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Flug annulliert - Ausgleichszahlung / Entschädigung - beides?!


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Guten Tag,

letzte Woche wurde das erstmal einer meiner Flüge annulliert. Von daher musste ich mich bis jetzt nie damit auseinander setzten was in so einem Fall passiert. 

Mir und meinem Kollegen konnte kein Transport mehr angeboten werden deswegen haben wir ein Hotel in Anspruch genommen und einen Flug am nächsten Tag.

Ganz kurz zu den Gesamtumständen Flug von Ham nach Nue (also unter 1500 km) Hotelkosten, Verpflegung und Taxi beliegen sich auf 595,80 €. Der Flug wurde ca 10 min vor Abflug annulliert.

Jetzt bin ich leicht verwirrt, da in vielen Fällen von Entschädigung und Ausgleichszahlung gesprochen wird. Bzw Rückerstattung von Kosten und Entschädigung.

Kann mich da jemand aufklären?

Ganz kurz zu den Umständen Flug von Ham nach Nue (also unter 1500 km) Hotelkosten, Verpflegung und Taxi beliegen sich auf 595,80 €. Der Flug wurde ca 10 min vor Abflug annulliert.

Danke für die zahlreichen Antworten :) Biam

 

(Es geht mir im Übrigen nicht darum irgendwie maximalen Profit aus der Situation zuholen) 

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Zwei Personen.  Doppelzimmer und Taxikosten. Flug wurde auf den nächsten Tag umgebucht. Am Schalter wurde uns gesagt Hotelzimmer stünden nicht mehr zur Verfügung - müssten wir in Eigenleistung beschaffen. Das Hotel war in der Tat sehr teuer (aber um 21.15 in Hamburg in einer Kongresswoche ein Zimmer zu bekommen ist aber eigentlich ohnehin schon ein kleines Wunder) - wurde aber auch in Absprache mit der Eurowings Hotline quasi genehmigt.  Bahn wäre auch erst am nächsten Tag wieder gefahren. Bei einem Mietwagen war die Übernahme der kosten nicht gesichert (Zudem wie schon erwähnt Kongresswoche also hier auch nur noch sehr hochpreisige Varianten verfügbar).

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Hier kommen mehrere Ding zusammen.

Das Eurowings die Übernachtungskosten, die Taxikosten Airport - Hotel - Airport und auch noch ein Abendessen in Hamburg übernehmen muss, dürfte völlig unstrittig sein.

Was nun die Ausgleichszahlungen nach EU-Verordnung angeht, so muss geklärt werden, ob Eurowings hier besondere Umstände geltend machen kann, die sie dann von der Zahlung befreien würden.

Es gibt aber noch eine dritte Schiene, die man im geschäftlichen Umfeld beachten muss.
Mir ist es bereis dreimal passiert, dass mich eine Airline nicht termingercht zu meinem nächsten Projekt-Einsatzort bringen konnte. In allen Fällen hatte ich dadurch Einnahmeverluste, sprich ich konnte dem Kunden statt einen kompletten Tag, nur einen halben Tag faktorieren. Unter Einreichung der Vertragsunterlagen habe ich in allen drei Fällen einen "echten" Schadensersatz gefordert und in zwei Fällen anstandslos, im dritten unter Einschaltung unseres Firmenanwalts, auch die Schadenssumme von der Airline erstattet bekommen.

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Die EU-VO gibt eine schadensunabhängige, d.h. pauschale Ausgleichszahlung. Vertragsrechtlich aus dem Luftbeförderungsvertrag geschuldet ist hingegen Schadensersatz, der kausal aus der Pflichtverletzung der Airline (schuldhafte Nichtbeförderung) resultiert. U.U. wird der Ausgleichsanspruch nach Art. 12 EU-VO auf den Schadensersatzanspruch angerechnet, um eine Doppelkompensation zu vermeiden. Hier hilft im Streitfalle ein Rechtsanwalt des Vertrauens.

