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Aktuelles zu Marabu Airlines


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb flapsone:

 

Hat niemand ahnen können, bei einem Flugbetrieb der mit dubiosen ANÜ-Konstrukten arbeitet und zur Not alle Verantwortung von sich schiebt, weil ja auch quasi alles outgesourced ist.

Aber wer sich in dieses dubiose ANÜ-Konstrukt als Arbeitnehmer oder freiberufler Pilot begibt, sollte auch wissen auf was er sich da einlässt!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb schneekiller:

Aber wer sich in dieses dubiose ANÜ-Konstrukt als Arbeitnehmer oder freiberufler Pilot begibt, sollte auch wissen auf was er sich da einlässt!

Da hast du nicht ganz Unrecht!

 

Aber was Marabu seit Monaten abliefert ist schon Platz 1 der Charts wenn du verstehst was ich meine😉

 

Und Aussagen wie "Ich hoffe dass nichts schlimmes passiert" verbunden mit den angeblichen Screenshots über Dienstplanbeschönigung aka "Urkundenfälschung" sollten nun endlich das LBA aus dem Dornröschenschlaf holen!

Geschrieben

Aber genau da liegt ja das Problem bei derartiger ANÜ! Das LBA kann zwar vieles kontrollieren, aber am Ende sind die "freien" Mitarbeiter dann selbst drann und der Gesellschaft ist nichts nachzuweisen, da "freie" Mitarbeiter ja nicht weisungsgebunden sind. Wie pseudo diese Aussagen auch sind, aber rein rechtlich nicht anfechtbar es sei denn man könnte eine Scheinselbstständigkeit nachweisen.

Geschrieben

Das Wort Arbeitnehmerüberlassung impliziert, dass es sich nicht um "freie" oder nicht weisungsgebundene Mitarbeiter handelt. 

Im Bereich der Linienluftfahrt gibt es im deutschen Recht keine selbstständigen Piloten.

 

Wenn das LBA eine solche Argumentation vorgibt um hier nicht tätig zu werden oder um keine Sanktionen verhängen zu müssen macht es seine Arbeit nicht. Dann wäre es an der Zeit für eine Dienstaufsichtsbeschwerde, bzw. würden den Ruf der Behörde als eine der schlechteren Aufsichtsbehörden innerhalb der EASA  weiter rechtfertigen. 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb AeroSpott:

9H-SAU ist wohl nicht mehr fest bei MBU? War die letzten Tage anderweitig im Einsatz und heute hilft Getjet/Airhub mal wieder in Hamburg aus.

FR listet wieder jede Menge DI die nächsten Tage.

Würde mich auch schwer wundern, wenn man auf die heilige (Hilfs-)SAU verzichten könnte😀

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb 777-8:

FR listet wieder jede Menge DI die nächsten Tage.

Würde mich auch schwer wundern, wenn man auf die heilige (Hilfs-)SAU verzichten könnte😀

 

Jede Menge würde ich das nicht nennen. Morgen ein Ferry nach HAM, mehr steht bisher nicht drin. 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

Das Wort Arbeitnehmerüberlassung impliziert, dass es sich nicht um "freie" oder nicht weisungsgebundene Mitarbeiter handelt. 

Im Bereich der Linienluftfahrt gibt es im deutschen Recht keine selbstständigen Piloten.

 

Wenn das LBA eine solche Argumentation vorgibt um hier nicht tätig zu werden oder um keine Sanktionen verhängen zu müssen macht es seine Arbeit nicht. Dann wäre es an der Zeit für eine Dienstaufsichtsbeschwerde, bzw. würden den Ruf der Behörde als eine der schlechteren Aufsichtsbehörden innerhalb der EASA  weiter rechtfertigen. 

Sehr schön beschrieben.

Und wie ich schon vor Wochen sagte, Hallo Braunschweig es wird Zeit!

 

Die Airline und ihre Partner operieren nur aus Deutschland mit deutschen Gästen die über deutsche Veranstalter eigentlich eine deutsche Airline namens Condor gebucht haben.

 

Selbst wenn da nicht soviel "deutsche Interessen" involviert wären müsste das LBA Airlines *die im Verdacht stehen* (Mussmasung aufgrund u.a. BILD-Artikel) unsauber zu arbeiten genau unter die Lupe nehmen und ggf. einschreiten!

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb 777-8:

Sehr schön beschrieben.

Und wie ich schon vor Wochen sagte, Hallo Braunschweig es wird Zeit!

 

Die Airline und ihre Partner operieren nur aus Deutschland mit deutschen Gästen die über deutsche Veranstalter eigentlich eine deutsche Airline namens Condor gebucht haben.

 

Selbst wenn da nicht soviel "deutsche Interessen" involviert wären müsste das LBA Airlines *die im Verdacht stehen* (Mussmasung aufgrund u.a. BILD-Artikel) unsauber zu arbeiten genau unter die Lupe nehmen und ggf. einschreiten!

 

Ich vermute aber, dass in dem Artikel die Nordica-Ops gemeint ist und nicht die Marabu. Denn Nordica stationiert in Bulgarien, außerdem ist vom Flughafen München die Rede ;)

Ob es natürlich bei Marabu selbst anders läuft, steht auf einer anderen Karte.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

Das Wort Arbeitnehmerüberlassung impliziert, dass es sich nicht um "freie" oder nicht weisungsgebundene Mitarbeiter handelt. 

Im Bereich der Linienluftfahrt gibt es im deutschen Recht keine selbstständigen Piloten.

 

Wenn das LBA eine solche Argumentation vorgibt um hier nicht tätig zu werden oder um keine Sanktionen verhängen zu müssen macht es seine Arbeit nicht. Dann wäre es an der Zeit für eine Dienstaufsichtsbeschwerde, bzw. würden den Ruf der Behörde als eine der schlechteren Aufsichtsbehörden innerhalb der EASA  weiter rechtfertigen. 

Im deutschen Recht mag das so sein, da aber estnisches Recht Anwendung findet ist das leider nicht so.

Und das Wort "Arbeitnehmerüberlassung" mag das implizieren, wer sich in der Branche auskennt weiß aber was es da für Vertragskonstruktionen gibt, insbesondere über ausländische Firmen.

Geschrieben (bearbeitet)

Dennoch gibt es Nominated Persons Flight Ops (o.ä.). So ganz outgesourced wird die Verantwortung nicht, da hält schon wer den Kopf für Auswahl des Personals, Training, Dienstpläne etc hin.

 

Doofe Frage, aber sind Piloten nicht auch ein Stück selbst weit für die FTL verantwortlich ? Also wäre es nicht so, dass man nicht die Zeiten überschreiten darf nur, weil es der Dienstplan sagt? Also angenommen und darf nur noch 1h arbeiten und trete wohlwissend einen 2h Flug an - ist man nicht mitschuldig? Also wenn das so ist, dann öffentlich über den Arbeitgeber meckern fände ich komisch.

Bearbeitet von d@ni!3l
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb flapsone:

 

Liebes LBA - bitte weiterschlafen, laut d@niel ist alles in Ordnung.

Das steht da doch gar nicht. Dir tut der Hass auf diese Konstrukte echt nicht gut um sachlich drüber zu debattieren.

 

Aber süß, dass du dem LBA "Schlafen" unterstellst, schließlich arbeiten da doch Deutsche und die sind ja anders als Osteuropäer unfehlbar   ;-)

Bearbeitet von d@ni!3l
Geschrieben (bearbeitet)

Auch das LBA kann nur gesetzliche Vorgaben kontrollieren und das wurde auch schon reichlich gemacht. Aber einfach Konsequenzen zu ziehen wie sich das einige hier vorstellen kann auch das LBA nicht. Insbesondere da es "Marabu" so ja gar nicht gibt, sondern Marabu-Airlines, Heston, Nordica und die restlichen Wet-Lease-Flieger. Und rechtlich sind das alles selbständige Airlines die auch nur einzelnd betrachtet werden können.

 

Bearbeitet von schneekiller
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb schneekiller:

Auch das LBA kann nur gesetzliche Vorgaben kontrollieren und das wurde auch schon reichlich gemacht.

 

Ganz einfache Sache: In Hamburg und München einen Mitarbeiter abstellen, der die Check-Ins und Check-Outs der Crews dokumentiert, dann mit den Aufzeichnung vergleicht und darüber hinaus mithilfe der Flughafendaten die genauen Flugzeiten ermittelt. Dann wird da ganz schnell ein Schuh draus oder halt nicht.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb AeroSpott:

9H-SAU ist wohl nicht mehr fest bei MBU? War die letzten Tage anderweitig im Einsatz und heute hilft Getjet/Airhub mal wieder in Hamburg aus.


Hat genau einen Flug für sich selber als Hilfsflug nach RZE gemacht, danach war man wieder für Marabu unterwegs, allerdings ex MUC. Morgen geht‘s evtl nach HAM.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb AeroSpott:

Ganz einfache Sache: In Hamburg und München einen Mitarbeiter abstellen, der die Check-Ins und Check-Outs der Crews dokumentiert, dann mit den Aufzeichnung vergleicht und darüber hinaus mithilfe der Flughafendaten die genauen Flugzeiten ermittelt. Dann wird da ganz schnell ein Schuh draus oder halt nicht.

Und da sind wir wieder bei Vorstellungen und Realität. Ein solches Vorgehen gegen einzelne Airlines ist rechtlich dem LBA nicht möglich, da es den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Es darf nur stichprobenhaft kontrolliert werden, dass muss aber dann alle Airlines an einem Flughafen betreffen, oder es muss ein dringender Verdacht bestehen, der dann zu einer Einzelfallprüfung führt. Alles andere ist nur im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen möglich!

Wir leben leider im deutschen Rechr einen ausgesprochenen Täterschutz auch wenn es anders sein sollte.

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb schneekiller:

Wir leben leider im deutschen Rechr einen ausgesprochenen Täterschutz

Bei dem Satz kriege ich extreme Bauchschmerzen. Der Begriff "Täterschutz" wird ganz gerne mal herangezogen um Grundrechte im Strafverfahren zu kassieren.

 

Das ist was anderes als ein Verwaltungsverfahren, in dem ein Unternehmen daraufhin geprüft wird, ob es sich an Gesetze und Vorschriften hält. Der Gleichheitssatz besagt, dass gleiches gleich behandelt werden muss. Der Staatsanwalt kann erst tätig werden, wenn der Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Ein dringender Verdacht ist die Hürde für freiheitseinschränkende Maßnahmen. Ein Dokumentencheck fällt nicht darunter.

 

Was spricht dagegen, sich mal an den Flughafen München zu stellen und an einem neben zwei Marabu-Flügen 10 andere Flüge zu prüfen, die von osteuropäischen Chartern für deutsche oder andere EASA-Fluggesellschaften durchgeführt werden. In dem Zusammenhang Lufthansa oder Emirates ausdrücklich nicht zu prüfen ist kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz. Ergänzend die Anschuldigungen, die hier in den Raum geworfen werden, sollten ausreichen um ein Verwaltungsverfahren durchzuführen.

Geschrieben

Aber was soll man da kontrollieren? Einzig die Schichtzeit des abgewickelten Fluges lässt sich da kontrollieren bzw. nachvollziehen, wenn der Flug aus dem Ausland kommt lässt sich noch nicht einmal die Ruhezeit vor dem Flug wirklich kontrollieren.

Und dann kommt das spezielle "Flugrecht" zur Anwendung, nachdem Lufttransportfahrzeuge Hoheitsrechte besitzen, dass bedeutet das z.B. ein Piloten bei Marabu-Airlines oder Nordica unter estnisches Arbeitrecht fallen und nicht unter deutsches.Unterschied: Im deutschen Arbeitszeitrecht für Piloten heißt es  max.13 Std.Flugdienstzeit ( mit Vor- und Nachbereitung) und in Estland heißt es max. 14 Std. zusammenhängender Flugzeit, da ist von Vor- und Nachbereitung keine Rede.

https://www.bundestag.de/resource/blob/435982/2ee6995c11d6fd44be65f8c9b004643c/WD-6-017-16-pdf-data.pdf

 

Da ist die Luftfahrt eben meilenweit hinter dem Transportgewerbe hinterher, in Europa brauch jeder LKW oder Busfahrer eine Fahrerkarte, die vom digitalen Kontrollgerät beschrieben wird und aus der man Lenk- und Ruhezeiten der letzten 28 Tage nachzuweisen kann. Somit sind dort effiziente Kontrollen, auch kurzfristig möglich, in der Luftfahrt ist das digitale Zeitalter da noch nicht eingezogen.

Geschrieben

https://m.bild.de/bild-plus/regional/muenchen/muenchen-aktuell/triebwerk-feuer-auf-marabu-flug-von-mlaga-nach-muenchen-84805460.bildMobile.html

 

Die BILD hat sich echt auf Marabu eingeschossen.

Wenn der Vorfall auch nur ansatzweise so abgelaufen ist muss das LBA nun tätig werden.

 

@schneekiller

Bevor du wieder mit Regelauslegung, Zuständigkeit etc. anfängst

DAS LBA IST ZUSTÄNDIG!

 

Das AOC werden sie Marabu (oder deren Subunternehmer) nicht wegnehmen können.

Ein spontanes Audit, erhöhte Frequenz von unangemeldeten Spot Checks im gesamten deutschen Streckennetz und ggf.

ein Einflugverbot aufgrund von Zweifeln an der sicheren Operation ist mittlerweile mehr als überfällig und gerechtfertigt!

 

Hallo Braunschweig - Aufwachen

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb 777-8:

Wenn der Vorfall auch nur ansatzweise so abgelaufen ist muss das LBA nun tätig werden.


Ob @AustrianSimon hier etwas näheres zu weiß?

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