HPT Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 (bearbeitet) Müsste in den ADS-B Daten auch eine manuelle Heading Änderung vorkommen? Immerhin wäre es davor ein AP OFF gewesen (bei einem evtl. level-off ja auch). Oder kann das GPWS aktiv in den AP eingreifen, falls das Gelände-abhängig so "zufällig" passiert ist? ________ Welche Aussage hat der/die Mirrage Pilot(en) gemacht? Hat er noch das Cockpit sehen können? Evtl. müsste auch was an den Vorschriften für ATC geändert werden, die Luftwaffe früher einzuschalten? Stand by Zeiten bei der Luftwaffe sind dann ja auch nochmal ein Thema. Bearbeitet 27. März 2015 von HPT
Bornie Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 Nicht falsch verstehen. Aber bringt es wirklich etwas wenn "irgendeine Flugbegleiterin" während Abwesenheit des Piloten im Cockpit ist ? Wenn ein Pilot wirklich vorhat die Maschine zum Absturz zu bringen, dann wird ihn dies vermutlich nicht hindern. Sinkflug einleiten und danach "kümmert" er sich um die Flugbegleiterin...
GullIDaDUde Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 Nicht falsch verstehen. Aber bringt es wirklich etwas wenn "irgendeine Flugbegleiterin" während Abwesenheit des Piloten im Cockpit ist ? Wenn ein Pilot wirklich vorhat die Maschine zum Absturz zu bringen, dann wird ihn dies vermutlich nicht hindern. Sinkflug einleiten und danach "kümmert" er sich um die Flugbegleiterin... Ich kann mir vorstellen, dass das vorhandensein einer weiteren Person zumindest was an der Hemmschwelle ändern könnte.
ilam Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 Es ist schon ein Unterschied, "nur" die Technik an Bord für seine Zwecke einzusetzen und die Menschen nicht direkt vor Augen zu haben oder aktiv gegen einen Menschen vorzugehen. Und wenn diese Maßnahme nur 50% abhält, ist schon Einiges erreicht.
JeZe Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 Nicht falsch verstehen. Aber bringt es wirklich etwas wenn "irgendeine Flugbegleiterin" während Abwesenheit des Piloten im Cockpit ist ? Wenn ein Pilot wirklich vorhat die Maschine zum Absturz zu bringen, dann wird ihn dies vermutlich nicht hindern. Sinkflug einleiten und danach "kümmert" er sich um die Flugbegleiterin... Und spätestens wenn das “Kümmern um die Flugbegleiterin” mal zu einem Unfall führt wird jeder fragen, wieso die denn überhaupt ins Cockpit dürfen. Der ein oder andere mag das nicht akzeptieren wollen, dieses Problem besteht immer – das hat mit der Luftfahrt eigentlich gar nichts zu tun. Ein Zugführer ist generell alleine im Führerstand und er hat ebenfalls die Möglichkeit hunderte von Menschen mit sich in den Tod zu reißen.
Ju-52 Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 Ein Zugführer ist generell alleine im Führerstand und er hat ebenfalls die Möglichkeit hunderte von Menschen mit sich in den Tod zu reißen. Ein Zugführer kann aber eigenmächtig keine Weichen umstellen. Ok, er könnte ein Entgleisen durch überhöhte Geschwindigkeit provozieren, aber da gibt es PZB und andere Sicherungssysteme. Außerdem bestünde dabei aus Sicht eines Suizidalen das nicht unwesentliche "Risiko", den Unfall zu überleben.
keeny Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 Gilt eine ärztlich, attestierte Depression als (zeitweiliger) Ausschlußgrund zur Eignung als Pilot?Hintergrund meiner Frage, was die SZ hier in Bezug zur Bild als Quelle schreibt.
