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airliners.de

Die Schnee-Saison 2010/11 hat begonnen...


TobiBER

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich wußte schon,warum ich nicht mit EZY fliege....

Bei AB&Co. bekommt man wenigstens 'ne Ersatzbeförderung,und sei es am nächsten Tag (dann mit Hotel) oder als Umsteger via xyz .

Nee, NIE EZY......

Geschrieben
Ich wußte schon,warum ich nicht mit EZY fliege....

Bei AB&Co. bekommt man wenigstens 'ne Ersatzbeförderung,und sei es am nächsten Tag (dann mit Hotel) oder als Umsteger via xyz .

Nee, NIE EZY......

Nun es geht doch hier um die Entschädigung!

 

Und die bekommst du weder von EZY, noch von AB oder gar von LH.

 

Übrigens kann keine Airline zaubern. Wenn der Flieger den Startflughafen erst garnicht erreicht, kann er von dort logischer Weise auch nicht abfliegen.

Geschrieben
und das sagt easyjet:

(Vorgeschichte: letzten Freitag Nachmittag strich easyjetz weitere Flüge in SXF - angeblich aufgrund des Wetters. Teilweise wiederum fanden Füge (aucn von easy) statt. Enteisungsmittel stand auch wieder zur Verfügung. Air Berlin flog die gestrichene Strecke auch (fast zeitgleich BCN-TXL).Was kann man nun noch gegen easy unternehmen?)

Soweit ich das EU-Recht verstehe, gilt folgendes:

Auf Grund der am 17. Februar 2005 in Kraft getretenen EU-Verordnung haben Flugpassagiere weiterreichende Rechte und Ansprüche in den Fällen verweigerter Beförderung, Flugstornierungen und bei Flugverspätungen.

Die Entschädigung muß für alle Flüge von EU-Fluggesellschaften geleistet werden, gleichgültig, ob sie von einem Flughafen in der Europäischen Union oder einem in Drittstaaten starten. Voraussetzung ist, daß der Flug von einem EU-Land aus bzw. zu einem Zielflughafen in ein EU-Land, auch von außerhalb der EU, durchgeführt wird, soweit es sich um ein EU-Luftfahrunternehmen handelt.

Die Anspruchsgrundlage setzt voraus, daß der Passagier eine Reservierung hat, zur angegebenen Zeit beim Check-In ist bzw. insofern keine konkrete Boarding-Time angegeben war, daß der Reisende sich 45 Minuten vor der Abflugzeit am Check-In-Schalter aufgehalten hat.

Ich bin der Meinung, auch bei Flugausfällen auf Grund der Wetterlage müßte eine Entschädigung = Rückerstattung des Ticketpreises oder Umbuchung erfolgen, gegebenenfallls mit Unterbringung in einem Hotel. Weiterreichende Ansprüche gibt es meines Wissens aber nicht.

 

 

 

 

Geschrieben
Ist es eben nicht! Wenn in Berlin auf den Airports TXL+SXF keine Enteisungsmittel zur Verfügung stehen,und die mit LKW beschafft werden,die dann wiederum irgendwo im Winterstau stecken (offizielle Version),gehört das zum Thema.

Allerdings ist die Frage erlaubt,warum es nicht genügend Vorratstanks auf den Flughäfen gibt,die man schon im Sommer hätte füllen können...

Der Hausbesitzer kauft sein Heizöl (meißt) auch nicht erst,wenn es Frost gibt...

 

Schande für einen hauptstadtairport, aber auch wieder typisch für berlin ...

Geschrieben
Ich bin der Meinung, auch bei Flugausfällen auf Grund der Wetterlage müßte eine Entschädigung = Rückerstattung des Ticketpreises oder Umbuchung erfolgen, gegebenenfallls mit Unterbringung in einem Hotel. Weiterreichende Ansprüche gibt es meines Wissens aber nicht.

