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airliners.de

[24MAR15] Germanwings A320 (D-AIPX) über Südfrankreich abgestürzt


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es ist ja in Ordnung Flotte. Du darfst alles anzweifeln, was Du möchtest. Etwas mehr Ernsthaftigkeit wär aber nicht schlecht.

Den zuständigen Fliegerarzt würde sogar ich herausbekommen, ohne auf den Balkon zu gehen. Und von den berühmten 41 Ärzten haben eben die geschwiegen, die Zweifel an seiner Flugtauglichkeit hatten; das wissen wir doch inzwischen.

Wenn das Dein einziges Problem mit meinem posting ist, dann bin ich zufrieden, denn das hat nichts mit den Inhalten des Final Report der EASA-Taskforce zu tun.

Geschrieben

Hätte nicht damit gerechnet, daß ausgerechnet dein Hausarzt die "zuständigen Fliegerärzte" der 20000? deutschen Piloten kennt.

 

Vielleicht Telefonkette?


... denn das hat nichts mit den Inhalten des Final Report der EASA-Taskforce zu tun.

 

Schwadronierlust?

Geschrieben

Hätte nicht damit gerechnet, daß ausgerechnet dein Hausarzt die "zuständigen Fliegerärzte" der 20000? deutschen Piloten kennt.

 

Vielleicht Telefonkette?

 

 

Schwadronierlust?

Nur, weil es sich Deiner Vorstellungskraft entzieht, muss es nicht zwingend unmöglich sein.

Geschrieben (bearbeitet)

... muss es nicht zwingend unmöglich sein.

 

Das wäre sehr bedauerlich. Rechtswidrig, um genauer zu sein. Der eine Arzt hat "so seine Zweifel", und der (nehmen wir an: gefundene) gar nicht befaßte Fliegerarzt soll per Tele-Ferndiagnose das LBA zum Einfrieren der Lizenz bewegen?

 

Sorry...

Gegen genau solche stille Post haben wir zum Glück Gesetze und Gerichte.

Nur, weil es sich Deiner Vorstellungskraft entzieht, muss es nicht zwingend unmöglich sein.

 

Nachvollzug von aaspere-Wünschen erfordert idR keine besondere Vorstellungskraft, sondern Überwindung der induzierten Nausea.

 

Zum Glück steht der Nachweis noch immer aus, daß der Hang der Bevölkerung zu kollusivem Blockwarten unser Land irgendwie sicherer machte.

Bearbeitet von Flotte
Geschrieben (bearbeitet)

Das wäre sehr bedauerlich. Rechtswidrig, um genauer zu sein.

Würdest Du es bitte unterlassen,durch Zerstückeln meines Beitrags dessen Aussage zu verfälschen?

 

Bitte sage mir, was bedauerlich und rechtswidrig daran ist, wenn der behandelde Arzt den Fliegerarzt kennt.

 

.

Bearbeitet von mautaler
Geschrieben

Würdest Du es bitte unterlassen,durch Zerstückeln meines Beitrags dessen Aussage zu verfälschen?

 

Bitte sage mir, was bedauerlich und rechtswidrig daran ist, wenn der behandelde Arzt den Fliegerarzt kennt.

 

.

 

 

Was gibt es denn an einer einzelnen Zeile zu zerstückeln?

 

Zweitens: Er kann ihn ja kennen. Er muß aber von der Schweigepflicht entbunden sein, um ihn zu unterrichten.

Geschrieben

Es ging mir ausschliesslich um's kennen. Les einfach meinen Beitrag nochmal genau durch und dann Deine Antwort.

Ich habe es mir abgewöhnt seine posts zu lesen, habe keine Lust ständig im Duden nachzuschlagen.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Also, rekapirulieren wir mal:

 

Der LH-Chef sagte angeblich, die Gründe für die "Auszeit" der betreffenden Person könne er aus Daten- / Patienten / Persönlichkeitsschutzgründen nicht preisgeben; er sei aber danach voll flugtauglich gewesen.