ilam Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 (bearbeitet) Ein Zugführer kann aber eigenmächtig keine Weichen umstellen. Mach aus dem Zugführer einen Busfahrer. aber da gibt es PZB und andere Sicherungssysteme Es gibt immer wieder Stellen, wo die Sicherungssysteme abgeschaltet sind und der Zug (eigentlich) langsam durchfahren soll. Bearbeitet 27. März 2015 von ilam
JeZe Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 Ein Zugführer kann aber eigenmächtig keine Weichen umstellen. Ok, er könnte ein Entgleisen durch überhöhte Geschwindigkeit provozieren, aber da gibt es PZB und andere Sicherungssysteme. Außerdem bestünde dabei aus Sicht eines Suizidalen das nicht unwesentliche "Risiko", den Unfall zu überleben. Das ist doch Haarspalterei. Ob der jetzt mit hoher Geschwindigkeit in einen Sackbahnhof einfährt oder ob ein Busfahrer gegen eine Autobahnbrücke fährt, oder oder oder. Tatsache ist, dass dies ein Problem ist, welches eigentlich in allen Bereichen besteht und wenn der Copilot einen anderen Beruf gewählt hätte, würden wir jetzt vielleicht die Sicherheit eines anderen Bereichs diskutieren.
exitrow Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 (bearbeitet) Gilt eine ärztlich, attestierte Depression als (zeitweiliger) Ausschlußgrund zur Eignung als Pilot? Hintergrund meiner Frage, was die SZ hier in Bezug zur Bild als Quelle schreibt. Nicht zwangsläufig. Mir persönlich sind 2 Piloten einer großen deutschen Ferienfluggesellschaft bekannt, die sich wegen Depressionen behandeln lassen. Der AG weiß davon und hinter vorgehaltener Hand auch ein großer Teil der Belegschaft - einer von denen fliegt trotz laufender Behandlung dennoch. Denke das dies keine ultimativen Einzelfälle sind. Ich muss aber auch gestehen, dass ich mich mit der Krankheit nicht auskenne und nicht weiß, ob man pauschal alle Depressionen miteinander vergleichen kann. Bearbeitet 27. März 2015 von exitrow
JeZe Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 Nicht zwangsläufig. Mir persönlich sind 2 Piloten einer großen deutschen Ferienfluggesellschaft bekannt, die sich wegen Depressionen behandeln lassen. Der AG weiß davon und hinter vorgehaltener Hand auch ein großer Teil der Belegschaft - einer von denen fliegt trotz laufender Behandlung dennoch. Denke das dies keine ultimativen Einzelfälle sind. Ich muss aber auch gestehen, dass ich mich mit der Krankheit nicht auskenne und nicht weiß, ob man pauschal alle Depressionen miteinander vergleichen kann. Der Punkt ist halt auch der, dass man seinen Arbeitgeber gar nicht darüber informieren muss, wenn man wegen Depressionen behandelt wird.
ilam Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 Und müsste man das, würden sich etliche Betroffene gar nicht oder erst deutlich zu spät in Behandlung begeben. Hoffentlich kommt jetzt keine Meldepflicht oder der Zwang zur Entbindung sämtlicher Ärzte von der Schweigepflicht.
Isavind Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 Und müsste man das, würden sich etliche Betroffene gar nicht oder erst deutlich zu spät in Behandlung begeben. Hoffentlich kommt jetzt keine Meldepflicht oder der Zwang zur Entbindung sämtlicher Ärzte von der Schweigepflicht. Danke @Ilam. Exakt so sieht das nämlich aus. Gerade bei seelischen Erkrankungen (Depressionen, Suchterkrankungen) ist ein hohes Maß an Schamgefühl ("ich fühle mich wie ein willensschwacher Mensch") vorzufinden. Es ist nun mal ein Unterschied für den Betroffenen seinem AG mitzuteilen "Ich bin krankgeschrieben weil ich mir den Knöchel gebrochen habe" oder "Ich bin krankgeschrieben, weil ich in psychatrischer Behandlung in einer Spezialklinik bin". Dennoch - beides geht vom Grunde her den AG nichts an, auch wenn man das eine dem AG gerne als Begründung mitliefert, das andere nicht. Und das ist auch richtig so!
