Zum Inhalt springen
airliners.de

Ryanair: Spanisches Gericht erklärt Gebühr für Flughafenausdruck der Bordkarte für unzulässig


touchdown99

Empfohlene Beiträge

Da ist die trügerische Antwort auf meine Frage. Wenn ich die Bordkarte daheim eine Woche früher ausdrucken kann, dann kann aufgerufen bis zum Nimmerleinstag, da ich nicht am Flughafen sein muß, um die Bordkarte zu bekommen.

Also @aaspere

noch einmal meine Frage: Warum nicht nur die Buchungsbestätigung? (=Rechnung)

Meines Wissens gibt es bei allen Airlines neben der Buchungsbestätigung auch noch die Bordkarten. Die sind letztlich der Beweis, weil sie erst beim Boarding registriert (bei FR: abgtrennt) werden, daß Du tatsächlich an Bord gehst. Bei AB ist es mir passiert, daß ich den Hinflug von HAJ nach MUC verfallen lassen mußte, weil ich anders nach MUC reiste. Um es mal auszuprobieren, was eigentlich passiert, machte ich am Abend (schon in München) dennoch den Online-Checkin für HAJ-MUC und MUC-HAJ.

Als ich dann am Nachmittag in MUC am Gate stand, war ich aus dem System bereits entfernt worden, weil man ja inzwischen registriert hatte, daß ich nicht von HAJ nach MUC geflogen war, also eigentlich auch nicht in MUC sein kann, um den Rückflug anzutreten. Ich amüsiere mich noch heute über den vorwurfsvollen Blick der Dame am Gate.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Letztendlich ist die Bordkarte in Ihrer Grundfunktion ein reines Hilfsmittel für die Airline zur Erfassung deiner physischen Existenz auf dem letztendlichen Produkt, dem Flug. Sonstige zwingende Funktionen hat sie nicht.

-Physische Anwesenheit am Flughafen? Nö, siehe Webcheckin.

-Erlaubnis für Sicherheitsbereich? Nö, schon oft genug ohne Kontrolle der Bordkarte bis zum Gate gekommen.

-Erlaubnis für Non-Schengen? Nö, die Grenzkontrolle will nur den Ausweis/Pass sehen.

-Beim Boarden was abgeben, damit die Airline was in der Hand hat? Nö, Handy-Bordkarte (Barcode) wird auch nur gescannt (im Barcode steht auch nichts anderes, als was bei der Buchung aufgegeben wurde).

-Information für den Fluggast? Nö, Abflugzeit, Gate etc. steht auf den Informationsmonitoren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da ist die trügerische Antwort auf meine Frage. Wenn ich die Bordkarte daheim eine Woche früher ausdrucken kann, dann kann aufgerufen bis zum Nimmerleinstag, da ich nicht am Flughafen sein muß, um die Bordkarte zu bekommen.

Also @aaspere

noch einmal meine Frage: Warum nicht nur die Buchungsbestätigung? (=Rechnung)

 

Das ist eben nicht der Punkt, ob ich mir meine Bordkarte schon Wochen im Voraus am heimischen PC ausdrucke oder mich dieserhalb erst 5 Minuten vor Boardingtime zum CI-Schalter begebe. Die Doppel werden -wie jedem hier bekannt- von den freundlichen Mädels am Gate eingesammelt, durchgezählt und die Anzahl der Ist-(nicht Soll) Paxe ins Flugzeug durchgegeben, woraufhin dort nachdem alle ihren Platz eingenommen haben, nochmals eine Zählaktion stattfindet. Das muss 100prozentig übereinstimmen, sonst kann der Flieger eigentlich nicht abheben. Ist einer zuviel oder zuwenig, kann im günstigsten Fall "nur" ein Zählfehler vorliegen, jedoch ist auch nicht auszuschließen, dass jemand ins falsche Flugzeug eingestiegen ist. Ist gerade bei dem FR-typischen Boarding "per pedes" bspw. frühmorgens in HHN nicht auszuschließen. Es liegt also durchaus im ureigenen Verantwortungsbereich des Carriers dafür Sorge zu tragen, daß jeder dahin kommt, wohin er will und wofür er auch bezahlt hat. Den CI gundsätzlich mit einer Zusatzgebühr zu behaften, halte ich für rechtlich bedenklich und ist eigentlich auch überflüssig. Das für das CI-Prozedere Kosten entstehen, egal ob online, Automat oder herkömmlich, ist keine Frage, jedoch sollten diese in der Preiskalkulation inkludiert sein. Aber dann könnte man ja auch nicht mehr mit den ach so günstigen Tics werben,womit wir wieder beim hier allgemein beliebten Thema Endpreise wären.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Letztendlich ist die Bordkarte in Ihrer Grundfunktion ein reines Hilfsmittel für die Airline zur Erfassung deiner physischen Existenz auf dem letztendlichen Produkt, dem Flug. Sonstige zwingende Funktionen hat sie nicht.

