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airliners.de

[24MAR15] Germanwings A320 (D-AIPX) über Südfrankreich abgestürzt


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Geschrieben

Kann es sein, dass der Luftraum über der Absturzstelle nicht mehr überflogen wird?

Es kann ja auch Zufall gewesen sein, aber alle meine Flüge im April und Mai nach Spanien gingen eher über Paris, Toulouse und Barcelona. Eine solche Route bin ich das letzte mal mit der LTU noch geflogen.

Geschrieben (bearbeitet)

Kann es sein, dass der Luftraum über der Absturzstelle nicht mehr überflogen wird?

Kurz und knapp, nein. Der Luftraum und auch die Luftstraße von 4U 9525 wird weiterhin benutzt.

Bearbeitet von ABFlyer98
Geschrieben

Kann es sein, dass der Luftraum über der Absturzstelle nicht mehr überflogen wird?

Es kann ja auch Zufall gewesen sein, aber alle meine Flüge im April und Mai nach Spanien gingen eher über Paris, Toulouse und Barcelona. Eine solche Route bin ich das letzte mal mit der LTU noch geflogen.

Die Route welche beflogen wurde, ist eine absolute Standardroute, ohne die von den Balearen und der Mittelmeerküste Spaniens aus nach Mittel- und Nordeuropa nichts mehr funktionieren würde. So einfach wäre es nicht, diesen kompletten traffic über eine andere Route zu schicken. Macht ja auch keinen Sinn, denn die Route war nicht die Ursache für dieses Unglück. (ganz im Gegensatz zu MH17)

Geschrieben

Die Route welche beflogen wurde, ist eine absolute Standardroute, ohne die von den Balearen und der Mittelmeerküste Spaniens aus nach Mittel- und Nordeuropa nichts mehr funktionieren würde. So einfach wäre es nicht, diesen kompletten traffic über eine andere Route zu schicken. Macht ja auch keinen Sinn, denn die Route war nicht die Ursache für dieses Unglück. (ganz im Gegensatz zu MH17)

Dessen bin ich mir bewusst. Scheint dann wohl eher am Wetter oder an der Verkehrssituation gelegen zu haben.

Dachte, dass es da evtl. Pietätsgründe gibt, so dass deutsche Airlines leicht andere Routen fliegen.

Geschrieben

Andreas Lubitz war nach Angaben der französischen Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt des Germanwings-Absturzes nicht flugtauglich. Der Co-Pilot sei instabil gewesen - er habe befürchtet zu erblinden.

 

...

 

...Lubitz habe unter einer "Psychose begleitet von Sehstörungen" gelitten und befürchtet, sein Augenlicht zu verlieren, sagte Robin. "Er war nicht mehr in der Lage, ein Flugzeug zu fliegen."

 

Mehrere Mediziner hätten zudem an der Flugtauglichkeit des Co-Piloten gezweifelt, aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht aber nicht den Arbeitgeber des 27-Jährigen informiert. Der Co-Pilot sei im März an zehn Tagen krankgeschrieben gewesen. In den vergangenen fünf Jahren habe er 41 unterschiedliche Ärzte konsultiert. Im letzten Monat vor dem Absturz seien es sieben Besuche gewesen.

 

...

 

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/germanwings-absturz-co-pilot-andreas-lubitz-fuerchtete-erblindung-a-1038406.html

 

 

Geschrieben

Jetzt wird es aber eng für die Airline.
41 verschiedene Ärzte innerhalb der letzten 5 Jahre. Fällt das eigentlich niemandem auf? Was sagt da eigentlich die Krankenkasse dazu? Gegen die sollte dann auch gleich ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden.

Geschrieben

Jetzt wird es aber eng für die Airline.

41 verschiedene Ärzte innerhalb der letzten 5 Jahre. Fällt das eigentlich niemandem auf?