Gleichzeitig soll er abgewiegelt haben, solche "Auszeiten" während der Ausbildung seien "durchaus üblich".

Und er hat hervorgehoben, wie sehr die Anwärter psychologisch unter die Luoe genommen werden.

 

Ich bin mir SEHR sicher, dass diese Punkte von Beauftragten der Geschädigten noch sehr genau untersucht werden. Wenn nicht hier, dann eben vor einem amerikanischen Gericht - irgendeinen Anlass findet sich immer.

 

Und wenn's jahrzehnt dauert -sh. Concorde... wahrscheinlich wird die "Einigung" auch nie publik werden...

 

Angehörige der Germanwings-Opfer bereiten Klage in den USA vor

Bearbeitet von sukram
Geschrieben (bearbeitet)

Also ich muss sagen ich verstehe das auch nicht. Aus welchem Grund kann ein deutscher Staatsbürger, der einen deutschen Angehörigen bei einem Absturz einer deutschen Airline über Frankreich verloren hat in den USA klagen?

In einem Zeit-Artikel sagt der Anwalt:

"Im deutschen Recht gebe es keinen "emotionalen Schadenersatz". Falls die Lufthansa sich diesbezüglich nicht kompromissbereit zeige, seien seine Mandanten deshalb gezwungen, "sich unter den Schutz einer fremden Rechtsordnung zu stellen"

 

D.h. die LH soll sich einer Rechtsordnung unterwerfen, die für sie gar nicht gilt?

Bearbeitet von JeZe
Geschrieben

@all

 

Würdet Ihr Euch genauso kritisch über die Möglichkeit, in den USA zu klagen äussern, wenn Ihr selbst betroffen wärt? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen und als Nicht-Betroffene/r sollte man mit Wörtern wie "dreist" extrem vorsichtig umgehen, finde ich, da latent immer der Vorwurf des Sich-Bereichern-Wollens mitschwingt (ob man tatsächlich in diese Richtung argumentieren will oder nicht). 

Geschrieben

Grund dürfte die höhere Entschädigung sein... 

 

Sehr guter Artikel dazu: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/germanwings-absturz-lufthansa-erwarten-hohe-forderungen-a-1026036.html

 

Der verlinkte Artikel stammt zwar aus dem März, beschreibt aber die Situation damals aus meiner Sicht richtig.

Natürlich ist der Grund für eine Klage in USA die Entschädigungssumme. Das ist aber auch nicht ehrenrührig. Und da es eben auch US-Bürger auf dem Flieger gab, ist eine Klage vor einem US-Bezirksgericht natürlich auch zulässig. Inwieweit sich, wenn es sich um eine Sammelklage handeln sollte, auch deutsche Staatsbürger dieser Klage anschließen können, kann nur aus amerikanischem Recht erklärt und beurteilt werden. Ich bin mir sicher, daß es dazu bereits Präzedenzfälle gibt. Wenn also ein deutscher Anwalt öffentlich erklärt, daß er (bzw. ein Korrespondenzanwalt) deutsche Hinterbliebene von deutschen Opfern vor einem US-Gericht vertreten wird, dann gehe ich davon aus, daß er das auch vorher geprüft hat.

Geschrieben

Das könnte ja ein neuer Trend werden.Wenn einem etwas passiert ist.Mit dem Fahrrad vom Auto angefahren worden oder ähnliche Dinge.Dann ab in die USA,nur weil der seelische Schadensersatz hier nicht geklärt werden kann.Ich verstehe das nicht.

Geschrieben

@all

 

Würdet Ihr Euch genauso kritisch über die Möglichkeit, in den USA zu klagen äussern, wenn Ihr selbst betroffen wärt? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen und als Nicht-Betroffene/r sollte man mit Wörtern wie "dreist" extrem vorsichtig umgehen, finde ich, da latent immer der Vorwurf des Sich-Bereichern-Wollens mitschwingt (ob man tatsächlich in diese Richtung argumentieren will oder nicht).

