Zum Inhalt springen
airliners.de

Flug- vs. Bahnreisen, Entschädigungen, Regresse, usw.


Empfohlene Beiträge

Am 1.8.2023 um 17:56 schrieb JSQMYL3rV:

bisherige Erfahrung - Airline lehnt ab, über SÖP eingereicht (keine Kosten - Mahnbescheid kostet) und innerhalb kürzester Zeit war das Geld da.

 

vor 11 Stunden schrieb Koelli:

Und es gibt ja noch Portale, die die Entschädigung erst mal selber an den Kunden auszahlen (abzüglich einer Provision) und dann selber das Geld von der Airline eintreiben wollen 

 

Da kann man wohl rückschließen, dass es um glasklare Fälle ging und erst gezahlt wurde, als es "ernst" wurde und der Fluggast selbst mit windigsten "Argumenten" nicht länger um sein Recht hätte gebracht werden können. Natürlich hat da die Fluggesellschaft gezahlt bzw. hat die Inkassogesellschaft den Fall mit Kusshand gern übernommen. In beiden Fällen, vor allem von Bedeutung im zweiten, hätte ein Anwalt die Lage entsprechend eingeschätzt und dem Fluggast besser helfen können: Durch die Möglichkeit der Beschaffung eines Vollstreckungstitels, stringentem Streiten mit Fristsetzung, ggf. Klage, ggf. Vollstreckung, in der Regel mit Kostenbelastung der Fluggesellschaft und schließlich keiner Kürzung durch eine Provision.

 

Schlichtung macht nur Sinn bei einem echt unklaren Fall, bei dem eventuell ein Anwalt in einer üblichen kostenfreien Ersteinschätzung bereits auf erhebliche Risiken hingewiesen hat, und auch keine Rechtsschutzversicherung Kostenschutz im Falle eines ungünstigen Ausgangs des Rechtsstreits gewährt und man keine Provision in Kauf nehmen will. Sonst mag der Inkassodienstleister besser sein, weil er ggf. auch ein Klageverfahren auf sein Risiko übernimmt. Bleibt die Sache streitig, dürfen die Fluggäste aber regelmäßig als Zeugen vor Gericht erscheinen, um ihre Abtretung zu bestätigen. Das müssen sie anwaltlich vertreten nicht.

 

Bei erfolgreichem Mahn- und Klageverfahren trägt der Unterlegene die Kosten. Das bloße Mahnverfahren ist aber wegen reflexhaftem Widerspruch so gut wie sinnlos, so dass man sich den Zwischenschritt getrost sparen kann. Jede Fluggesellschaft weiß, dass kaum ein Kunde selbst eine Anspruchsbegründung/Klage hinbekommt. Also besser gleich zum Anwalt... ;-)

 

Aber klar, jeder wie er mag!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mal was positives: gestern online Formular wegen EU261 bei Austrian ausgefüllt (OS174 am 20.07.2023 wurde 10min nach geplantem Boarding gecancelt wegen defektem Triebwerk). Heute Bestätigung der Ausgleichszahlung.

 

So schnell hätte ich das nicht erwartet, Hut ab AUA!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber beim Anwalt hab ich trotzdem noch ein Kostenrisiko. Kann klappen und die Airline muss die Kosten mit übernehmen. Aber kann auch schief gehen, und ich bleib auf den Kosten sitzen.

Bei den Flugrechtsportalen krieg ich zwar weniger (Provision), hab aber dafür auch kein Risiko, und die Portale durften Recht spezialisierte Anwälte beschäftigen.

Muss am Ende jeder selbst wissen, was ihm wichtiger ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine persönliche Erfahrung:
Im vorgerichtlichen Verfahren wird der Anwalt des Passagiers der Schuldnerin (Airline) seine Kostenrechnung mit übersenden. Im Fall einer Zivilklage, bei der die Airline als Beklagte vom Gericht zur vollen beantragten Zahlung verurteilt wird, muss sie auch die vollen Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. Ein Kostenrisiko für den Kläger (Pax) besteht nur dann, wenn die Klage ganz oder teilweise abgewiesen wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Monate später...

Mal eine Frage an die Fachmänner hier. Geht um Flug FR264 BER-PMI am 28.08.23. An dem Tag flog die 9H-LOT von Lauda. Ist eine ganz knappe Kiste mit den über 3 Stunden. Werden überall andere Zeiten angezeigt aber EU261 müsste reichen. Antrag bei Ryanair gestellt und wie erwartet abgelehnt aber mit der Begründung UK Air Traffic Control equipment failure. Also nicht der Zeit. An dem Tag war auch Chaos in Uk. Nun aber die eigentliche Frage. Kann das tatsächlich Einfluss auf die Maschine gehabt haben? Hatte die den ganzen Tag verfolgt. Hab’s aber nur noch im Kopf. Der ersten Flüge waren pünktlich und sie ist auch nie in die Nähe des britischen Luftraumes gekommen. Glaube es war nur Österreich, Spanien, Deutschland.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja für n Flug BER-PMI muss man jetzt nicht wirklich nahe an den UK-Luftraum ranfliegen...