Ist ein Zeichen dafür das die ärztliche Schweigepflicht eingehalten wird/wurde
Geschrieben

Er werde drei Untersuchungsrichter mit einem Verfahren gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Tötung beauftragen, sagte der Marseiller Staatsanwalt Brice Robin am Donnerstag in Paris. Es gebe aber bisher keinerlei Beweise, dass Germanwings oder Lufthansa Informationen über den aktuellen Gesundheitszustand des 27 Jahre alten Copiloten gehabt hätten, sagte Robin.

 

...

 

... „Andreas Lubitz sah zu 30 Prozent dunkel und hatte Lichtblitze wie bei einer Netzhautablösung.“ Er sei deswegen auch beim Arzt gewesen, wo kein körperliches Problem festgestellt worden sei. Der 27-Jährige habe Angst gehabt, zu erblinden. Gleichzeitig habe er versucht, dies vor seinem Arbeitgeber zu verheimlichen. Es gebe keine Hinweise, dass Kollegen von den Problemen gewusst hätten. Die Lufthansa wollte sich zunächst nicht äußern, kündigte aber für den Abend ein Statement an.

 

...

 

 

http://www.focus.de/panorama/welt/luftverkehr-staatsanwalt-germanwings-copilot-war-flugunfaehig_id_4745036.html

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Jetzt wird es aber eng für die Airline.

41 verschiedene Ärzte innerhalb der letzten 5 Jahre. Fällt das eigentlich niemandem auf? Was sagt da eigentlich die Krankenkasse dazu? Gegen die sollte dann auch gleich ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden.

Ganz ehrlich, warum sollte es eng für die Airline oder gar die Krankenkasse werden? 

 

Ja, 8,2 Ärzte pro Jahr ist etwas höher als gewöhnlich, aber extrem ist es noch lange nicht. Ich komme auf ca. 7 bis 8 pro Jahr was auch nicht so viel weniger ist, und das ganz ohne psychische Probleme.

 

DIe Firma bekommt davon gar nichts mit wenn man das an seinen freien Tagen macht, Und selbst wenn man um eine Planung bittet die einen an bestimmten Tagen frei plant damit man da einen Termin wahrnehmen kann weiss sie im Höchstfall dass es einen Termin gegeben hat, aber nicht bei wem und weswegen. Und je nach Krankenversicherung und Rückzahlungsbedingungen bekommt auch die Krankenkasse nichts davon mit.

 

Der einzige Termin von dem die Firma weiss, ist der beim Fliegerarzt, und auch das nur weil sie dafür zahlen müssen und eine Kopie des Medical bekommen.

Bearbeitet von Dummi
Geschrieben (bearbeitet)

Dummi, ich weiß ja nicht, ob Du auch Pilot bist; es klingt fast so. Wenn Du auf 7-8 Arztbesuche pro Jahr kommst, mag das nicht ungewöhnlich sein; da sind dann vielleicht auch die routinemäßigen zwei Zahnarztbesuche pro Jahr dabei. Ich komme bei dieser Zählweise auf 4 regelmäßige Besuche bei 2 Ärzten. Das hilft uns aber nicht weiter. Wichtiger scheint mir die Zahl von 41 Arztbesuchen in fünf Jahren (so der Staatsanwalt), und zwar bei 41 unterschiedlichen Ärzten. Damit wissen wir zwar immer noch nicht wieviele medizinische Disziplinen in Anspruch genommen wurden. Dennoch, die Zahl von 41 Medizinern erscheint mir doch ungewöhnlich hoch. Und hier meine ich, das hätte seiner Krankenkasse auffallen müssen, zumal dort ja auch die Diagnose, Therapie, Beruf und Arbeitgeber hinterlegt sind.

Insgesamt muß man aber auch sagen, daß die Angaben des Staatsanwaltes aus der Pressekonferenz noch zu mager sind, um eine verläßliche Bewertung vornehmen zu können.

Interessant scheint mir aber die Aussage zu sein, daß mehrere Mediziner an der Flugtauglichkeit Zweifel gehabt hätten, wg. der Schweigepflicht aber den Arbeitgeber nicht informiert hätten.

