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Ryanair: Spanisches Gericht erklärt Gebühr für Flughafenausdruck der Bordkarte für unzulässig


touchdown99

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Ich für meinen Teil verbitte es mir ganz entschieden, von einer Airline 'erzogen' zu werden! ... Vielmehr erwarte ich, dass sich eine europäische Airline an europäisches Recht hält! Und nicht wie ein pubertierendes Kind trotzig versucht, Urteile zu umgehen!

 

Dem ist aus meiner Sicht nichts mehr hinzuzufügen!

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Ich begreife nicht, wieso das letztlich erfolgreiche Begehren des Rechtsanwaltes als 'Streit vom Zaun brechen' diskreditiert wird? Wieso wird ein Rechtsuchender als Streithansel abgequalifiziert?

Ob das Begehren "letztlich erfolgreich" sein wird, bleibt abzuwarten, wenn FR in die Berufung geht. Und die Faktenlage sieht nach meiner Meinung doch sehr nach einer bewußt geplanten Aktion aus. Aber das anders zu bewerten bleibt jedem selber überlassen.

 

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So langsam aber sicher wird es echt langweilig, dass bei fast jedem Thema eine Diskussion um Ryanair, Emirates und Lufthansa vom Zaun gebrochen wird.

Argumente kommen keine mehr und es ist eine reine Darstellung der persönlichen Präferenzen und Gusti.

 

Möge doch einfach jeder mit den Airlines fliegen, die er mag und um die anderen einen Bogen machen.

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Möge doch einfach jeder mit den Airlines fliegen, die er mag und um die anderen einen Bogen machen.

Gern! Wenn die präferierten Airlines sich an geltende Gesetze und Rechtsprechng halten! Darum gehts es hier! Und nicht um Airline A oder B.

Das 'zufällig' Ryanair wieder mal Stein des Anstoßes ist, liegt eben an der besonderen Geschäftsidee dieses Unternehmens!

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Den online check in bieten mittlerweile ja alle oder zumindest fast alle Airlines an. Das ist ja auch gut so. Das Problem ist nur, dass FR ihn zur Kostenpflichtigen Pflicht gemacht hat und keine Alternative anbietet, bzw. kostet die 40 eur.

Wenn es nun unbedingt eine Check In Gebühr sein muss, dann bitte online und am Flughafen ein Preis. wo ist das Problem, die online check In Gebühr erst bei solchem einzuziehen und alternativ an den Flughäfen Check In Automaten mit Bezahl Funktion aufzustellen?

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Wo ist das Problem?

für Ryanair: Fällt der quasi-Zwang zum Online check-in weg, würden viel mehr Passagiere erst am Flughafen ihre Bordkarten sich abholen. Easy hat in SXF trotz längerer Schlange und anderen Anreizen nicht mal 1/3 online check-ins. FR müsste also die check-in Kapazitäten an den Flughäfen etwa verdoppeln.

 

für den Kläger: Was ist dagegen zu sagen, dass ein Anwalt die AGB einer Firma auf Rechtmäßigkeit überprüfen lässt? Dass der Anwalt einer katalanischen Verbraucherschutzorgansitation angehört, ist genause legitim. Möglicherweise hat das Urteil jedoch gegenäzliche Wirkung, wenn FR am Flughafen - wie angekündigt - überhaupt keine Bordscheine mehr ausgibt.

 

für den Passagier: Möglicherweise wird genau dieser Fall dadurch eintreten. Käufer hat Flugschein, trifft am Flughafen ohne Bordkarte ein, FR verweigert die Beförderung. Dass da Klagen kommen, kann man sich denken.

 

für uns allle: Es ist die Frage zu klären (und dies geht wohl nur gerichtlich), beinhaltet der Kauf eines Flugscheins /Tickets alle Umstände, dass der Passagier mindestens damit (= ohne Zusatzleistungen) den Flug auch antreten kann. Dann wäre eine "online Boarding" Gebühr von z.Zt. 6 EUR bzw. 40 EUR am Flughafen unrechtmäßig. Oder ist die Ausgabe der Boardkarte eine "Zusatzleistung"? Nur wie ist dann die Hauptleistung ohne "Zusatzleistung" zu erhalten??? Oder kann man ein Produkt wie einen Flugschein verkaufen, der nur mit Zusatzleistungen überhaupt nutzbar ist?