-Physische Anwesenheit am Flughafen? Nö, siehe Webcheckin.

-Erlaubnis für Sicherheitsbereich? Nö, schon oft genug ohne Kontrolle der Bordkarte bis zum Gate gekommen.

-Erlaubnis für Non-Schengen? Nö, die Grenzkontrolle will nur den Ausweis/Pass sehen.

-Beim Boarden was abgeben, damit die Airline was in der Hand hat? Nö, Handy-Bordkarte (Barcode) wird auch nur gescannt (im Barcode steht auch nichts anderes, als was bei der Buchung aufgegeben wurde).

-Information für den Fluggast? Nö, Abflugzeit, Gate etc. steht auf den Informationsmonitoren.

Das sind deine Persönlichen Erfahrungen, aber streng genommen solltest du ohne gültige Bordkarte nicht in den Sicherheitsbereich kommen. Wenn an diesem Flughafen mal ein Audit durchgeführt wird könnte ihm recht schnell der Status unclean verpasst werden. Aber ansonsten hast du Recht. Die BPol interessiert nur dein Pass oder Ausweis.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zur juristischen Bedeutung der Bordkarte hat mir mal jemand erklärt, erst wenn die Bordkarte am Gate registriert ist, hat man vertraglich seinen Flug angetreten. Welche Bedeutung das noch bei FR hat, wo alle ungenutzten Tickets ersatzlos verfallen, weiß ich auch nicht. Bin auch kein Jurist.

 

FR könnte sich es aber doch einfacher machen und einfach einen Boarding-Code vergeben, den man am Gate eintippt oder als SMS irgendwo hinschickt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@aerofan

Ich bin mir nicht sicher ob wurzinra unser beider Argumentation nun folgt.

 

mmh, egal

 

@ linie 32 :

Letztendlich ist die Bordkarte in Ihrer Grundfunktion ein reines Hilfsmittel für die Airline zur Erfassung deiner physischen Existenz auf dem letztendlichen Produkt, dem Flug. Sonstige zwingende Funktionen hat sie nicht.

Dem ist nichts hinzu zu fügen.

 

FR könnte sich es aber doch einfacher machen und einfach einen Boarding-Code vergeben, den man am Gate eintippt oder als SMS irgendwo hinschickt?

 

jepp, könnte man sogar mit den BILD-Automaten vernetzen (siehe mein posting unter Luftfahrttechnik-u. einrichtungen)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Theoretisch ist das eine Lizenz zum Gelddrucken - für findige Paxe:

 

1. Ticket erwerben

2. Rechtzeitig zur Abfertigung erscheinen

3. An Bord gehen wollen, aber gehindert werden.

4. Ticketpreis erstatten lassen und 250 bis 400 Euro kassieren

 

Ein Versuch, das mal rechtlich aufzudröseln:

 

Anspruchsgrundlage: Art. 4 Abs. 3 EU-Verordnung ("Nichtbeförderung")

 

Voraussetzungen (insbesondere):

 

bestätigte Buchung +

keine vertretbaren Gründe für die Nichtbeförderung, z. B. im Zusammenhang mit der Gesundheit oder der allgemeinen oder betrieblichen Sicherheit oder unzureichenden Reiseunterlagen;

 

Und genau an der Stelle wird es interessant. Der Gemeinschaftsgesetzgeber dachte bei "Reiseunterlagen" zwar nicht an die Bordkarte, aber das bedeutet nicht, dass sich FR nicht hierauf berufen kann.

