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airliners.de

Antrag auf Konkurs gegen Niki Airlines eingereicht


emdebo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es wunderte mich schon, wieso der Anwalt des Antragstellers Details zu weiteren Rechnungen gegen Niki Airlines bis hin zur Rechnungsnummer und Betragsnennung offenbar in seiner Antragsbegründung nutzen kann. Das sind ja keine öffentlichen Daten. 

Da muß er schon Detailkenntnisse haben ... 

Geschrieben

Das Konkursgericht muß prüfen und dem Antrag stattgeben oder ihn ablehnen. Kann man von außen schwer beurteilen.
Das Verfahren ist in dem verlinkten Beitrag schon etwas vom Ablauf / Zeitablauf her beschrieben. 

Geschrieben

Bei Meldungen aus Österreich ist der Kurier nicht (mehr) die beste Quelle. Da sind in meinen Augen der Standard und die Presse vorzuziehen. Abwarten.

Zitat

KSV-Experte Hans-Georg Kantner misst dem Konkursantrag angesichts dessen, dass sich im Zuge der Air-Berlin-Insolvenz Interessenten der Niki bereits über die Gesellschaft informiert haben, keine besondere Brisanz bei: "Ich glaube persönlich nicht, dass es die Situation jetzt deutlich ändert, kann mir keinen Einfluss vorstellen", sagte Kantner am Dienstagabend auf APA-Anfrage. [Der Standard]

Das Niki nahe an der Zahlungsunfähigkeit ist kann man annehmen. Das liegt natürlich auch an der Tatsache, das Niki ins Air Berlin Cash-Pooling eingebunden ist. Daraus resultieren auch die hohen Forderungen, die Niki an Air Berlin hat. Es dürfte aber aus dem Sachverhalt auch Niki-Verbindlichkeiten gegenüber Air Berlin geben. Normalerweise wird soetwas regelmäßig glattgestellt. 

Die Annahme, dass Niki überschuldet ist resultiert vor allem aus der Wertberichtungsbedarf der Forderungen. Auch hier kann sich die Überschuldung noch reduzieren, wenn der potentielle Neubewerber teile der Forderungen übernimmt oder mögliche Verbindlichkeiten ausgebucht werden. Solange man die Bücher nicht kennt ist es Spekulation. 

Ich halte es für möglich, dass der Anwalt, der hier die Werbetrommel rührt, sehr selektiv Zahlen an die Öffentlichkeit gibt.

Inwiefern das österreichische Insolvenzgericht sich zurückhält und die Eröffnung mit verweis auf das deutsche Verfahren nicht reagiert hängt auch davon ab, was die Niki-Geschäftsführung in ihrer Antwort fordert, argumentiert. Darauf sollte man vorbereitet sein. Das Argument, dass ein eigenes Verfahren für Niki schädlich für das Gesamtverfahren ist, ist nicht von der Hand zu weisen.

 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb emdebo:

Niki teilt mit, daß die offene Forderung zwischenzeitlich überwiesen sei:

http://www.oe24.at/businesslive/insider/Krimi-um-NIKI-Verkauf-spitzt-sich-zu/300338819

Irgendwie drängt sich mir da der Verdacht auf, daß der Veranstalter strategisch clever (und anscheinend erfolgreich) versucht hat, seine Forderungen vollständig gezahlt zu bekommen.

Zu einem späteren Zeitpunkt hätte man die Forderungen möglicherweise nicht in vollem Umfang oder gar nicht bekommen können (je nachdem, wie die AB/HG Geschichte ausgeht - es sind ja diverse Konstellationen möglich).

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb crazzo:

Sehe ich auch so. Spannend wird, was passiert wenn das andere "Geschäftspartner" auch so machen.

Naja, der "Überraschungseffekt" dürfte nun weg sein ...

Wird wohl dann schwierig bis unmöglich, daß Gleiche nochmal durchzuziehen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb MHG:

Naja, der "Überraschungseffekt" dürfte nun weg sein ...

Wird wohl dann schwierig bis unmöglich, daß Gleiche nochmal durchzuziehen.

Es braucht dazu ja keinen Überraschungseffekt, wenn es in Österreich (wie übrigens auch in Deutschland) möglich ist einen Konkursantrag durch Gläubiger einzureichen, steht diese Möglichkeit jedem einzelnen Gläubiger offen. Die Überlegung ist dann jeweils, wie bekomme ich mehr, durch einen Konkursantrag oder durch Verhandlungen ohne Konkurs? Denn ab einer gewissen Menge an Forderungen wird Niki bzw. AB unfähig sein die Rechnungen zu begleichen. Der deutsche KfW Kredit der derzeit Niki am Leben erhält ist auch nicht unbegrenzt.

Geschrieben
Am ‎21‎.‎09‎.‎2017 um 11:30 schrieb Dummi:

Es braucht dazu ja keinen Überraschungseffekt, wenn es in Österreich (wie übrigens auch in Deutschland) möglich ist einen Konkursantrag durch Gläubiger einzureichen, steht diese Möglichkeit jedem einzelnen Gläubiger offen.

...also könnte theoretisch jeder Ticketkäufer, dem AB jetzt Geld schuldet weil a) Ticket vor dem Insolvenzantrag gekauft und b) Flug gestrichen, über einen Anwalt einen erneuten Konkursantrag für AB stellen? Wie wäre danach der Ablauf?

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb BananaJoe:

...also könnte theoretisch jeder Ticketkäufer, dem AB jetzt Geld schuldet weil a) Ticket vor dem Insolvenzantrag gekauft und b) Flug gestrichen, über einen Anwalt einen erneuten Konkursantrag für AB stellen? Wie wäre danach der Ablauf?

Nein, da es unmöglich sein dürfte, das Insolvenzgericht in Berlin davon zu überzeugen, dass es sich um eine, vom existierenden Insolvenzverfahren, unabhängige Insolvenzmasse handelt die ein separates Insolvenzverfahren zulassen würde. Der Antrag würde abgelehnt.

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