 

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@wolfblin:

Es gibt nicht nur schwarz und weiß. Wie vorher auf Seite 1 erwähnt, gibt es in Deutschland den §138 BGB (und in anderen Ländern ebenfalls entsprechende Regelungen), der ein Geschäft für nichtig erklärt, wenn es u.a. unter Ausnutzung einer Zwangslage ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Preis und Leistung gibt.

 

Und bei 40€ für 2 Minuten einfache und standardisierte Arbeit + 1 Zettel gibt es in der Tat dieses auffällige Mißverhältnis ganz zu Schweigen vom Selbstausdruck am Automaten für den gleichen Preis. Die Zwangslage liegt ebenso vor ("zahl 40€ oder dein Ticket verfällt und Du bleibst am Flughafen").

 

Ausweg hieraus ist dann die "spanische Lösung", also vor-ort-Checkin gar nicht mehr anbieten. Und dann kommt Deine Frage ins Spiel, ob Ryanair überhaupt ein lokales Checkin anbieten muss. Wenn sie dies müssen, dann fällt meist die Möglichkeit aus, den Checkin-Schluss so weit nach vorne zu verlegen, dass er vor Ort uninteressant wird - denn dafür müssten vor Ort ja auch die Schalter entsprechend früh öffnen.

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Die rechtliche Seite mal außen vor gelassen, verstehe ich nicht warum mein Vorschlag mit den Check In Automaten so schwierig für FR sein soll. Ich meine den Check In rechtzeitig vor Abflug zu erledigen, liegt ja eh in der Verantwortung des Pax. Da es solche Automaten ja scheinbar schon gibt, scheint das Prinzip ja auch zu funktionieren. Abgesehen davon klappt das auch bei anderen Airlines.

 

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Die rechtliche Seite mal außen vor gelassen, verstehe ich nicht warum mein Vorschlag mit den Check In Automaten so schwierig für FR sein soll. Ich meine den Check In rechtzeitig vor Abflug zu erledigen, liegt ja eh in der Verantwortung des Pax. Da es solche Automaten ja scheinbar schon gibt, scheint das Prinzip ja auch zu funktionieren. Abgesehen davon klappt das auch bei anderen Airlines.

Ich sehe dafür zwei Gründe aus Sicht der Iren:

1. Bislang stehen die Automaten nur an den Basen. Man müsste diese dann auf allen von FR angeflogenen Flughäfen aufstellen und dafür Sorge tragen, dass die auch funktionieren.

2. Die Automaten sollen eigentlich nur eins: Geld verdienen. Würde man die Pflicht zum "Self-CheckIn" im Internet auf die Automaten ausdehnen, dann ist es ein zusätzlicher Kostenfaktor (auch der Automat braucht Strom, Wartung, Internetzugang, Papier, Toner, ggf. Kapazitäten auf Server-Seite)

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Die rechtliche Seite mal außen vor gelassen, verstehe ich nicht warum mein Vorschlag mit den Check In Automaten so schwierig für FR sein soll. Ich meine den Check In rechtzeitig vor Abflug zu erledigen, liegt ja eh in der Verantwortung des Pax. Da es solche Automaten ja scheinbar schon gibt, scheint das Prinzip ja auch zu funktionieren. Abgesehen davon klappt das auch bei anderen Airlines.

Also, in Bremen stehen jetzt auch 4 Automaten, die auch einwandfrei arbeiten sollen, wie mir gesagt wurde. Insofern kann das, was in Spanien passierte, eigentlich in Bremen (und an den anderen Standorten von Automaten) nicht passieren. Das einzige Problem dabei ist, daß der Online-Checkin 4 Stunden vor Abflug geschlossen wird, also auch am Automaten nicht mehr möglich ist. Dann geht es nur noch am Counter für 40 Euronen. Und da liegt eben das Problem. Niemand ist 4 Stunden und etwas mehr bereits am Flughafen, nur um die Frist nicht zu versäumen, und dann ist der Automat eben für die Katz.

Ergo:

1. Die Gebühr von 40 Euronen halte ich für absolut zu hoch. 10 Euro wären angemessen.

2. Die 4 Stunden Frist ist effektiv zu lang. 2 Stunden wären auch für FR angemessen.

 

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für uns allle: Es ist die Frage zu klären (und dies geht wohl nur gerichtlich), beinhaltet der Kauf eines Flugscheins /Tickets alle Umstände, dass der Passagier mindestens damit (= ohne Zusatzleistungen) den Flug auch antreten kann. Dann wäre eine "online Boarding" Gebühr von z.Zt. 6 EUR bzw. 40 EUR am Flughafen unrechtmäßig. Oder ist die Ausgabe der Boardkarte eine "Zusatzleistung"? Nur wie ist dann die Hauptleistung ohne "Zusatzleistung" zu erhalten??? Oder kann man ein Produkt wie einen Flugschein verkaufen, der nur mit Zusatzleistungen überhaupt nutzbar ist?

