emdebo Geschrieben 19. September 2017 Melden Geschrieben 19. September 2017 "Knalleffekt im Poker um den Verkauf der insolventen Air Berlin. Gegen die Österreich-Tochter NIKI, das Filetstück der Airline-Gruppe, wurde am Dienstag um 8:27 Uhr am Landesgericht Korneuburg der Antrag auf Konkurseröffnung eingebracht. Wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung." Quelle + Bericht: kurier.at https://kurier.at/wirtschaft/antrag-auf-konkurs-gegen-niki-eingebracht/287.141.457
bueno vista Geschrieben 19. September 2017 Melden Geschrieben 19. September 2017 Das könnte für die AB-Gebote der Resetknopf sein.
emdebo Geschrieben 19. September 2017 Autor Melden Geschrieben 19. September 2017 Es wunderte mich schon, wieso der Anwalt des Antragstellers Details zu weiteren Rechnungen gegen Niki Airlines bis hin zur Rechnungsnummer und Betragsnennung offenbar in seiner Antragsbegründung nutzen kann. Das sind ja keine öffentlichen Daten. Da muß er schon Detailkenntnisse haben ...
VS007 Geschrieben 19. September 2017 Melden Geschrieben 19. September 2017 Mal für mich Piefke: Was bedeutet so ein Antrag? Kann man davon ausgehen, dass das fundiert ist?
emdebo Geschrieben 19. September 2017 Autor Melden Geschrieben 19. September 2017 Das Konkursgericht muß prüfen und dem Antrag stattgeben oder ihn ablehnen. Kann man von außen schwer beurteilen. Das Verfahren ist in dem verlinkten Beitrag schon etwas vom Ablauf / Zeitablauf her beschrieben.
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 19. September 2017 Melden Geschrieben 19. September 2017 Bei Meldungen aus Österreich ist der Kurier nicht (mehr) die beste Quelle. Da sind in meinen Augen der Standard und die Presse vorzuziehen. Abwarten. Zitat KSV-Experte Hans-Georg Kantner misst dem Konkursantrag angesichts dessen, dass sich im Zuge der Air-Berlin-Insolvenz Interessenten der Niki bereits über die Gesellschaft informiert haben, keine besondere Brisanz bei: "Ich glaube persönlich nicht, dass es die Situation jetzt deutlich ändert, kann mir keinen Einfluss vorstellen", sagte Kantner am Dienstagabend auf APA-Anfrage. [Der Standard] Das Niki nahe an der Zahlungsunfähigkeit ist kann man annehmen. Das liegt natürlich auch an der Tatsache, das Niki ins Air Berlin Cash-Pooling eingebunden ist. Daraus resultieren auch die hohen Forderungen, die Niki an Air Berlin hat. Es dürfte aber aus dem Sachverhalt auch Niki-Verbindlichkeiten gegenüber Air Berlin geben. Normalerweise wird soetwas regelmäßig glattgestellt. Die Annahme, dass Niki überschuldet ist resultiert vor allem aus der Wertberichtungsbedarf der Forderungen. Auch hier kann sich die Überschuldung noch reduzieren, wenn der potentielle Neubewerber teile der Forderungen übernimmt oder mögliche Verbindlichkeiten ausgebucht werden. Solange man die Bücher nicht kennt ist es Spekulation. Ich halte es für möglich, dass der Anwalt, der hier die Werbetrommel rührt, sehr selektiv Zahlen an die Öffentlichkeit gibt. Inwiefern das österreichische Insolvenzgericht sich zurückhält und die Eröffnung mit verweis auf das deutsche Verfahren nicht reagiert hängt auch davon ab, was die Niki-Geschäftsführung in ihrer Antwort fordert, argumentiert. Darauf sollte man vorbereitet sein. Das Argument, dass ein eigenes Verfahren für Niki schädlich für das Gesamtverfahren ist, ist nicht von der Hand zu weisen.