Das läßt doch eindeutig den Schluß zu, daß diese Ärzte eine zutreffende Diagnose gestellt haben und auch Beruf und Arbeitgeber kannten. Dies trifft dann auch auf die Krankenkasse zu. Und da setzt meine Frage hinsichtlich der Krankenkasse an. Und in der Haut der Mediziner, die eine Fluguntauglichkeit attestierten, möchte ich auch nicht stecken. Vielleicht hätten diese Ärzte sich den §34 StGB mal anschauen sollen. Und das gilt möglicherweise und nach meiner persönlichen Einschätzung auch für die Krankenkasse.

Und eng werden könnte es für LH und 4U deshalb, weil ja in Frankreich beabsichtigt ist, drei Untersuchungsrichter mit Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung zu beauftragen. Aber das werden wir sicher noch alles erfahren.

Bleibt bei mir nur im Moment die Frage offen, ob die mal eingeschaltete Düsseldorfer Staatsanwaltschaft eigentlich auch ermittelt, und wenn ja, ob die sich abstimmen oder im Amtshilfeverfahren arbeiten.

Bearbeitet von aaspere
Geschrieben

Bei der Krankenkasse kommt es drauf an wie er versichert war. Bei dem Gehalt ist eine Private möglich und die bekommt keine Diagnosen sondern lediglich die Rechnungen die man mit ihnen abrechnen möchte, was je nach Beitragsrückzahlungsmodell auch mal gar nichts ist. 

 

In der gesetzlichen mag das anders aussehen, das eine Jahr in dem ich mal gesetzlich versichert war ist schon lange her. 

 

Die Mediziner waren und sind sicherlich in der Pflicht, denn bei Gefahr im Verzug müssen sie natürlich ihre Schweigepflicht brechen, warum sie das nicht getan haben, wenn sie überzeugt waren das er eine Gefahr darstellte, wird zu untersuchen sein.

Geschrieben

Der private Krankenversicherer hat alle Diagnosen. Ohne die Diagnose rechnet er keine Rechnung ab. So viele verschiedene Ärzte sind zwar ungewöhnlich. Der Krankenversicherung könnte dies mit dem Versicherten klären (wieso weshalb warum). Mehr kann und darf der Versicherer nicht tun.

Geschrieben

Und wenn er geseztlich versichert war, hat die Versicherung auch die Diagnosen und zwar nicht anonymisert (gerade erlebt, dass ich für eine Sache, die auch ein Unfall hätte sein können von meiner KV einen Unfallberichtsbogen mit Bitte um Ausfüllen zugeschickt bekam).

 

Aber:

Auch für die Krankenversicherung (egal ob privat oder geseztlich) gilt eine Schweigepflicht, eine Meldepflicht bei bestimmten Krankheiten haben "nur" die Ärzte, es ist schlichtweg nicht die Aufgabe der Krankenkasse nur nach Aktenlage irgendwelche Meldungen an den Arbeitgeber oder die Behörden "rauszuhauen".

Geschrieben

Ich fasse mal zusammen, worauf wir uns wohl mehr oder weniger einigen können, wobei ich unterstelle, daß die Angabe von 41 verschiedenen Ärzten in den letzten 5 Jahren richtig ist:

- Seiner Krankenkasse müßte das als ungewöhnlich hoch aufgefallen sein.

- Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Beruf und Arbeitgeber sind der Krankenkasse bekannt.

- Mehrere Mediziner (Fachrichtung unbekannt) haben zumindest die Flugtauglichkeit bezweifelt.

- Diese Mediziner haben dann aber auch Kenntnis von seinem Beruf gehabt, jedoch nicht unbedingt von seinem Arbeitgeber.

- §34 StGB entbindet den Arzt von seiner Schweigepflicht.

- Andreas L. hat offensichtlich die Schwere seiner Erkrankung richtig eingeschätzt, wenn man berücksichtigt, daß sehr viele Krankmeldungen (gelbe Zettel) bei ihm gefunden wurden, die er nicht beim Arbeitgeber abgab. Er befürchtete richtigerweise den endgültigen Verlust seiner Flugtauglichkeit.