Die deutsche Gesetzeslage scheint mir eindeutig zu sein! Schon oft zitiert... §1 PAngVo!

Der deutsche Kunde kauft einen Flug von A nach B und schließt einen Beförderungsvertrag ab! Der Leistungserbringer, also hier FR etwa, hat dem Kunden alle(!) Preisbestandteile in einem Endpreis zu nennen, die zur Beförderung von A nach B notwendig sind! Oder kann ich etwa einen CheckIn ohne Flug 'kaufen'? Natürlich nicht. Und damit wird klar, dass der CheckIn Kostenbestandteil des Fluges ist und somit im Flugpreis einkalkuliert sein muß! Somit dürfte nach deutschem Recht also schon die 'normale' Internet CheckIn Gebühr rechtswidrig sein!

Die 40€ Gebühr am Airport dürfte von FR als Extraleistung und damit als extra zu zahlen angesehen werden, die sie ja bei objektiver Betrachtung auch ist! Bei der spanischen Entscheidung denke ich, wird die allein die Höhe eine grosse Rolle gespielt haben. Jeder kann nachvollziehen, dass diese 40€ außerhalb jeder vernünftigen Preis-/Leistungsbetrachtung liegen!

 

Wird Zeit, dass sich auch in Deutschland die Verbraucherzentralen mit diesem Unsinn befassen und Ryanair per Gericht zwingen, mit wahrheitsgemäßen Preisen zu werben!

Sollen Sie doch Ihre Toilettengebühr einführen. Diese etwa würde nicht unbedingt zum Produkt 'Flug' gehören und könnte als extra abrechenbare Zusatzleistung verkauft werden! Aber die kan man wahrscheinlich nicht mit 40€ im Markt reinknallen...

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Ich zahle lieber ca. 100 Euro um nach alicante zu fliegen anstatt 400,- Euro mit der Lufthansa.

Wie kommt eigentlich der Preis bei der Lufthansa zustande? Bei Ryanair weiss ich das...!!!

Und ich zahle lieber 99,98 € und fliege mit Air Berlin von DUS nach Alicante!

Da brauche ich mit keinen weiteren "Kostenüberraschungen" zu rechnen, kann Online einchecken, muss es aber nicht, bekomme bis 60 Minuten vor dem Abflug auch noch am Automaten am Airport meine Bordkarte ohne Zusatzkosten, kann 20 - 40 kg (je nach Status) Gepäck, in beliebiger Stückelung aufgeben (auch ohne kosten), bekomme an Bord umsonst einen Snack und Getränke, usw.

 

Nur darum geht es hier aber nicht!

 

Es geht hier darum, dass Ryanair ein Check-in-Gebühr verlangt, die jenseits von Gut und Böse liegt.

Und nebenbei, ich meine mich zu erinnern, dass MOL das auch mal so deutlich gesagt hätte.

Er will seine Passagiere erziehen.

 

Nun und wenn sich nun einige Passagiere gegen diese Erziehungsversuche wehren, dann muss Ryanair damit wohl leben.

Denn Geld lässt sich nur dann verdienen, wenn die Kunden eine Regelung akzeptieren.

Im günstigen Fall, und den haben wir hier, ziehen einige Kunden vor Gericht, im ungünstigen Fall fliegen sie nicht mehr mit Ryanair.

 

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ein bißchen off topic bzgl. 100€ Alicante:

 

manchmal frage ich mich schon wie man einen Anspruch für solche Witzpreise zu fliegen rational begründen will und sich über einen "normalen" Preis mokiert.

 

simple Rechnung Strecke z.B. MUC - ALC. Great circle Distanz ca. 2800 km zu 100€ entspricht für die reine Beförderung ca. 3,60€ auf 100km.

 

Im Gegenzug kosten 100km zur Schwiegermutti in einem Golf incl. Abnutzung, Wertverlust, Sprit etc. pp. im Laufe eines normalen Autolebens ca. 33€

 

Manchmal komme ich einfach nicht mehr mit.

 

back to topic

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Es geht nicht darum, dass sich jeder bei Ryanair informieren kann, sondern darum, dass diese Airline in Deutschland eventuell gesetzwidrig handelt und in Spanien dieses Thema betreffend bereits eine herbe Niederlage erlitten hat!