Bitte hier nicht den Begriff "Entschädigung" verwenden, denn das ist sehr missverständlich.

 

Die Airline muss den Reisepreis (komplett!) rückerstatten oder eine Ersatzbeförderung anbieten und ggf. anfallende Übernachtungskosten übernehmen.

Eine Entschädigung fällt eben genau nicht an, wenn es sich um höhere Gewallt (z.B. Wetter) handelt.

 

Geschrieben
Entschädigung gibts keine - nur Verpflegungsleistungen, wenn überhaupt.

Entschädigung ist wohl nicht das richtige Wort, aber es gibt immer entweder eine Rückerstattung des vollen Ticketpreises oder eine Umbuchung/Ersatzbeförderung und eventuell Unterbringung in einem Hotel, natürlich mit Verpflegung.

Geschrieben

METAR: EDDF 162220Z 19010KT 1800 SN DRSN SCT002 BKN008 OVC012 M02/M02 Q0995 R25L/492028 R25R/590547 R18/590339 TEMPO 1200 OVC002

 

FRA ist auch seit ca. 90 min total dicht.

Da waren und sind immer noch welche über 40 min in Holding und finden offensichtlich keine Alternative.

Geschrieben

 

>>>Mit vorzüglicher Hochachtung,

 

Alleine fuer die Uverschaemtheit gehoeren sie mit Pauken und Trompeten verklagt. Was fuer eine Frechheit, sich so etwas einem Kunden zu erlauben. (Vorausgesetzt, der ist nicht zuvor ausfaellig geworden.)

Geschrieben
>>>Mit vorzüglicher Hochachtung,

 

Alleine fuer die Uverschaemtheit gehoeren sie mit Pauken und Trompeten verklagt. Was fuer eine Frechheit, sich so etwas einem Kunden zu erlauben. (Vorausgesetzt, der ist nicht zuvor ausfaellig geworden.)

Langsam mit die jungen Pferde Sickbag. Der Mann hat ja offensichtlich 2x geschrieben, und da dürfte sein zweiter Brief wohl nicht sehr freundlich im Ton ausgefallen sein. Zumindest darf man das vermuten. Die Rechtsposition zugunsten EZ scheint klar zu sein, wenn die Wetterverhältnisse die Annullierung bewirkte. Und die von Dir bemängelte Grußformel ist im Geschäftsleben dann üblich, wenn man eigentlich keine Grußformel schreiben möchte, die Konvention es aber erfordert.

 

Geschrieben

Ich kann euch mal meine Erfahrung mit Easyjet aus dem vergangenen Winter schildern. Mein Flug SXF-BSL wurde kurzfristig aufgrund der Witterung gestrichen. Ich bin direkt nach TXL gefahren, und habe mir nen Ersatzflug mit airberlin nach ZRH gebucht. Die 245€ musste ich natürlich erstmal vorstrecken, aber die hat mir Easyjet ohne zu murren 4 Wochen später überwiesen, nachdem ich die Rechnung als PDF dort hin geschickt habe!

Das Easyjet keinen so tollen Rundumservice hat wie die Lufthansa in solchen Fällen ist klar, aber das weiß man denke ich vorher! Es geht alles nur über Mailverkehr, statt Telefon! In der heutigen Zeit sollte das aber kein Problem sein. Die Antwort kam innerhalb 48 Stunden, also recht fix!

Die Kostenrückerstattung wie in meinem Fall, oder eine kostenlose Umbuchung kann man problemlos über die EZY-Homepage mit der Buchungsnummer abwickeln!

Wie schon gesagt, ich habe keine Entschädigung bekommen, sondern eine Kostenrückerstattung! Das ist der Unterschied!

 

Nur weil andere Airlines trotzdem am gleichen Tag die gleiche Strecke fliegen, und andere die Flüge streichen, kann man nicht pauschal die Schuld auf die Streich-Airline schieben! Im Winter ist es halt auch immer ein wenig wie im Lotto! :-)

Einfach nett und cool sein, und nicht gleich die Keule rausholen!

