Koelli Geschrieben 26. Januar Melden Geschrieben 26. Januar (bearbeitet) Ist es eigentlich rechtens, wenn eine Airline die Steuern und Gebühren künstlich niedriger angibt, um im Falle eines Nichtantritts weniger zurück zahlen zu müssen? Beispiel: Die tatsächlichen Steuern und Gebühren betragen 50 Euro und werden bei teuren Flügen auch so ausgewiesen. Bei einem Angebotsflugpreis von 45 Euro betragen die Steuern dann aber nur 30 Euro und 15 Euro werden als Flugpreis angegeben (der dann natürlich nicht erstattet wird...) Da die realen Steuern aber 50 Euro betragen, frage ich mich schon, ob das erlaubt ist. Nach meinem Verständnis müssten doch dann die vollen 45 Euro zurück gezahlt werden oder? Bearbeitet 27. Januar von speedman Thread vom Mod gestartet 1
emdebo Geschrieben 26. Januar Melden Geschrieben 26. Januar Da wird es viele Fluggäste geben, die das schlicht nicht interessiert oder es nicht beachten. Hatte das kürzlich auf einer Flugbuchung von Palma nach Düsseldorf, wo die Airline bei dem aufgeschlüsselten Preis 0,31€ Steuern/Gebühren für Palma angab. Wettbewerber kamen auf 11€ und ein paar Cent. Im Falle eines tatsächlich nicht wahrgenommenen Fluges lohnt sich die Rückerstattung so oder so kaum.
Koelli Geschrieben 26. Januar Autor Melden Geschrieben 26. Januar vor 32 Minuten schrieb emdebo: Im Falle eines tatsächlich nicht wahrgenommenen Fluges lohnt sich die Rückerstattung so oder so kaum. Doch. Da Eurowings ohne Bearbeitungsgebühr zurück zahlt.
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 26. Januar Melden Geschrieben 26. Januar vor 3 Stunden schrieb Koelli: Die tatsächlichen Steuern und Gebühren betragen 50 Euro und werden bei teuren Flügen auch so ausgewiesen. Bei einem Angebotsflugpreis von 45 Euro betragen die Steuern dann aber nur 30 Euro Dann hat die Fluggesellschaft "deine" Steuern anteilig gezahlt. Also bekommst du sie auch nur anteilig zurück. Wo ist das Problem? 1
Koelli Geschrieben 26. Januar Autor Melden Geschrieben 26. Januar vor 3 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr: Dann hat die Fluggesellschaft "deine" Steuern anteilig gezahlt. Also bekommst du sie auch nur anteilig zurück. Wo ist das Problem? Wieso sollte die Airline weniger Steuern zahlen müssen, je nach Höhe des Ticketpreises? Die Steuern sind doch fix. Bei dem Angebotsflug zahlt die Airline also mehr an Steuern als der Flug gekostet hat. Aber deshalb kann man doch nicht niedrigere Steuern angeben 1
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 27. Januar Melden Geschrieben 27. Januar vor 7 Stunden schrieb Koelli: Wieso sollte die Airline weniger Steuern zahlen müssen, je nach Höhe des Ticketpreises? Macht sie doch nicht. Sie zahlt den vollen Steuersatz und berechnet dir (dem Käufer eines günstigen Tickets) nur einen Teil der Steuern weiter und trägt den Rest selber. Daher frage ich mich, worauf du hinaus möchtest? Soll das nicht zulässig sein? Warum? Möchtest du im Falle eines Stornos Steuern wieder, die du nicht gezahlt hast?