Alternativ-Routing via CZ-AT-SLO-IT ist ja wohl weit genug davon entfernt, wobei ich da jetzt natürlich nicht weiß ob's da an dem Tag eventuell "Wetter" (Gewitter) gab, sodass man dort auch nicht lang konnte.

Aber n Versuch ist es schon wert, evtl. über eine der Fluggastrechte-Anbieter zu gehen - die haben ja n paar mehr Möglichkeiten ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb FKB:

Wird schwierig: In dubio pro reo.

Da wir uns hier im Zivilrecht aufhalten gilt nicht in "dubio pro reo" sondern "wahrscheinlicher als unwahrscheinlich". Dann kommt hier als Erschwerung für Ryanair hinzu, das der Gesetzgeber im Fluggastrecht gesagt hat, dass die Forderung durch die Fluggesellschaft widerlegt werden muss. Aber dafür stehen die Chancen hier nicht schlecht. 

 

vor 4 Stunden schrieb derflo95:

Naja für n Flug BER-PMI muss man jetzt nicht wirklich nahe an den UK-Luftraum ranfliegen...

Wenn der UK-Luftraum gesperrt ist werden die Flüge an UK vorbeigeführt, damit es dafür Kapazitäten gibt werden Flüge am UK-Luftraum liegend weiter entfernt gelegt, das betrifft vor allem die Nordatlantik-Flüge. 

 

vor 7 Stunden schrieb Burma:

Meine Frage: in wie weit kann sich eine Airline auf äussere Umstände bei der Abwehr der Ausgleichszahlung berufen ? Ist das so rechtlich ok ?

 

Ohne ins Detail zu gehen aus der EU-Verordnung: 

Zitat

(14) Wie nach dem Übereinkommen von Montreal sollten die Verpflichtungen für ausführende Luftfahrtunternehmen in den Fällen beschränkt oder ausgeschlossen sein, in denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Solche Umstände können insbesondere bei politischer Instabilität, mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln und den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigenden Streiks eintreten.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 45 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

Wenn der UK-Luftraum gesperrt ist werden die Flüge an UK vorbeigeführt, damit es dafür Kapazitäten gibt werden Flüge am UK-Luftraum liegend weiter entfernt gelegt, das betrifft vor allem die Nordatlantik-Flüge.

Brauchst du mir nicht erklären - arbeite bei ATC.

Von daher ist mit Problemen in UK schon ein wenig vorgeschoben - soweit wirkt sich das dann auch nicht aus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja wie gesagt kann’s nur noch aus Erinnerung nachvollziehen. Da ich den Flieger den ganzen Tag verfolgt hatte. Flugrunde war glaube ich PMI-VIE-PMI-ALC-PMI-BER-PMI. Probleme begannen ab PMI-ALC. Da ist sie schon zu spät raus. Das zog sich dann und die Flugrouten waren m.E. alle normal. Immer gerade durch ohne Umwege. BER-PMI Flugzeit war dann auch nur 2:16. also Durchschnitt. Aber wenn man schon mit 3:30 h verspätet losfliegt ist das nicht mehr aufzuholen…

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Könnte es vielleicht sein,das ursprünglich für diesen Flug eine andere Maschine geplant war,die aber in UK "hängengeblieben" ist,und deshalb in Palma Umläufe anderer Maschinen umgeplant werden mußten ?

Ist natürlich für den Endkunden schwer nachvollziehbar,ein Grund könnte es aber schon sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Stuede:

Das kann ich nicht nachvollziehen. Bei flightradar sieht man das ja immer erst am Flugtag meist. Auf jeden Fall war aber schon bei Buchung klar das LW diesen Flug für Ryanair durchführt. Die Maschine hat ja dann auch den ganzen Umlauf gemacht.

ok,nun könnte man nachforschen,wie viele Lauda-Maschinen am PMI  gebased sind,und welche Umläufe die Maschinen an einem vergleichbaren Wochentag fliegen. Also,der 28.08. war ein Montag,müßte man also den Montag davor und den Montag danach vergleichen,ob da der Lauda-Umlauf der gleiche ist,wie am Flugtag...

Bearbeitet von born4fly
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habe mir den Umlauf bei FR24 angeschaut. Man wird da wohl getauscht haben. (STD nach ACE = STA aus VIE, STD nach BER = STA aus ACE -40min). Der Flieger ist eigentlich wie erwartet geflogen. Ist aber mMn nach egal, da die Airline an ihrer Basis dazu verpflichtet ist, Reserven vorzuhalten. 
 

UK liegt nicht auf der Strecke PMI-BER-PMI, daher nicht relevant.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...