...und man kriegt die Ersatzbeförderung problemlos erstattet, auch bei Easyjet!

 

Geschrieben
Bitte hier nicht den Begriff "Entschädigung" verwenden, denn das ist sehr missverständlich.

Eine Entschädigung fällt eben genau nicht an, wenn es sich um höhere Gewallt (z.B. Wetter) handelt.

Doch, eine Entschädigung gibt es, auch bei schlechtem Wetter:

Fluggesellschaften mussten in Deutschland in den vergangenen sechs Jahren insgesamt 34 Mal Bußgelder zahlen, weil sie ihre Kunden bei Verspätungen und Flugausfällen nicht ausreichend informiert, versorgt oder entschädigt hatten.

[...]

Fluggesellschaften müssen Reisende bei großen Verspätungen mit Getränken und Essen versorgen und ihnen unter Umständen ein Hotel bezahlen. Bei Annullierungen sind teilweise zusätzlich Entschädigungszahlungen fällig.

 

Quelle: http://www.airliners.de/rahmenbedingungen/...seit-2005/22929

Geschrieben

Bei "Finanztip" steht allerdings:

http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/fluggastrechte.htm

 

Textauszug:

Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Die Beweislast dafür, ob und wann der Fluggast über die Annullierung des Fluges unterrichtet wurde, trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen.

Geschrieben

Also ich bin da mal über eine Website gestolpert, auf der man seine Flugdaten eingegeben hat und dann wurde geprüft, ob es parallel andere Flüge gab und die Stornierung rechtens war. Ich habe aber leider keine Ahnung, wie der Name war.

Geschrieben

"Entschädigen" ist hier missverständlich. Für Flüge in von/nach Europa gilt:

 

Es gibt zunächst die Betreuungsleistungen: Bei Annullierungen etc. muss die Airline sich IMMER, egal was die Ursache der Störung ist, um den Passagier kümmern. Dazu zählen je nach Störung: Essen, Übernachtung, Transfers, Erstattungen, Umbuchungen usw.... Es gibt für die Airline keinen Grund, die Betreuung zu verweigern.

 

Daneben gibt es die pauschalen Ausgleichszahlungen. Grob: Hätte die Airline verhindern können, dass ein etwaiger Fall überhaupt eintritt, hat der Passagier je nach Zeitpunkt, wann er es von der Airline erfährt, zusätzlich noch Anspruch auf diese Entschädigung (die aber keine starre Obergrenz bildet).

 

PS.: Es gibt überall noch Feinheiten, Abstufungen etc, die ich hier aber nicht weiter aufführe. Alles in EU 2004/261 nachzulesen.

Geschrieben
Bei "Finanztip" steht allerdings:

http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/fluggastrechte.htm

 

Textauszug:

Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Die Beweislast dafür, ob und wann der Fluggast über die Annullierung des Fluges unterrichtet wurde, trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen.

Ich habe noch etwas weiter gelesen.

 

Textauszug:

Am Urteil wird deutlich, dass in vielen Fällen, dass Vorliegen außergewöhnlicher Umstände nicht richtig "greifbar" ist. Manche Flieger starten an einem Tag mit ungünstigen Wetterbedingungen (z.B. Nebel) und andere Flieger bleiben am Boden. Waren es außergewöhnliche Umstände oder hat die Airline nur einen unrentablen Flug ausfallen lassen? Wenn die Fluggesellschaft damit rechnen muss, dass viele ihrer Flugreisenden auf Ausgleichszahlung pochen, besteht das Risiko, dass im Zweifel der Flieger - trotz ungünstiger Wetterbedingungen - doch abhebt.

