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OVG Lüneburg winkt Codeshare-Abkommen airberlin/Etihad weitgehend durch


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"Am Samstag wäre die Genehmigung abgelaufen, jetzt können Air Berlin und Etihad ihre Codeshare-Flüge weiterlaufen lassen. Ein Gericht genehmigte der deutschen Fluggesellschaft einen Teil der umstrittenen Verbindungen."

 

Quelle + Bericht: wiwo.de

 

http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/air-berlin-und-etihad-gericht-erlaubt-umstrittene-codeshare-fluege/12834344.html

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"Es begründete die Entscheidung damit, dass die Auslandsflüge vom Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten abgedeckt seien. Auf fünf innerdeutschen Strecken seien die Gemeinschaftsflüge hingegen nicht zulässig."

 

Interessant. Hier und anderenorts wurde die Meinung vertreten, dass die vorherige Genehmigung widerrechtlich war - wie diese auch immer unerkannt und ohne Begründung erteilt werden konnte…

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Also, das ist nur ein Etappensieg, weil die innerdeutschen Flüge vom OVG abgelehnt wurden. Außerdem gilt das auch nur bis zum Ende des WFP Ende März.

 

@ Moderatoren

Sollte dieser Thread nicht lieber in den bereits bestehenden Thread integriert werden? Man kann ja auch den Titel anpassen.

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Weiß jemand, ob das BMVI/LBA Beschwerde gegen das Urteil einlegen darf? Allerdings glaube ich, dass der Kampf nahtlos fortgeführt wird - die Genehmigung für den kommenden Sommer muss ja sehr bald eingeholt werden.

 

So oder so ein erheblicher Schaden für Air Berlin. Selbst die sinkenden Kerosinpreise wirken nur teilweise entlastend, da der Dollar auch stärker geworden ist. Damit verteuern sich die u.a. Leasingraten. Leider keine günstigen Bedingungen, um das Ruder rumzureißen.

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Also, das ist nur ein Etappensieg, weil die innerdeutschen Flüge vom OVG abgelehnt wurden. Außerdem gilt das auch nur bis zum Ende des WFP Ende März.

 

Sie werden zu jeder Flugplanperiode neu genehmigt, deshalb vorerst nur bis Ende März.

 

Mich freut es. Auch weil einige hier im Forum der strikten Auffassung waren, die Codeshare-Flüge wären in jedem Fall illegal. Aber so einfach ist es eben nicht!

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Wenn die jetzt erlaubten Codeshares im Sommer wieder nicht genehmigt werden geht Etihad wieder vor Gericht und dort schaut man sich vorhandene Urteile an, denn die Sachlage wird sich nicht geändert haben. Insofern ist das Urteil schon deutlich mehr wert als es erst mal den Anschein hat.

 

Ich hab aber keine Ahnung ob eine Revision zugelassen ist oder nicht.

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Mich freut es. Auch weil einige hier im Forum der strikten Auffassung waren, die Codeshare-Flüge wären in jedem Fall illegal. Aber so einfach ist es eben nicht!

 

Ich gönne Dir Deine Freude, auch wenn sie etwas den Hautgout der Schadenfreude enthält. Was mich betrifft, so besteht dafür keinerlei Anlaß. Wenn alles in Ordnung wäre, würde man keinen Grund haben, seit Monaten ein neues LVA zu verhandeln. Aber vielleicht sind die VAE ja jetzt, im Zuge ihres Teilerfolgs bereit, ihre Bockigkeit aufzugeben. Das würde dann alle freuen.

 

Editiert:

Statt "Blockadehaltung" jetzt "Bockigkeit".

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Ich begrüße das Urteil, da es den Intentionen des deutschen und europäischen Gesetzgebers folgt und den Luftverkehrsmarkt weiter liberalisiert.