sukram Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 (bearbeitet) ... Ich muss aber auch gestehen, dass ich mich mit der Krankheit nicht auskenne und nicht weiß, ob man pauschal alle Depressionen miteinander vergleichen kann. Kann man wohl nicht; vor allem ist das kein Hinweis zur Neigung zum sogenannten erweiterten Suizid :-( Es gibt genug Gelegenheiten, sich alleine um die Ecke zu bringen, ohne andere zu schädigen - da liegt eine zusätzliche narzisstische Persönlichkeitsstörung schon nahe. Und sowas sollte die Psychiatrie eigentlich schon austesten können... Es muss immer erst etwas passieren, bevor etwas passiert - Luftfahrtorganisation der Uno fordert medizinische Spezialtests - edit: link korrigiert - Bearbeitet 27. März 2015 von sukram
Ulli Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 Und müsste man das, würden sich etliche Betroffene gar nicht oder erst deutlich zu spät in Behandlung begeben. Hoffentlich kommt jetzt keine Meldepflicht oder der Zwang zur Entbindung sämtlicher Ärzte von der Schweigepflicht. Psychische Erkrankungen können nur identifiziert und behandelt werden in einem Klima absoluten Vertrauens. Aufgabe des Arbeitgebers ist es, die Kollegen zu * informieren * ermutigen, selbst Hilfe in Anspruch zu nehmen * Perspektiven bieten (z.B. bezahlte Auszeit "sabattical" o.ä.) Jegliche Intervention wie z.B. Entbindung von der Schweigepflicht oder Offenlegungspflichten für Krankheiten sollten schon am deutschen Arbeitsrecht scheitern und sind kontraproduktiv. Alleine der Verdacht des Arbeitnehmers, der AG könnte etwas erfahren, führt zu dem sich Einbunkern und Einigeln in der Problemlage, nach aussen hin macht man auf "schön Wetter", vielleicht beginnt man mit dem Versuch einer Selbstmedikation (hochgefährlich!), und final kann es dann im Extremfall - sicherlich sehr selten - zu solchen tragischen Ereignissen wie bei A.L. kommen.
ilam Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 Und sowas sollte die Psychiatrie eigentlich schon austesten können... link korrigiert - Zur Abwechslung mal nicht zuviel Technikgläubigkeit sondern zuviel Glauben in die Psychiartrie. Da gibt es kein "schwarz" und kein "weiß" sondern ganz viel grau in unterschiedlichsten Schattierungen - und je nach Gutachter wird die Farbe unterschiedlich wahrgenommen. Man schaue sich nur die ganzen Fälle an, in denen in die "geschlossene" eingewiesene Gewalttäter (bei denen man wusste, welche Auswirkung ihre Störung hat, weil sie sowas ja schon getan haben) nach diversen psychologischen Gutachten als geheilt entlassen wurden und sofort nach der Entlassung nahtlos weitermachten... Die Tests mögen den einen oder anderen "herausfiltern", dabei aber auch welche "erwischen", von denen nie eine Gefahr ausgegangen wäre...
berkl Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 Hi, noch einmal ein Gedanke zur Türsicherung. Könnte man nicht alle drei Plätze im Cockpit mit den Türschaltern ausrüsten ? Situation 1: Die beiden Guten sind im Cockpit und der Böse will rein. Alles wie bisher. Der Emergencycode wird von Außen eingegeben. Signal ertönt und Pilot oder Copilot drücken den Schalter auf Lock. Der Böse bleibt draußen. Situation 2: Der Böse sitzt sitzt auf einem der Pilotensitze und blockiert die Tür. Der anwesende Flugbegleiter auf dem dritten Sitz kann die Blockade aufheben und der zweite Pilot das Cockpit betreten. Ist das zu sehr "gesponnen" ?