 

Also, wenn nicht alle Flieger von dem Wetter betroffen sind, wie oben im Falle easy-jet, dann hat der Passagier eine gute Chance, eine Entschädigung zu bekommen. Die müßte er im Falle easy-jet wahrscheinlich einklagen. Ich würde den Fall zuerst einmal dem LBA vorlegen und deren Meinung erfragen.

 

Quelle: http://www.finanztip.de/recht/reiserecht/flug-gecancelt.htm

Geschrieben

Klar. Das ganze Thema ist nicht einfach, für beide Seiten nicht. Nur, wenn die Airline nachweisen kann, daß der Flug wegen der Wetterbedingungen (höhere Gewalt) storniert wurde, besteht auch kein Anspruch auf die Ausgleichszahlungen. Davon unberührt sind natürlich die anderen Leistungen. Wenn alle Beteiligten sich daran orientieren würden, hätten wir 'ne Menge Probleme weniger im Luftverkehr. Aber, es ist ja heutzutage üblich wegen jedem shit der gehappened hat, sofort den Anwalt anzurufen, und der fühlt sich ja nur wohl, wenn er klagen kann.

Geschrieben
und das sagt easyjet:

 

(Vorgeschichte: letzten Freitag Nachmittag strich easyjetz weitere Flüge in SXF - angeblich aufgrund des Wetters. Teilweise wiederum fanden Füge (aucn von easy) statt. Enteisungsmittel stand auch wieder zur Verfügung. Air Berlin flog die gestrichene Strecke auch (fast zeitgleich BCN-TXL).Was kann man nun noch gegen easy unternehmen?

 

Wie gesagt, hier sehe ich eine Chance für eine Entschädigung zu bekommen. Ich würde eine Beurteilung durch das LBA beantragen, ob für beide Flüge die selben Wetterbedingungen vorlagen.

Geschrieben
wenn die Airline nachweisen kann, daß der Flug wegen der Wetterbedingungen (höhere Gewalt) storniert wurde, besteht auch kein Anspruch auf die Ausgleichszahlungen.

 

An dieser Stelle machen es sich Airlines und Flughäfen (gedeckt von der Justiz) etwas zu einfach: im Sommer setzt man sich zusammen und beschliesst zur Kostenminimierung sämtliche Wintervorkehrungen auf ein absolut notwendiges Minimum herunterzufahren, da man weiss, dass man sich jederzeit auf das Totschlagargument "höhere Gewalt" berufen kann wenn es richtig dicke kommt. Was wir derzeit erleben ist aber ein ganz normaler mitteleuropäischer Winter und mitnichten etwas unvorhersehbares á la Tornado o.ä. Es wäre wirklich an der Zeit, dass dieser bequemen Denkweise zu Lasten der Passagiere endlich einmal ein Riegel vorgeschoben wird. Wegen mir können die Tickets im Winter ruhig einen Zehner mehr an Steuern und Gebühren kosten wenn dafür im Gegenzug ein besseres Situationsmanagement vorgehalten wird.

Geschrieben

Mal langsam,

Entschädigungszahlungen im Luftverkehr sind schon ne harte Nummer für die Airlines. Vegleiche das mal bitte mit anderen Bereichen! Deutsche Bahn oder Mietwagen. Dagegen sind die Regelungen für die Luftfahrt extrem. Außerdem kann man eben nicht so pauschal argumentieren wie das hier zum Teil getan wird. Nur weil Airline A fliegen konnte heißt das noch lange nicht, das Airline B dies auch hätte tun können.

 

Geschrieben
Was wir derzeit erleben ist aber ein ganz normaler mitteleuropäischer Winter und mitnichten etwas unvorhersehbares á la Tornado o.ä.

Und deswegen gibt es zurzeit mindestens einen Verkehrstoten wegen Glatteis pro Tag (Nacht), sind Autobahnen stundenlang gesperrt und kann die Bahn ihren Fahrplan nicht mehr aufrecht halten.

 

Nur der Flugverkehr, der muss reibungslos funktionieren?

 

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