 

Daraus schließe ich jetzt:

Wenn einer der Beteiligten unter den Medizinern und/oder der Krankenkasse, besonders in den letzten Monaten vor dem Vorfall, etwas sensibler gewesen wäre und in einem ersten Schritt auf Andreas L. eingewirkt hätte, nicht zu fliegen, wär das ganze vielleicht vermieden worden. Diesen ersten Schritt hätte man mit dem Hinweis verbinden können, ansonsten den Arbeitgeber/LBA informieren zu müssen, um Gefahr an Leib und Leben Dritter zu verhindern. Ich sehe hier allerdings auch eher die Ärzte als die Krankenkasse in der Pflicht, will sie aber nicht ganz aus der Verantwortung herausnehmen. Noch scheint es bei LH/4U keine Beweise zu geben, daß dort fehlerhaft gearbeitet worden war.

Geschrieben

Beruf und erst Recht der Arbeitgeber sind dem privaten Krankenversicherer nicht unbedingt bekannt. Sieht bei der gesetzlichen Kasse natürlich ganz anders aus.

Geschrieben

Beruf und erst Recht der Arbeitgeber sind dem privaten Krankenversicherer nicht unbedingt bekannt. Sieht bei der gesetzlichen Kasse natürlich ganz anders aus.

 

Warum soll der Arbeitgeber nicht bekannt sein?

Dies gilt doch nur für die Fälle, die den kompletten Beitrag selber zahlen. Oftmals oder immer? beteiligt sich der Arbeitgeber an Krankenversicherungsbeiträgen, egal ob Private KV oder gesetzliche KV. 

Geschrieben

- Diese Mediziner haben dann aber auch Kenntnis von seinem Beruf gehabt, jedoch nicht unbedingt von seinem Arbeitgeber.

Wäre ich nicht sicher. Was hätte ihn daran hindern sollen bei einem Arzt, der ihn nicht kennt, z.B. "Kurierfahrer" als Beruf anzugeben, um genau so eine Meldung zu verhindern?

Geschrieben

Bei der privaten Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber seinen Anteil am Krankenversicherungsbeitrag mit dem Gehalt an den Arbeitnehmer aus und der zahlt den vollen Betrag an seinen Versicherer. Es gibt also keine direkte Verbindung Arbeitgeber - Krankenversicherung.

 

Wie weit ein privater Versicherer Ahnung von den Arztbesuchen des Arbeitnehmers hat hängt u.a. vom Beitragrückzahlungsmodell ab. In den meisten Jahren rechne ich z.B. überhaupt nicht mit meiner Krankenkasse ab weil es sich wirtschaftlich einfach nicht lohnt, ich bekomme zuviel Geld zurück wenn ich es nicht mache. Und wenn ich es mache steht auf den Jahresrechnungen meiner Ärzte meist nur eine Grobdiagnose (wenn überhaupt) und die einzelnen Rechnungsposten, aber nicht detailliert jede einzelne Diagnose. Abgerechnet wird meist am Jahresende wenn absehbar wird dass es wirtschaftlich Sinn macht, nicht unterjährig für jeden Arztbesuch. Bei größeren Ereignissen (Krankenhaus etc.) kann man natürlich auch direkt abrechnen, aber das kommt nicht so oft vor. Krankschreibungen bekommt ein privater Versicherer, anders als bei der gesetzlichen Versicherung, nicht mit.

Geschrieben

In den meisten Jahren rechne ich z.B. überhaupt nicht mit meiner Krankenkasse ab weil es sich wirtschaftlich einfach nicht lohnt

Du besuchst aber auch nicht 41 unteschiedliche Ärzte in 5 Jahren.

 

Aber wie schon gesagt: Die Krankenkasse selbst darf gar nix melden.

Geschrieben

Bei der privaten Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber seinen Anteil am Krankenversicherungsbeitrag mit dem Gehalt an den Arbeitnehmer aus und der zahlt den vollen Betrag an seinen Versicherer. Es gibt also keine direkte Verbindung Arbeitgeber - Krankenversicherung.

 

 

Logisch, habe ich irgendwie verdrängt. Danke für Richtigstellung!

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