 

Ganz genau. Um es nochmal klarzustellen: Allgemeine Geschäftsbedingungen und andere Regelungen durch Geschäftspartner stehen nicht über dem Gesetz. Nur weil eine Klausel in einem Vertrag steht, heißt das noch lange nicht, dass sie gültig ist. Klassisches Beispiel ist der Vermieter, der trotz entsprechender Klausel im Mietvertrag kein Anrecht auf den Wohnungsschlüssel hat. Oder Premiere World, nach deren alten AGB man die D-Box immer mit dem Telefonnetz verbunden halten musste und nie ausschalten durfte (entsprechende Funktionien zur nächtlichen Datenübermittlung wurden nie aktiviert).

 

 

 

 

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Ganz genau. Um es nochmal klarzustellen: Allgemeine Geschäftsbedingungen und andere Regelungen durch Geschäftspartner stehen nicht über dem Gesetz. Nur weil eine Klausel in einem Vertrag steht, heißt das noch lange nicht, dass sie gültig ist. Klassisches Beispiel ist der Vermieter, der trotz entsprechender Klausel im Mietvertrag kein Anrecht auf den Wohnungsschlüssel hat.

 

Das stimmt so nicht wie du das sagst: Wenn ein Vermieter seine Wohnungschlüssel behalten möchte, vermietet er die Wohnung einfach nicht. Genau so wird es Ryanair auch machen !

 

Ich selber habe z.Zt. eine wunderschöne 125 m² Wohnung leerstehen. Bevor ich sie an Jemanden vermiete, der mir bei jeder Gelegenheit mit dem Anwalt droht, bleibt sie besser leer.

 

Es kann doch keine gängige Praxis werden, dass man wie im folgenden Beispiel eine 125 Euro-Teneriffa-Trip bucht und nacher mit einer Anwaltsdrohung 400 Euro zurück bekommt, nur weil es den heutigen "Gesetzen" entspricht.

http://forum.airliners.de/index.php?showtopic=48531

 

 

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Das stimmt so nicht wie du das sagst: Wenn ein Vermieter seine Wohnungschlüssel behalten möchte, vermietet er die Wohnung einfach nicht. Genau so wird es Ryanair auch machen !
Ich glaube kaum, dass FR deswegen keine Flüge mehr anbieten will :blink:

 

Ich selber habe z.Zt. eine wunderschöne 125 m² Wohnung leerstehen. Bevor ich sie an Jemanden vermiete, der mir bei jeder Gelegenheit mit dem Anwalt droht, bleibt sie besser leer.
Wenn du dir das leisten kannst, bitte.

 

Es kann doch keine gängige Praxis werden, dass man wie im folgenden Beispiel eine 125 Euro-Teneriffa-Trip bucht und nacher mit einer Anwaltsdrohung 400 Euro zurück bekommt, nur weil es den heutigen "Gesetzen" entspricht.

http://forum.airliners.de/index.php?showtopic=48531

Wieso nicht? Wenn es für die Airline am wirtschaftlichsten ist, warum nicht? Es lag ja wohl in der Hand der Airline, dass es so weit kommen musste. Es ist eher eine Schande, dass der Passagier heute erst mit einem Anwalt drohen muss, bevor die Airline ihren Pflichten nachkommt.

 

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Ich glaube kaum, dass FR deswegen keine Flüge mehr anbieten will :blink:

 

Wenn du dir das leisten kannst, bitte.

 

Wieso nicht? Wenn es für die Airline am wirtschaftlichsten ist, warum nicht? Es lag ja wohl in der Hand der Airline, dass es so weit kommen musste. Es ist eher eine Schande, dass der Passagier heute erst mit einem Anwalt drohen muss, bevor die Airline ihren Pflichten nachkommt.

 

1. Ryanair wird wohl noch Flüge anbieten, aber keine Einscheckautomaten mehr.

 

2. Ja, ich kann mir ein 0-Euro-Geschäft besser leisten wie ein Verlustgeschäft, wenn ein Vertragspartner gegen seine vertraglich eingegangene Verpflichtungen später nochmal klagt. Dass darunter auch indirekt vertragstreue Geschäftspartner (Mieter oder Fluggäste) zu leiden haben, steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier, ist aber offensichtlich vom Gesetzgeber so gewollt.

 

Womit auch Dein 3. Einwand geklärt wäre.

 

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@monsi: Nur dass der aktuelle Fall vor einem Gericht in Barcelona, Hauptstadt der Autonomen Gemeinschaft Katalonien, verhandelt wurde.

