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airliners.de

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Geschrieben

FR ist cool :)

 

einige sind halt zu blöd sich an die Regeln zu halten und dann geht das geschrei los :)

 

Was hat das Verweigern von Wechselgeld der Crew mit Missachtung der Regeln der Pax zu tun ?

Geschrieben (bearbeitet)

Hättest du den Artikel gelesen, dann hättest du auch diese Aussage gelesen:

 

Von Ryanair ist man ja einiges gewohnt: saftige Koffer-Gebühren, Flugzeuge mit zu wenig Sprit, Schummeleien beim Fluggewicht.

 

 

Und darauf bezog sich mein Beitrag.

Bearbeitet von Apfelsaft555
Geschrieben

Es ist doch ganz simpel: Von Ryanair darf man keinen Tick mehr als das erwarten, was entweder durch den Beförderungsvertrag zugesichert wurde oder per Gesetz festgeschrieben ist.

 

Bei einer Barzahlung muss man laut Gesetz passend zahlen. Vorschriften zum Vorhalten von Wechselgeld gibt es nur für für ganz bestimmte Bereiche, z.B. für Taxis. In allen von derartigen Spezialvorschriften nicht abgedeckten Bereichen ist das Vorhalten und Herausgeben von Wechselgeld eine reine Nettigkeit dem Kunden gegenüber. Und genau solche "selbstverständlichen Nettigkeiten" sind der Punkt, an dem Ryanair schon immer die Kosten optimiert hat.

 

Zu Deutsch: Wer sich über sowas aufregt, sollte Ryanair von der Liste seiner Airlines streichen.

Geschrieben

Ich frage mich auch, wo denn da das Problem ist?

Wenn man kein Wechselgeld beim Kauf an Bord herausbekommt, verzichtet man eben auf den Erwerb einer überteuerten Getränkedose und tritt vom Kauf derselben zurück..(oder zückt das Plastikgeld zum "Passend-zahlen")

Genauso, wie man dies beim Einkauf in einem üblichen Supermarkt macht, wenn man als Wechselgeld nur Bonbons oder Warenprodukte erhalten würde (fallen die auch unter die Regelung, dass man nur passend zahlen darf ohne Anspruch auf Wechselgeld?)

Geschrieben

(fallen die auch unter die Regelung, dass man nur passend zahlen darf ohne Anspruch auf Wechselgeld?)

 

Mangels Spezialvorschrift: ja.

 

Und auch mit der passenden Barzahlung sollte man es nicht übertreiben. Mehr als 50 Münzen muss man nicht annehmen.

Geschrieben

Ich lese aus diesem Gesetz in Absatz 2 nur heraus, dass der Käufer verpflichtet ist die vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, von passender Zahlung steht da nichts.

Im beliebigen Falle ist Verweigerung von Wechselgeld sittenwidrig.

 

DrKimble bringt hier die Lösung wie man als Fluggast aus der Sache wieder raus kommt: Rücktritt vom Vertrag.

Geschrieben

von passender Zahlung steht da nichts.

Andersrum: Es steht da kein Anspruch auf Wechselgeld. Woher soll der also kommen?

 

 

Im beliebigen Falle ist Verweigerung von Wechselgeld sittenwidrig.

Automaten mit der Aufschrift "nur passend zahlen" sind sittenwidrig?

 

Ja, das bestehen auf passender Zahlung (=Verweigern von Rückgeld) ist absolut unüblich und ein Supermarkt oder Restaurant hätte mich mit einem derartigen Geschäftsgebaren zum letzten Mal gesehen.

 

Aber dies macht es noch lange nicht verboten. Kostenfreies Gepäck war auch lange üblich...

Geschrieben

Genau das ist doch die Ryanair Masche, Dinge die als inklusiv erwartet werden zu berechnen.

 

Und jetzt mal ernsthafe auch wenn ich es nicht glauben kann, dass ich eine Lanze für Fr breche, aber wie ich das lese ist das einfach nur eine Verkaufsmasche und kein Kunde der auf Wechselgeld bestanden hat hat es nicht bekommen.