abdul099 Geschrieben 27. Januar Melden Geschrieben 27. Januar vor 8 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr: Möchtest du im Falle eines Stornos Steuern wieder, die du nicht gezahlt hast? Also falls das klappt, melde ich hier auch mal Interesse an 😁 2
2ndOrbit Geschrieben 27. Januar Melden Geschrieben 27. Januar vor 2 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr: Macht sie doch nicht. Sie zahlt den vollen Steuersatz und berechnet dir (dem Käufer eines günstigen Tickets) nur einen Teil der Steuern weiter und trägt den Rest selber. Also könnte die Fluggesellschaft deiner Rechtseinschätzung nach die Steuern und Gebühren komplett selbst übernehmen und gleichzeitig das Ticket um exakt den gleichen Betrag teurer machen, mit dem Ergebnis, dass im Falle einer Stornierung nichts zurückgezahlt werden muss? Das halte ich für eine sehr gewagte Theorie. 1
Koelli Geschrieben 27. Januar Autor Melden Geschrieben 27. Januar (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr: Möchtest du im Falle eines Stornos Steuern wieder, die du nicht gezahlt hast? Ich habe 45 Euro bezahlt und da die Steuern 50 Euro betragen, möchte ich die vollen 45 Euro zurück und nicht, dass Eurowings nur 30 zurück zahlt, weil sie mal eben einen Steuerpreis von 30€ angeben und 15 Euro als nicht-refundierbaren Flugpreis ansehen. Eigentlich müsste doch bei einem 45-Euro-Ticket der Flugpreis mit 0 Euro ausgewiesen werden. Nach meiner Logik. Bearbeitet 27. Januar von Koelli
emdebo Geschrieben 27. Januar Melden Geschrieben 27. Januar (bearbeitet) Das Landgericht Memmingen dazu: "Flugnebenkosten wie Steuern und Gebühren müssen auch dann erstattet werden, wenn sie nicht im Flugpreis eingerechnet waren und der Flug nicht angetreten wurde." https://www.ra-kotz.de/erstattung-von-flugnebenkosten-nach-nichtantritt-des-fluges.htm Hinsichtlich der Darstellung von Steuern und Gebühren mit zu niedriger Angabe und geschönten Flugpreisen gegenüber den festgelegten, offiziell nachlesbaren würde ich von "ungerechtfertigter Bereicherung" oder schlimmstenfalls vielleicht gar "vorsätzlichem Betrug" ausgehen. Es liegt nicht im Ermessen einer Airline, den Flugpreis durch falsche Deklaration der behördlichen Abgaben zu schönen und für das Unternehmen zu optimieren. PS: Nach Hinweis an die Airline wegen der zu gering ausgestellten Höhe der Steuern und Gebühren ab Palma unmittelbar nach Eingang der Flugbestätigung kam dieses: "Nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Angaben haben wir Ihnen eine neue Rechnung zugeschickt" Also bei Unstimmigkeiten gleich reagieren. Bearbeitet 27. Januar von emdebo
jubo14 Geschrieben 27. Januar Melden Geschrieben 27. Januar Es hat hier im Forum doch schon mal die Diskussion gegeben, ob die Steuern und Gebühren nicht der Mindestpreis eines Fluges sein sollten. Da hatte es in Österreich einen entsprechenden Vorstoß gegeben. Zusammenfassend ist aber zu sagen, dass es diese Regelung in Deutschland nicht gibt. Also darf eine Airline die Steuern und Gebühren „wegsubventionieren“, um damit den Flug für einen einzelnen Passagier günstiger zu machen. Was die Airline dabei aber nicht machen darf, ist die Steuern und Gebühren zu kürzen. Sprich die fallen immer in voller Höhe an. So wäre es dann in der Tat von Gerichten zu klären, welchen Betrag ein Passagier „erstattet“ bekommt, wenn er seinen Flug storniert und deswegen die Steuern und Gebühren zurück bekommen muss. Ein kreatives Gericht könnte in der Tat zu dem Ergebnis kommen, dass die anfallenden Steuern und Gebühren zu erstatten sind, unabhängig was der Einzelne tatsächlich bezahlt hat.
FKB Geschrieben 27. Januar Melden Geschrieben 27. Januar Was soll die Diskussion? Das würde doch nur dazu führen, dass Tickets teurer würden. Sollte auch eine Frage des Anstands sein nicht mehr zurückzufordern als man gezahlt hat.
emdebo Geschrieben 27. Januar Melden Geschrieben 27. Januar (bearbeitet) Wenn das auf die Airline erweitert wird, gehen wir konform. Sie soll nur das erstatten, was sie nicht selbst bezahlen / weiterleiten mußte. Alleine wegen Transparenz und Preisklarheit. Und sich natürlich unter Einhaltung von Wettbewerbsregeln keine irregulären Vorteile verschaffen. Bearbeitet 27. Januar von emdebo
