Ulli Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 Neben all der Trauer und die Anteilnahme um die Opfer, könnte es jetzt für Germanwings richtig eng werden. Bei Vorsatz dürfte keine Versicherung einstehen und die Airline müsste alles alleine ausgleichen. Nicht ganz richtig. Wenn sich die Suizidthese sicher bestätigen sollte (bisher gibt es nur einige verdichtete Indizien) kann sich die Versicherung versuchen, bei den Erben des Täters Schadenersatz zurückzuholen. Die Leistung zu verweigern, zumal bei Personenschäden, ist nicht möglich. Selbstverständlich werden die Erben des Täters unter solchen Umständen das Erbe ausschlagen (das muss allerdings binnen 6 Wochen nach Testamenteröffnung passieren), dann fällt das Erbe (in dem Fall der Schuldenberg) an den Fiskus des Bundeslandes, in dem er seinen letzten Hautpwohnsitz hatte (RLP oder NRW). Fazit: es wird die Versicherung zunächst zahlen (müssen) und sich das ggf. vom Fiskus des betreffenden Bundeslandes zurückzuholen versuchen. Kosten solcher Megakatatstrophen werden grundsätzlich sozialisiert. Auch bei malaysia airlines hat letztlich der dortige Staat mit einer Kapitalerhöhung die Gesellschaft vor dem Ruin gerettet, nach dem die zweite 777 verloren ging. Im Übrigen muss man den Angehörigen dieses Copiloten genau so viel Respekt und Mitgefühl entgegen bringen wie denen der 149 übrigen Toten. Eine psychische Erkrankung die in aufwändigen Tests des AG nicht erkannt wurde, können Angehörige schon gar nicht erkennen
Pseudofreund Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 dann fällt das Erbe (in dem Fall der Schuldenberg) an den Fiskus des Bundeslandes, in dem er seinen letzten Hautpwohnsitz hatte (RLP oder NRW). Fazit: es wird die Versicherung zunächst zahlen (müssen) und sich das ggf. vom Fiskus des betreffenden Bundeslandes zurückzuholen versuchen. Glückwunsch zum ersten Beitrag... Und dann auch gleich so was.
scramjet Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 http://www.welt.de/vermischtes/article138811882/Er-liebte-schraege-Scherze-und-skurrile-Videos.html Und schon wird das Privatleben ausgebreitet, widerwärtig... Offensichtlich nicht widerwärtig genug, um es nicht weiterzuverbreiten...
OSL2009 Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 Norwegian ändert seine Routine ab sofort und schreibt vor, dass immer 2 Personen im Cockpit sein müssen... http://ipad.dagbladet.no/2015/03/26/nyheter/germanwings/utenriks/flyulykke/flystyrt/38413545/
klotzi Geschrieben 26. März 2015 Autor Melden Geschrieben 26. März 2015 (bearbeitet) Bitte WAS? Jemand bringt vorsätzlich und geplant und heimtückisch Schutzbefohlene zu Tode und es ist kein (Massen)Mord? Vorsatz und Planung sind keine Mordmerkmale. Dazu käme die Frage, ob hier überhaupt Heimtücke vorliegt, da eine sog. feindliche Willensrichtung hier sicher streitbar ist. Ihm ist es ja sicherlich nicht primär darum gegangen, die anderen Personen an Bord umzubringen. Abgesehen davon bleibt ja noch die (mutmaßliche) psychische Erkrankung des Co-Piloten... Offensichtlich nicht widerwärtig genug, um es nicht weiterzuverbreiten... Also, ich finde es interessant. Nachdem ja nun der Suizid im Raum steht, ist es nur menschlich, mehr Hintergründe zu erfahren, um sich selbst evtl. das Motiv erklären zu können. Immerhin deutlich besser als die absurden Artikel auf Nachrichtenportalen, in denen es nur darum ging, welche (Z-)Promis sich in irgendeiner Weise auf Twitter und Facebook zum Absturz geäußert haben. Bearbeitet 26. März 2015 von klotzi
ilam Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 Wenn eine Erkankung vorliegt, sagt der Gesetzgeber, das es kein Mord ist, sondern Totschlag. Da gegen Tote in Deutschland kein Strafverfahren eingeleitet wird, werden wir das nie erfahren.
