NCC1701 Geschrieben 3. August Melden Teilen Geschrieben 3. August (bearbeitet) Am 3.8.2024 um 16:13 schrieb emdebo: Offenbar erwartet die LH-Group zukünftige Aktivitäten der Klimachaoten durch Fixierung und andere Störungen in den Flugzeugen https://www.rtl.de/news/lufthansa-warnt-greifen-die-klimakleber-jetzt-in-flugzeugen-an-id1746265.html Wenn ich schon wieder lese "kann bis zu ... Jahre Freiheitstrafe...". In diesem Land verhängt kein Richter solche Strafen bei Erst-Tätern. Selbst wenn es zu Personenschäden kommen sollte, wird sowas als Fahrlässig angesehen, womit es dann erst einmal zu einer Bewährung kommt. ...NCC1701 Bearbeitet 5. August von speedman Thread wurde vom MOD gestartet 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 3. August Melden Teilen Geschrieben 3. August vor 12 Minuten schrieb NCC1701: Selbst wenn es zu Personenschäden kommen sollte, wird sowas als Fahrlässig angesehen, womit es dann erst einmal zu einer Bewährung kommt. Ist das deine Vermutung oder gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Ernstgemeinte Frage. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tschentelmän Geschrieben 3. August Melden Teilen Geschrieben 3. August vor 29 Minuten schrieb NCC1701: Wenn ich schon wieder lese "kann bis zu ... Jahre Freiheitstrafe...". In diesem Land verhängt kein Richter solche Strafen bei Erst-Tätern. Selbst wenn es zu Personenschäden kommen sollte, wird sowas als Fahrlässig angesehen, womit es dann erst einmal zu einer Bewährung kommt. ...NCC1701 Bis dato gibt es noch keine entsprechende Stör-Aktion von Klimaaktivisten. Ob Personenschäden eintreten - und durch welche konkrete Aktion, ist somit auch nicht bekannt. Eine Schlussfolgerung über mögliche Strafen ist damit erstmal völlig unmöglich. Allerdings können Personenschäden auch andersherum passieren, falls wütenden Passagieren die Sicherung durchgehen sollte. Dann wäre man jedoch definitiv nicht im fahrlässigen Bereich. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jubo14 Geschrieben 3. August Melden Teilen Geschrieben 3. August vor 26 Minuten schrieb NCC1701: Selbst wenn es zu Personenschäden kommen sollte, wird sowas als Fahrlässig angesehen, … Wie Du bei einer vorsätzlichen Tat in einem Flugzeug, dann beim eintretenden Schaden auf Fahrlässigkeit kommen willst, ist dann aber schon ganz große Argumentationskunst. 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
abdul099 Geschrieben 3. August Melden Teilen Geschrieben 3. August (bearbeitet) vor 55 Minuten schrieb jubo14: Wie Du bei einer vorsätzlichen Tat in einem Flugzeug, dann beim eintretenden Schaden auf Fahrlässigkeit kommen willst, ist dann aber schon ganz große Argumentationskunst. Ich glaube, Tschentelmän zielt darauf ab, dass dann Personenschäden nicht nur billigend in Kauf genommen werden, sondern vorsätzlich herbeigeführt werden würden. Und die Schäden würden in dem Szenario an den Klimaaktivisten auftreten und nicht an unbeteiligten Passagieren. Bearbeitet 3. August von abdul099 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tschentelmän Geschrieben 3. August Melden Teilen Geschrieben 3. August vor 47 Minuten schrieb abdul099: Und die Schäden würden in dem Szenario an den Klimaaktivisten auftreten und nicht an unbeteiligten Passagieren. Wenn plötzlich beim Flug einige Leute aufspringen, herumschreien und sonst was blödes machen, löst das womöglich auch Panik bei Passagieren aus - die Aktion kann für alle Beteiligten total krass in die Hose gehen - auch für Aktivisten. 