaubt. Da wird hoffentlich ein Verbraucherschutz das rechtlich prüfen lassen

  

Ryanair wird sich hierauf beziehen

Zitat

4.1 FLUGPREISE

[...] 4.2.2  Steuern sind laufenden Änderungen unterworfen und können auch nach dem Datum Ihrer Buchung erhoben werden. Wenn eine solche Steuer nach Ihrer Buchung erhoben oder erhöht wird, sind Sie verpflichtet, diese (bzw. die Erhöhung) vor der Abreise zu bezahlen. Alternativ können Sie sich entscheiden, den Flug nicht anzutreten, In diesem Fall werden Ihnen Ihre Flugkosten vollständig erstattet. Sollten Steuern aufgehoben oder gesenkt werden, sind Sie berechtigt, von uns eine Erstattung des Differenzbetrags zu verlangen.

 

Zumindest ist mal eine vertragliche Grundlage da, die zumindest mal zwei positive Aspekte hat, es gibt ein Rücktrittsrecht für den Kunden und der Kunde hat das Recht, eventuelle Steuersenkungen zurückzufordern. Schwierigkeiten sehe ich bei den Tarifen, bei denen keine Steuer enthalten ist. Da dürfte Ryanair keine Chance haben. 

 

Dagegen spricht, das § 309 BGB einseitige Preisanpassungen in bestimmten Konstellationen verbietet. Da fällt mir auf die schnelle kein Grund ein, warum § 309 BGB nicht greift. 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Kurz zur Nacherhebung der Steuer: ich würde gern verstehen, ob diese Mail quasi ein Mal für alle betreffenden Kunden rausging oder jeweils z.B. x Tage vor dem Flug? kann hier jemand berichten, der diese Mail erhalten hat? 

 

Ich frage, da ich am 8.5. einen Flug habe, den ich nicht antreten werde. Daher warte ich "sehnsüchtig" auf diese Mail ;-)

 

Danke im Voraus!

Geschrieben

Wie andere Teilnehmer bereits geschrieben haben, ist die Forderung von Ryanair nicht gesetzeskonform, da der neue Steuersatz für Buchungen die ab dem 1. Mai getätigt werden fällig.

@flyer911

Wenn Ryanair dir also eine Nachforderung stellt, ist diese nicht Rechtens, aber wenn du deswegen von der Reise zurücktreten kannst, umso besser.

Geschrieben
Am 2.5.2024 um 03:37 schrieb Emanuel Franceso:

Aktuell werden weitere Teile des Winter 2024/25 geladen.

Wird ja auch mal Zeit. Wir haben Mai und es sind immer noch viele Flüge ab CGN nicht buchbar für die Zeit ab 27.10.

vor 2 Stunden schrieb Micha:

Wie andere Teilnehmer bereits geschrieben haben, ist die Forderung von Ryanair nicht gesetzeskonform, da der neue Steuersatz für Buchungen die ab dem 1. Mai getätigt werden fällig.

@flyer911

Aber sie haben nun automatisch die 2,80 schon abgebucht 

Am 2.5.2024 um 12:29 schrieb Karlsruhe:

Ich gehe mal davon aus, dass die Lücken zumindest noch teilweise gefüllt werden…

Wäre gut. Aktuell würde Ryanair sogar an dienstags und mittwochs nicht CGN-VIE bedienen. Dafür samstags zweimal. Dabei ist Samstag doch der schwache Tag, wo Eurowings gar nicht erst die Strecke fliegt im Winter

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb Koelli:

Aber sie haben nun automatisch die 2,80 schon abgebucht 

Dann hoffe ich für die Betroffenen, dass Abbuchung und Reiseabschluss innerhalb der Beanstandungsfrist für Kartenumsätze bzw. Lastschriften liegen. Dann den Betrag zurückbuchen und es auf den Schriftverkehr von Ryanair ankommen lassen.

 

Hier werden falsche Tatsachen vorgetäuscht, oder kurzum BETRUG. Da Ryanair gewerblich unterwegs ist, gewerblicher Betrug. Das ist ein Straftatbestand.

Bearbeitet von Micha
Ergänzung
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Micha:

Dann den Betrag zurückbuchen und es auf den Schriftverkehr von Ryanair ankommen lassen.