emdebo Geschrieben 20. September 2017 Autor Melden Geschrieben 20. September 2017 Niki teilt mit, daß die offene Forderung zwischenzeitlich überwiesen sei: http://www.oe24.at/businesslive/insider/Krimi-um-NIKI-Verkauf-spitzt-sich-zu/300338819
MHG Geschrieben 21. September 2017 Melden Geschrieben 21. September 2017 vor 14 Stunden schrieb emdebo: Niki teilt mit, daß die offene Forderung zwischenzeitlich überwiesen sei: http://www.oe24.at/businesslive/insider/Krimi-um-NIKI-Verkauf-spitzt-sich-zu/300338819 Irgendwie drängt sich mir da der Verdacht auf, daß der Veranstalter strategisch clever (und anscheinend erfolgreich) versucht hat, seine Forderungen vollständig gezahlt zu bekommen. Zu einem späteren Zeitpunkt hätte man die Forderungen möglicherweise nicht in vollem Umfang oder gar nicht bekommen können (je nachdem, wie die AB/HG Geschichte ausgeht - es sind ja diverse Konstellationen möglich).
crazzo Geschrieben 21. September 2017 Melden Geschrieben 21. September 2017 Sehe ich auch so. Spannend wird, was passiert wenn das andere "Geschäftspartner" auch so machen.
MHG Geschrieben 21. September 2017 Melden Geschrieben 21. September 2017 vor einer Stunde schrieb crazzo: Sehe ich auch so. Spannend wird, was passiert wenn das andere "Geschäftspartner" auch so machen. Naja, der "Überraschungseffekt" dürfte nun weg sein ... Wird wohl dann schwierig bis unmöglich, daß Gleiche nochmal durchzuziehen.
Dummi Geschrieben 21. September 2017 Melden Geschrieben 21. September 2017 vor einer Stunde schrieb MHG: Naja, der "Überraschungseffekt" dürfte nun weg sein ... Wird wohl dann schwierig bis unmöglich, daß Gleiche nochmal durchzuziehen. Es braucht dazu ja keinen Überraschungseffekt, wenn es in Österreich (wie übrigens auch in Deutschland) möglich ist einen Konkursantrag durch Gläubiger einzureichen, steht diese Möglichkeit jedem einzelnen Gläubiger offen. Die Überlegung ist dann jeweils, wie bekomme ich mehr, durch einen Konkursantrag oder durch Verhandlungen ohne Konkurs? Denn ab einer gewissen Menge an Forderungen wird Niki bzw. AB unfähig sein die Rechnungen zu begleichen. Der deutsche KfW Kredit der derzeit Niki am Leben erhält ist auch nicht unbegrenzt.
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 22. September 2017 Melden Geschrieben 22. September 2017 Es wurde mittlerweile vom Landesgericht bestätigt. Zitat Das Landesgericht in Korneuburg habe den Insolvenzantrag eines österreichischen Reiseveranstalters gegen die Airline als unbegründet zurückgewiesen, teilte Niki am Freitag mit. In der Summe die richtige Entscheidung Air Berlin in einem Insolvenzverfahren zu liquidieren und nicht in mehreren.
BananaJoe Geschrieben 22. September 2017 Melden Geschrieben 22. September 2017 Am 21.09.2017 um 11:30 schrieb Dummi: Es braucht dazu ja keinen Überraschungseffekt, wenn es in Österreich (wie übrigens auch in Deutschland) möglich ist einen Konkursantrag durch Gläubiger einzureichen, steht diese Möglichkeit jedem einzelnen Gläubiger offen. ...also könnte theoretisch jeder Ticketkäufer, dem AB jetzt Geld schuldet weil a) Ticket vor dem Insolvenzantrag gekauft und b) Flug gestrichen, über einen Anwalt einen erneuten Konkursantrag für AB stellen? Wie wäre danach der Ablauf?
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 22. September 2017 Melden Geschrieben 22. September 2017 vor 7 Minuten schrieb BananaJoe: ...also könnte theoretisch jeder Ticketkäufer, dem AB jetzt Geld schuldet weil a) Ticket vor dem Insolvenzantrag gekauft und b) Flug gestrichen, über einen Anwalt einen erneuten Konkursantrag für AB stellen? Wie wäre danach der Ablauf? Nein, da es unmöglich sein dürfte, das Insolvenzgericht in Berlin davon zu überzeugen, dass es sich um eine, vom existierenden Insolvenzverfahren, unabhängige Insolvenzmasse handelt die ein separates Insolvenzverfahren zulassen würde. Der Antrag würde abgelehnt.
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