 

Kann so oder so ausgehen. Auf der einen Seite gibt es kaum eine Rechtfertigung für eine so hohe Gebühr. Auf der anderen Seite mag man FR zubilligen, dass sie so gut wie ohne klassische Abfertigung auskommen wollen, wozu ggf. auch die "Motivation" der Paxe gehört, sich ihre Bordkarten zu Hause auszudrucken.

 

Hat leider noch kein Mandant von mir verlangt, das durchzuexerzieren, wobei mich der Ausgang wirklich interessieren würde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Kerosinzuschläge wurden nach der ersten Ölkrise 1973 eingeführt. Damals gab es feste Flugpreise, die auf einer IATA-Tarifkonferenz festgelegt wurden. Da man diese nicht kurzfristig ändern konnte, wurden die Kerosinzuschläge üblich. Man ging auch davon aus, daß diese nach oben oder unten dauernd schwanken würden. Jetzt gibt es keine festen Flugpreise mehr, und die Kerosinzuschläge bewegen sich fast immer nach oben. Daher wäre es sicher angebracht, die Flugpreise für jede Flugplanperiode anzupassen, jeweils einschließlich Kerosinzuschlag. Für den Verbraucher/Fluggast würde es eine bessere Übersicht bedeuten, denn er würde sofort den Endpreis kennen.

 

Nebenbei bemerkt hat Ryanair damit Spott betrieben, indem zwei Flugzeuge mit fragwürdigen Aufschriften versehen wurden: Boeing 737-800 EI-CTB Aufschrift „Say NO to BA fuel levy“

Boeing 737-800 EI-DAD Aufschrift „NEIN zum Lufthansa Kerosinzuschlag“

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nebenbei bemerkt hat Ryanair damit Spott betrieben, indem zwei Flugzeuge mit fragwürdigen Aufschriften versehen wurden: Boeing 737-800 EI-CTB Aufschrift „Say NO to BA fuel levy“

Boeing 737-800 EI-DAD Aufschrift „NEIN zum Lufthansa Kerosinzuschlag“

Naja.. kann man in dem Falle ja auch machen, da FR diese Zicken mit dem Kerosinzuschlag, der als Kostenfaktor eindeutig in den Endpreise hineinkalkuliert gehört, nicht mitgemacht hat..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja.. kann man in dem Falle ja auch machen, da FR diese Zicken mit dem Kerosinzuschlag, der als Kostenfaktor eindeutig in den Endpreise hineinkalkuliert gehört, nicht mitgemacht hat..

Dafür macht sich FR aber auf anderen Feldern angreifbar. Ich glaube, jeder hat so seine Spielwiese, und der Kerosinzuschlag ist nun eben die liebste Spielwiese von MOL.

LH und AB haben gerade die Kerosinzuschläge wieder erhöht. Bei LH sind die 99er Tickets allerdings ausgenommen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nicht mal das. Hier geht es um die Gerichtsentscheidung in Spanien gegen Ryanair.

Aber dennoch:

@ Monsi29

Dafür, daß Du bereits seit 2007 als User eingetragen bist, ist Dein allererster Beitrag heute im Forum so beachtlich wie auch, von ganz wenigen Sätzen abgesehen, sachlich und logisch falsch, falsch, falsch.

 

Ja nun, natürlich geht es um die Gerichtsentscheidung. Nur haben wir doch auch schon öfters festgestellt, dass alles was mit Ryanair zusammenhängt auch immer ein emotionales Thema ist, bei dem viele Phobien ausgelebt leben. Ansonsten wäre der Thread keine 70 Beiträge lang.

 

Vielleicht kann man noch etwas weiter ausholen:

Da Milenjäger ihre geschäftl. angesammelten Milen nicht mit Ryanair abfliegen können, wird ihnen der Ire ewig ein Dorn im Auge sein.

Privatiers dagegen, die ihre Tickets selber bezahlen und keine Sparmärkchenkleber sind, begeistern sich eher für Ryanair.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Privatiers dagegen, die ihre Tickets selber bezahlen und keine Sparmärkchenkleber sind, begeistern sich eher für Ryanair.