In dem Fall wird Ryanair bestimmt den gebuchten Flug stornieren. Keine Option, wenn man den Flug wahrnehmen möchte 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Koelli:

In dem Fall wird Ryanair bestimmt den gebuchten Flug stornieren. Keine Option, wenn man den Flug wahrnehmen möchte 

Deswegen nach Abschluss der Reise, wenn er innerhalb der Frist liegt. 

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Micha:

Deswegen nach Abschluss der Reise, wenn er innerhalb der Frist liegt. 

Und dann wegen 2,80 riskieren, dass man eventuell auf der Blacklist landet und nicht mehr mit denen fliegen darf... 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Koelli:

Und dann wegen 2,80 riskieren, dass man eventuell auf der Blacklist landet und nicht mehr mit denen fliegen darf...

Es ist deine Entscheidung ob du dich betrügen lässt, oder nicht.

 

Geschrieben

Danke, aber ist das mit der Blacklist nicht mehr eine Legende? Also im Sinne von, dass man dort wg. einer rechtlichen Streitigkeit und nicht unruly behaviour drauf landet... 

Geschrieben

Einfach nicht bei Ryanair buchen. Ganz einfach. Nur so lernen sie. Solange aber die Geiz-ist-geil-Mentalität siegt, können sie sich auf die Schulter klopfen und sagen, 'wir machen ja alles richtig.'

Geschrieben

Es wird schön sichtbar, dass das Poltern über Steuern und Gebühren einfach nur Lärm um Aufmerksamkeit ist. Gleichzeitig nutzt man die Erhöhung von diesem zum Erschleichen von Abgaben wo keine sind.

 

Heschichte am Rande:

2012 stellte Lettland die Kosten für Flugsicherheitskontrollen auf das Verursacherprinzip um: Sprich für jeden abfliegenden Passagier wurde eine Gebühr fällig.

Bis auf Ryanair legten alle Linien die Gebühr auf das Ticket um. Passagiere von Ryanair mussten an der SiKo einen Zahlungsnachweis vorlegen ehe sie kontrolliert wurden.

 

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Micha:

Wie andere Teilnehmer bereits geschrieben haben, ist die Forderung von Ryanair nicht gesetzeskonform, da der neue Steuersatz für Buchungen die ab dem 1. Mai getätigt werden fällig.

@flyer911

Wenn Ryanair dir also eine Nachforderung stellt, ist diese nicht Rechtens, aber wenn du deswegen von der Reise zurücktreten kannst, umso besser.

Die erhöhte Gebühr gilt nicht für Buchungen sondern Abflüge ab dem 1. Mai. 
 

Ich bin mir ziemlich sicher, dass Ryanair hier keine rechtlichen Probleme bekommen wird. 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb loco22:

Die erhöhte Gebühr gilt nicht für Buchungen sondern Abflüge ab dem 1. Mai. 
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Ryanair hier keine rechtlichen Probleme bekommen wird. 

Wenn nicht geklagt wird, dann bekommt Ryanair keine Probleme. Aufgrund der geringen individuellen Höhe wäre eine Sammelklage der gangbare Weg.

 

Sollte es zu einer Klage kommen sehe ich die Ryanair in einer schwachen Situation. Ende April gab es einen Beitrag (im WDR, denke ich) in dem Ryanair als einzige Fluggesellschaft genannt wurde, die den Betrag nachfordert. Der BDL sieht keine rechtliche Grundlage für eine Nachforderung.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

Wenn nicht geklagt wird, dann bekommt Ryanair keine Probleme. Aufgrund der geringen individuellen Höhe wäre eine Sammelklage der gangbare Weg.

 

Sollte es zu einer Klage kommen sehe ich die Ryanair in einer schwachen Situation. Ende April gab es einen Beitrag (im WDR, denke ich) in dem Ryanair als einzige Fluggesellschaft genannt wurde, die den Betrag nachfordert. Der BDL sieht keine rechtliche Grundlage für eine Nachforderung.

Nur weil es andere Fluggesellschaften nicht machen, heißt das nicht, dass es nicht möglich ist. 

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb loco22:

Die erhöhte Gebühr gilt nicht für Buchungen sondern Abflüge ab dem 1. Mai. 

Dann ist die neue gesetzliche Regelung doch auf unsauberem Boden aufgebaut, oder? 