Jetzt lass' die Betroffenheitskeule mal drin. Dass Angehörige in solchen Fällen auch immer von ihren Anwälten scharf gemacht werden, ist ja bekannt, deswegen denke ich nicht, dass irgendwer diesen Leuten persönlich einen Vorwurf machen will.

 

Generell sehe ich es aber als die Aufgabe eines Anwalts seinem Klienten zu erklären, welche Rechte er im für ihn geltenden Rechtssystem hat und nicht ihnen irgendwelche Tricks zu erklären, wie man an viel Geld kommen kann. Denn selbst wenn die Angehörigen sich nicht bereichern wollen: der Anwalt macht das nicht aus Nächstenliebe.

Geschrieben

Jetzt lass' die Betroffenheitskeule mal drin. Dass Angehörige in solchen Fällen auch immer von ihren Anwälten scharf gemacht werden, ist ja bekannt, deswegen denke ich nicht, dass irgendwer diesen Leuten persönlich einen Vorwurf machen will.

 

Generell sehe ich es aber als die Aufgabe eines Anwalts seinem Klienten zu erklären, welche Rechte er im für ihn geltenden Rechtssystem hat und nicht ihnen irgendwelche Tricks zu erklären, wie man an viel Geld kommen kann. Denn selbst wenn die Angehörigen sich nicht bereichern wollen: der Anwalt macht das nicht aus Nächstenliebe.

 

All das wurde ja schon einmal zum Besten (oder sollte man eher sagen zum Schlechtesten gegeben). Besser macht es das nicht, im Gegenteil. Ich werde auf jeden Fall nicht den Fehler machen, mich wegen meiner Empathie auch noch zu verteidigen.

 

Wobei sich die Frage stellt, was "ein Ermittlungsverfahren" ist. Es geht wohl um strafrechtliche Konsequenzen. Zivilrechtlich muss GW/LH ja sowieso für den entstandenen Schaden aufkommen und diesbzgl. kann man auch in Deutschland klagen.

 

Habe gerade irgendwo gelesen, dass bei Hinterbliebenen von US-Absturzopfer der durchnittliche Schadenersatz bei 1,6 Mio USD liegt, bei deutschen Hinterbliebenen aber immer noch bei 1,3 Mio (denke wenn die Haftungsbegrenzung nach dem Montrealer Abkommen wegfällt).

Irgendwie kommt mir die Vorstellung, dass Hinterbliebene zu Millionären werden, wenn Angehörige bei einer Flugzeugkatastrophe ums Leben kommen etwas seltsam vor.

Geschrieben

All das wurde ja schon einmal zum Besten (oder sollte man eher sagen zum Schlechtesten gegeben). Besser macht es das nicht, im Gegenteil. Ich werde auf jeden Fall nicht den Fehler machen, mich wegen meiner Empathie auch noch zu verteidigen.

Das musst Du auch nicht. Ein Richter oder Sachverständiger hingegen müsste es.

Geschrieben (bearbeitet)

Die VC hat sich nun mit Ihrer Sichtweise zu den Empfehlungen der EASA Task-Force geäußert.

http://www.vcockpit.de/fileadmin/dokumente/presse/2015/Positionspapier_EASA_TF.pdf

Zusammengefaßt und, wie immer, nur aus meiner Sicht, begrüßt die VC uneingeschränkt die Empfehlung Nr. 4, alles andere soll so im Prinzip bleiben wie es ist.

Den vierten Spiegelpunkt zur Empfehlung Nr. 1 darf man sich dabei auf der Zunge zergehen lassen.

Da dreht es sich um die Zwei-Personen-Regel, und in verständliches Deutsch übersetzt heißt es dort:

Der Aufwand sei zu groß (gemeint ist die 2-Personen-Regel), wenn einer der beiden Piloten mal aufs Klo muß. Und die Piloten würden, um das zu vermeiden, dann weniger Flüssigkeit zu sich nehmen. Und das hätte dann negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit, sowie langfristig betrachtet, auf die Gesundheit der Crews.

 

Bearbeitet von aaspere

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