Respektvoller Einspruch: ich bin noch nie mit Ryanair geflogen, weil ich mit denen noch nie ein für mich brauchbares Angebot gefunden habe. Bei einem Ticketpreis von 0 € hätten die Gesamtreisekosten immer mehr als 100 € betragen. Das kann ich auch direkt an LH, BA oder AF abdrücken. Gern sogar noch ein bißchen mehr, wenn die Flugzeiten genau passen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mmh, egal

Hallo @aerofan und aaspere,

das große Geheimnis könnte Rechnungskopie heissen, mit Sitzplatznummer falls gefordert, die nette Dame am Ci reisst die Kopie an der perforierten Stelle ab und hat ihren Kontrollzettel, ich war nur einmal im Computer, musste nicht bestätigen, dass ich eh mitfliege, wurde trotzdem 2 Tage vor Abflug krank und nicht festgenommen.

Spaß beiseite: Ihr beide habt natürlich recht, @aaspere: mir sind solche Sache, wie Dir eben auch schon passiert, ABER, ich möchte unterstellen, dass die Bordkarte ihre eigentliche Aufgabe verloren hat, dazu gehört auch das aufgedruckte Gate, denn das stimmt sowieso nie mehr und trägt bei Wenigfliegern nur zur Verunsicherung bei. Also, O`Learies lutschen noch ein bisschen die Bordkarte aus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Spaß beiseite: Ihr beide habt natürlich recht, @aaspere: mir sind solche Sache, wie Dir eben auch schon passiert, ABER, ich möchte unterstellen, dass die Bordkarte ihre eigentliche Aufgabe verloren hat, dazu gehört auch das aufgedruckte Gate, denn das stimmt sowieso nie mehr und trägt bei Wenigfliegern nur zur Verunsicherung bei. Also, O`Learies lutschen noch ein bisschen die Bordkarte aus.

Bei Deiner Bemerkung, daß das aufgedruckte Gate nicht stimmt, erinnert mich an eine Bahnfahrt in Italien.

Ich wollte von Mestre nach Firenze, schaue auf dem ausgehängten Fahrplan nach und gehe zum dort angegebenen Bahnsteig.

Warten, noch mehr Warten, keine für mich verständliche Ansage über Verspätung, Abfahrtzeit längst vorüber.

Dann auf persönliche Nachfrage, großes Grinsen bei einem Bahnmitarbeiter: Den ausgehängten Fahrplan braucht man nicht zu beachten, der ist falsch. Richtig ist die elektronische Anzeigetafel, und die wiederum habe ich nicht beachtet. Shit happens.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Leider ist mir etwas uneinsichtig wieso Bordkarten und Check-in überflüssig sein sollten? Die FGs sind doch immer noch gezwungen die ID der Pax zu überprüfen.

 

Die einzige Alternative wäre doch, wenn die Nr der ID-Card bereits bei der Buchung abgefragt würde. Das würde zum Anderen aber widerum bedeuten, dass z.B. keine Sekretärin mehr für ihren Chef einen Flug buchen könnte und auch Buchungen nicht mehr übertragbar wären, was sie ja heute im Gegensatz zu Bordkarten noch sind.

 

Bezogen auf FR ist es doch auch gängige Praxis, dass Reiseveranstalter zuerst eine größere Anzahl günstiger Buchungen vornehmen und später nach der Vermarktung nur noch die Umbuchungsgebühr bezahlen.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Respektvoller Einspruch: ich bin noch nie mit Ryanair geflogen, weil ich mit denen noch nie ein für mich brauchbares Angebot gefunden habe. Bei einem Ticketpreis von 0 € hätten die Gesamtreisekosten immer mehr als 100 € betragen. Das kann ich auch direkt an LH, BA oder AF abdrücken. Gern sogar noch ein bißchen mehr, wenn die Flugzeiten genau passen.

 

Es kommt eben auch immer darauf an, wer wann wohin will. Letztes Jahr sind wir zu dritt mit FR von Bremen nach Palma de Mallorca geflogen, Samstag nachmittag los und Sonntag abend zurück.

Kosten pro Person und Strecke: 5 EUR. (0 EUR-Tickets gabs leider nicht..)

Zusammengerechnet 30 EUR für drei Personen hin und zurück. Wo sollen denn die noch fehlenden 270 EUR sein, um auf

100 EUR pro Person zu kommen?

Fahrt zum Airport: 12 km mit dem eigenen Auto..

Parken: kostenlos an der Flughafenallee

Onlinecheckin? kostenlos

Gepäck? kostenlos, da für einen Tag 10 kg Handgepäck mehr als ausreichend sind

Bezahlgebühr? entfällt, da mit Mastercard Prepaid gebucht

Steuern und Gebühren? keine

Bordkartengebühr? entfällt, da ich die Bordkarten beim Onlinecheckin selbst ausgedruckt hatte

 

Wohnt man aber nicht in der Nähe eines FR-Flughafens, fallen natürlich Anreisekosten und evt. Parkgebühren an.

 

Aber auch das kann sich rechnen: Beispiel Juni 2010, unser Gran Canaria Urlaub für 10 Tage: Abflughafen Brüssel-Charleroi

Flugpreis pro Person hin und zurück: 45 EUR

ca 500 km x2 für die Pkwanreise bei 12ct/km: 120 EUR (davon 50 EUR LPG-Autogaskosten)

Hotelübernachtung in Charleroi incl. 10 Tage parken: 70 EUR

10 Tage Appartment in Playa del Ingles: 200 EUR

Bustransfer Linie 66: 15 EUR für 4 Tickets

Keine weiteren Gebühren, s.o.

Eine Herausforderung waren 10 kg Gepäck für 10 Tage, mit etwas Überlegung war dies aber kein Problem.

 

 

Macht unterm Strich 450 EUR für zwei Personen. Ich kenne nicht einen Reiseveranstalter, der im Juni 10 Tage Gran Canaria mit Flug und Übernachtung für 225 EUR anbietet. Die angesprochenen Linienflüge LH, BA und AF lassen wir dabei mal ganz außen vor. Das günstigste Ltur-Angebot von Bremen aus zu dieser Zeit lag bei 10 Tagen um die 400 EUR, pro Person

 

Wie anfangs gesagt: Es kommt immer darauf an, wer wann wohin will..(und was er bereit ist, an Selbstiniative einzubringen und wie hoch die persönliche Comfortzone ist)

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist ja alles richtig, lieber DrKimble, abgesehen davon, daß es an der Flughafenallee in Bremen überhaupt keine Parkplätze, schon gar keine kostenlosen, gibt. Du brauchst hier aber nicht das hohe Lied für FR zu singen. Diejenigen, die die Vorteile für sich kennen, brauchst Du nicht mehr zu überzeugen, die anderen kannst Du selbst damit nicht überzeugen.

Abgesehen davon, haben wir hier ein völlig anderes und eingegrenztes Thema, das zwar mit FR zu tun hat, aber nicht für eine Grundsatzdiskussion über FR geeignet ist. Und ob nach so vielen Jahren noch eine Grundsatzdebatte nötig ist, da habe ich meine Zweifel. Es ist schon x-mal alles geschrieben worden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

> aaspere

 

Wo Du Recht hast, hast Du Recht !

Schließlich hat "touchdown99" schon 2007 den ersten Ryanair-Thread eröffnet, an denen sich Foristen wie "aaspere" und andere bekannte Namen rege beteiligten. Es ist wirklich erstaunlich, dass die immer gleiche Argumentation, abgesehen von den kleinen Variationen wie jetzt diese Flughafen-Einscheckgebühr, über die Jahre nicht langweilig wird. Früher waren es tatsächlich andere FR-Gebühren über die sich aufgeregt wurde.

 

 

 

> DrKimble

 

Bei Dir bin ich wirklich erstaunt wenn du mit Ryanair fliegst. Bekommst Du bei denen auch mehr Geld zurück, wie Du bezahlt hast? Wenn ich es richtig verstanden habe, hattest doch bei Deinem 125 Euro-Teneriffa-Trip, 400 Euro von Condor zurück bekommen, nachdem Du mit dem Rechtsanwalt gedroht hattest?

http://forum.airliners.de/index.php?showtopic=48531

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Evtl. stützt sich die Argumentation auf Art. 4 Abs. 2 S. 2 Warschauer Abkommen. Dort heißt es:

 

"Auf den Bestand und die Wirksamkeit des Beförderungsvertrags ist es ohne Einfluß, wenn der Flugschein fehlt, nicht ordnungsmäßig ist oder in Verlust gerät;"

 

Könnte mir vorstellen dass das Gericht in etwa so argumentiert: "Wenn sogar ohne Flugschein die Verpflichtung zur Beförderung besteht, muss dies erst recht bei fehlender Bordkarte gelten."

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

> DrKimble

Bei Dir bin ich wirklich erstaunt wenn du mit Ryanair fliegst. Bekommst Du bei denen auch mehr Geld zurück, wie Du bezahlt hast? Wenn ich es richtig verstanden habe, hattest doch bei Deinem 125 Euro-Teneriffa-Trip, 400 Euro von Condor zurück bekommen, nachdem Du mit dem Rechtsanwalt gedroht hattest?

http://forum.airliners.de/index.php?showtopic=48531

Starkes Argument und Kompliment für gutes Aufpassen. Ja, unser Freund "auf der Flucht" scheint von der Sorte zu sein, die ich zumindest nicht schätze. Immerhin habe ich ihn ja bei der Schummelei mit dem angeblich kostenlosen Parkplatz erwischt. Vielleicht stimmt dann auch die ganze andere Story nicht. Könnte doch sein, oder?

 

@touchdown99

Besorge doch mal, wenn es Dir möglich ist, das Urteil der spanischen Richterin. Ich sorge dann für die Übersetzung.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Evtl. stützt sich die Argumentation auf Art. 4 Abs. 2 S. 2 Warschauer Abkommen.

Das Montrealer Übereinkommen (MÜ) wurde am 28. Mai 1999 von den Staaten beschlossen, die der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation International Civil Aviation Organization (ICAO) angehören. Kern dieser Übereinkunft war die Modernisierung der rechtlichen Vorgaben bei einer Luftbeförderung. Dabei ging es vor allem um die Haftung des vertraglichen Luftfrachtführers für Schäden, die während eines Fluges an Personen, Gepäck oder Fracht entstehen. Seit 2004 ist das Montrealer Übereinkommen auch in Deutschland und Österreich in Kraft. In der Schweiz ist dies seit 2005 der Fall. Es löste das seit 1929 geltende Warschauer Abkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (WA) ab.

 

Eine unverbindliche deutsche Übersetzung des MÜ kann man hier herunterladen:

http://www.admin.ch/ch/d/as/2005/4395.pdf

 

Auf Gemeinschaftsebene wird, um ein einheitliches System zu gewährleisten, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 den Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft die unbeschränkte Haftung für Tod oder Körperverletzung von Reisenden auferlegt. Diese Verordnung wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 geändert, mit der die Haftungsregelung des Montrealer Übereinkommens auf alle von den Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft durchgeführten Inlands- und internationalen Flüge ausgeweitet wurde.

 

Siehe: http://europa.eu/legislation_summaries/tra...t/l24255_de.htm

 

In Kapitel II, Art. 3, Abs. 1 heißt es:

Bei der Beförderung von Reisenden ist ein Einzel- oder Sammelbeförderungsschein auszuhändigen; er muß enthalten:

a) die Angabe des Abgangs- und Bestimmungsorts;

b ) falls Abgangs- und Bestimmungsort im Hoheitsgebiet desselben Vertragsstaats liegen, jedoch eine oder mehrere Zwischenlandungen im Hoheitsgebiet eines anderen Staates vorgesehen sind, die Angabe von zumindest einem dieser Zwischenlandepunkte.

Abs. 2:

Jede andere Aufzeichnung, welche die in Absatz 1 genannten Angaben enthällt, kann anstelle des in jenem Absatz genannten Beförderungsscheins verwendet werden. Werden derartige andere Aufzeichnungen verwendet, so muss der Luftfrachtführer anbieten, dem Reisenden eine schriftliche Erklärung über die darin enthaltenen Angaben auszuhändigen.