 

Auch wenn es "nur" eine einstweilige Anordnung für die laufende Flugplan-Periode ist. Für die folgenden Flugplan-Perioden sollte die Genehmigung dennoch eine Formsache sein. Mal sehen, ob es zu einer Verhandlung in der Hauptsache kommt um dauerhafte Rechtssicherheit herzustellen. Allerdings dürfte es auch in der Hauptsache schwierig werden, der restriktiven Auslegung des LBA (BMVI) zu folgen. Damit sollte jetzt auch die Bundesregierung wieder ein ernsthaftes Interesse an Verhandlungen über eine Neufassung des Luftverkehrsabkommen haben, so kann man zusätzliche Ziele gegen Kapazitätsbeschränkungen oder Wachstums-Korridore tauschen.

 

Die Nichtzulassung der Revision ist bei Verwaltungsgerichtsverfahren die Regel, siehe §132 II VwGO und ist hier schlüssig, da Etihad/Air Berlin ihr Ziel erreicht haben und dem LBA (BMVI) durch die Anordnung kein Schaden/Rechtsnachteil entstanden ist.

 

Was in dem Zusammenhang interessant ist, das LBA kann keine Zahlen herausgeben, wie viele Anträge auf Code-Share-Flüge in einer Flugplan-Periode eingehen und wie viele davon genehmigt werden.

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@oliverwendellholmesjr,

 

Danke für die aufschlussreiche Antwort. Mir war bislang nicht bewusst, wann eine Revision zulässig ist.

 

Interessant finde ich auch, dass es hier unter den Gerichten eine unterschiedliche Auffassung zu dem Abkommen gibt. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es eine neue Verhandlungsrunde zu einem neuen Abkommen geben wird - genauso wie ein Hauptverfahren, um rechtliche Sicherheit zu haben.

 

Gesetz dem Fall es wird um ein neues Abkommen verhandelt, so wird man einer Emirates unter Umständen dann auch mehr Rechte einräumen müssen, als bisher (damit meine ich die Bedienung von STR und TXL). Die Araber werden schließlich nicht für Etihad alleine verhandeln.

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Sehr schön ... nun hat man erstmal Planungssicherheit bei AB und EY.

 

Da theoretisch HAM-AUH durch EY möglich wäre ... vielleicht machen die das ja als 'Trotzreaktion' zum WFP 16/17.

 

Nein, nicht durch EY; ist lex nur für Emirates. Die VAE dürfen 3 Airports in D anfliegen und Emirates zusätzlich Hamburg.

 

Ich finde das auch in gut für AB. Das verhandeln des Abkommens wird man jetzt seiten des Golfs endgültig einschlafen lassen..... Aber AB wird ab Hamburg da jetzt mit einem EY CS mit Gewissheit kommen. Die müssen nur noch das passende Gerät finden um die Strecke auch ohne Stop durchzufliegen.

 

Die Reaktionen von unserem Verkehrsminister wären jetzt mal interessant. Der kocht bestimmt und wird sich bestimmt bei seinem Bayrischen Cheffe ne ordentliche Watschen abholen. :D

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Dieses Urteil überrascht mich sehr - für Air Berlin ist es natürlich positiv, aber es stellt sich mir jetzt doch die Frage, wie die Situation rechtlich generell ist, denn so eindeutig kann das Gesetz ja nicht sein, sonst hätte das vorhergehende Gericht ja nicht vollkommen anders entschieden.

Bedenklich finde ich - ganz unabhängig um welche Airline es jeweils geht - dass nun offenbar mittels Codeshares jegliche Landebeschränkung durch ein Luftverkehrsabkommen systematisch umgangen werden kann. Ich finde hier besteht Klärungsbedarf, wie das grundsätzlich die nächste Zeit gehandhabt werden soll. Prinzipiell könnte sich ja nach der heutigen Entscheidung jede Beliebige Airline in einen angeschlagengen Konkurrenten irgendwo einkaufen, und hätte über Codeshares quasi dann unendliche Flugrechte.

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Sicher nicht, aber das volle Potential, welches in der gemeinsamen Vermarktung liegt kann nur dann so ausgeschöpft werden, dass unterm Strich betriebswirtschaftlich ein Vorteil erwächst. Alles andere, wie Interline-Abkommen o.ä. sind zwar nett, aber irgendwo doch nur halbe Sachen, die man als Krücke nur dann macht wenn das Original codeshare nicht geht (oder als Übergangslösung).