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NCC1701 Geschrieben 3. August Autor Melden Teilen Geschrieben 3. August vor 2 Stunden schrieb NZQN23: Ist das deine Vermutung oder gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Ernstgemeinte Frage. Nein keine Rechtsgrundlage. siehe weiter unten. vor 1 Stunde schrieb jubo14: Wie Du bei einer vorsätzlichen Tat in einem Flugzeug, dann beim eintretenden Schaden auf Fahrlässigkeit kommen willst, ist dann aber schon ganz große Argumentationskunst. Nun, es wird doch schwer nachzuweisen sein, dass so ein Idiot eben mit dem Vorsatz gehandelt hat, dass er einer Person körperlichen Schaden zufügen wollte. Evtl. wäre es grob fahrlässig (hätte es in Kauf nehmen müssen), nur hier Vorsatz nachzuweisen, wird meiner Meinung nach schwer zu argumentieren (okay, es sein den er geht mit einer Bombe oder was ähnlichem an Bord was Personenschaden mit sich zieht, aber wenn er sich auf dem Boden oder Sitz im Flieger festklebt, wird es schwer). Wenn ich allerdings hier ein falsches Verständnis von Fahrlässigkeit habe, dann klär mich bitte gerne auf (auch Ernst gemeint). vor 1 Stunde schrieb Tschentelmän: Allerdings können Personenschäden auch andersherum passieren, falls wütenden Passagieren die Sicherung durchgehen sollte. Dann wäre man jedoch definitiv nicht im fahrlässigen Bereich. Dann steht das allerdings nicht im Zusammenhang mit einem Luftsicherheitsgesetz und dann liegen doch die Strafmasse anders. Oder? ...NCC1701 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
emdebo Geschrieben 3. August Melden Teilen Geschrieben 3. August IT, Bodenpersonal, Crews (und Passagiere) sind jetzt vorgewarnt. Aus den getätigten Flugbuchungen sollte sich auch im Vorfeld ein gewisses Bild ergeben. Eine verschärfte Beobachtung bei erforderlichen Vorbereitungen, ohne in Hysterie zu verfallen und daraus resultierend ein rechtzeitiges Festsetzen einzelner Angehöriger dieser Chaostrupps vor dem Start bestimmter Störaktionen wäre legitim. Es gibt klassische Merkmale wie Altersgruppe, augenscheinlich wohl erst mal alleinreisend und Verhaltensweisen. Leider weiß man im Vorhinein nicht, wie sich solche Dinge ggf. aufschaukeln. Aber besser einmal zuviel falscher Alarm (Boarding verweigern) als sich von wenigen Fehlgeleiteten auf der Nase herumtanzen zu lassen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tschentelmän Geschrieben 3. August Melden Teilen Geschrieben 3. August vor 33 Minuten schrieb NCC1701: Nun, es wird doch schwer nachzuweisen sein, dass so ein Idiot eben mit dem Vorsatz gehandelt hat, dass er einer Person körperlichen Schaden zufügen wollte. Evtl. wäre es grob fahrlässig (hätte es in Kauf nehmen müssen), nur hier Vorsatz nachzuweisen, wird meiner Meinung nach schwer zu argumentieren Es käme auf den konkreten Ablauf der Situation an. Sollte Panik im Flieger ausbrechen und die Aktivisten ziehen ihren Stiefel trotzdem knallhart durch, ginge es stark Richtung Vorsatz, zumindest aber "billigend in Kauf genommen" - also quasi auch gleich wie Vorsatz. Ab einer gewissen Eskalationsstufe muss ja schließlich jeder Depp merken, dass es nun extrem gefährlich wird. Gleiches Prinzip nur andersherum gilt, sollten die Aktivisten im Flieger eins voll auf die Nase bekommen. Der "Schläger-Passagier" könnte womöglich sogar Notwehr geltend machen, wenn die Situation sich in dem Augenblick glaubwürdig als gefährliche Bedrohung anfühlen würde. 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 3. August Melden Teilen Geschrieben 3. August vor 2 Stunden schrieb Tschentelmän: Gleiches Prinzip nur andersherum gilt, sollten die Aktivisten im Flieger eins voll auf die Nase bekommen. Der "Schläger-Passagier" könnte womöglich sogar Notwehr geltend machen, wenn die Situation sich in dem Augenblick glaubwürdig als gefährliche Bedrohung anfühlen würde. Verstehe ich das richtig, verprügele ich einen Aktivisten, der mein Flug blockiert soll es Notwehr sein? In irgendeiner Dschungel-Phantasie vielleicht. Ich halte von den Maßnahmen der Klimaaktivisten nichts, aber die hier geforderte juristische Eskalation ist ein Zeichen von schwäche. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Koelli Geschrieben 3. August Melden Teilen Geschrieben 3. August vor 2 Stunden schrieb Tschentelmän: Gleiches Prinzip nur andersherum gilt, sollten die Aktivisten im Flieger eins voll auf die Nase bekommen. Der "Schläger-Passagier" könnte womöglich sogar Notwehr geltend machen... Das glaube ich nie und nimmer. Wurde nicht sogar schon mal einer angezeigt, der nen auf der Straße festgeklebten Aktivisten los reißen wollte? Da war sowas in der Presse. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tschentelmän Geschrieben 3. August Melden Teilen Geschrieben 3. August (bearbeitet) vor 27 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr: Verstehe ich das richtig, verprügele ich einen Aktivisten, der mein Flug blockiert soll es Notwehr sein? In irgendeiner Dschungel-Phantasie vielleicht. Ich halte von den Maßnahmen der Klimaaktivisten nichts, aber die hier geforderte juristische Eskalation ist ein Zeichen von schwäche. Nein - absolut nicht, es geht nicht ums pauschale draufhauen - der Zusammenhang ist entscheidend. Sollte ein Aktivist plötzlich während eines Fluges laut und hektisch die Aktion starten, erkennt man die Klima-Motivation womöglich zunächst gar nicht - es könnte erstmal als ernste Bedrohung wahrgenommen werden - z.B. Terrorist, Entführer etc. - völlig menschlich. Sollte in diesem Moment jemand im Affekt unsanft eingreifen - und kann man diese Situation glaubhaft vermitteln, könnte der Eingreifer womöglich ohne strafrechtlichen Ärger davonkommen. Sobald die Situation geklärt ist und jeder sieht, es sind Klimakleber, die einfach nur stören wollen, wird man sich bei Gewalteinwirkung natürlich strafbar machen, das steht außer Frage. Bearbeitet 3. August von Tschentelmän 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SKrab91 Geschrieben 3. August Melden Teilen Geschrieben 3. August vor 4 Minuten schrieb Koelli: Das glaube ich nie und nimmer. Wurde nicht sogar schon mal einer angezeigt, der nen auf der Straße festgeklebten Aktivisten los reißen wollte? Da war sowas in der Presse. Anzeigen kannst du ja erstmal jeden für alles. Das ist dein gutes Recht. Was am Ende verfolgt oder gar verurteilt wird steht auf einem anderen Blatt Papier. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
2ndOrbit Geschrieben 4. August Melden Teilen Geschrieben 4. August vor 8 Stunden schrieb Tschentelmän: Sollte in diesem Moment jemand im Affekt unsanft eingreifen - und kann man diese Situation glaubhaft vermitteln, könnte der Eingreifer womöglich ohne strafrechtlichen Ärger davonkommen. Da müsste der Klimakleber sich schon sehr aggressiv verhalten, was nicht wirklich zu seiner Ideologie passen würde. Bei einer "Notwehr" dürfte deshalb ein Erlaubnistatbestandsirrtum vorliegen und eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung realistisch sein (§ 16 StGB). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sternzeichen-Loewe Geschrieben 4. August Melden Teilen Geschrieben 4. August vor 54 Minuten schrieb 2ndOrbit: Da müsste der Klimakleber sich schon sehr aggressiv verhalten, was nicht wirklich zu seiner Ideologie passen würde. Bei einer "Notwehr" dürfte deshalb ein Erlaubnistatbestandsirrtum vorliegen und eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung realistisch sein (§ 16 StGB). Da Menschen im Flugzeug schreckhafter reagieren als sonst ist eine Aktion perse aggressiv. Putativnotwehr geht nach Einzelfall wegen der Strafe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rikri Geschrieben 4. August Melden Teilen Geschrieben 4. August (bearbeitet) Wenn der Passagier den Anweisungen des Kapitäns nicht Folge leistet, hat dieser das Recht im die Beförderung zu verweigern und er wird ausgeladen. Auch eine Zwischenlandung ist möglich. Und das wird teuer, vor allem für den Klimakleber! Bearbeitet 4. August von rikri Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