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 27. Januar Melden Geschrieben 27. Januar vor 7 Stunden schrieb Koelli: Ich habe 45 Euro bezahlt und da die Steuern 50 Euro betragen, Dann hast du ein Ticket auf dem ausgewiesen wird: Tarif - 5 EUR, Erstattungsfähige Steuern/Gebühren 50 EUR? Dann würde ich die 45 EUR auch wiederhaben wollen. Ich habe auf die schnelle mir bei Eurowings Flüge ab CGN im April angesehen, egal in welcher Klasse und zu welchem Ziel es werden immer 22,69 EUR als erstattungsfähige Kosten ausgewiesen 15,53 EUR Luftverkehrssteuer und 7,16 EUR Flughafengebühren. Austrian zeigt 32,67 EUR für CGN-VIE oneway, 15,53 Luftverkehrssteuer, 3,14 EUR Abfertigungsgebühr und 14 EUR Luftsicherheitsabgabe. British Airways und Condor zeigen die selben Gebühren als erstattbaren Bestandteil. Bei dem Unterschied zwischen Eurowings und den anderen Fluggesellschaften würde ich sagen, dass es im ermessen von Eurowings liegt, die Flughafengebühren so zu kalkulieren. Entscheidend ist, dass es vor Ticketkauf ausgewiesen wird. vor 4 Stunden schrieb jubo14: Ein kreatives Gericht könnte in der Tat zu dem Ergebnis kommen, dass die anfallenden Steuern und Gebühren zu erstatten sind, unabhängig was der Einzelne tatsächlich bezahlt hat. Ich weiß nicht, das Gericht ist an den Grundsatz gebunden, das durch einen Vertragsrücktritt keine Partei besser gestellt werden darf im Vergleich zur Durchführung des Vertrags. Daher wäre in dem theoretischen Fall die Obergrenze immer 45 EUR. Bei dem Vergleich mit den ausgewiesenen erstattungsfähigen Kosten von Eurowings 17,14 EUR zu fordern anstelle von 7,16 EUR kann man versuchen. Eurowings kann ja zeigen, dass die tatsächlichen Kosten so niedrig sind. Das vor den BGH zu bringen halte ich allerdings für Kontraproduktiv. Solle Eurowings verlieren werden sie in Zukunft nur noch mit veröffentlichten Gebühren kalkulieren. Da ist keinem Passagier geholfen.
Koelli Geschrieben 27. Januar Autor Melden Geschrieben 27. Januar vor 25 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr: Dann hast du ein Ticket auf dem ausgewiesen wird: Tarif - 5 EUR, Erstattungsfähige Steuern/Gebühren 50 EUR? Dann würde ich die 45 EUR auch wiederhaben wollen. Ich habe jetzt noch mal genau nachgeschaut bei meinem Ticket VIE-CGN. Auf dieser Route betragen die Steuern und Gebühren 52 Euro. Wird auch so angezeigt, wenn man bei Eurowings einen teuren Flug, z. B. für 139 Euro auf dieser Route auswählt. Bei meinem 44,99 Ticket wird dagegen als Steuern und Gebühren nur 20,34 Euro ausgewiesen und 24,65 als nicht erstattbarer Flugpreis. Man hat also ganz kreativ die Steuern gekürzt und sie dem Flugpreis zugerechnet. Normalerweise müsste der Flugpreis 0 Euro betragen, wenn ein Ticket unterhalb der anfallenden Steuern angeboten wird, so mein Verständnis.
JSQMYL3rV Geschrieben 27. Januar Melden Geschrieben 27. Januar Ich hatte folgende Rechnung: Flugpreis: 0€ Steuern/Gebühren: 28,19€ Services: 0,19€ Ermäßigungen Flugpreis: -21,38€ Summe: 7€ hätte ich den nicht angetreten, hätte ich dann 28,19€ bekommen? Wäre ein gutes Loophole, es gibt ja immer mal wieder Flüge für unter 20€ (die selten sinnvoll nutzbar sind)
TobiBER Geschrieben 27. Januar Melden Geschrieben 27. Januar Das machen sie aber schon seitdem sie mit 4U angefagnen haben (denke mal an die 9,99 oder 19,99€ Fares) - also nichts neues und das wird sich auch nicht ändern, so lange sie kein offizielles IATA-Pricing nutzen und kein LowCoster mehr sind.
emdebo Geschrieben 27. Januar Melden Geschrieben 27. Januar In meinem Beispiel hatte die Airline lediglich die Aviation Safety and Security Fee (ESOG) pro Passagier ausgewiesen und die ebenfalls anfallenden Departure Charge (ESJD) sowie die Security Tax (ESQV) außen vorgelassen. Zudem geschickterweise die Steuern und Gebühren für den Hin- und Rückflug zusammengefaßt - für noch weniger Transparenz. Die im Laufe eines Jahres da zusammenkommenden "unrechtmäßigen Bereicherungen" dürften erklecklich sein, da kann ich die Einreden / Kleinreden für dieses Gimmick gut verstehen . . . Natürlich können Sie mit veröffentlichten Gebühren und Steuern kalkulieren. Wenn der Flugpreis dadurch im Vergleich zu anderen Airlines steigt, gibt es zumindest keine Wettbewerbsverzerrung und man wird evtl. nicht oben bei der Flugauswahl angezeigt.
Koelli Geschrieben 27. Januar Autor Melden Geschrieben 27. Januar Es hat ja auch, warum auch immer, bis heute niemand durchgesetzt, dass Ryanair und Wizzair die anfallenden Steuern und Gebühren ausweisen. Dabei dachte ich eigentlich, das sei Vorschrift
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