abdul099 Geschrieben 4. August 2024 Melden Geschrieben 4. August 2024 vor einer Stunde schrieb Benny Hone: Und wenn er sich das Megaphon an die Hand festklebt? Klebstoff hat er ja wohl ohnehin dabei. Dann wird sich die Flugbegleiterin etwas kreatives einfallen lassen müssen. "Ist das Kunst, oder kann die Hand mit weg?" Aufstehen, nach vorne rennen und wie blöd gegen die Cockpittür hämmern könnte einen Flug auch relativ schnell beenden. Welche Besatzung will denn das Risiko eingehen, dass so n Wahnsinniger doch irgendwie durchkommt? Nachhaltig ist nichts davon, aber für ne kurzfristige Störung und ein Platz in den Schlagzeilen der Nation reicht es auch aus. Sei es wie es ist, wenn LH das nicht auf die leichte Schulter nimmt, sondern zumindest grundlegend auf "Ereignisse" vorbereitet ist, kann es kein Fehler sein.
Tschentelmän Geschrieben 4. August 2024 Melden Geschrieben 4. August 2024 vor einer Stunde schrieb abdul099: Aufstehen, nach vorne rennen und wie blöd gegen die Cockpittür hämmern könnte einen Flug auch relativ schnell beenden. Die Störer müssten sich neben der Methode auch einen bestimmten Flug auswählen. Sollte der Flieger wegen einer krassen Aktion außerplanmäßig landen müssen stellt sich die Frage, in welchem Land dies passiert. Die Chaoten würden dort sicherlich von der Polizei verhaftet - und vielleicht gäbe es Aktivisten, die bestimmte "Ziel-Länder" aufgrund von Polizei-Behandlung und Haftbedingungen meiden.
Lucky Luke Geschrieben 4. August 2024 Melden Geschrieben 4. August 2024 Hier haben einige schon wieder Fantasien. Gefühlt wünschen sich hier manche einen gefährlichen Zwischenfall herbei, weil sich dann ja noch besser gegen die Aktivisten schießen lasse n ließe. Realistisch werden die sich halt vorm Abflug an der Außenhülle festkleben. Am 3.8.2024 um 19:42 schrieb emdebo: Aber besser einmal zuviel falscher Alarm (Boarding verweigern) als sich von wenigen Fehlgeleiteten auf der Nase herumtanzen zu lassen. Ah, die Rückkehr von Sippenhaft als legitimem Konzept hatte ich auch nicht auf meinem Bingo für 2024. Eine schlechte Zeit, um als alleinreisender junger Mann mit langen Haaren und Jesuslatschen zu reisen. 1
emdebo Geschrieben 4. August 2024 Melden Geschrieben 4. August 2024 Was man da alles ableiten kann ... Kontrolle des Handgepäck sollte ausreichen.
Tschentelmän Geschrieben 5. August 2024 Melden Geschrieben 5. August 2024 vor 7 Stunden schrieb Lucky Luke: Realistisch werden die sich halt vorm Abflug an der Außenhülle festkleben. Absolut denkbar - zumal es bereits Aktionen mit ankleben und anketten vor allem an Business-Jets gab. LH warnte jedoch ausdrücklich auch vor möglichen Aktionen innerhalb des Flugzeugs - mit dem Ziel des störens oder unterbrechens - das entspringt offenbar keiner Fantasie - es sei denn jemand bei LH hatte zuviel Zeit zum Nachdenken.
ZuGast Geschrieben 5. August 2024 Melden Geschrieben 5. August 2024 vor 10 Stunden schrieb Lucky Luke: Realistisch werden die sich halt vorm Abflug an der Außenhülle festkleben. Je nachdem an welcherer Stelle wäre das entweder ein Problem für viele ( vor dem Triebwerk) Oder , das Problem würde sich in Luft auflösen...