Seit wann darf ein bereits abgeschlossener Kaufvertrag nachträglich noch geändert / nachbelastet werden? 

Insofern hätte die Regierung klar definieren müssen, dass nur Buchungen, die NACH dem 30.4. getätigt werden, betroffen sind 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 6.5.2024 um 17:27 schrieb Koelli:

Dann ist die neue gesetzliche Regelung doch auf unsauberem Boden aufgebaut, oder? [..] Insofern hätte die Regierung klar definieren müssen, dass nur Buchungen, die NACH dem 30.4. getätigt werden, betroffen sind 

Nein, Schuldner der Steuer ist die Fluggesellschaft, nicht der Passagier. Dem Gesetzgeber ist es komplett egal, ob und wie die Kosten auf den Passagier umgelegt werden, das gilt immer.

Das Gesetz ist am 27.03.2024 ausgefertigt worden. Die neuen Steuern gelten für Abflüge ab dem 01.05.20254.

 

Am 6.5.2024 um 17:17 schrieb loco22:

Nur weil es andere Fluggesellschaften nicht machen, heißt das nicht, dass es nicht möglich ist. 

Die Geschäftsführung vertritt weiterhin die Auffassung, dass ihre AGB nicht deutschem, sondern irischem Recht unterliegen und das irische Recht schein die von Ryanair verwendete Preisanpassungsklausel zuzulassen. Wenn sie deutsche Gerichte davon überzeugen kann ist alles gut.

 

Bearbeitet von OliverWendellHolmesJr
Datum korrigiert
Geschrieben

Ich glaube mal gelesen zu haben, dass es bei Ryanair rechtens ist, da in den AGB auch steht, dass im Falle einer Steuersenkung die Differenz an die Passagiere ausgezahlt wird. Diese Klausel hat sonst keine Airline in den AGB und daher ist es rechtens.

Wenn nein, erwarte ich eine zügige Klage der Verbraucherzentrale

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb OliverWendellHolmesJr:

(...)

Die Geschäftsführung vertritt weiterhin die Auffassung, dass ihre AGB nicht deutschem, sondern irischem Recht unterliegen und das irische Recht schein die von Ryanair verwendete Preisanpassungsklausel zuzulassen. Wenn sie deutsche Gerichte davon überzeugen kann ist alles gut.

Dazu brauchst du erstmal jemanden, der wegen 2,80 € - 6,33 € (Langstrecke hat Ryanair gar nicht) nicht nur Klage auf Überprüfung des zu Grunde liegenden Passus der AGB einreicht, sondern das auch bis zum Urteil durchzieht (ohne sich vorher auf einen Vergleich einzulassen). Ohne Kläger und damit rein auf Verdacht prüft kein deutsches Gericht irgendwelche AGB. Und dann hätte es im Wesentlichen nur Auswirkungen auf zukünftige Nachforderungen. Die allermeisten Betroffenen hätten bis dahin schon längst vom Angebot der Vertragswandlung Gebrauch gemacht oder gezahlt (und könnten dann wohl die Zahlung zurückfordern, wenn sie es dann überhaupt noch auf dem Schirm haben). Und wie ernst solche Urteile genommen werden, sieht man ja an der Thematik "Verwaltungsgebühr bei Erstattung von Steuern und Gebühren im Falle des Nichtantritts". Da gibt es ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof zu, die Gebühr wird trotzdem weiterhin erhoben...

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb HB-IPK:

Wieso sollte man Steuern nachzahlen müssen, wenn man gar keine Steuern bezahlt?

 

Allein, dass bei Ryanair keine Aufschlüsselung der enthaltenen Steuern angezeigt wird, ist doch nicht konform, oder doch? 

Geschrieben

Solange die Airline der Steuerschuldner ist, können sie mit einer detaillierten Aufschlüsselung etwas großzügiger sein.

 

Es gab vor nicht all zu langer Zeit mal, den hier komplett verrissenen Vorschlag aus der Politik, dass die Passagiere die Steuern und Gebühren direkt zahlen sollten und die Airlines die quasi nur „einsammeln“ sollten.

Aber das wurde schon damals ausgeführt, dann würden je nach Flughafen ersteinmal 40,- bis 50,- € für diesen Posten fällig und erst dann käme der Preis, den die Airline für den Flug gerne hätte. Gaaaanz schlecht für alle „Sparfüchse“!

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