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Aktuelles zu Ryanair


touchdown99

Empfohlene Beiträge

Aber viel wichtiger sollte doch eigentlich sein, dass FR von einem ersten Gericht Gegenwind bekommt. Gibt es bereits andere Urteile zu diesem Thema in Europa? Gibt es überhaupt entsprechende Klagen?

Grundsätzlich betrachtet, hat FR ja sicher auch schon in anderen Fällen vor Gericht verloren. Warum auch nicht? Das ist dennoch kein Beweis für eine Schmuddelkindtheorie. Bitte aber um Vergebung, wenn mir jetzt die Zeit fehlt, das sorgfältig zu recherchieren. Kleiner Tipp für die, die es genauer wissen möchten: Bei Google z.B. "Ryanair" und "Urteil" eingeben. Was die Entscheidung des LG Frankfurt/Main betrifft, so dürfen wir alle davon ausgehen, daß sich hier die nächste Instanz mit dem Fall nochmal beschäftigen wird. Und da kann es dann ganz anders aussehen.

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Aber viel wichtiger sollte doch eigentlich sein, dass FR von einem ersten Gericht Gegenwind bekommt. Gibt es bereits andere Urteile zu diesem Thema in Europa? Gibt es überhaupt entsprechende Klagen?

Grundsätzlich betrachtet, hat FR ja sicher auch schon in anderen Fällen vor Gericht verloren. Warum auch nicht? Das ist dennoch kein Beweis für eine Schmuddelkindtheorie. Bitte aber um Vergebung, wenn mir jetzt die Zeit fehlt, das sorgfältig zu recherchieren. Kleiner Tipp für die, die es genauer wissen möchten: Bei Google z.B. "Ryanair" und "Urteil" eingeben. Was die Entscheidung des LG Frankfurt/Main betrifft, so dürfen wir alle davon ausgehen, daß sich hier die nächste Instanz mit dem Fall nochmal beschäftigen wird. Und da kann es dann ganz anders aussehen.

 

Streng genommen reicht es, wenn FR Widerspruch dagegen einlegt. Dann kommt es zur mündlichen Verhandlung und FR hat die Möglichkeit, seine Sicht der Dinge darzulegen.

 

Gegen ein negatives Urteil könnte FR dann Berufung einlegen.

 

Zudem kann FR darauf bestehen, dass das Hauptverfahren eröffnet wird.

 

Hier dann Urteil, Berufung und ggf. Revision.

 

Ist also alles andere als in trockenen Tüchern.

 

Und richtig teuer kann´s für den Seitenbetreiber auch werden - insofern: ganz schön mutig, sich mit Ryanair anzulegen.

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Ja richtig, es ist ja nur eine einstweilige Anordnung, allerdings, so habe ich das verstanden, ohne aufschiebende Wirkung. Aber auch wieder nur für die antragstellende Partei, also nicht auch für dei anderen Betroffenen. Zugegeben, ziemlich kompliziert. Für FR ist aber mal wieder der erwünschte Effekt eingetreten. Werbung auf allen Kanälen ohne Geldausgabe.

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  • 2 Wochen später...

...na super...

 

wie finde ich heraus, welche Flüge davon betroffen sind? Ryanair fliegt ja auch bisher schon nach Reus...

 

Ich habe zwei Flüge gebucht, einen am 18. Oktober nach SCQ und einen von Hahn am 28. Oktober. Ich habe bisher keine Nachricht über Änderungen per E-Mail bekommen und beide Flüge sind über die Homepage weiterhin buchbar.

 

Kann ich daher davon ausgehen, dass diese Flüge stattfinden?

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...na super...

 

wie finde ich heraus, welche Flüge davon betroffen sind? Ryanair fliegt ja auch bisher schon nach Reus...

 

Ich habe zwei Flüge gebucht, einen am 18. Oktober nach SCQ und einen von Hahn am 28. Oktober. Ich habe bisher keine Nachricht über Änderungen per E-Mail bekommen und beide Flüge sind über die Homepage weiterhin buchbar.

 

Kann ich daher davon ausgehen, dass diese Flüge stattfinden?