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Auch wenn es "nur" eine einstweilige Anordnung für die laufende Flugplan-Periode ist. Für die folgenden Flugplan-Perioden sollte die Genehmigung dennoch eine Formsache sein. Mal sehen, ob es zu einer Verhandlung in der Hauptsache kommt um dauerhafte Rechtssicherheit herzustellen. Allerdings dürfte es auch in der Hauptsache schwierig werden, der restriktiven Auslegung des LBA (BMVI) zu folgen. Damit sollte jetzt auch die Bundesregierung wieder ein ernsthaftes Interesse an Verhandlungen über eine Neufassung des Luftverkehrsabkommen haben, so kann man zusätzliche Ziele gegen Kapazitätsbeschränkungen oder Wachstums-Korridore tauschen.

 

Das Widerspruchsverfahren ist ja noch anhängig. Ob sich das durch den Zeitablauf erledigt, weil der WFP ohnehin Ende März ausläuft, oder doch noch entschieden wird, ist noch offen. So die Aussage der Pressestelle des OVG.

 

Kleine Korrektur Deiner Aussage:

Nicht der Bundesregierung mangelte es an Interesse für ein neues LVA mit den VAE sondern die Vertreter der VAE zeigten sich in den zurückliegenden Verhandlungsrunden bockig. Vor dem Hintergrund des "nur" Teilerfolges im Rechtsstreit, könnte sich das aber jetzt ändern. 

Spannend wird es auf jeden Fall, was EY/AB jetzt für den SFP 2016 als CS beantragen wird.

 

Für die, die es interessiert, hier die offizielle Pressemitteilung des OVG:

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22004&article_id=140148&_psmand=134

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Muss ehrlich gestehen, dass es nicht so weit her ist mit meiner juristischen Bildung. Aber in dem von dir zu Verfügung gestellten Link steht abschließend, dass das Urteil unanfechtbar ist. Du schreibst hingegen, dass das Widerspruchsverfahren noch anhängig sei. Ist das noch was anderes??

 

Zu deiner Aussage in Post #3: es ist in dem Sinne kein Etappenziel. Da das Gericht eh nur für die Winterflugplanperiode entscheiden konnte, da es um diesen in dem Streit ging. Denn die Codeshare-Anträge als auch -Genehmigungen für den Sommer sind noch gar nicht eingereicht bzw. bearbeitet worden.

Jedoch, wenn es zum Sommer wieder so verlaufen wird ist der weitere Verlauf ja auch klar. EY wird wieder Rechtsmittel einlegen und das Gericht in Lüneburg wird wieder ihrem Urteil folgen, usw. usw.

 

Und noch eine Frage zu deiner Aussage, dass die VAE Verhandlungen blockiere: wie kommst du darauf bzw. woher weißt du das?? Weißt du sicher, dass die BRD nicht evtl. ihr übriges dazu getan hat??

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@aaspere

Kleine Korrektur Deiner Aussage:

Nicht die Vertreter der VAE zeigten sich in den zurückliegenden Verhandlungsrunden bockig, sondern grosse EU-Airlines setzen unannehmbare Vorbedingungen, indem sie fordern, in die Abkommen das Thema "Staatsbeihilfen" zu integrieren.

Damit wäre auch auf den Einwurf von HX583 eingegangen.

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so wird man einer Emirates unter Umständen dann auch mehr Rechte einräumen müssen, als bisher (damit meine ich die Bedienung von STR und TXL). Die Araber werden schließlich nicht für Etihad alleine verhandeln.

Man *muss* gar nix, wenn es der deutschen Seite einfällt das Ding zu kündigen und gar keine neuen Verkehrsrechte zu erteilen, dann ist das so. Automatisch besser werden muss die Situation für EK und Konsorten nicht.

 

Gruß

Thomas

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