 

Anmerkung:

Für die Haftung ist demnach der Flugschein maßgebend, außer die Fluggesellschaft verwendet eine andere Aufzeichnung, beispielsweise eine Rechnungskopie oder auch eine Bordkarte an dessen Stelle.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Verhältnis WA / MÜ sowie das Verhötnis dieser völkerrechtlichen Verträge zum Gemeinschaftsrecht und zum nationalen Luftrecht ist mir durchaus bekannt ;-)

 

Bei a.net wird von Leuten, die anscheinend das Urteil genauer kennen, behauptet, es werde dort auf das WA bezug genommen. Es geht aus juristischer Sicht nicht um eine direkte Anwendung des Warschauer Abkommens, da dann natürlich die Frage Ablösung des WA durch das MÜ eine Rolle spielen würde. Die Richterin hat vielmehr aus verschiedenen luftrechtlichen Regelungswerken, offensichtlich auch aus dem WA, den allgemeinen Rechtsgedanken gewonnen, dass eine Airline eine Bordkarte kostenlos zur Verfügung stellen muss. Das steht natürlich in keinem der maßgeblichen Regelungswerke ausdrücklich drin, denn dann gäbe es den ganzen Streit ja nicht. Ist halt juristische Methodik.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei a.net wird von Leuten, die anscheinend das Urteil genauer kennen, behauptet, es werde dort auf das WA bezug genommen. Es geht aus juristischer Sicht nicht um eine direkte Anwendung des Warschauer Abkommens, da dann natürlich die Frage Ablösung des WA durch das MÜ eine Rolle spielen würde. Die Richterin hat vielmehr aus verschiedenen luftrechtlichen Regelungswerken, offensichtlich auch aus dem WA, den allgemeinen Rechtsgedanken gewonnen, dass eine Airline eine Bordkarte kostenlos zur Verfügung stellen muss. Das steht natürlich in keinem der maßgeblichen Regelungswerke ausdrücklich drin, denn dann gäbe es den ganzen Streit ja nicht. Ist halt juristische Methodik.

Danke. Das stützt dann ja meine schon geäußerte Vermutung, daß dieser spanische Anwalt es bewußt darauf angelegt hatte, einen Streit vom Zaun zu brechen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke. Das stützt dann ja meine schon geäußerte Vermutung, daß dieser spanische Anwalt es bewußt darauf angelegt hatte, einen Streit vom Zaun zu brechen.

Ich begreife nicht, wieso das letztlich erfolgreiche Begehren des Rechtsanwaltes als 'Streit vom Zaun brechen' diskreditiert wird? Wieso wird ein Rechtsuchender als Streithansel abgequalifiziert?

 

Ryanair erzieht nun mal gerne seine Passagiere. Wer seine Regeln beachtet kann günstig fliegen.

So einfach ist das!!!! Wo ist das Problem?

Hier ist gar nichts einfach und wer das Problem nicht sieht, sollte sich ne Brille kaufen!

Ich für meinen Teil verbitte es mir ganz entschieden, von einer Airline 'erzogen' zu werden! Wo das hinführt, sieht man Deinen Posts.

Vielmehr erwarte ich, dass sich eine europäische Airline an europäisches Recht hält! Und nicht wie ein pubertierendes Kind trotzig versucht, Urteile zu umgehen!

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Richterin hat vielmehr aus verschiedenen luftrechtlichen Regelungswerken, offensichtlich auch aus dem WA, den allgemeinen Rechtsgedanken gewonnen, dass eine Airline eine Bordkarte kostenlos zur Verfügung stellen muss. Das steht natürlich in keinem der maßgeblichen Regelungswerke ausdrücklich drin, denn dann gäbe es den ganzen Streit ja nicht. Ist halt juristische Methodik.

Für die Beförderung ist allein der Flugschein maßgebend. Wenn eine Fluggesellschaft zusätzlich eine Bordkarte verlangt, dann muß sie diese logischerweise kostenlos zur Verfügung stellen. So konnte man das früher aus dem WA und jetzt aus dem MÜ entnehmen. Interessant wäre zu wissen, ob Ryanair eine höhere Instanz anrufen wird. Im Zweifelsfalle würde dann auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg eingeschaltet, da hiervon auch Gemeinschaftsrecht betroffen ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...