 

Lass Dich überraschen, da Onkel O. keine Reisebüroportalbuchungen neben sich duldet,weil nur er seine Paxe richtig informiert, wirst Du irgendwann oder auch nicht eine mail von Ryanair bekommen. Dass kann auch sehr kurzfristig passieren. Wenn du zuviel Geld hast, kannst Du es ja beim Callcenter mit der 900 Nummer versuchen.

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Auch wenn nichts wildes, ein weiteres Problem mit einer FR Maschine:

 

Bereits am Samstag musste die EI-DCM von Luton nach Malta in Rom Ciampino nach technischen Schwierigkeiten runter. Der Flug wurde nach 5 Stunden fortgeführt.

 

Bei FR scheinen sich Vorfälle dieser Art in der letzten Zeit zu häufen.

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Ich habe schondas Gefühl dass sich die Vorfälle häufen, zumindest die, die bekannt werden - auch wenn FR nicht in allen Fällen (Pilze, Birdstrike) etwas dafür kann.

 

14.07. Rauch in der Kabine, Graz

25.08. Druckprobleme, Limoges

25.08. Pilze, Frankfurt

29.08. Fahrwerk, Rom

11.09. Tailstrike, Dublin

13.09. Birstrike, Faro

13.09. technische Probleme, Rom

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Hallo

 

in letzter Zeit wird halt jeder noch so kleine Vorfall in den Medien registriert und vollgesudelt. Irgendwie glasklar, Spanair Unfall 4 Tage später diese 737 dann Flughafen München mit der Fokker (oder was es war)und das Qualmen. Jetzt 3-4 Wochen später schon wieder ein Crash!

 

Dass wird sich alles wieder beruhigen, zivile Luftfahrt hat halt zur Zeit ne Pechsträhne.

 

Larsi

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Mich hat Ryanair heute jedenfalls problemlos von FKB nach GRO befördert. Die Crew war allerdings extrem pingelig was die Vorschriften angeht. So mussten wirklich alle Rücksäcke unter dem Vordersitz verstaut werden (und nicht zwischen den Beinen) etc. Das habe ich so noch nicht erlebt.

 

Auch "ein erstes Mal" gab es am FKB als doch tatsächlich das Handgepäck beim Eingang zur Sicherheit gewogen wurde! Die Dame vor mir hatte mehr als 10 Kilo und wurde zum Check-In zurückgeschickt... Teures Vergnügen...

 

Inzwischen hat Ryanair auch meinen Flug von GRO nach SCQ erstatzlos storniert. Der komplette Flugpreis werde binnen 7 Tagen zurück überwiesen. Bezüglich meines Fluges von HHN nach REU habe ich noch keine Nachricht erhalten, die Buchungsrückschau verrät mir allerdings, dass ich umgebucht wurde auf den Flug nach GRO um 6:40... Diese frühe Abfahrtszeit war der Grund warum ich nach REU gebucht hatte...Bezahlt mir Ryanair jetzt das Hotel? (rhetorische Frage...)

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Inzwischen hat Ryanair auch meinen Flug von GRO nach SCQ erstatzlos storniert. Der komplette Flugpreis werde binnen 7 Tagen zurück überwiesen

 

Scheint sich aktuell ja wohl zu häufen. Ist mir auch gerade auf SXF-BGY passiert. Gleich Hinweis auf Art. 7 der EU-Verordnung, der nicht greife, weil Boeing bla, bla...

 

Für alle "Betroffene": Selbst wenn FR mit der Exkulpation unter Verweis auf Boeing durchkommt, die Stornierung und Rücküberweisung müsst ihr nicht akzeptieren! Unabhängig vom Grund der Annullierung greift insbesondere Art. 5 i.V.m. Art. 8 Abs. 1 der EU-Verordnung.

 

Das bedeutet: Ihr habt ein WAHLRECHT!

 

Es liegt bei euch, ob ihr das Geld zurück oder aber einen anderen Flug haben wollt. FR ist sogar verpflichtet, hiefür konkrete Vorschläge zu unterbreiten, was die Iren zumindest bei mir nicht getan haben.

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