Und die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein katalanischer Anwalt zum Fürsprecher und Verteidiger der spanischen Iberia aufschwingt, die noch dazu in Barcelona mehr schlecht als recht vertreten ist, halte ich für eine gewagte These.

 

Aber gut, wir haben nun Alle hier im Forum deinen Standpunkt verstanden, dass hinter dieser und anderen Aktionen die großen Allianz-Carrier stecken, die sich anders nicht mehr zur Wehr setzen können.

Daher die nochmalige Bitte, uns mit deinen Tiraden gegen dir unliebsame Airlines zu verschonen!

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Aber gut, wir haben nun Alle hier im Forum deinen Standpunkt verstanden, dass hinter dieser und anderen Aktionen die großen Allianz-Carrier stecken, die sich anders nicht mehr zur Wehr setzen können.

Daher die nochmalige Bitte, uns mit deinen Tiraden gegen dir unliebsame Airlines zu verschonen!

 

> OWLinternational

 

Nun gut, wer nach deiner Meinung nicht hinter der Klage gegen Ryanair steckt, wissen wir ja jetzt. Was wir allerdings noch nicht wissen, wer nach deiner Meinung hinter der Klage steckt ?

 

Hoffentlich willst Du uns jetzt nicht noch glaubhaft machen, dass es die Mehrheit der Ryanair-Fluggäste ist !

 

 

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Es ist sehr seltsam, dass jetzt sogar schon Rechtsanwälte mit Billigflieger fliegen müssen.

 

Anders als der durchschnittliche a.de-Schnäppchenjäger, der, warum auch immer, sein Leben um 5 EUR-Tickets von Ryanair herum organisieren kann, kann dies der durchschnittliche Rechtsanwalt nicht. Und wenn man das nicht kann, ist Ryanair auch nur sehr eingeschränkt ein "Billigflieger".

 

Davon mal abgesehen, warum sollte ein Jurist, der eine Rechtsfrage interessant findet, weil er in dem fraglichen Rechtsgebiet beruflich aktiv ist, nicht einen Präzedenzfall schaffen, um die Sache klären zu lassen? Ist doch nicht dagegen einzuwenden - wer sich rechtmäßig verhält, hat als Gegenseite bei solchen Klagen ja nichts zu befürchten. Die Erfahrung lehrt aber, dass die Airlines zwar in der Presse die Klappe aufreißen und zunächst mal alles zurückweisen, sobald aber die juristischen Daumenschrauben angelegt werden, eine gerichtliche Entscheidung scheuen wie der Teufel das Weihwasser, damit nicht schwarz auf weiß die Rechtswidrigkeit ihres Handelns festgestellt wird. Gerade das Spässchen erst wieder mit Lufthansa und KLM durchexerziert. Plötzlich wird die Schatulle aufgemacht und gezahlt. Tat mir richtig leid, denn die Rechtsfragen, die jeweils im Raum standen, fand ich vergleichsweise spannend.

 

 

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> touchdown99

 

Anders wie Du es glaubhaft machen möchtest, prozessieren Rechtsanwälte nach meiner Erfahrung eher um Geld zu verdienen. Und meist wollen sie dafür auch mehr als diese "Einscheckgebühr" haben, um die es hier geht.

 

Wenn es aber so sein sollte wie du sagst, könntest Du mir vielleicht paar Rechtsanwälte nennen die nur aus Spaß an der Juristerei wegen Prozesse führen, ich hätte noch paar interessante Fälle zu klären.

 

Aber um nochmal zum Thema zurück zu kommen, wie hoch war eigentlich der Streitwert bei dem Prozeß um die Automaten-Eincheckgebühr? Zumindest habe ich noch nie Jemand daran Einchecken gesehen.

 

 

Anders als der durchschnittliche a.de-Schnäppchenjäger, der, warum auch immer, sein Leben um 5 EUR-Tickets von Ryanair herum organisieren kann, kann dies der durchschnittliche Rechtsanwalt nicht. Und wenn man das nicht kann, ist Ryanair auch nur sehr eingeschränkt ein "Billigflieger".

 

Dass Ryanair dagegen nur ein sehr eingeschränkter "Billigflieger" ist, billige ich zu. So können natürlich andere "Schnäppchenjäger" noch billiger fliegen, wenn sie auf den von ihren Arbeitgeber bezahlten Flügen fleißig Meilen-Märkchen kleben und die dann privat abfliegen.

 

 

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