Ju-52 Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 Das ist doch Haarspalterei. Ob der jetzt mit hoher Geschwindigkeit in einen Sackbahnhof einfährt oder ob ein Busfahrer gegen eine Autobahnbrücke fährt, oder oder oder. Bleibt halt nur, dass ich keinen Fall finden konnte, bei dem ein Lokführer auf diese Weise Selbstmord begangen hat (es hingegen aber allein in den letzten Jahren einige Pilotensuizide gegeben hat). Bei Busfahrern halte ich es aber für durchaus möglich, dass da der ein oder andere Suizid(-versuch) unter Unfall verbucht worden ist.
H1Chris Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 Hi, noch einmal ein Gedanke zur Türsicherung. Könnte man nicht alle drei Plätze im Cockpit mit den Türschaltern ausrüsten ? Situation 1: Die beiden Guten sind im Cockpit und der Böse will rein. Alles wie bisher. Der Emergencycode wird von Außen eingegeben. Signal ertönt und Pilot oder Copilot drücken den Schalter auf Lock. Der Böse bleibt draußen. Situation 2: Der Böse sitzt sitzt auf einem der Pilotensitze und blockiert die Tür. Der anwesende Flugbegleiter auf dem dritten Sitz kann die Blockade aufheben und der zweite Pilot das Cockpit betreten. Ist das zu sehr "gesponnen" ? Und was machst Du, wenn der Flugbegleiter ein Terrorist ist? Und den "bösen" Terroristen Zugang gewährt?
berkl Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 Hi, prinzipiell hast du recht. Meine Idee bezog sich erst einmal auf das Scenario erweiterter Suizid. Ein Fall, wo ein Mitglied der Crew ein Terrorist war und es sozusagen ein Insiderjob war ist mir erst einmal nicht bekannt. Aber evtl. weiß hier jemand mehr.
Patrick W Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 (bearbeitet) Ist es eigentlich richtig oder falsch von der Presse sein Name und Ein Bild von ihm zu veröffentlichen? ?! Die Frage spaltet viele in Deutschland! Im Internet sind die Reaktionen von Wut Trauer und Hass auf dem Piloten! viele machen sich Sorgen wegen seiner Familie! Bearbeitet 27. März 2015 von Patrick W
H1Chris Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 Meines Erachtens völlig falsch. Welchen Mehrwert bietet diese Information der Bevölkerung? Ich finde das Vorgehen ekelhaft.
HLX73G Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 Ich verstehe die Einwände einiger hier sowie auch in den Medien nicht, dass ein(e) FA im Cockpit keinen Sicherheitsgewinn bringe, weil der suizidplanende Pilot diese ja "ausschalten" könne. Natürlich kann er das, aber das kann er doch auch schon mit dem anderen Piloten tun. Und komme mir keiner mit dem Argument, eine schmächtige FA sei leichter zu überwältigen. Es gibt genug weibliche Piloten oder männliche mit Jockey-Statur. Insofern ist dieses Argument Quatsch. Ich halte die Regelung ein Kabinenmitglied ins Cockpit zu holen für absolut sinnvoll, da allein schon die Anwesenheit einer anderen Person für einen labilen Todessehnsüchtigen Hemmnis genug sein dürfte.
berkl Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 Hi, ich denke die Frage stellt sich so nicht. Wenn als Ursache der erweiterte Suizid feststeht, lässt sich der Name nicht dauerhaft verheimlichen. Das wäre auch unfair gegenüber dem "unschuldigen" Piloten.
sukram Geschrieben 27. März 2015 Melden Geschrieben 27. März 2015 Die Vertretung braucht sich ja nur in den verwaisten Sitz zu setzen, anzuschnallen und muss wissen, wo der Monitor & Knopf zum Aufmachen ist. Mehr nicht.
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