 

Wie beim Schlachter wenn man gefragt wird ob es noch ein bisschen mehr sein darf

Geschrieben

Es ist doch eigentlich ganz einfach: Wer sich den Regeln von Ryan Air nicht unterwerfen möchte, sucht sich eine andere Fluggesellschaft aus. Das muss jeder für sich entscheiden. Deshalb fliege ich nicht mit denen - aber ohne jede Kritik an jene Mitmenschen, die es trotzdem machen ;-)

Geschrieben

grandiose Nebelkerze - das hat mit der Frage, WIE bezahlt wird, was der Verkaeufer anbieten und/oder akzeptieren muss, und was der Kunde beitragen muss, schlicht nichts zu tun.

 

Doch, das passt. Der Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis zahlen (sprich nicht mehr und nicht weniger sondern genau den Kaufpreis). Wenn der Käufer ein Recht auf Überzahlung und Rückerstattung haben sollte, müsste das auch irgendwo stehen. Sag bitte Bescheid, wenn Du es gefunden hast. ;)

Geschrieben

 

Doch, das passt. Der Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis zahlen (sprich nicht mehr und nicht weniger sondern genau den Kaufpreis). Wenn der Käufer ein Recht auf Überzahlung und Rückerstattung haben sollte, müsste das auch irgendwo stehen. Sag bitte Bescheid, wenn Du es gefunden hast. ;)

Die Interpretation ist so hanebuechen, dass mir da schlicht nichts mehr zu einfaellt. Der Bezahlvorgang ist in diesem Gesetz schlicht nicht geregelt, sondern nur, dass bezahlt werden muss. So einfach.

 

Das WIE ist auch irgendwo geregelt, ich weiss aber aus dem Stehgreif nicht, wo.

Geschrieben

Ist es nicht, vielmehr wird in der Rechtsprechung nach Treu und Glauben vorsusgesetzt, dass der Käufer erwarten darf, dass sich der Verkäufer nach der Verkehrssitte richtet. Nahezu nirgends im üblichen Warenverkehr des täglichen Bedarfs wird passende Zahlung vorausgesetzt. Das Gegenteil ist üblich und wird allgemein erwartet.

Geschrieben

Laut Bericht von Flightglobal "scheint Ryanair zu planen", dass Handgepäck in den Overhead-Bins künftig kostenpflichtig wird und nur noch Handgepäck, das in den Fussraum passt, kostenfrei bleibt.

 

Das ist fantastisch. Vielleicht sollte Handgepäck grundsätzlich extra kostenpflichtig werden? Kann man dann schön 'rausrechnen, und unsere Spaßflieger hätten wieder ihre 99-Cent-Tickets.

Geschrieben

N'Abend!

 

 

Das ist fantastisch. Vielleicht sollte Handgepäck grundsätzlich extra kostenpflichtig werden? Kann man dann schön 'rausrechnen, und unsere Spaßflieger hätten wieder ihre 99-Cent-Tickets.

 

Gibt es eigentlich noch diese Jacken, in die man das Gepäck eines dreiwöchigen Expeditionsurlaubs reinpacken kann und anschließend aussieht wie Bud Spencer nach einer Woche im Schlaraffenland?

 

Habe die Ehre,

Dash8-400

Geschrieben

Abseits aller gesetzlichen Regelungen, ist es doch nur eine Frage des gesunden Menschenverstandes.

 

Wird mir ein Preis genannt, versuche ich diesen mit meinen Zahlungsmittel zu begleichen.

Habe ich zu wenig, kann ich es nicht kaufen.

Habe ich es nicht passend und der Geschäftspartner kann oder will nicht wechseln, muss ich entscheiden, ob ich bereit bin mehr als eigentlich gefordert zu bezahlen.

Bin ich dazu nicht bereit, wird der Anbieter auf seiner Ware sitzen bleiben.

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