QF002 Geschrieben 5. August 2024 Melden Geschrieben 5. August 2024 Wenn man tag täglich mit Straftaten und Straftätern zu tun hat, stellt sich für mich die Frage, was eigentlich im Verhältnis zu "normalen" Straftaten an Straftaten, die durch die Klimaaktivisten gemacht werden, so schlimm ist. Warum müssen diese härter bestraft werden, als der Autofahrer, der die ein oder andere Nötigung im Straßenverkehr begeht? Ich habe selber kein Verständnis für diese Straftaten, wirklich nicht - aber Strafen sind eben auch relativ. Wenn man sieht, was für Rechtsgüter betroffen sind (oft nur Vermögen oder die allgemeine Handlungsfreiheit), dann erschließt sich mir der Wunsch nach möglichst heftiger Bestrafung nicht. Es ist ja auch nicht nur das - dann sollen - wie hier im ersten Beitrag des Thread - allgemeine Grundsätze und die üblichen Bewertungen - im Strafverfahren - und Strafrecht nicht mehr gelten, weil... ja, warum denn nun? Die Betroffenheit von Flughäfen und Airlines kann ich ja noch nachvollziehen, wobei es denen ja vor allem auch um die finanzielle Belastung geht, aber warum einige Foristen hier den Rechtstaat abschaffen wollen, ist mir ein absolutes Rätsel. Dazu noch ein kleiner Exkurs zum Thema allgemeiner Teil im Strafrecht: "Billigend in Kauf nehmen" - also wie hier etwa Beispielsweise die Körperverletzung genannt - ist als sogenannter "dolus eventualis" bereits vorsätzlich, zwar ein bedingter Vorsatz, aber zur Verwirklichung der Körperverletzung im Sinne von §§ 223 ff StGB ausreichend. 6
HAJ98 Geschrieben 5. August 2024 Melden Geschrieben 5. August 2024 Für viele (mich eingeschlossen) ist es denke ich einfach verwunderlich, dass man in den Sicherheitsbereich eines Flughafens eindringen kann und das dann "nur" Hausfriedensbruch ist. Auch das Blockieren eines internationalen Verkehrsflughafen über mehrere Stunden wiegt für mich gefühlt schwerer, als eine Nötigung im Straßenverkehr. Immerhin erstehen hier jedes mal finanzielle Schäden in Millionenhöhe. 4
jubo14 Geschrieben 5. August 2024 Melden Geschrieben 5. August 2024 Bei dem Eindringen in den Sicherheitsbereich gehe ich mit. Darauf zielt ja auch die Verschärfung ab, es soll in diesem Fall immer ein (gefährlicher) Eingriff in den Flugverkehr sein. Aber Nötigung ist Nötigung. Ob da am Ende ein kleiner oder ein großer wirtschaftlicher Schaden entsteht, ist dann ehr die Aufgabe der zivilen Gerichtsbarkeit. Maßgeblich ist in §240 StGB nur ob es ein besonders schwerer Fall ist. Hier gehören bisher nur Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch und Nötigung durch Amtsträger. Auch da hätte ich kein Problem, wenn die Behinderung von Flug- (und Bahn-) Verkehr hinzu käme.
QF002 Geschrieben 5. August 2024 Melden Geschrieben 5. August 2024 vor einer Stunde schrieb jubo14: Bei dem Eindringen in den Sicherheitsbereich gehe ich mit. Darauf zielt ja auch die Verschärfung ab, es soll in diesem Fall immer ein (gefährlicher) Eingriff in den Flugverkehr sein. Aber Nötigung ist Nötigung. Ob da am Ende ein kleiner oder ein großer wirtschaftlicher Schaden entsteht, ist dann ehr die Aufgabe der zivilen Gerichtsbarkeit. Maßgeblich ist in §240 StGB nur ob es ein besonders schwerer Fall ist. Hier gehören bisher nur Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch und Nötigung durch Amtsträger. Auch da hätte ich kein Problem, wenn die Behinderung von Flug- (und Bahn-) Verkehr hinzu käme. Ein gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr liegt bei den Aktivitäten der Klimaaktivisten in aller Regel nicht vor. Die Dogmatik der entsprechenden Vorschriften (§§ 315 ff StGB) verlangt immer eine konkrete Gefahr. Dieses ergibt sich aus der dort immer gleichen Formulierung: "...und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet." Wenn es um abstrakte Gefahren geht, wird eine Formulierung wie etwa in § 224 StGB gewählt: Wer die Körperverletzung (...) 5.mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht,... Daher wählt man hier - zum Glück - auch nicht die Variante über § 315ff StGB, sondern schafft im Luftsicherheitsgesetz eine entsprechende Vorschrift - wer Interesse hat: Entwurf LuftSiG Zitat § 19 wird wie folgt gefasst: „ § 19 Strafvorschriften (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 11 Absatz 1 Satz 1 einen dort genannten Gegenstand in einem Luftfahrzeug oder auf einem Flugplatz in einem Bereich der Luftseite, der zugleich Sicherheitsbereich ist, mit sich führt oder an sich trägt oder 2. eine in § 18 Absatz 1 Nummer 5 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt. (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 bei der Tat einen in § 11 Absatz 1 Satz 1 genannten verbotenen Gegenstand bei sich führt oder 2. in den Fällen des Absatzes 1 in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu er möglichen oder zu verdecken. (3) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 und des Absatzes 2 ist der Versuch strafbar. (4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.“ Aber der aufmerksame Leser bemerkt: hier spricht der Entwurf auch - zum Glück - nur von Beeinträchtigungen, nicht von Gefährdung. Darüber hinaus könnte man dort auch eine Qualifikation oder ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall einbauen, der die enorme finanzielle Belastung berücksichtigt, das Vermögen wird bekanntermaßen ja auch in anderen Strafnormen (besonders) geschützt, etwa bei der Leistungserschleichung ("Schwarzfahren"), Untreue, Betrug und ähnliches. 2
abdul099 Geschrieben 5. August 2024 Melden Geschrieben 5. August 2024 vor 2 Stunden schrieb jubo14: Aber Nötigung ist Nötigung. Ob da am Ende ein kleiner oder ein großer wirtschaftlicher Schaden entsteht, ist dann ehr die Aufgabe der zivilen Gerichtsbarkeit. Es sollte aber einen Unterschied machen, ob die Nötigung EINEN anderen Autofahrer trifft oder TAUSENDE andere Flugreisende. Wenn letzteres nicht schwerer wiegen soll, würde doch jeder normal denkende Bürger jeglichen Respekt vor der Jurisdiktion verlieren. 1
QF002 Geschrieben 5. August 2024 Melden Geschrieben 5. August 2024 Gerade eben schrieb abdul099: Es sollte aber einen Unterschied machen, ob die Nötigung EINEN anderen Autofahrer trifft oder TAUSENDE andere Flugreisende. Wenn letzteres nicht schwerer wiegen soll, würde doch jeder normal denkende Bürger jeglichen Respekt vor der Jurisdiktion verlieren. Im Rahmen der Strafzumessung findet das selbstverständlich Berücksichtigung, da muss nicht gleich der Aufschrei der Entrüstung kommen, genau dafür gibt es ja den Strafrahmen in Verbindung mit § 46 StGB. 1
Tschentelmän Geschrieben 5. August 2024 Melden Geschrieben 5. August 2024 (bearbeitet) vor 9 Stunden schrieb QF002: Wenn man tag täglich mit Straftaten und Straftätern zu tun hat, stellt sich für mich die Frage, was eigentlich im Verhältnis zu "normalen" Straftaten an Straftaten, die durch die Klimaaktivisten gemacht werden, so schlimm ist. Es geht eben nur teilweise um die Straftaten an sich - vielmehr geht es um eine emotionale Debatte von Freiheit und Werten - in einer völlig anderen Weise als bei "herkömmlichen" Straftaten. In Teilen geht es aber vielleicht auch darum, in welcher Weise wir hinsichtlich des Klims in Zukunft leben können und dürfen. Ich persönlich ertappe mich manchmal dabei, mich einerseits total leidenschaftlich über die Klimakleber aufzuregen - dann aber drei vier Gedanken später zu überlegen, wann und wie wir technisch endlich etwas klimafreundlicher werden. Ohne jegliche Sympathie für die Form dieser Protestaktionen - aber manche "Aufreger" sind womöglich unterbewusst genau von diesem Dilemma geprägt. Bearbeitet 5. August 2024 von Tschentelmän 1
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