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Anderer EU261 Fall - Bitte um Einschaetzung

Sollte auf LH-Ticket mit Austrian TXL-VIE-LCA fliegen. Flug wurde wegen einer letzten Endes nicht stattgefundenen Betriebsversammlung zwei Tage vorher gestrichen, umgebucht auf BA TXL-LHR-LCA, mit aehnlicher Abflugszeit, aber uber 3h spaeterer Ankunft in LCA. Diese Verbindung waere klarer Fall von EU261 und 400 Euro.

Austrian wollte mich nicht auf die noch freien BusinessClass Sitze bei LH umbuchen, die mir einen recht zeitaehnlichen Ersatz geboten haetten. Ich habe mich dann durch diverse Hotlines gekaempft am Vorabend und konnte so meinen Flug auf TXl-WAW-LCA umbuchen lassen, Abflug war jetzt einen halben Tag vorher am Vorabend, Ankunft in LCA auch ca 12h frueher in der Nacht.

1) Austrian hat mir nun nur 200 Euro ausgezahlt, mit Verweis auf den Umstand, dass ich ja nicht spaeter angekommen waere. Ist das korrekt? Freiwillig bin ich nicht durch die Nacht geflogen...

2) (Anmerkung: ich hatte zusaetzliche Hotelkosten auf Zypern fuer die Extranacht vor geplanter Ankunft - kann man die geltend machen oder war das Freiwilligkeit?)

Besten Dank!!

 

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Da du nicht später als vereinbart angekommen bist besteht das Recht auf Halbierung der Ausgleichszahlung.

Das Problem liegt bei dir, du hast die angebotene Variante nicht angenommen. Dass du dann ein Hotel zusätzlich zahlen muss, ist dein Problem. Du hättest über LHR mit BA fliegen können. Ein Hotel hätte das dann nicht gebraucht.

Da Beriebsversammlungen ähnlich wie Streiks höhree Gewalt sind hat OS dir sogar mehr ( 200 €) gegeben als notwendig wären.
Die zeitlich wohl beste Alternative von OS hat es ja definitiv gegeben.

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6 hours ago, aaspere said:

Mein Rat: Laß es gut sein. Du hast 200 Euro erhalten, und das Hotelzimmer hat sicher nicht 200 Euro gekostet.

180 Euro fuers Hotel ;) Allerdings eh vom AG uebernommen. Frage galt eher meinem allgemeinem Interesse an der Sach- und Regellage.

2 hours ago, Blablupp said:

Betriebsversammlung ist wohl ähnlich wie Streik, auf C müssen sie dich nicht umbuchen, d.h. ich denke du bist mit den 200€ ganz gut gefahren.

Die Betriebsversammlung war wieder abgesagt wurden am Vorabend, was die Zahlungswilligkeit wohl erklaert (ganz billig war das Ticket allerdings auch nicht).

1 hour ago, chris_flyer said:

Da du nicht später als vereinbart angekommen bist besteht das Recht auf Halbierung der Ausgleichszahlung.

Das Problem liegt bei dir, du hast die angebotene Variante nicht angenommen. Dass du dann ein Hotel zusätzlich zahlen muss, ist dein Problem. Du hättest über LHR mit BA fliegen können. Ein Hotel hätte das dann nicht gebraucht.

Da Beriebsversammlungen ähnlich wie Streiks höhree Gewalt sind hat OS dir sogar mehr ( 200 €) gegeben als notwendig wären.
Die zeitlich wohl beste Alternative von OS hat es ja definitiv gegeben.

Bei der zeitlich besten Variante mit BA waere ich nicht nur ueber 3h zu spaet gewesen (und haette meinen Termin verpasst), sondern haette auch Anspruch auf die vollen 400 Euro gehabt. daher mein Interesse an der Rechtslage. Und wie gesagt, Betriebsversammlung fand letzten Endes nicht statt, daher ist eine Zahlung wohl schon richtig.

Thanks @all fuer Eure Gedanken auf jeden Fall!

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