JeZe Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 Nach dem Tod? Irrelevant. Zumindest in so einem Fall. Nein - wurde explizit gesagt, dass es über den Tod hinaus geht. Die Staatsanwaltschaft muss das regeln.
bueno vista Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 Ohne hier irgendwas in Frage stellen zu wollen, eine rein technische Frage: über welche Quellen werden die Cockpitgeräusche erfasst? Mikrofone verteilt im gesamten Cockpit? Auch über die Mikros der Headsets? Die Frage, dich ich mir nämlich stelle ist, wie man bei all den normalen Hintergrundgeräuschen im Cockpit eine normale Atmung so zweifelsfrei identifizieren kann.Micros im Cockpit und am Headset (Mund u. Ohr für sprechen u. hören).
jumpseat Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 Nach dem Tod? Irrelevant. Zumindest in so einem Fall. Falsch. Sie besteht über den Tod hinaus, Ermittlungsbehörden können davon ausgenommen werden. Carsten Spohr aber würde sich strafbar machen, wenn er entsprechende Angaben veröffentlichen würde.
ilam Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 in den britischen Medien wird der Name des Co Piloten bereits genannt, Der Name wurde in der PK der franz. Staatsanwaltschaft genenannt und sogar buchstabiert.
klotzi Geschrieben 26. März 2015 Autor Melden Geschrieben 26. März 2015 (bearbeitet) Auf NTV mal wieder einer der vielen Luftfahrt-"Experten". Er meinte gerade, wir hätten zum ersten Mal in der Luftfahrt einen Fall, dass ein Pilot Suizid begeht und viele Passagiere mitnimmt. Der "Experte" heißt Harald Stocker und wichtige Ereignisse in der Luftfahrt gehen offenbar manchmal an ihm vorbei:http://de.wikipedia.org/wiki/Linhas_A%C3%A9reas_de_Mo%C3%A7ambique#Zwischenfall Bearbeitet 26. März 2015 von klotzi
JeZe Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 Ich glaube Mord hier im juristischen Sinne zu diskutieren ist doch nicht zielführend. "Selbstmord" ist so nach juristischen Maßstäben gar nicht möglich. Falsch. Sie besteht über den Tod hinaus, Ermittlungsbehörden können davon ausgenommen werden. Carsten Spohr aber würde sich strafbar machen, wenn er entsprechende Angaben veröffentlichen würde. Er darf es selbst nichtmal wissen.
Rainbowman Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 1.@importexport: "Der Kamikaze-Flug zeigt direkt die Auswirkungen einer überzogenen Anti-Terror-Gesetzgebung. Niemals und zwar niemals darf die Kontrolle (und Macht) über Menschen auf einzelne Personen übertragen werden können - ohne Gegenkontrolle. Die Gefahr eines Machtmissbrauches ist einfach zu groß. Und genau solche Gewaltenteilungen, die Machtmissbrauch vorbeugt, höhlt die Anti-Terror-Gesetzgebung aus. Der Pilot hätte niemals durch die Anti-Terror-Gesetze aus dem eigenen Cockpit ausgesperrt werden dürfen können." Genau meine Ansicht! 2. zum zeitlichen Ablauf: 1045 Erreichen der Reiseflughöhe - der CPT verlässt das Cockpit und geht aufs WC - 1046 Einleiten des Sinkfluges durch den Co-Piloten - angenommen, der CPT kommt um 1049 wieder - bevor er realisiert, was abgeht, gibt er um 1050 den code zum Öffnen der Tür ein - um 1051 den erweiterten Code, der aber geblockt wird (zu diesem Zeitpunkt ist der Co-Pilot noch voll handlungsfähig) - der Mechanismus verschließt die Tür für 5 Minuten - aber schon um 1053...... 3. Airlines wie Germanwings arbeiten kostengünstiger, weil sie u.a. die Aufenthaltzeiten am Flughafen so minimieren, dass das Kabinenpersonal und die Crew noch nicht einmal Zeit haben, dier Toilette aufzusuchen.
jared1966 Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 Der Co-Pilot soll seine Ausbildung wegen eines Burnouts unterbrochen haben. Woraus bestehen denn dann die Kriterien der LH bei der Einstellung?
ilam Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 1.Niemals und zwar niemals darf die Kontrolle (und Macht) über Menschen auf einzelne Personen übertragen werden können - ohne Gegenkontrolle. Fährst Du manchmal Bus?
Windyfan Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 Ein F/A im Cockpit verhindert übrigens so einen Fall auch nicht, der (angeschnellte) PF braucht wenn er will nur schnell einen extremen Flugzustand herbeizuführen, dann steht weder der F/A noch der PNF noch auf den Füßen und kurz danach kann man das auch nicht mehr abfangen, falls sich der PNF wieder ins Cockpit vorgearbeitet hat.
exitrow Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 Der Co-Pilot soll seine Ausbildung wegen eines Burnouts unterbrochen haben. Woraus bestehen denn dann die Kriterien der LH bei der Einstellung? Ich hatte es schonmal in einem anderen Forum geschrieben. Es ist kein Einzelfall. Ich kenne 2 Kollegen einer großen deutschen Ferienfluggesellschaft mit Sitz in Frankfurt, die sich aktuell wegen Depressionen behandeln lassen. Anschließend sollen diese wieder eingegliedert werden.