abdul099 Geschrieben 4. August Melden Teilen Geschrieben 4. August vor 7 Minuten schrieb rikri: Wenn der Passagier den Anweisungen des Kapitäns nicht Folge leistet, hat dieser das Recht im die Beförderung zu verweigern und er wird ausgeladen. Auch eine Zwischenlandung ist möglich. Und das wird teuer, vor allem für den Klimakleber! Und für alle anderen Passagiere auch. Die Taschen der meisten Klimakleber sind nicht tief genug, um alle Schadenersatzforderungen abzudecken. Besser wäre es also, wenn es gar nicht erst soweit kommt. Könnte sich LH eigentlich in so einem Fall auf außergewöhnliche Umstände berufen, oder muss eine Fluggesellschaft damit rechnen, eine oder mehrere Dummbratzen als Passagier mit dabei zu haben? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 4. August Melden Teilen Geschrieben 4. August (bearbeitet) Tante Edith hat mal laut nachgedacht, wie sich denn ein Protest eines Klimaaktivisten gestalten ließe. 1. Plakat hochhalten mit einem geeigneten Text, z.B.: Fliegen ist klimaschädlich. Großer Heiterkeitserfolg in der Kabine. Flug wird planmäßig bis zum Zielort durchgeführt. 2. Der Klimaaktivist klebt seine Hände unter den Schenkeln am Sitz fest, oder an der Rückseite der Voderlehne. Das kriegt doch außer den Sitznachbarn niemand mit. Flug wird ebenfalls bis zum Zielort planmäßig fortgesetzt. 3. In seinem Handgepäck hat er ein kleines Megaphon mitgebracht und dröhnt nun die Paxe mit seinen Sprüchen voll mit Parolen. Na, so schnell, wie ihm eine Flugbegleiterin das Ding aus der Hand nimmt, kann er grademal zwei/drei Parolen von sich geben. Flug wird planmäßig fortgesetzt. Also auch ziemlich untauglich. 4. Viel mehr fällt Tante Edith nicht ein. Schöne Grüße an alle Foristen vom kalten Kachelofen. Bearbeitet 4. August von aaspere 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
emdebo Geschrieben 4. August Melden Teilen Geschrieben 4. August Er nebelt sein Umfeld mit (Gefahrgut-) Farbe in orange ein, so von oben bis unten. Edith ist baff ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 4. August Melden Teilen Geschrieben 4. August Könnte man das hier vielleicht mal auslagern, mit Lufthansa hat das ja nichts mehr zu tun. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
emdebo Geschrieben 4. August Melden Teilen Geschrieben 4. August Er öffnet einen Notausstieg. Frischluft für Alle? Edith will es nicht glauben... Die Warnung stammt aus dem Hause Lufthansa. Mehr Bezug geht kaum ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NCC1701 Geschrieben 4. August Autor Melden Teilen Geschrieben 4. August (bearbeitet) vor 24 Minuten schrieb aaspere: Tante Edith hat mal laut nachgedacht, wie sich denn ein Protest eines Klimaaktivisten gestalten ließe. 1. ... Du hast wenig Phantasie. Vor dem Start klebt er/sie sich fest - an der Notausstieg Tür -> Flug kann nicht starten - oben an der Schliessung zum Gepäckfach -> Flug kann nicht starten - in der Toilette -> Flug kann nicht starten - auf dem Boden -> Flug kann nicht starten Selbst wenn sich dieser Person an seinem Sitz am Fensterplatz festkleben würde (und das bekannt wird!), dürfte der Flug nicht starten, weil im Falle einer Evakuierung diese eine Person nicht evakuiert werden könnte. ...NCC1701 Bearbeitet 4. August von NCC1701 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Benny Hone Geschrieben 4. August Melden Teilen Geschrieben 4. August vor 24 Minuten schrieb aaspere: In seinem Handgepäck hat er ein kleines Megaphon mitgebracht und dröhnt nun die Paxe mit seinen Sprüchen voll mit Parolen. Na, so schnell, wie ihm eine Flugbegleiterin das Ding aus der Hand nimmt, kann er grademal zwei/drei Parolen von sich geben. Und wenn er sich das Megaphon an die Hand festklebt? Klebstoff hat er ja wohl ohnehin dabei. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
snooper Geschrieben 4. August Melden Teilen Geschrieben 4. August vor 20 Stunden schrieb Tschentelmän: Wenn plötzlich beim Flug einige Leute aufspringen, herumschreien und sonst was blödes machen, löst das womöglich auch Panik bei Passagieren aus - die Aktion kann für alle Beteiligten total krass in die Hose gehen - auch für Aktivisten. Aktivisten...? Was für Aktivsten? 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blablupp Geschrieben 4. August Melden Teilen Geschrieben 4. August vor 3 Stunden schrieb Benny Hone: Klebstoff hat er ja wohl ohnehin dabei. Flüssigklebstoff auf die Bannliste bei der SiKo 🤣 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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