jubo14 Geschrieben 31. Oktober 2009 Melden Geschrieben 31. Oktober 2009 Der Titel hört sich zwar ziemlich reißerisch an, aber es geht darum, dass bei Southwest eine Mutter mit ihrem "quengelndem" Kind wieder im Gate abgeladen wurde. http://nachrichten.t-online.de/usa-flugzeu..._20398170/index Irgendwie kann ich es nicht glauben, dass das Kind nur gerufen oder geschrien haben soll. Denn dann hätte ich es auch schon des Öfteren erleben müssen. Oder die Crews in Europa haben einen höhere Toleranzschwelle.
locodtm Geschrieben 31. Oktober 2009 Melden Geschrieben 31. Oktober 2009 Wie siehts rechtlich denn da aus? Klar dürfen störende Gäste entfernt werden, aber diese Regel wird sich doch nicht auch auf Kleinkinder erstrecken. Sonst könnte man ja auf fast jedem Flug Kinder "rauswerfen".
nochda1 Geschrieben 31. Oktober 2009 Melden Geschrieben 31. Oktober 2009 Wenn das Regel wäre, dann müßte AB auf den Strecken von Mallorca leer zurück fliegen ;-)!
aaspere Geschrieben 31. Oktober 2009 Melden Geschrieben 31. Oktober 2009 Na ja, wir waren alle ja nicht dabei, und wenn das bei t-online vermeldet wird, dann ist das wohl auch nicht regelmäßig der Fall. Sicher werden die FAs zunächst versucht haben, die Mutter zu beeinflussen; davon darf man getrost ausgehen, auch wenn man nicht dabei war. Als ich die Meldung las, habe ich mir schon gedacht, daß das hier ein Thema werden würde. Aber, bitte nicht übertreiben mit den Spekulationen.
bueno vista Geschrieben 31. Oktober 2009 Melden Geschrieben 31. Oktober 2009 Sonst könnte man ja auf fast jedem Flug Kinder "rauswerfen".Welch schöne Vorstellung... :lol:
STN-EBJ Geschrieben 1. November 2009 Melden Geschrieben 1. November 2009 Wie siehts rechtlich denn da aus? Für Europa findest du den Ansatz einer Antwort in Art. 2 j) (guckst du hier: http://www.ra-live.de/index.php?option=com...&Itemid=78) der EU-Verordnung. Entscheidend ist, ob "vertretbare Gründe für die Nichtbeförderung gegeben sind, z. B. im Zusammenhang mit der Gesundheit oder der allgemeinen oder betrieblichen Sicherheit oder unzureichenden Reiseunterlagen". Es kommt also auf die Begründung an. "Normaler Kinderlärm" wird nicht ausreichen. Wenn das Verhalten aber in Richtung Gefährdung der betrieblichen Sicherheit geht, ist das wohl so ok. Andernfalls bestehen die Ansprüche aus der Verordnung. Ähnlich wird zu argumentieren sein, wenn es um Schadensersatz geht.
maske Geschrieben 1. November 2009 Melden Geschrieben 1. November 2009 Es liegt wie es im deutschen Wortschatz so schön heißt "im Ermessen der Crew".Interessant wäre hier sicherlich wie ein Gericht darüber urteilen würde.Nur war es nicht in Europa und andererseits wird da wieder viel zu viel Wind gemacht.
taco Geschrieben 1. November 2009 Melden Geschrieben 1. November 2009 Ich denke, da muss schon eine recht massive Störung vorgefallen sein, dass die Crew sich zu solch einem Schritt entschieden hat. Dass die einfach nur schlechte Nerven hatten, kann ich mir kaum vorstellen. HIER wurde das Problem auf andere Art gelöst...
aaspere Geschrieben 1. November 2009 Melden Geschrieben 1. November 2009 Sehr kreativ und wirkungsvoll. :)
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