Ulli Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 Da gegen Tote in Deutschland kein Strafverfahren eingeleitet wird, werden wir das nie erfahren. Der Tatort ist aber F. und da gilt französisches Recht, nach diesem Recht arbeitet der Staatsanwalt in Marseille. Gleichzeitig gilt in Deutschland das Prinzip, dass bei Taten in Flugzeugen mit deutschem Hoheitszeichen, egal wo auf der Welt, die StA des Heimathafens zuständig ist. So kann es zu Doppelzuständigkeiten kommen. Richtig ist: Ermittlungen gegen Tote werden unverzüglich eingestellt, da strafrechtliche Verantwortung etwas Höchstpersönliches ist. Anders die zvilrechtlichen Ansprüche, sie gehen auf die Erben über wie bereits erläutert.
Torsten87 Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 Das einzige Medium, das bei all der Aufregung seien An- und Verstand bewahrt, ist mal wieder das BildBlog, das eine schöne Zusammenfassung der Nachrichtenschwemme der letzten Tage veröffentlicht hat: http://www.bildblog.de/63665/absturz-des-journalismus/
ChiefT Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 Der Mensch ist immer das schwächste Glied der Sicherheitskette. Airbus versucht per Automation menschliche Schwächen auszugleichen. Das funktioniert leider nicht immer bzw. steht dem menschlichen, oft richtigen Instinkt, auch im Wege. es wird eben immer ein gewisses Restrisiko bleiben. Dennoch ist Fliegen sicher. Der Weg zum und vom Flughafen ist um ein vielfaches gefährlicher als der Flug.
baerchen Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 (bearbeitet) Neben all der Trauer und die Anteilnahme um die Opfer, könnte es jetzt für Germanwings richtig eng werden. Bei Vorsatz dürfte keine Versicherung einstehen und die Airline müsste alles alleine ausgleichen. das wird hier nicht passieren , es gibt "sicherungsscheine" für den Eigentümer der Flugzeuge ( ich gehe dabei davon aus, dass der Flieger einer LH Leasing gehörte) , dann wird die Versicherung - bei Erfolgsaussichten - sich an den Verursacher oder dessen Erben halten ( was , wie ich denke hier nicht zielführend sein wird), aber auf jeden Fall an den Geschädigten zahlen ) Das ist ein normaler Vorgang , so sichern sich Banken in der Regel auch ab Bearbeitet 26. März 2015 von baerchen
keeny Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 (bearbeitet) Norwegian ändert seine Routine ab sofort und schreibt vor, dass immer 2 Personen im Cockpit sein müssen... http://ipad.dagbladet.no/2015/03/26/nyheter/germanwings/utenriks/flyulykke/flystyrt/38413545/ Inwieweit ist es wahrscheinlich, daß früher oder später wie hier weltweit so eine Regelung eingeführt wird? Ich denke da gerade in erster Linie an die FAA. Bearbeitet 26. März 2015 von keeny
klotzi Geschrieben 26. März 2015 Autor Melden Geschrieben 26. März 2015 Selbst wenn eine solche Regelung eingeführt würde - es gibt immer Wege, irgendwie irgendetwas zu umgehen, um ein Vorhaben in die Tat umzusetzen.
GEC MD-11 Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 Bitte WAS? Jemand bringt vorsätzlich und geplant und heimtückisch Schutzbefohlene zu Tode und es ist kein (Massen)Mord? Das ist rechtlich ziemlich kompliziert. Wenn du beispielsweise jemanden von hinten erschlägst, war es heimtückisch und somit Mord. Wenn dich das Opfer dabei sehen kann ist es "nur" Totschlag (vorausgesetzt keine anderen Kriterien eines Mordes treffen zu). Das ist aber auch irrelevant, da der mutmaßliche Täter sich dabei selbst umgebracht hat. Zur Zeit deutet alles auf einen erweiterten Suizid hin. Ich finde es aber nicht okay, dass viele hier schon der Auffassung sind "das ist so", Fall abgeschlossen, Fakt. Bis der Abschlussbericht veröffentlicht wird ist es nur eine Theorie, wenn auch die wahrscheinlichste.
ChiefT Geschrieben 26. März 2015 Melden Geschrieben 26. März 2015 Inwieweit ist es wahrscheinlich, daß früher oder später wie hier weltweit so eine Regelung eingeführt wird? Ich denke da gerade in erster Linie an die FAA. Die FAA gestattet Piloten auch das mitführen von Waffen im Cockpit. Ein Erfolgsmodell?
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden